Allgemeines und Geschichte

In der Geschichte galt blasse, helle Haut als ein Zeichen des Wohlstandes. Vermutlich kommt daher der Ausdruck: „eine vornehme Blässe haben“. Es wurden Puder und Cremes mit hellen Pigmenten aufgetragen, um nachzuhelfen. Solche Pigmente waren beispielsweise Bleiweiß, welches äußerst giftig ist. Das Meiden der Sonne (unter Schirmen) war auch gebräuchlich. Solche Verhaltensweisen kannte man zum Beispiel aus Europa, Japan, China und dem Römischen Reich.

Die Hautaufhellung wird in Europa heutzutage in Form von Cremes, Stiften u.a. eingesetzt, um Pigmentflecken, Leberflecken, Ungleichmäßigkeiten der Haut und ähnliches dem Gesamtteint anzupassen. Auch abdeckende Cremes und Stifte („Camouflage“) kommen hier zum Einsatz. Es kursieren viele illegale Substanzen, die zur Hautaufhellung genutzt werden, von denen man unbedingt Abstand nehmen sollte! So finden sich in Afrika und Asien beispielsweise Quecksilber-haltige Cremes, welche jedoch äußerst gesundheitsschädigend sind. Es gilt große Vorsicht bei solchen Produkten, welche nicht von offiziellen Apotheken herausgegeben werden. Man sollte unter gar keinen Umständen bleichende Cremes oder Salben verwenden, ohne dies vorher mit einem Arzt abgesprochen zu haben.

Derzeit in Mode ist neben dem Bleichen der Haut, auch das Bleichen auffälliger Behaarung, speziell im Gesicht. Dabei wird vor allem der Damenbart von vielen Frauen als kosmetischer Makel empfunden.

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Eingesetzte Wirkstoffe und Arzneimittel

In Deutschland ist einzig und allein das Medikament Pigmanorm zur Hautaufhellung zugelassen. Es ist verschreibungspflichtig und enthält folgende Wirkstoffe: Hydrochinon, Hydrocortison und Tetrinoin.
In der Regel wird die Creme nicht länger als 3 Wochen und nur 1 Mal täglich angewendet. Man trägt sie auf die dunklen Stellen, welche aufgehellt werden sollen, auf.
Sobald eine Aufhellung eintritt, sollte die Dosis verringert werden. Pigmanorm Creme sollte nicht großflächig aufgetragen werden. Es besteht der Verdacht, dass Wirkstoffe der Creme erbgutverändernde und krebsauslösende Eigenschaften haben. Daher ist die Anwendungsdauer möglichst kurz zu halten und das behandelte Hautareal sollte nur so groß wie nötig sein.

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Haut bleichen mit einer Creme

Es gibt eine Creme, die für das Bleichen der Haut verwendet werden kann. Diese Creme enthält die drei Wirkstoffe: Tretinoin, Hydrochinon und Hydrocortison.

Durch diese Wirkstoffkombination sollen die pigmentbildenden Zellen unserer Haut (Melanozyten) daran gehindert werden ihr Melanin zu produzieren. Melanin verleiht unserer Haut die Bräune und wird zum Beispiel vermehrt nach Sonneneinstrahlung gebildet. Außerdem lindert das in der Creme enthaltene Hydrocortison Entzündungsprozesse der Haut. Des Weiteren sollen die Wirkstoffe die Erneuerung der Haut fördern. Andere Wirkstoffe sind in Deutschland für das Bleichen der Haut aufgrund von gesundheitsschädigenden Nebenwirkungen nicht zugelassen.

Haut bleichen mit Wasserstoffperoxid

Wasserstoffperoxid ist eine stark ätzende Substanz. Gelangt es in Kontakt mit der Haut, so entsteht eine heftige Reaktion, bei welcher Sauerstoff entsteht. Dieser lässt die Haut weiß erscheinen. Man könnte meinen, damit würde ein bleichender Effekt erreicht.

Nach einiger Zeit werden allerdings Wunden sichtbar, die mit stechenden Schmerzen einhergehen. Die Reaktionen von Wasserstoffperoxid mit der Haut wirken zytotoxisch, was nichts anderes bedeutet, als dass die Hautzellen abgetötet werden. Es ist in keinem Fall zu empfehlen, diese gesundheitsschädigende Substanz auf der eigenen Haut anzuwenden.

Kosten

In Deutschland ist für das Bleichen der Haut derzeit lediglich eine Creme zugelassen, welche die Wirkstoffe Tretinoin, Hydrochinon und Hydrocortison enthält. Diese Creme ist rezeptpflichtig, muss also durch einen Arzt verschrieben werden.

