Muss man zur Durchführung einer MRT-Untersuchung nüchtern sein?

Allgemein

Bei Magnetresonanztomographie-Untersuchungen muss man nicht generell nüchtern zum Untersuchungstermin erscheinen.

Nur bei speziellen MRT-Untersuchungen, z.B. der Darstellung der Gallenwege (MRCP) oder des Magen-Darm-Traktes (MDP, Sellink), ist ein absolutes Nüchternsein erforderlich, damit eine gute bildliche Darstellung ermöglicht werden kann. In dem Fall darf ab 22 Uhr des Vortags nichts mehr gegessen und getrunken werden.

In allen anderen Fällen gilt: nüchtern müssen nur die Patienten zur Untersuchung erscheinen, die mit großer Wahrscheinlichkeit ein Kontrastmittel gespritzt bekommen.

Nüchtern heißt hierbei, dass ca. 4 Stunden vor der Untersuchung keine Nahrung oder Flüssigkeiten mehr aufgenommen werden sollten. Ein kleines Frühstück am Morgen ist also kein Problem, solange der der 4-Stunden-Abstand eingehalten wird.

Meist ist auch die Medikamenteneinnahme in der Zeit vor der Untersuchung wie gewohnt fortzusetzen, allerdings kann es auch hier bei bestimmten, speziellen MRT-Aufnahmen zu Ausnahmen kommen.

MRT mit Kontrastmittel

Ist die Gabe von Kontrastmitteln für die MRT-Untersuchung geplant oder hoch wahrscheinlich, darf der Patient 4 Stunden vor der Untersuchung kein Essen und Trinken mehr zu sich nehmen.

Der Grund hierfür ist, dass ein Risiko der Aspiration (Erbrochenes gelangt in die Lunge) im Falle einer Unverträglichkeit auf das verabreichte Kontrastmittel besteht. Neben Übelkeit und Erbrechen kann es dann auch zu allergischen Reaktionen kommen. Ist der Patient nüchtern, befindet sich auch kein Inhalt im Magen, der erbrochen werden kann. Da der Patient während der Untersuchung flach auf dem Rücken in der MRT-Röhre liegt, birgt ein mögliches Erbrechen immer die Gefahr, dass saurer Mageninhalt in die Lungen gelangen könnte, wo er potenziell Schäden anrichten kann. Das Nüchternsein bei Kontrastmittelgabe ist demnach also eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Lesen Sie mehr zum Thema MRT mit Kontrastmittel - ist das gefährlich?

Wasser/Kaffee vor MRT

Ob Wasser bzw. Kaffee vor einer MRT-Untersuchung getrunken werden darf, hängt im Allgemeinen ganz von der Art der Untersuchung ab. Bei den meisten MRT-Untersuchungen ist es nicht notwendig, nüchtern zum Termin zu erscheinen, demnach ist auch das Trinken von Kaffee und Wasser erlaubt.

Handelt es sich um Untersuchungen, bei denen man nüchtern erscheinen muss, darf im vorausgesetzen Nüchternzeitraum nichts gegessen oder getrunken werden, also auch kein Wasser. Dies ist der Fall bei geplanter Kontrastmittelgabe (ca. 4 Stunden nüchtern) oder z.B. der Untersuchung des Magen-Darm-Traktes, der Gallenwege oder des Herzens (jeweils nüchtern ab 22 Uhr des Vortags).

Vor Untersuchungen der Magen- und Darmschleimhäute sowie der Herzkranzgefäße und bei Stressaufnahmen sollte auf Kaffee verzichtet werden, da das enthaltene Koffein die Ergebnisse verfälschen kann. Unter Anderem regt es die Produktion von Magensäure an.

Rauchen vor MRT

Das Rauchen vor einer MRT-Untersuchung ist nicht generell untersagt, lediglich bei speziellen Untersuchungen oder Fragestellungen ist das Rauchen vor der Durchführung der Bildgebung „verboten“, da es die Qualität der Bilder beeinträchtigen könnte.

Hierzu zählen u.a. Aufnahmen des Magen-Darm-Traktes (z.B. Dünndarmdarstellung nach Sellink), da das Rauchen vor der Untersuchung zur vermehrten Produktion von Magensäure führt, was mitunter dazu führen kann, dass dadurch die Bildqualität und die Untersuchung der Magen- und Darmschleimhaut erschwert wird.

Auch bei MRT-Aufnahmen des Herzens, muss bzw. sollte auf das Rauchen vorher verzichtet werden, besonders bei MRT-Untersuchungen, bei denen das Herz gewollt unter Stress gesetzt wird (Stress-MRT). Das Rauchen, sowie auch der Verzehr von Kaffee, Tee, Schokolade oder Lakritz kann zu Verfälschungen der Untersuchung führen.

Die Redaktion empfiehlt außerdem: MRT für Übergewichtige

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema MRT finden Sie unter:

Eine Übersicht aller Untersuchungsmethoden finden Sie unter: Diagnostik A - Z

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 06.07.2016 - Letzte Änderung: 22.10.2021