Zehenbruch

Definition

Der Zehenbruch, auch Zehenfraktur genannt, beschreibt den Bruch eines Groß- oder Kleinzehenknochens am Fuß, der meist durch einen traumatischen Unfallmechanismus verursacht wird.

Bei der äußeren Gewalteinwirkung spricht man von einem Anpralltrauma. Dieses kann sich beispielsweise durch das Anstoßen an harte Gegenstände oder durch ein auf den Fuß herunterfallendes schweres Objekt ereignen. Auch im Rahmen sportlicher Tätigkeiten kann es zu einem Zehenbruch kommen.

Insgesamt sind bei diesem Krankheitsbild Männer häufiger betroffen als Frauen.

Durch die ansetzenden Sehnen an den Zehenknochen kommt es häufig im Rahmen eines Zehenbruchs zu Fehlstellungen der Zehen, da diese Zug auf den gebrochenen Zehenknochen ausüben.

Die Therapie erfolgt meist konservativ durch Anlegen eines Verbandes oder einer Schuheinlage, nur selten wird operiert.

Ursachen

In den meisten Fällen ist der Zehenbruch durch ein Trauma bedingt.
Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn der Fuß gegen einen harten Gegenstand oder eine scharfe Kante prallt. Typisches Beispiel hierfür ist das Übersehen eines Tisch- oder Stuhlbeines.

Eine andere Ursache kann ein herunterfallender Gegenstand sein, wenn der Fuß nicht schnell genug zurückgezogen wird.

Doch auch bei Unfällen und insbesondere Sportunfällen kommt es häufig zum Zehenbruch. Als typische Sportart hierfür ist Fußball zu nennen.

Symptome

Der Zehenbruch kann einen oder mehrere Zehen betreffen, dementsprechend kann die Ausprägung der Symptome unterschiedlich stark ausfallen.

Der große Zeh besteht aus zwei, die anderen vier Zehen aus jeweils drei Knochen. Oft spricht man dabei anstatt von Knochen von sogenannten Gliedern.
Der Zehenbruch befindet sich am häufgsten am Grundglied.

Als Erstes verspüren die Betroffenen einen sehr starken Schmerz im Bereich des verletzten Zehens, gefolgt von einer Schwellung und gegebenenfalls einer bläulichen Verfärbung, die einem Bluterguss geschuldet ist.

Zusätzlich kann es durch die ansetzenden Sehnen zur Fehlstellung des Zehens und zu einer Schonung des betroffenen Fußes aufgrund der Schmerzen und der Bewegungseinschränkung kommen.

Diagnose

Die Diagnosestellung erfolgt meist klinisch im Patientengespräch und im Rahmen der klinischen Untersuchung.

Dabei fällt auf, dass die Stelle der Verletzung meist druckschmerzhaft und geschwollen ist, oft findet sich auch ein Bluterguss und eine Fehlstellung.
Zusätzlich ist die Beweglichkeit der Zehen eingeschränkt.

Um die Diagnose schließlich zu sichern und den Bruchspalt genau beschreiben zu können wird anschließend eine Röntgenaufnahme des Vorfußes gemacht.

Dies ist für die weitere Therapieplanung von großer Bedeutung.

Eine mögliche Differentialdiagnose zum Zehenbruch ist die Zehenluxation, bei der sich die Knochen aus dem Gelenk auskugeln. Dies lässt sich durch eine manuelle Reposition relativ einfach therapieren.

Therapie

Aufgrund der schmerzhaften und bewegungseinschränkenden Symptomatik sollte mit der Therapie auf jeden Fall frühzeitig begonnen werden.

In der Akutsituation kann man den Zehenbruch durch Kühlung, Schonhaltung und Hochlagerung etwas entlasten.
Auch Schmerzmedikamente wie Aspirin oder Ibuprofen oder eine Salbenbehandlung mit Diclofenac können zur akuten Schmerzlinderung verhelfen.

Um Spätfolgen und weitere Komplikationen zu vermeiden sollte unmittelbar danach ärztliche Hilfe aufgesucht werden. Abhängig von der Frakturart gibt es verschiedene Therapiemöglichkeiten.

Handelt es sich um eine einfache Fraktur, sind die Knochenbruchstücke meist nicht gegeneinander verschoben und der Zehenbruch kann konservativ behandelt werden.

Unter konservativer Behandlung versteht man ein nicht operatives Therapieverfahren.
Dies erfolgt meist durch einen stabilisierenden Verband und einer speziellen Schuheinlage, die für zwei bis drei Wochen getragen werden sollten. Der verletzte Zeh wird dabei meist mit dem Nachbarzehen verbunden und soll dadurch in seiner Lage fixiert werden.
Die Schuheinlage dient der Stabilisierung beim Gehen.

