Homöopathie bei Schlafstörung

Homöopathische Arzneimittel

Als homöopathische Arzneimittel kommen folgende in Frage:

Avena sativa

Schlaflosigkeit verbunden mit nervösen Erschöpfungszuständen

Typische Dosierung von Avena sativa: Tropfen D2

  • bei nervöser Erschöpfung: täglich drei mal 5-10 Tropfen
  • bei Schlaflosigkeit (abends kurz vor dem Schlafengehen): 15-20 Tropfen
  • auch bei Drogenentwöhnung zur Überbrückung zusätzlich einsetzbar

Weitere Information zu Avena sativa erhalten Sie unter unserem Thema: Avena sativa




Coffea

Schlaflosigkeit eventuell verbunden mit migräneartigen Zuständen und/oder nervösen Herzbeschwerden

  • Patienten sind geistig und körperlich lebhaft erregt
  • Schlaflosigkeit als Folge von hellwachem Gedankenstrom
  • Herzklopfen, schneller Puls
  • Nagelkopfschmerz
  • vermehrter Harndrang
  • Verminderung von Potenz und sexuellem Verlangen
  • Überempfindlichkeit gegen Sinneseindrücke und Schmerzen
  • Verschlimmerung durch Lärm, Gerüche, Kälte und in der Nacht

Allgemeine Dosierung von Coffea bei Schlaflosigkeit: Tabletten D4, D6

Weitere Information zu Coffea erhalten Sie unter unserem Thema: Coffea

Passiflora incarnata

  • Folgen von Drogenmissbrauch
  • Fehlfunktion des vegetativen Nervensystems mit Nervosität und Unruhe

Allgemeine Dosierung von Passiflora incarnata bei Schlaflosigkeit: Tropfen D2

  • zur Beruhigung: 3 x 5 Tropfen über den Tag
  • als Einschlafmittel: 5-20 Tropfen abends

Weitere Informationen finden zu Passiflora incarnata finden Sie unter unserem Thema: Passiflora incarnata

Valeriana

Schlaflosigkeit mit allgemeiner Unruhe

  • Patient kann sich nicht ruhig halten
  • Zucken, Ziehen und Reißen durch die Glieder wie elektrische Schläge
  • Sinne überreizt
  • Kopfschmerzen die plötzlich kommen und mit Schwindel verbunden sind
  • Überempfindlichkeit gegen Schmerzen
  • Mattigkeit und große Schwäche
  • häufiger Harndrang
  • Fliegende Hitze
  • Verschlimmerung abends und nachts, in der Ruhe, nach  Anstrengungen
  • Besserung bei Bewegung, Beschäftigung.

Allgemeine Dosierung von Valeriana: Tropfen D2

Weitere Information zu Valeriana erhalten Sie unter unserem Thema: Valeriana

Chamomilla

Nervöse Schlaflosigkeit 

  • Überempfindlichkeit bei psychisch labilen Frauen und Kindern
  • Ungeduld
  • Gereiztheit (reizbare Schwäche)
  • Schmerzüberempfindlichkeit
  • Misslaunigkeit
  • Kinder sind unruhig und wollen getragen werden
  • Blähungskoliken
  • Verschlimmerung der Beschwerden abends und nachts, durch Wärme und durch Ärger
  • Vorhandene Blähungskoliken bessern sich durch Wärme

Allgemeine Dosierung von Chamomilla: Tropfen oder Tabletten D2, D3, D4 

Weitere Information zu Chamomilla erhalten Sie unter unserem Thema: Chamomilla

Weitere Informationen zum Thema Schlafstörung

Weitere Informationen zu den Symptomen, der Diagnose und schulmedizinschen Therapie finden Sie unter:

Disclaimer / Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass wir in allen unseren Texten keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit erheben. Durch aktuelle Entwicklungen können die Angaben ggf. veraltet sein.
Alle Angaben stellen nur Auszüge dar, daher können wichtige Informationen nicht genannt sein.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Medikamente (auch Homöopathika) nie selbständig und ohne Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt abgesetzt, angesetzt oder verändert werden dürfen.

Naturheilkundequiz online
Testen Sie Ihre Kenntnis rund um das Thema der Naturheilkunde.
Beantworten Sie dazu 20 Fragen.

Hier gehts direkt zum Naturheilkundequiz


Das könnten Sie jetzt auf Dr-Gumpert.de machen!

Unser Buch bestellen

Ins Forum gehen

Selbsttest

Zum Quiz

Dr-Gumpert.de auf Facebook

Dr-Gumpert.de auf Facebook

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Das ganze Dr-Gumpert.de Team, das diese Seite mit viel Engagement in knapper Freizeit betreut, bedankt sich bei allen Unterstützern.

Wenn Ihnen dieses Seite gefallen hat, drücken Sie:

Und zuletzt unterstützen Sie uns, wenn Sie uns mit dem "Google Plus One Button" positiv bewerten:





Autor: Dr. Nicolas Gumpert      |     Letzte Änderung: 06.05.2012