Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft

Synonyme im weiteren Sinne

Ultraschalluntersuchung, Sonographie, Sonografie

Ultraschall als Vorsorgeuntersuchung

Die Untersuchung mithilfe von Ultraschall ist aus der Schwangerenvorsorge heutzutage nicht mehr wegzudenken. Jede schwangere Frau sollte sich während der Schwangerschaft von einem Frauenarzt begleiten lassen, bei welchem mindestens drei Vorsorgeuntersuchungen stattfinden sollten, bei denen ein Ultraschall durchgeführt wird: Der erste Termin sollte zwischen der 9. und 12., der zweite zwischen der 19. und 22. und der dritte zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche stattfinden.

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Mithilfe des Ultraschalls kann der Arzt wichtige Informationen bezüglich des Vorhandenseins einer Schwangerschaft, der Entwicklung des ungeborenen Kindes, dessen Gesundheit und Lage und des voraussichtlichen Geburtstermins einholen. Diese drei Ultraschalluntersuchungen (auch: Ultraschallscreenings) werden einer Schwangeren rechtlich zugesichert, weshalb die Krankenkassen dazu verpflichtet sind, die Kosten dieser Untersuchungen zu tragen. Weitere Untersuchungen werden von diesen hingegen nur dann übernommen, wenn der Arzt Unregelmäßigkeiten bei einer der Standarduntersuchungen feststellt. Der Ultraschall ist deshalb ein so praktisches Verfahren, um eine Schwangerschaft zu überwachen, da er im Gegensatz zu anderen bildgebenden Verfahren (wie zum Beispiel Röntgen oder Computertomographie) nicht mit einer Strahlenbelastung einhergeht und deshalb nach heutigem Wissensstand weder für die werdende Mutter noch ihr ungeborenes Baby ein Risiko birgt. Und trotzdem lassen sich mithilfe der drei Ultraschalluntersuchungen die häufigsten Störungen mit relativ großer Sicherheit aufdecken, wobei eine 100%ige Trefferquote beim Erkennen von Erkrankungen oder Fehlbildungen natürlich nie gewährleistet werden kann.

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Erste Ultraschalluntersuchung

Die erste Ultraschalluntersuchung ist für viele Eltern ein besonderes Ereignis, da sie ihr im Mutterleib heranwachsendes Baby zu diesem Zeitpunkt zum ersten Mal sehen können. Im Regelfall wird dieser erste Ultraschall vaginal durchgeführt (Vaginal- oder Transvaginalsonographie). Die Patientin legt sich hierfür auf den Rücken, dann wird über eine längliche Ultraschallsonde ein Plastiküberzug gestreift, der einem Kondom ähnelt. Auf diesen Plastiküberzug wird das Kontaktgel aufgetragen, das notwendig ist, um ein klares Bild zu erhalten. Dann wird die Ultraschallsonde durch die Scheide der Patientin eingeführt. Auch wenn diese Untersuchung prinzipiell keine Schmerzen bereitet, empfinden viele Frauen sie dennoch als unangenehm. Im Vergleich zum Bauchultraschall lassen sich mit dieser Methode jedoch Bilder mit einer viel besseren Qualität erstellen.

Bei dieser ersten Untersuchung wird zunächst einmal die Schwangerschaft bestätigt und geschaut, ob es sich um eine normale Schwangerschaft oder eine Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaft handelt. Außerdem kann hier gesehen werden, ob evtl. eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt. Weiterhin achtet der Arzt darauf, ob Bewegungen zu erkennen sind, die auf eine Vitalität des Kindes hinweisen, ob die Entwicklung bis zu diesem Zeitpunkt altersgerecht ist und ob der Herzschlag regelmäßig ist. Selbst in dieser frühen Zeit lassen sich manchmal auch schon einige Auffälligkeiten erkennen, zum Beispiel wenn bei dem Kind ein Down-Syndrom (Trisomie 21) vorliegt.

Ein weiterer Bestandteil der ersten Ultraschalluntersuchung ist die Bestimmung des voraussichtlichen Geburtstermins. Dazu benötigt der Frauenarzt das Datum der letzten Periode der Frau und misst zusätzlich drei Werte: die Scheitel-Steiß-Länge (SSL) des Fötus, den biparietalen Durchmesser (der Abstand zwischen den beiden Schläfen des Ungeborenen, BPD) und den Fruchtsackdurchmesser (FD).