Sind die Bruchstücke gegeneinander verschoben, werden diese manuell durch den Arzt in lokaler Betäubung wieder in die richtige Position gebracht. Danach erfolgt nochmals eine Röntgenuntersuchung, um sicherzustellen, dass die Knochen sich in der physiologischen Ausgangsstellung befinden.

Ist die ursprüngliche Position erreicht, ist das weitere Vorgehen identisch mit dem der einfachen Fraktur. Diese Art des Zehenbruchs wird auch als dislozierte Fraktur bezeichnet.

Eine gewisse Ausnahme ist der offene Zehenbruch, bei dem der Weichteilmantel durchbrochen ist. Liegt er vor, so sollte eine operative Versorgung stattfinden.
Zunächst muss die Wunde gespült und eventuell von Fremdkörpern gesäubert werden und die Rückführung der Bruchstücke sollte erfolgen.

Dabei wird oft ein Draht verwendet, der die Bruchenden zusammenführen soll damit diese wieder miteinander verwachsen können. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Osteosynthese- Verfahren.

Bei Brüchen des großen Zehs werden statt des Drahtes häufig Schrauben oder Platten zur Stabilisierung verwendet. Zusätzlich kommt bei Großzehfrakturen ein Unterschenkelgips für vier bis sechs Wochen zum Einsatz zur zusätzlichen Fixierung.

Die Operation kann grundsätzlich in lokaler Betäubung erfolgen und ist relativ arm an Komplikationen. Möglich sind hierbei Infektionen mit nachfolgender Wundheilungsstörung, Verletzungen benachbarter Strukturen oder Nachblutungen.

Prophylaktisch wird dieser Eingriff daher meist unter Antibiose- und Tetanusschutz durchgeführt.

Verband bei einem Zehenbruch

Frakturen der Zehen können sehr schmerzhaft sein und treten in aller Regel durch kleine Unfälle im Haushalt auf. Die ersten Symptome sind starke Schmerzen und ein starkes Anschwillen bzw auch eine Blaufärbung des Zehs. Viele Betroffenen laufen noch lange Zeit auf dem gebrochenen Zeh herum, bis sie zum Arzt gehen, der dann ein Röntgenbild durchführt.
Bei Diagnose einer Fraktur eines Zehs besteht die Behandlung aus einer Kühlung und aus dem Anlegen eines fixierenden Verbandes. Der Verband besteht meistens nur aus einem stabilisierenden Pflaster, das um den betroffenen Fußzeh gewickelt und an den benachbarten Zeh fixierend angelegt wird.
Begleitend können bei Schmerzen auch entzündungshemmende Medikamente, wie Ibuprofen oder Voltaren gegeben werden. Der Verband sollte 1-2 Wochen getragen werden.
Eine Verlaufskontrolle mittels Röntgen ist in der Regel nicht notwendig und wird nur durchgeführt, wenn bleibende Schmerzen auftreten oder aber wenn Schiefstände des Zehs gesehen werden.

Dauer von einem Zehenbruch

Nach der Fraktur eines kleinen Zehs können die Beschwerden lange andauern. Zwar ist von einem Zusammenwachsen der Knochen innerhalb 2-3 Wochen auszugehen, allerdings können die gereizten Nerven im Bereich des Zehs zu länger anhaltenden Schmerzen führen.
Bewegungsbeeinträchtigungen und Schmerzen bei Bewegung werden von manchen Patienten bis sogar 4-6 Wochen nach dem Unfall angegeben.
Meistens verschwinden die Schmerzen bei einer Zehenfraktur aber bei parallel durchgeführten konsequenten kühlenden und schmerzlindernden Behandlung nach etwa 2-3 Tagen. Wichtig ist aber, dass bei einer Fraktur des Zehs, eine Fixierung durch den Verband eingehalten wird.
Kommt es zu längeren Schmerzepisoden bei einem gebrochenen Zeh, muss überlegt werden eine weiterführende Bildgebung durchzuführen. Hierbei würde dann erneut ein Röntgenbild des betroffenen Zehs durchgeführt werden. Wenn keine eindeutige Ursache für die vorhanden Schmerzen gesehen werden, sollte noch einmal über die Durchführung eines MRT nachgedacht werden, das neben den Knochen auch Muskeln und Nerven besser darstellen kann.

Prognose

In der Regel heilt der Zehenbruch innerhalb weniger Wochen wieder vollständig aus und es ist keine weitere Nachsorge notwendig. Der Fuß ist dann wieder voll belastbar und der Ursprungszustand der Beweglichkeit wird wieder erreicht.

Treten jedoch Komplikationen auf, kann der Heilungsprozess dadurch verzögert werden.

Um diese möglichst zu vermeiden sollte daher beim Zehenbruch so früh wie möglich ärztliche Hilfe aufgesucht werden.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 18.06.2015 - Letzte Änderung: 13.04.2024