Hautkrebsscreening

Einleitung

Beim Hautkrebsscreening handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Bereich der Prävention. Das Ziel des Screenings ist es, Krankheiten möglichst früh zu erkennen. Dabei geht es zum einen darum, Krankheitsvorstufen zu entdecken, schon bevor diese sich mit den typischen Symptomen äußern. Gerade bei Tumoren haben sich dann nämlich oft bereits Metastasen gebildet. Zum anderen ist das Ziel des Ganzen, die Krankheiten zu einem früheren Zeitpunkt zu erkennen und so schonender behandeln zu können und möglichst komplett zu heilen.

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Beim Hautkrebsscreening handelt es sich dabei um eine optische Kontrolle der Hautoberfläche, mit dem Ziel vor allem Hautkrebs verdächtige Hautmale zu identifizieren und so frühzeitig behandeln zu können. Hautkrebs stellt eine sehr häufige und oft unterschätzte Erkrankung dar, an der in Deutschland jährlich etwa 250.000 Patienten neu erkranken. Da Hautkrebs in der Regel von einem sehr eng umschriebenen Primärtumor ausgeht, ist gerade in diesem Bereich ein frühes Erkennen wichtig für die spätere Prognose.

Ein weiterer Vorteil der Haut ist, dass sie relativ einfach und ohne großes technisches Equipment untersucht werden kann. Dadurch hat sich das Hautkrebsscreening in Deutschland mittlerweile relativ weit etabliert. Ein früh erkannter Hautkrebs ist dabei in den meisten Fällen heilbar. Natürlich hat ein Screening, das ja nach Krankheiten sucht, bevor diese Probleme machen, immer auch das Problem, dass teilweise Befunde erkannt und therapiert werden, die später nie Probleme gemacht hätten. Gerade im Bereich des Hautkrebsscreenings ist diese Gefahr der Übertherapie aber eher gering im Vergleich zu den Vorteilen des Screenings. Vor allem da der Aufwand für die Untersuchung sehr überschaubar ist und die Untersuchung selbst weder schmerzhaft noch invasiv ist. Auch der Schaden, der durch ein unnötig heraus geschnittenes Muttermal entsteht, ist im Vergleich mit der Verhinderung einer Tumorerkrankung, wohl für die meisten akzeptabel.

Für wen ist das Screening?

Prinzipiell macht ein Hautkrebsscreening für jeden Sinn. Zwar ist das Risiko bei Personengruppen, die beispielsweise beruflich viel draußen arbeiten und dadurch vermehrt UV- Strahlung ausgesetzt sind, erhöht. Aber auch Personen, die kaum Sonnenlicht ausgesetzt sind, können an Hautkrebs erkranken. Natürlich sollte man bei hoher Sonnenexposition, bei häufigen Sonnenbränden, besonders in der Kindheit oder wenn man regelmäßig ein Solarium besucht, besonders vorsichtig sein.

Zudem gibt es bestimmte Hauttypen, vor allem Personen mit besonders vielen Muttermalen und Pigmentflecken, für die ein Hautkrebsscreening früher und häufiger für sinnvoll erachtet wird. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Hautkrebsscreening in Deutschland generell ab dem 35. Lebensjahr. Wie oben erwähnt kann es bei bestimmten Hauttypen allerdings auch früher sinnvoll sein. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist dann bei Begründung durch den Hautarzt teilweise möglich. Das von der Krankenkasse vorgesehene Untersuchungsintervall beträgt 2 Jahre.

Dass der Beginn des Screenings erst ab dem 35. Lebensjahr festgesetzt ist, hat neben ökonomischen Gründen, damit zu tun, dass Hautkrebs stark in Zusammenhang mit der Summe der UV Belastung, auf die Lebenszeit, zusammenhängt. Insofern steigt das Risiko an Hautkrebs zu erkranken mit dem Lebensalter an. Aber auch bei Kindern kann ein Screening bereits sinnvoll sein. Neben der Haut selbst können vor allem auch starke Sonnenbrände in der Kindheit oder andere Hauterkrankungen zu einem erhöhten Risiko führen. Gerade starke Sonnenbrände in der Kindheit, führen zu einer nicht wieder auszugleichenden Risikoerhöhung.

