Unter dem Begriff Hirntod wird die nicht mehr vorhandene Aktivität lebensnotwendiger Gehirnfunktionen bei einer durch künstliche Beatmung noch aufrechterhaltende Herz-/Kreislauffunktion verstanden. Der Hirntod bedeutet im medizinischen Sinne den Tod des Menschen.
Unter dem Begriff Hirntod wird der irreversible Verlust der Aktivität lebensnotwendiger Gehirnareale (Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm) bei einer durch künstliche Beatmung noch aufrechterhaltende Herz-/ Kreislauffunktion verstanden (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer, 1997). Der Hirntod bedeutet im naturwissenschaftlich-medizinischen Sinne den Tod des Menschen.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema: Was passiert, wenn man stirbt?
Frontallappen = rot (Lobus frontalis, Stirnlappen)
Parietallappen = blau (Lobus parietalis, Scheitellappen)
Okzipitallappen = grün (Lobus occiptitalis, Hinterhauptslappen)
Temporallappen = gelb (Lobus temporalis, Schläfenlappen).
Zur Feststellung der Irreversibilität der Gehirnaktivität sind bestimmte ärztliche Untersuchungen sowie apparative Verfahren und bestimmte Beobachtungszeiten erforderlich. Der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer (1997) gibt folgende Richtlinien zur Diagnostik des Hirntodes heraus:
Lesen Sie mehr zum Thema: Hirnblutung Koma
Der Hirntod muss durch zwei Ärzte festgestellt werden, von denen einer über mehrjährige Erfahrung in der Intensivmedizin mit Patienten mit schweren Hirnschädigungen haben muss.
Unabhängig voneinander wird der Hirntod von den beiden Ärzten mittels eines standardisierten Protokolls festgehalten.
Entgegen der Annahme, dass der Todeszeitpunkt der Zeitpunkt des Todes ist, bedeutet er im eigentlichen Sinne den Zeitpunkt des Abschlusses der Diagnostik und Dokumentation des Hirntodes.
Keiner der beiden Ärzte der den Hirntod feststellt, darf nachfolgend an einer Organtransplantation teilnehmen.
Nur nach Feststellung des Hirntodes (Richtlinien der Bundesärztekammer 1997, s.o.) darf im Rahmen von §3 des Transplantationsgesetzes die Entnahme von Gewebe oder Organen vorgenommen werden, sofern die verstorbene Person bzw. die Angehörigen nicht der Organ-/Gewebeentnahme widersprochen haben.
Lesen Sie mehr zum Thema unter: Organtransplantation
Besonders nach dem Erlanger Fall der Marion P. wurde Kritik an der Hirntoddefinition laut. Marion P. wurde am 5. Oktober 1992 mit schweren Schädel-/Hirnverletzungen in die Erlanger Universitätsklinik eingeliefert. Drei Tage später wurde bei der Patientin der Hirntod diagnostiziert. Da die Patientin schwanger war, wurde die weitere intensivmedizinische Behandlung bis zur Entbindung des Kindes beschlossen. Nach fünf Wochen kam es jedoch zu einem Fieberschub der hirntoten Patientin und daraufhin zu einer Fehlgeburt. Aufgrund dieses Falles wird besonders Kritik an der Hirntoddefinition laut, da eine bereits tote Patientin weder Fieber entwickeln noch eine Fehlgeburt haben könne. D.h. trotz fehlender Hirnaktivität können verschiedene andere Systeme (Rückenmark, Organe) immer noch aktiv sein.
Verschiedene andere Wissenschaftler vertreten ebenfalls kritische Meinungen zur Hirntoddefinition.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: