Geschwollene Bindehaut

Einleitung

Von einer geschwollenen Bindehaut, in der medizinischen Fachsprache auch Chemosis genannt, spricht man bei einem glasigen Anschwellen der Bindehaut.
Hierbei ist meistens die ganze Bindehaut betroffen. Oft wird bei einer Schwellung ein blasenartiges Abheben der Bindehaut von der Lederhaut beobachtet.

Gründe für die geschwollene Bindehaut können eine Entzündung der Bindehaut (Konjunktivitis), Allergie, Virusinfektion oder mechanische Reizungen der Bindehaut sein.

Ursachen

Die Schwellung der Bindehaut ist zu aller Erst auf eine Erhöhung der Gefäßdurchlässigkeit zurückzuführen. Hierbei gelangt Flüssigkeit aus den kleinen Blutgefäßen der Bindehaut in das Gewebe, welches daraufhin unter dem zunehmenden Volumen anschwillt.
Die Schwellung kann innerhalb von sehr kurzer Zeit stattfinden.

Gründe für die erhöhte Durchlässigkeit der Gefäße sind meistens Allergien oder Virusinfektionen. Auch bei Entzündungen und sonstigen Reizungen kann es zu einer Schwellung der Bindehaut kommen.

Auch bei Kontaktlinsenträgern kann das Pflegemittel der Kontaktlinsen schlecht vertragen werden, was ebenfalls zu einer Irritation und anschließend zu einer geschwollenen Bindehaut führen kann.

Seltener können auch Tumore in der Augenhöhle die Abflusswege der Bindehaut blockieren, was zu einer Anstauung der Flüssigkeit und damit zu einer Schwellung führt.

Außerdem können auch Verbrennungen können Grund für eine Chemosis sein.

Geschwollene Bindehaut durch eine Allergie

Eine Allergie beschreibt eine Immunreaktion, also eine Abwehr des Körpers, gegen harmlose Stoffe. Dies können z.B. Tierhaare, Pollen oder Nahrungsmittel sein.
Obwohl diese Stoffe keinen Schaden anrichten, geht das Immunsystem des Körpers gegen sie vor. Es kommt zu einer lokalen Immunreaktion, bei der sich bestimmte Stoffe gegen die Strukturen des Allergens (z.B. Pollen, Tierhaare) wenden.

An dem Ort, wo das Allergen, welches die Allergie auslöst, Kontakt zum Körper hat, wird die Gefäßdurchlässigkeit erhöht und es sammeln sich Abwehrzellen an.
In diesem Fall gelangen z.B. Pollen in das Auge, was zu einer Immunreaktion und unter anderem zum Anschwellen der Bindehaut führt.

Eine allergische Reaktion tritt meistens innerhalb von 30 Minuten an den Schleimhäuten und dem Auge auf. Abgesehen von der Bindehaut können natürlich andere Organe wie die Atemwege oder die Haut betroffen sein.
Eine Allergie kann vor allem durch das Vermeiden der Allergene und Antiallergika behandelt werden.

Begleitende Symptome

Die begleitenden Symptome einer geschwollenen Bindehaut sind vor allem Schmerzen und Juckreiz.
Vermehrter Tränenfluss und Flüssigkeit im Auge können ebenfalls Symptome einer Chemosis sein.
Auch Sehstörungen können auftreten. Die Sehstörungen äußern sich in verschwommener Sicht oder Doppelbildern.
Es kann vorkommen, dass sich das Auge nicht komplett schließen lässt, da die Schwellung der Bindehaut viel Platz einnimmt. Das komplette Schließen des Auges wird „blockiert“.

Der Juckreiz führt außerdem dazu, dass der Betroffene sich verstärkt das Auge reibt, was das Erscheinungsbild der Schwellung jedoch noch verstärken kann.

Die genannten begleitenden Symptome treten jedoch nicht zwangsläufig auf. Es ist auch möglich, dass keine Beschwerden auftreten.

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Diagnose

Die Diagnose einer geschwollenen Bindehaut ist im Regelfall eine Blickdiagnose des Augenarztes.
Das bedeutet, dass der Augenarzt durch bloßes Anschauen direkt den Verdacht auf eine Chemosis äußern kann. Hierbei ist die Verwendung einer speziellen Spaltlampe hilfreich, wodurch die Bindehaut besser betrachtet werden kann.

Anschließend sollte geklärt werden, ob Allergien bekannt sind, welche die Schwellung der Bindehaut in Form einer allergischen Reaktion auslösen können.
Zusätzlich sollte eine Reizung der Bindehaut, beispielsweise durch Fremdkörper, ausgeschlossen werden.
Wird die Schwellung von einem Tumor ausgelöst, welcher die Abflusswege der Bindehaut blockiert, ist die Diagnostik komplizierter und basiert hauptsächlich auf bildgebenden Verfahren wie z.B. einem MRT.

Was tun bei geschwollener Bindehaut?

Da die Schwellung der Bindehaut verschiedene Ursachen haben kann, ist es schwierig, eine allgemein gültige Maßnahme zur Besserung der Beschwerden zu finden.
Prinzipiell wird versucht, die Ursache zu beseitigen.

Um der Schwellung entgegenzuwirken, können kalte Kompressen für einige Minuten auf das Auge gelegt werden. Durch die Kälte ziehen sich die Gefäße zusammen und die Schwellung geht zurück.
Es ist wichtig, nicht an dem Auge zu reiben, da dies die Symptomatik verstärken kann.

Bei einer unklaren Ursache sollte man einen Augenarzt aufsuchen, welcher dann abklären kann, weswegen die geschwollene Bindehaut aufgetreten ist.

Es kann daraufhin beispielsweise ein Allergietest durchgeführt werden. Ist die Allergie der Grund für die geschwollene Bindehaut, wird mit antiallergischen Medikamenten behandelt. Außerdem sollte man sich von der Quelle der Allergieauslöser fernhalten.

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Homöopathie

Es gibt ebenfalls homöopathische Therapieansätze für eine geschwollene Bindehaut. Es wird davon berichtet dass Euphrasia C5, Globuli aus der Euphrasia officinalis (Gemeine Augentrost) bei geschwollenen Bindehäuten helfen können.
Es gibt ebenfalls Euphrasia-Augentropfen, welche als Behandlungsmethode eingesetzt werden können. Auch der Einsatz von Apis mellifica (Honigbiene) kommt häufig vor und soll die Schwellung bekämpfen.

Lesen Sie mehr zum Thema unter: Apis mellifica

Dauer der Schwellung

Die Dauer einer geschwollenen Bindehaut ist schwer einzugrenzen, da sie stark von der Ursache abhängt. Ist der Grund eine Allergie, hört die Schwellung erst auf, wenn der Betroffene sich nicht mehr dem Allergieauslöser aussetzt.
Ist die Ursache jedoch beseitigt, schwillt die Bindehaut innerhalb weniger Tage ab.
Falls die Bindehaut trotz beseitigter Ursache oder bei unklarer Ursache nach einigen Tagen immer noch vorliegt, ist es notwendig, einen Arzt aufzusuchen

Weitere Informationen

Eine Übersicht aller Themen aus dem Bereich der Augenheilkunde finden Sie unter: Augenheilkunde A-Z

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 24.05.2017 - Letzte Änderung: 25.07.2023