Operative Therapie vom Bandscheibenvorfall

Heutzutage wird die Indikation zur Operation bei einem Bandscheibenvorfall nur noch zurückhaltend gestellt. In der Regel wird nur bei akuten (medianen) Massenvorfällen (= Massenprolapse) meist im Bereich der Lendenwirbelsäule, die unter anderem Lähmungszeichen bewirken, direkt zur Operation geraten. Dies liegt unter anderem damit begründet, dass eine große Chance zur Heilung durch konservative Therapieformen besteht.

Sollte eine lang angewendete konservative Therapie des Bandscheibenvorfall jedoch keine oder nur unzulängliche Schmerzrückbildungen mit sich bringen, besteht eine so genannte „relative Operationsindikationen

Generell kann eine operative Therapie einen erneuten Vorfall nicht verhindern. Auch ein wucherndes Narbengewebe kann die operative Maßnahme in Frage stellen.

1. Minimalinvasive Verfahren

Da traditionelle, offene Operationsverfahren im allgemeinen mit Risiken behaftet sind und einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus mit sich bringen, wurden so genannte minimalinvaisve Verfahren zur Operation entwickelt. Diese minimalinvasiven Verfahren können – sofern die Rahmenbedingungen stimmen – ambulant und in lokaler Anästhesie durchgeführt werden. Risiken, die durch eine Narkose nicht ausgeschlossen werden können, werden hierbei reduziert.

Minimalinvasive Verfahren können allerdings nicht in jedem Erkrankungsstadium des Bandscheibenvorfalls durchgeführt werden. Klassischerweise wird dieses Verfahren bei einfachen und relativ neuen Bandscheibenprotrusioen und –prolapsen durchgeführt. Eine Sequestrierung (Heraustreten von Bandscheibengewebe) wird in der Regel nicht minimalinvasiv therapiert.

Einen Ausschluss im Hinblick auf diese Form der operativen Maßnahme stellt auch eine Voroperation dar. Das heißt: Patienten, die bereits an einem Bandscheibenprolaps operiert wurden, sollten mit dieser Methode nicht wieder behandelt werden.

Zu den klassischen minimalinvasiven Verfahren gehören:

1.1 Chemonukleolyse

Als Chemonukleose bezeichnet man das chemische Verflüssigen und das anschließende Absaugen des inneren Gallertringes der Bandscheibe.

1.2 Laserabtragung der Bandscheibe

Eine weitere therapeutische Maßnahme des Bandscheibenvorfalls stellt die Laserabtragung der Bandscheibe dar. Ähnlich wie bei der minimalinvasiven Therapie, ist auch dieses Verfahren nur für unkomplizierte, frische Vorfälle geeignet.
Diese Maßnahme beruht ebenfalls auf dem Prinzip der Volumenreduktion im Bereich der Bandscheibe die mittels eines medizinischen YAG - (Yttrium-Aluminat-Granat) - Lasers durchgeführt wird.

1.3 Perkutane Nukleotomie

Dieses Verfahren ähnelt der Chemonukleose insofern, als dass auch hier eine Volumenreduktion durch Absaugen des inneren Gallertkernes erfolgt. Anders als bei der Chemonukleose wird allerdings kein Enzym zur Verflüssigung eingesetzt, sondern der Bandscheibenvorfall mechanisch entfernt.

1.4 Mikrochirurgische Chirurgie

Da große Hautwunden und große Operationsfelder nach der Operation des Bandscheibenvorfalls meistens eine längere Erholungsphase für Patienten mit sich führen, wird durch minimalinvasive chirurgische Verfahren versucht, das Eingriffsfeld möglichst klein zu halten. Besonders bei unkomplizierten Bandscheibenvorfällen im Bereich der Lendenwirbelsäulelässt sich dieses Verfahren gut einsetzen. Über einen kleinen Schnitt wird unter Einsatz eines Mikroskopes der Bandscheibenvorfall herausgeschnitten.

2. Konventionelle offene Chirurgie

Schwierigere Bandscheibenvorfälle können mittels minimalinvasiver Methoden (siehe oben) nicht behandelt werden. Dies sind beispielsweise Bandscheibenvorfälle, die Neurofamina betreffen, Bandscheibenvorfälle, die schon längere Zeit bestehen oder über mehrere Etagen verteilt werden. In diesen schwerwiegenden Fällen muss ein größerer, offener Zugangsweg gewählt werden, der einen breiteren Einblick in das Operationsgebiet ermöglicht.

Um dies zu ermöglichen, wird mindestens ein Teil des Ligamentum flavum ein- oder beidseitig entfernt. Man spricht hier von einer „Fensterung“, die den Zugang auf die Bandscheibe und die betreffende Nervenwurzel ermöglicht. Muss man die Nervenwurzeln zweier benachbarter Etagen darstellen, wird unter Umständen die Entfernung eines Wirbelkörperhalbbogens oder des gesamten Wirbelbogens notwendig. Dadurch kann man in alle relevanten Strukturen einsehen und sie für die Behandlung zugänglich machen. Der Bandscheibenvorfall kann ganz oder teilweise entfernt werden. Die Rekonvaleszenz (= Genesung) ist aufgrund der umfangreicheren Präparation zwangsläufig länger, als beim mikrochirurgischem Verfahren.

An der behandelten Stelle entsteht – wie bei allen anderen operativen Eingriffen – ganz unvermeidlich ein Narbengewebe, dessen Umfang individuell unterschiedlich ist. Im ungünstigen Falle neigt dieses Narbengewebe zur Wucherung, was wiederum raumfordernd wirkt und Druck auf die Nerven ausübt. In solchen Fällen kann eine weitere Operation zur Reduktion des Narbengewebes notwendig werden (Postnukleotomiesyndrom). Ein Postnukleotomiesyndrom kann nur in Ausnahmefällen chirurgische angegangen werden. Daher stehen zur Bekämpfung des chronischen Schmerzes nur konservative Therapiemethoden zu Verfügung.

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Auch kann sich eine schmerzhafte Wirbelsäuleninstabilität nach Ausräumung einer Bandscheibenetage entwickeln. Auch hier können Folgeoperationen notwendig werden z.B. eine Versteifungsoperationen.

3. Bandscheibenprothese

In immer größerem Ausmaß werden auch Bandscheibenprothese eingesetzt, die die Funktion einer normalen Bandscheibe imitieren sollen und insbesondere vor der gefürchteten Wirbelsäuleninstabilität schützen sollen.

Den Bandscheibenprothesen wird bislang eine lange Haltbarkeit attestiert, allerdings fehlen noch ausgiebigere Untersuchungsstudien. Welche Stellenwert die Bandscheibenprothese in Zukunft hat und welcher Typ der Bandscheibenprothese sich Letztendlich durchsetzen wird, wird sich zeigen.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert      |     Letzte Änderung: 06.05.2012