15 Gramm kosten derzeit in etwa 20 Euro, für 100 Gramm bezahlt man circa 140 Euro. Die Creme sollte, wenn es nicht anders durch einen Arzt verordnet wurde, einmal täglich für 7 Wochen auf die betroffene Haut aufgetragen werden. Wie viel von der Creme man benötigt und wie viel man letzten Endes dafür ausgibt hängt von der Größe des zu behandelnden Hautareals ab.

Haut bleichen mit Hausmitteln

Es gibt verschiedene Hausmittel mit denen versucht wird die Haut zu Bleichen und dadurch heller erscheinen zu lassen.

Kojisäure

Kojisäure zum Beispiel entsteht während des Malzens von Reis. Diese Säure hindert die Melanozyten der Haut, also die Zellen, die die dunklen Pigmente unserer Haut bilden, daran, genau das zu tun. Es ist noch nicht geklärt, ob diese Substanz krebserregende Eigenschaften hat, weshalb sie nicht empfohlen werden kann.

Zitrone

Auch Zitrone wird in verschiedenster Form zum Bleichen der Haut angeboten, in Form von Peelings oder selbst gemischten Cremes und Masken. Leider ist die Säure, die eine Zitrone enthält, sehr aggressiv. Das wird immer wieder unterschätzt. Zitronensäure greift die Haut an und trocknet sie aus. Im schlimmsten Fall wird die Haut durch die Säure zerstört.

Backpulver

Backpulver hingegen ist keine Säure sondern hat basische Eigenschaften. Auch Basen sind für die Haut nicht gesund.

Tatsächlich enthält der Schutzfilm, den die Haut als Abwehr gegen Eindringlinge von außen (z.B. Bakterien)  produziert, auch leicht saure Komponenten. Diesen Schutz der Haut würde man mit Backpulver zerstören.

Die Haut kann sich ohne ihre Barriere nicht mehr selbst vor Bakterien und Austrocknung schützen. Daraus ergeben sich eine trockene und rissige Haut in die leicht Keime eindringen können und zu Infektionen führen. Auch wenn viele Hausmittel den Eindruck vermitteln, harmlose natürliche Produkte zu sein, sollte man im Besonderen mit Säuren und Basen sehr vorsichtig sein.

Die Haut kann sehr stark gereizt werden und am Ende entstehen vielleicht helle ungleichmäßige Flecken oder sogar Narben.  Wer wirklich Probleme mit Pigmentstörungen der Haut hat, sollte sich an einen Hautarzt wenden.

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Kryopeeling

Das Kryopeeling ist ein kosmetisches Verfahren, dass unter anderem zur Behandlung von Alterspigmentierung, Leberflecken, Narben und Alterswarzen verwendet wird. Dabei wird die Haut mit kalten Sonden behandelt.
Es ist ein sehr altes Verfahren, das jedoch immer noch Anwendung findet. Es dient einer kleinflächigen Behandlung und nicht einer großflächigen Hautaufhellung. Die Behandlung führt zur Blasenbildung der Haut. Diese Blasen sollte man nicht aufkratzen. Die Schuppen fallen innerhalb von 2 bis 3 Wochen von alleine ab. Die Haut ist dann zunächst noch etwas rosafarben, gleicht sich aber der normalen Hautfarbe schnell an. Es können mehrere Sitzungen, je nachdem wie dick die Hautveränderungen sind. Wie bei fast allen kosmetischen Behandlungen der Haut können Narben entstehen sowie eine unregelmäßige Verfärbung der Haut.

Laserbehandlung

Gutartige Pigmentflecken, Altersflecken und Tattoowierungen können auch mithilfe der modernen Lasertherapie effektiv behandelt werden. Dabei dringt das energiereiche Licht durch die Haut in die Pigmentzellen ein und wird von diesen absorbiert. In sehr kurzer Zeit (Sekundenbruchteile !) entsteht Wärme.
Dadurch werden die Pigmente zerstört und kleine Äderchen verschlossen. Dieser Vorgang strapaziert die Haut nicht allzu sehr. Die Behandlung ist etwas unangenehm. Jeder Laserimpuls fühlt sich an wie ein kleiner Nadelstich. Je länger die Behandlung also andauert, desto mehr wird die Haut natürlich gereizt. Bei kurzer Behandlungsdauer ist die Haut nach der Behandlung lediglich etwas gerötet.

Bei längeren Behandlungen, beispielsweise bei Tattooentfernungen, können auch blutige Bläschen entstehen, die in der Regel nach etwa 2 Wochen verschwinden. Bei kleinen Pigmentflecken tritt ein Therapieerfolg meistens schon nach einer Behandlung auf, großflächige Tattoowierungen erfordern jedoch mehrere Sitzungen.

Tattoowierungen können oft nicht zur Gänze entfernt werden. Es gibt gewisse Farbzusätze, wie beispielsweise Eisenoxid, welche durch die Lasertherapie nicht entfernt werden können. Sie dunkeln teilweise sogar nach. Das Ergebnis der kosmetischen Behandlung kann hier nicht zufriedenstellend ausfallen.

