Check-Up Untersuchungen - Das sollten Sie darüber wissen

Was sind Check-Up Untersuchungen?

Zu den Check-Up Untersuchungen zählen verschiedene Untersuchungen durch den Hausarzt, die der Früherkennung häufiger Erkrankungen dienen. Die Check-Up Untersuchungen werden ab einem Alter von 35 Jahren von der Krankenkasse übernommen und im Anschluss auch alle zwei Jahre wieder erstattet. Neben einer ausführlichen Anamnese, also einem Arztgespräch, gehören viele verschiedene Untersuchungen dazu. Diese sind für Sie im Folgenden aufgeführt und erkärt.

Die körperliche Untersuchung

Nach einem ausführlichen Arztgespräch, in welchem unter anderem  Krankheitsgeschichte und gesundheitliche Risikofaktoren abgeklärt werden, erfolgt eine komplette körperliche Untersuchung. Hierbei werden alle Organsysteme, wie das Herz, die Lunge, der Bauch und das Nervensystem gründlich untersucht. Dabei behilft sich der Arzt einem festen Schema.  Zuerst erfolgt eine visuelle Inspektion der jeweiligen Körperregion. Danach werden die verschiedenen Körperstrukturen durch eine Tast- und Klopfuntersuchung tiefergehend beurteilt. Besonders bei der Untersuchung des Nervensystems gibt es viele einfach durchzuführende Tests, die jedoch eine gute Aussagekraft haben. Der Hintergrund dieser Untersuchungen ist jener, dass krankhafte Veränderungen früh erkannt und dann ihr Verlauf strukturiert beobachtet werden soll. Bei der visuellen Inspektion wird vom Arzt auch auf das Hautbild geachtet. Als erweiterte körperliche Untersuchung wird der BMI (Body Mass Index) errechnet, welcher sich aus dem Körpergewicht und der Körpergröße zusammensetzt und einen guten Verlaufsparameter darstellt.

Lesen Sie mehr zum Thema hier: Körperliche Untersuchung - Was ist das und was gehört dazu?

Abhören von Herz und Lunge

Das Abhören von Herz und Lunge gehört formal zur körperlichen Untersuchung. Diese einfache Untersuchung kann wichtige Aufschlüsse über potentielle Erkrankungen geben, weshalb sie hier nochmal separat dargestellt wird. Beim Abhören des Herzens, welches in der Fachsprache Auskultation genannt wird, werden alle vier Herzklappen zusammen und dann einzelnd abgehört. Mit dem Stethoskop kann beurteilt werden, ob einzelne Klappen nicht mehr komplett schließen und somit Blut in die falsche Richtung fließt (Insuffizienz) oder ob sich die Klappen nicht mehr richtig öffnen (Stenose). Beides führt zu einer Mehrbelastung des Herzens. Weiterhin werden auch die Halsschlagadern abgehört, um Rückschlüsse auf krankhafte Veränderungen des Herzens oder der Halsschlagadern selber zu ziehen. Das Abhören der Lunge erfolgt an mehreren Stellen. Mit dieser Untersuchung kann festgestellt werden, ob die Lunge komplett entfaltet ist. Wichtig bei dieser Untersuchung ist es, immer einen Seitenvergleich zwischen dem rechten und dem linken Lungenflügel herzustellen. Auffällige Geräusche beim Ein- und Ausatmen lassen auf eine Reihe von Krankheiten schließen. So würde zum Beispiel eine Lungenentzündung ein feines Rasselgeräusch hervorrufen.

Blutdruckmessung und Bestimmung der Pulsfrequenz

Die Messung des Blutdruckes gehört zu jeder Check-Up Untersuchung dazu, da sie einfach und schnell durchzuführen ist und Aufschluss darüber gibt, ob der Blutdruck im Normalbereich liegt oder davon abweicht. Bei der Blutdruckmessung wird zunächst eine Armmanschette entweder elektronisch oder manuell aufgepumpt, bis sie den Blutfluss in der Armarterie völlig unterdrückt. Danach wird langsam die Luft aus der Manschette gelassen und es werden zwei Werte bestimmt, die dann als systolischer und diastolischer Wert angegeben werden. Der systolische Wert wird als erstes angegeben und vom diastolischen Wert durch einen Schrägschnitt getrennt. Die Einheit ist Millimeter Quecksilbersäule (mmHg).

Ein normaler Blutdruck liegt ungefähr bei 120/80 mmHg. Ab einem Blutdruck von 140/90 mmHg spricht man von Bluthochdruck. Wichtig ist, dass der Blutdruck in Ruhe gemessen wird. Vor der Messung sollte man also 10 Minuten ruhig sitzen, da sonst die Werte verfälscht werden könnten. Ein nichtbehandelter Bluthochdruck kann wesentliche Spätschäden an verschiedensten Organen auslösen, weshalb eine Blutdruckanpassung mittels Lebensstilveränderungen und eventuell Medikamenten vonnöten sein kann. Während der Blutdruckmessung kann auch die Pulsfrequenz gemessen werden und es werden bestimmte Eigenschaften und Qualitäten des Pulses erhoben.