Wer kann das Hautkrebsscreening durchführen?

Um das Hautkrebsscreening durchführen zu dürfen, bedarf es einer besonderen Schulung. Dadurch wird ein standardisierter Ablauf des von den Kassen bezahlten Hautkrebsscreenings gewährleistet. Dementsprechend bieten das Screening nach wie vor allem Dermatologen, also Hautärzte an. Diese haben natürlich auch die größte Expertise, wenn es darum geht etwaige Befunde zu behandeln. Aber auch im Hautkrebsscreening weitergebildete Hausärzte oder Kinderärzte können das Hautkrebsscreening anbieten. Dies hat oftmals den Vorteil, dass die Wege zum Arzt und die Wartezeiten auf einen Termin kürzer sind. Zudem geht bei dem eigentlichen Screening vor allem darum, Auffälligkeiten zu entdecken. Diese können dann zur weiteren Abklärung immer noch einem Dermatologen vorgestellt werden.

Ablauf der Untersuchung

Die Untersuchung erfolgt beim Hautkrebsscreening mit dem bloßen Auge und umfasst den ganzen Körper. Dabei ist zu bedenken, dass Hautkrebs zwar in Zusammenhang mit der UV-Strahlenbelastung steht, aber auch an Körperregionen auftreten kann, die keinerlei Sonnenstrahlen abbekommen. Daher ist es wichtig, dass tatsächlich der ganze Körper, also auch die Anal- und Genitalregion untersucht werden. Auch an den Fußsohlen, Zehen und Zehenzwischenräumen oder unter den Finger- und Fußnägeln, können sich bösartige Befunde befinden. Diese sollten daher immer mit Untersucht werden. Da der ganze Körper untersucht werden muss, macht es die Untersuchung einfacher, wenn auf Nagellack, starkes Makeup oder aufwendige Frisuren verzichtet wird, denn auch unter den Nägeln, im Gesicht oder auf der Kopfhaut kann Hautkrebs entstehen. Auch die Schleimhäute im Bereich des Mundes oder der Nase sollten mitbegutachtet werden.

Bei der Untersuchung wird nun der gesamte Körper zunächst ohne Hilfsmittel, wenn nötig mit Hilfe einer Lupe oder hellen Lampe, Stück für Stück untersucht. Dabei gibt es verschiedene Kriterien, die darauf hinweisen können, dass es sich bei einem Hautmal um einen bösartigen Befund handeln könnte. Das Erkennen im Screening basiert aber allein auf Kriterien, die mit dem Auge und der Erfahrung des Untersuchers erkannt werden können. Weitere Untersuchungen sind nur bei verdächtigen Befunden nötig.

Viele Praxen bieten zudem eine Dokumentation der Befunde an. Dabei werden von allen verdächtigen Hautstellen, Fotos angefertigt und gespeichert. Dies hat den Vorteil, dass nicht nur der aktuelle Zustand, sondern auch eine eventuelle Veränderung einer Hautläsion überprüft werden kann. So mag ein Muttermal für sich genommen nicht sehr verdächtig erscheinen, wenn es sich seit dem letzten Screening sehr verändert hat, kann es aber durchaus auffällig sein. Außerdem können die angefertigten Aufnahmen bei einem Umzug oder Wechsel des Arztes mitgenommen werden, sodass auch der neue Arzt eine Möglichkeit hat den Verlauf mit einzubeziehen. Diese Dokumentation wird aber meist nicht von den Krankenkassen übernommen sondern muss entweder Pauschal oder pro angefertigtem Bild selbst gezahlt werden.