Pigmentflecken lassen sich jedoch gut so aufhellen. Die Behandlung kann Nebenwirkungen mit sich bringen, wie Hautrötungen oder Schwellungen, welche jedoch vorübergehend sind. Auch kleinere Blutergüsse können auftreten.
Darüber hinaus kann die Haut vorübergehend etwas zu hell oder zu dunkel an der behandelten Stelle sein. Diese verminderte oder vermehrte Pigmentierung verschwindet jedoch meistens von selbst.
Bei sehr dunkler Haut entstehen sehr selten leichte Verbrennungen und sehr empfindliche Haut kann Narben bilden. Wichtig ist es vor und nach der Behandlung die Haut ausreichend zu schonen. Mindestens 4 Wochen vor und 2 Wochen nach der Behandlung sollte die Sonne beziehungsweise das Solarium gemieden werden.

Die Behandlung wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, Private Krankenkassen klären diese Fälle individuell mit ihren Versicherten.

Haut bleichen im Intimbereich

Da die Haut im Analbereich und an den Schamlippen natürlicherweise eine etwas stärkere Pigmentierung aufweist und dementsprechend dunkler erscheint, haben manche Menschen das Bedürfnis, diese Hautareale durch Bleichen aufzuhellen. Hier ist besondere Vorsicht geboten!

Die Haut im Intimbereich besteht teilweise aus empfindlicher Schleimhaut. Außerdem befinden sich nah unter der Haut viele Nerven und Muskeln, die für das Lustempfinden steuern und auch für die Harn- und Stuhlkontrolle notwendig sind. Es kann niemandem empfohlen werden, in diesem empfindlichen Bereich mit Mitteln zu experimentieren, die ätzende Säuren und Basen enthalten!

Es gibt eine zugelassene Creme, die von Hautärzten zum Bleichen der Haut verschrieben werden kann. Wer sich gar nicht mit der dunkleren Haut im Intimbereich anfreunden kann, sollte sich unbedingt an einen Hautarzt wenden und sich hier professionelle Hilfe holen.     

Analbleaching

Von Natur aus ist der Intimbereich vieler Menschen etwas dunkler pigmentiert als der Rest der Haut. Vor allem in den USA gibt es die Möglichkeit ein sogenanntes „Analbleaching“ durchzuführen.
Dabei wird die Haut an diesen Stellen, sprich Anal- und Genitalbereich, durch bleichende Substanzen an den Farbton der umgebenden Haut angeglichen.

Die Substanzen, die hier Anwendung finden, sind keratolytische Mittel wie zum Beispiel Rutinol oder Ascorbinsäure. Sie werden in Form von Cremes und Lotionen angewendet. Die Wirkung beruht darauf, dass die sogenannte Tyrosinase blockiert wird. Das ist ein Enzym, das für die Pigmentierung der Haut verantwortlich ist. Solange es blockiert wird, bleibt die Haut hell.
Nach Absetzen der Cremes lässt der Effekt nach einigen Tagen nach und die Haut wird wieder dunkler. In den USA werden außerdem noch Hydrochinone zur Aufhellung der Haut verwendet. Eine gesundheitsschädigende Wirkung eben jener wird diskutiert, sie werden jedoch in der Anwendung geduldet. Das Analbleaching fand zu Beginn eher in Kreisen der Erotik-Industrie seine Anwendung, hat sich jedoch nun auch in anderen Zielgruppen etabliert. Diese Praxis findet jedoch überwiegend in den USA statt.

Narben nach dem Bleichen

Wer selbst mit verschiedenen Mitteln zum Bleichen der Haut experimentiert, muss damit rechnen, dass die zumeist aggressiven Substanzen die Haut verletzen. Überall wo Haut verletzt wird, können im Rahmen des Heilungsprozesses Narben entstehen. Einmal entstandene Narben kann man leider nur schwer durch eine Therapie behandeln. Deshalb ist es sehr wichtig, dass man sich, wenn man seine Haut aufhellen möchte, professionelle Hilfe bei einem Hautarzt sucht.

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Weitere hautaufhellende Kosmetika

Eine Vielzahl der Anbieter von kosmetischen Produkten bietet auch hautaufhellende Cremes und Seifen an. Diese sind nicht verschreibungspflichtig. Sie enthalten pflanzliche Wirkstoffe und sind frei erhältlich.

Abzugrenzen sind hiervon jedoch illegale Produkte, welche beispielsweise Hydrochinon enthalten. Hydrochinon muss von Ärzten verschrieben werden. Bis vor einiger Zeit fand man vor allen in sogenannten „Afro-Shops“ des Öfteren hydrochinonhaltige Produkte. Diese werden jedoch beschlagnahmt und Händler müssen Strafen zahlen.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 05.03.2015 - Letzte Änderung: 19.03.2024