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Welche Laboruntersuchungen gehören dazu?

Im Rahmen der Check-Up Untersuchung erfolgt eine Blutentnahme und die Bestimmung verschiedener Blutwerte. Von besonderem Interesse ist dabei zum einen der Glukose Wert im Blut. Bei Glukose handelt es sich um einen Zucker, welcher umgangssprachlich als Blutzucker bekannt ist. Dieser Wert wird am Besten nüchtern bestimmt, da er so die beste Aussagekraft hat. Dies bedeutet, dass man etwa 8 bis 10 Stunden vor der terminierten Blutentnahme nichts essen sollte und auch nur geringe Mengen an Flüssigkeit zu sich nehmen sollte. Übersteigt der Glukose-Wert einen festgelegten Grenzwert, besteht die Möglichkeit, dass ein Diabetes Mellitus vorliegt, die sogenannte Zuckerkrankheit. Besteht dieser Verdacht werden noch weitere Tests durchgeführt, um die Diagnose zu bestätigen oder auszuschließen. Weiterhin wird auch der Wert für das Gesamtcholesterin bestimmt. Cholesterin ist ein Blutfett, welches in zu hohen Konzentrationen Schäden an den Gefäßen auslösen kann. Vor allem wenn ein zu hoher Cholesterinwert gepaart mit einem Bluthochdruck ist. Bei dieser Kombination ist das Risiko einer Arteriosklerose erhöht. Die Arteriosklerose ist eine Verhärtung oder Verkalkung der Blutgefäße, welche mit einer Einengung der Gefäße einhergeht.

Weitere Informationen finden Sie hier: Laborwerte - welche sollte ich kennen?

 

Urindiagnostik - Was wird untersucht?

Neben der Blutentnahme, wird auch eine Urinprobe analysiert. Hierfür eignet sich am Besten der morgendliche Urin. Mittels gängiger Urin-Teststreifen, auch Urin-Stix genannt, lassen sich verschiedene Bestandteile im Urin messen. Es kann bestimmt werden, ob sich Blut im Urin befindet. Nicht immer färbt Blut im Urin diesen rötlich, sodass ein Teststreifen hinzugezogen werden muss, um nicht-sichtbare Blutbestandteile zu detektieren. Blut im Urin kann einen Hinweis auf Steine im Harntrakt oder auf Entzündungen geben. Zudem wird der Gehalt an Eiweißen im Urin bestimmt. Ein übermäßiger Gehalt an Eiweiß im Urin kann auf Nierenerkrankungen hindeuten, muss aber durch andere Labormethoden genauer abgeklärt werden.

Auch der Gehalt von Glukose kann im Urin bestimmt werden. Dies ist eine gute Methode, um neben der Blutentnahme weitere Informationen über den Zuckerstoffwechsel zu erhalten. Während einer Schwangerschaft oder bei bekannten Nierenerkrankungen ist ein erhöhter Glukosewert im Urin normal. Ist jedoch der Glukosewert im Urin erhöht, ohne dass eine erklärende Grunderkrankung vorliegt, sollte weitere Diagnostik in Richtung eines Diabetes Mellitus veranlasst werden. Die drei genannten Urinbestandteile spielen bei der Check-Up Untersuchung wohl die größte Rolle. Mittels der Teststreifen lassen sich aber noch viele weitere Bestanteile des Urins messen.

Lesen Sie mehr zum Thema hier: Urinuntersuchung - Was sagt sie aus?

 

Erweiterte Check-Up Untersuchungen

Zusätzlich zu der Basisdiagnostik kann der Hausarzt auch spezieller Untersuchungen durchführen. Diese sind dann sinnvoll, wenn es bei den vorherigen Untersuchungen zu Auffälligkeiten gekommen ist. Standardmäßig gehören sie aber nicht zu den Check-Up Untersuchungen.

EKG - Was sagt es aus?

Werden während der körperlichen Untersuchung oder beim Abhören des Herzens Auffälligkeiten bemerkt, kann der untersuchende Arzt zusätzlich ein EKG (Elektrokardiogramm) durchführen. Die Untersuchung kann schnell durchgeführt werden und ist schmerzlos. Bei einer EKG-Untersuchung werden Elektroden an verschiedene Stellen des Brustkorbes, sowie an Händen und Beinen angebracht. Mithilfe dieser Elektroden kann die elektrische Aktivität des Herzens abgeleitet werden.