Selbstscreening zu Hause

Da das Hautkrebsscreening erst ab 35 gezahlt wird und auch dann nur alle 2 Jahre vorgesehen ist, wird empfohlen das professionelle Screening durch ein Selbstscreening zu Hause zu ergänzen. Dabei ist das Vorgehen ähnlich, wie beim professionellen Screening beim Arzt. Da man die komplette Körperoberfläche ansehen sollte, ist es am besten, die Untersuchung nach dem Duschen oder Baden vor einem Ganzkörperspiegel vorzunehmen. Letzten Endes geht es auch hier darum, sich die gesamte Körperoberfläche anzusehen und auffällige Hautmale zu entdecken. Dafür braucht es keine speziellen Vorkenntnisse. Verdächtig ist es zunächst einmal immer, wenn ein Leberfleck im Vergleich zu den anderen in seiner Umgebung besonders hervorsticht. Auch starke Form- oder Farbveränderungen in einem kurzen Zeitraum können ein Hinweis auf ein bösartiges Geschehen sein. Eine weitere Hilfe bei der Begutachtung ist die sogenannte ABCDE Regel.

Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite Wie kann man Hautkrebs erkennen?

ABCDE Regel

  • "A" steht dabei für "Asymmetrie". Gutartige Leberflecke sind in der Regel in sich symmetrisch, das heißt sie lassen sich an irgendeiner Achse spiegeln. Meist sind sie rund oder oval.
  • "B" steht für "Begrenzung". Gutartige Leberflecke sollten möglichst glattrandig begrenzt sein und nicht etwa ausgefranst aussehen.
  • "C" steht für "Colorit", also die Farbe des Flecks. Verdächtig sind hier vor allem Flecke, die viele verschiedene Färbungen enthalten, vor allem wenn sie rosa, graue oder schwarze Punkte enthalten. Auch krustige Auflagerungen können Zeichen für ein bösartiges Wachstum sein.
  • "D" steht für den "Durchmesser". Dabei sollten alle Hautmale, die größer als 5mm sind, von einem Hautarzt gesehen werden.
  • "E" für "Evolution", also dafür wie sehr sich ein Leberfleck oder Muttermal verändert. Dabei sind vor allem Größenzunahme, Juckreiz oder Blutungen prinzipiell verdächtig.

Insgesamt ist es mit Hilfe der ABCDE Regel aber möglich, viele Hautveränderungen früh zu erkennen und so durch einen Arzt kontrollieren zu lassen. Die Selbstuntersuchung sollte aber nicht als Ersatz für das Hautkrebsscreening beim Facharzt gesehen werden. Sie dient nur als Ergänzung, um neue Befunde früher zu erkennen und zu kontrollieren.

Typische auffällige Befunde

Das Hautkrebsscreening dient der Erkennung der drei häufigsten Hauttumore. Dabei unterscheidet man den sogenannten schwarzen Hautkrebs in Form des Malignen Melanoms und den hellen Hautkrebs. Zu diesem hellen Hautkrebs gehören das Basalzellkarzinom und das Plattenepithelkarzinom. Alle drei unterscheiden sich bezüglich ihres Verlaufs, der Prognose und der weiterführenden Behandlung, können aber gut im Hautkrebsscreening entdeckt werden. Sie sind, wenn sie frühzeitig erkannt werden, gut zu Behandeln und können so mit Hilfe des Screenings oft zu einem Zeitpunkt entfernt werden, zu dem sie noch keine Metastasen gebildet haben.

Auch ist die Größe des Operationsgebietes bei einem früh erkannten Tumor meist wesentlich kleiner und die Behandlung so schonender.

Auch wenn die Hauttumore bei früher Erkennung oft vollständig entfernt und so geheilt werden können, sollte man Hautkrebs nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch wenn es sich dabei „nur“ um einen Tumor der Haut handelt, sagt das nichts über die Bösartigkeit der Hautumore aus, die anderen Krebserkrankungen in nichts nach steht.

Lesen Sie mehr zum Thema unter: Wie erkennt man Hautkrebs?

Weitere Informationen

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 21.10.2015 - Letzte Änderung: 22.10.2021