Die Geburt

Bei einer normalen Geburt wird das 2500g - 4000g schwere Kind zwischen der 38. und 42. Woche aus der so genannten vorderen Hinterhauptslage (dorsoanteriore Hinterhauptslage) geboren.
Die "normale" Geburt umfasst einen Zeitraum von 3 bis zu 12 Stunden bei Erstgebärenden (erstes Kind) und liegt bei Mehrgebärenden (mindestens zweite Geburt) zwischen 3 und 8 Stunden. Es gibt verschiedene Vorzeichen einer beginnenden Geburt. Die regelhafte Geburt hängt vom mütterlichen Geburtskanal, den Wehen sowie von dem kindlichen Kopf ab und lässt sich in drei Phasen unterteilen.
Als Frühgeburt wird eine Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche bezeichnet.

Im Folgenden bekommen Sie eine Übersicht aller Themen rund um die Geburt. Eingeteilt in:

  1. Der Geburtsvorgang
  2. Komplikationen unter der Geburt
  3. Nach der Geburt

Der Geburtsvorgang

Die Geburt beginnt mit sogenannten Geburtsvorzeichen. Hierzu gehören das Abgehen von Fruchtwasser und das Senken der Gebärmutter in der 32. Woche. Durch eine vaginale Untersuchung kann man außerdem noch die Geburtsbereitschaft sowie die Geburtsreife feststellen. Hierbei wird der Muttermund und der Geburtskanal beurteilt, der Zustand der Fruchtblase sowie der vorangehende Teil des Kindes untersucht. Außerdem überprüft man zudem die Wehentätigkeit.

Beim Eintreffen in den Kreissaal bekommt die Schwangere eine Aufnahmeuntersuchung. Diese hat zum Ziel den mütterlichen und kindlichen Zustand zu erheben. Dabei wird durch die äußere Untersuchung die Lage des Kindes, das vorangehende Kindsteil sowie dessen Rückenlage durch Abtasten oder Ultraschall beurteilt. Mit Hilfe der vaginalen Untersuchung werden der Muttermund und der Gebärmutterhals betrachtet, dadurch ist ein Rückschluss auf den Beginn der Geburt oder auf eine Wehenstörung möglich. Des Weiteren werden die kindlichen Herztöne und Wehen kontrolliert sowie das Herz und die Lunge der Schwangern abgehört.

Komplikationen unter der Geburt

Nach der Geburt

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 26.07.2008 - Letzte Änderung: 22.10.2021