Amnesie

Synonyme

Erinnerungslücke, „Filmriss“

Definition

Die Amnesie ist eine meist vorübergehende Störung des Gedächtnisses für die zeitliche Orientierung oder die inhaltliche Erinnerung. Die Amnesie ist ein Symptom, das bei einer Vielzahl auslösender Störungen oder Faktoren auftreten kann und ist abzugrenzen von dementiellen Erkrankungen (Demenz), bei denen die Störung des Gedächtnisses langsam fortscheitet und beständig vorhanden ist.

Ursachen

Bei vielen störenden Einflüssen auf das Gehirn kann eine Beeinträchtigung von Bewusstsein und Erinnerung auftreten, was z.B. durch den Einfluss von Giften, in Form von Alkohol, Medikamenten (z.B. Tranquilanzien), aber auch von Drogen zu beobachten ist. Des Weiteren führen Gewalteinwirkungen aller Art (mechanisch, elektrisch) auf das Gehirn zu Gedächtnislücken, die bei der Gehirnerschütterung als mildeste Form des Schädel-Hirn-Traumas auch diagnostisch wegweisend ist. Erkrankungen des Gehirns, wie Epilepsie, Schlaganfall oder Entzündungen verschiedenster Ursache sowie Migräne können ebenso zu einer Amnesie führen. Letztlich seien noch psychiatrische Erkrankungen wie Persönlichkeitsstörungen, dissoziative Störungen und Hypnose genannt, bei denen es auch zum Aussetzten von Bewusstsein bzw. Erinnerung kommen kann.

Symptome

Die betroffene Person berichtet, sich an bestimmte Abläufe des Tagesgeschehens nicht mehr erinnern zu können. Je nach dem, ob die Amnesie vor, nach, während, oder vor und nach einem auslösenden Ereignis eingetreten ist, spricht man von einer retrograden Amnesie (keine Erinnerung an Dinge vor dem Ereignis), einer anterograden Amnesie (keine Erinnerung an Dinge ab dem Ereignis), oder einer globalen Amnesie, bei der vor, als auch nach einem auslösenden Ereignis ein Erinnerungsdefizit besteht. Das Bewusstsein einer entsprechenden Person kann in dem Zeitraum, der im Nachhinein nicht mehr erinnert wird, normal erscheinen, allerdings ist bei entsprechender Beeinträchtigung des Gehirns häufig auch das aktuelle Bewusstsein gestört. Motorische Handfertigkeiten (Gehen, Radfahren) können von den Personen auch bei zum Teil beeinträchtigtem Bewusstsein ausgeübt werden.

Diagnose

Die Feststellung einer Amnesie erfolgt in der Regel nur über die Befragung eines Patienten darüber, ob ihm Lücken in seiner Erinnerung aufgefallen sind und ob auslösende Faktoren vorgelegen haben. Durch eine Fremdanamnese (Befragung Dritter) kann die Einschätzung vervollständigt werden, ob der Patient trotz (teil-)erhaltenem Bewusstsein bestimmte Defizite in der Erinnerung aufweist.

Therapie und Prophylaxe

In der Regel ist die Episode der Amnesie begrenzt, weshalb eine direkte Therapie nicht möglich und nötig ist. Lediglich die verursachende Störung oder Erkrankung kann gesucht, behandelt, bzw. vermieden werden, wie z.B. eine Epilepsie, Vergiftungserscheinungen und weitere Hirnerkrankungen.


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Autor: Dr. Nicolas Gumpert      |     Letzte Änderung: 06.05.2012