Zudem werden Herzfrequenz und Herzrhythmus während dieser Untersuchung aufgenommen. Anhand der charakteristischen Kurven, die man als Ergebnis der Untersuchung erhält, können Rückschlüsse auf die Kontraktion der Vorhöfe und der Herzkammern gezogen werden. Erweiternd zur der normalen EKG-Untersuchung kann ein EKG ebenfalls über 24 Stunden aufgezeichnet werden. Dies wird dann als Langzeit-EKG bezeichnet. Die Aufzeichnung über einen längeren Zeitraum kann dann hilfreich sein, wenn man nach bestimmten Fehlfunktionen des Herzens sucht, die nur vereinzelt auftreten. Außerdem kann man ein Belastungs-EKG durchführen, wobei der Patient auf einem Fahrradergometer sitzt, während der Arzt ein EKG ableitet.

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Die Lungenfunktionsuntersuchung

Die Lungenfunktions-Untersuchung gibt dem Untersucher Aufschluss über die verschiedenen Lungenvolumina und kann krankhafte Veränderungen der Atmung aufdecken. Bei der Untersuchung muss der Patient mit einem speziellen Messgerät (Pneumotachograph) im Mund verschiedene Atembewegungen durchführen. Zum Beispiel ist ein interessanter Messwert die Ausatmungsgeschwindigkeit nach kompletter Einatmung. Obwohl die Untersuchung leicht und schnell durchzuführen ist, ist ihre Qualität maßgeblich davon abhängig, wie gut der Patient mitarbeitet. Anhand der Atmung des Patienten werden verschiedene Kurven von einem Computer aufgezeichnet, aus denen man ablesen kann, ob Veränderungen in den Lungenvolumina stattgefunden haben oder die Atembewegung eingeschränkt ist.

Die Untersuchung wird zum Beispiel auch bei Patienten mit Asthma, chronischen Erkrankungen der Lunge oder Tumoren in der Lunge durchgeführt. Eine Erweiterung der Lungenfunktions-Untersuchung ist analog zum EKG die Ergospirometrie, also eine Lungenfunktionsuntersuchung unter Belastung. Für diese Untersuchung wird der Patient mittels eines Fahrradergometers körperlich belastet und es können noch weitere Messwerte erfasst werden, wie zum Beispiel die Sauerstoffaufnahme und die Abgabe von Kohlendioxid.

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Sonographie und Durchblutungsmessung der Beine

Die Sonographie ist eine nicht-invasive bildgebende Diagnostik, die sehr vielfältig eingesetzt werden kann. Fallen während der regulären Check-Up Untersuchungen Auffälligkeiten an den Bauchorganen oder Gefäßen auf, kann die Sonographie helfen detailliertere Informationen zu erlangen. Die Organe im Bauchraum, wie zum Beispiel Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse oder Nieren, können mit dieser Methode untersucht werden. Auch die großen Gefäße im Bauchraum können so beurteilt werden und es kann nach Anzeichen für Arteriosklerose gesucht werden, sollte man durch die Blutdruckmessung und der Bestimmung des Cholesterinwertes den Verdacht erlangen, das diese Gefäßveränderung vorliegen könnte.

Besteht zudem der Verdacht, dass ein Diabetes Mellitus vorliegen könnte oder ist dieser bereits bekannt, kann man mit dem Ultraschall die Durchblutung der Beine messen. Für diese Untersuchung sucht man mittels des Ultraschallbildes die Gefäße in den Beinen auf und misst mithilfe eines speziellen Verfahrens (Duplexsonographie), wie schnell das Blut durch die Gefäße fließt. Dies kann bei der Beurteilung helfen, ob durch den Diabetes oder andere Vorerkrankungen bereits eine Einschränkung in der Durchblutung der Füße oder Beine besteht.

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Untersuchung des Stuhlgangs

Liegt ein begründeter Verdacht vor, kann eine Untersuchung des Stuhles auf Bakterien, Pilze, Parasiten oder Umweltgifte vorgenommen werden. Wichtig ist, dass bei herkömmlichen Magen-Darm-Erkrankungen im Regelfall keine Stuhluntersuchung nötig ist, da diese keine Konsequenz für die Therapie hat, und somit nur eine Vergeudung von Ressourcen darstellt. Bei Magen-Darm-Beschwerden nach Auslandsreisen oder bei einem Verdacht, dass eine meldepflichtige Infektion besteht, kann eine Stuhluntersuchung jedoch sinnvoll sein. Im Rahmen der Darmkrebsvorsorge, die bei Männern und Frauen ab einem Alter von 50 Jahren empfohlen wird, wird eine Stuhluntersuchung auf verborgenes Blut durchgeführt. Das Blut ist oftmals nicht sichtbar, kann aber mit einem Test nachgewiesen werden. Ist der Test positiv auf Blut, kann dies ein Zeichen für Darmkrebs sein und sollte weitergehend untersucht werden.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 21.02.2018 - Letzte Änderung: 22.10.2021