Sofern die Angaben durch die Frau korrekt sind und die Untersuchung zeitgemäß durchgeführt wird (später in der Schwangerschaft ist die Aussagekraft der Messwerte viel geringer), kann der Geburtstermin mit einer relativ hohen Genauigkeit ermittelt werden.

Zweite und dritte Untersuchung

Bei der zweiten und dritten Vorsorgeuntersuchung erfolgt der Ultraschall normalerweise abdominell, also über die Bauchdecke. Hierfür legt sich die Frau wieder auf den Rücken, das Gel wird dieses Mal allerdings direkt auf den Bauch aufgetragen und die Ultraschallsonde hier aufgesetzt. Die zweite Ultraschalluntersuchung ist wahrscheinlich die wichtigste der drei und dauert normalerweise auch am längsten, in nicht wenigen Fällen sogar bis zu einer Dreiviertelstunde. Mittlerweile lassen sich durch den Ultraschall nämlich viel mehr Details erkennen, so zum Beispiel die Nabelschnur, der Mutterkuchen (Plazenta) und der Gebärmutterhals. Folglich kann der Arzt auch hier wieder (und genauer) hinsichtlich des Vorliegens einer Mehrlingsschwangerschaft, der Herzaktivität, der Entwicklung und des Körperumrisses des Ungeborenen untersuchen. Darüber hinaus können in diesem Stadium bereits die Menge des Fruchtwassers, die Lage der Plazenta und eine größere Anzahl von Fehlbildungen erkannt werden.
Sollten bei dieser Untersuchung Auffälligkeiten oder unklare Befunde bestehen, können entweder weitere Ultraschalluntersuchungen zur Kontrolle veranlasst werden oder weitere Methoden der Pränatalen Diagnostik (PND) zum Einsatz kommen. Dazu zählen unter anderem die Chorionzottenbiopsie, die Nabelschnurpunktion, die Untersuchung des Fruchtwassers (Amniozentese), die Nackenfaltenmessung oder die Fetoskopie. Indikationen hierfür wären zum Beispiel ein vermuteter intrauteriner Fruchttod, Fehllagen der Plazenta oder Erkrankungen der Mutter. Oft ist es sinnvoll, zu solchen Untersuchungen ein spezielles Diagnosezentrum aufzusuchen, da zur korrekten Beurteilung der Befunde teilweise ein großes Fachwissen erforderlich ist.

Die dritte (und also im Normalfall die letzte) Ultraschalluntersuchung dient noch einmal dazu, die gesunde Entwicklung des Kindes anhand der bereits zuvor durchgeführten Messungen zu überprüfen. Außerdem ist es wichtig, dass an diesem Termin die Lage des Ungeborenen bestimmt wird, um gegebenenfalls spezielle Vorkehrungen für die anstehende Geburt zu treffen. Wenn die Lage des Kindes ungünstig ist, stellt sich dadurch ein Anlass, ab der 36. Schwangerschaftswoche weitere Ultraschalluntersuchungen durchzuführen.

Weitere Untersuchungen

Wichtig ist, dass alle Ergebnisse aus allen drei Vorsorgeuntersuchungen im Mutterpass festgehalten werden, um eine gute Verlaufskontrolle zu gewährleisten, auch wenn folgende Untersuchungen bei einem anderen Arzt oder im Krankenhaus erfolgen.

Eine besondere Form des Ultraschalls ist die sogenannte Dopplersonographie. Durch diese Untersuchung kann man den Blutfluss in Gefäßen (besonders den Nabelschnurgefäßen, der Plazenta oder direkt am Herzen) genauer beurteilen und so Informationen über die Sauerstoffversorgung des Babys einholen. Außerdem gibt es noch die 3D-Ultraschalluntersuchung, die zu den neusten Entwicklungen in der Schwangerenvorsorge zählt. Mithilfe des entstehenden dreidimensionalen Bildes können bestimmte Fehlbildungen (wie zum Beispiel Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder offene Rücken) mit höherer Sicherheit diagnostiziert werden. Diese beiden speziellen Untersuchungsmethoden sollten jedoch nur bei medizinischer Notwendigkeit durchgeführt werden.

Die Kontrolle des Blutflusses in der Plazenta kann Aufschluss über weitere Erkrankungen der Plazenta geben. In diesem Zusammenhang können Verkalkungen im Mutterkuchen diagnostiziert werden. Lese Sie hierzu unseren ArtikelVerkalkte Plazenta 

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Weiterführende Informationen

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 17.01.2013 - Letzte Änderung: 22.10.2021