Eckzahn abgebrochen

Definition

Bei den Eckzähnen handelt es sich um die Zähne neben den kleinen Schneidezähnen. Sie laufen meist spitz zu und werden bei den Tieren auch Reißzähne genannt. Karies und unter normalen Bedingungen nicht auftretende Kräfte (z.B. als Folge von Traumata) sind die häufigsten Ursachen für das Abbrechen eines Eckzahnes. In der Fachsprache nennt man diesen Vorgang „Fraktur“.

Hierbei geht oft nur ein Stück, manchmal aber auch die komplette Zahnkrone verloren. Eventuell reicht die Fraktur sogar bis unter das Zahnfleisch. In den meisten Fällen kann eine Wiederherstellung des abgebrochenen Zahnstückes erfolgen.

Lesen mehr zu diesem Themenbereich: Was tun beim abgebrochenen Zahn?

Ursachen

Zähne brechen dann ab (frakturieren), wenn ihre eigene Stabilität nicht ausreicht, um einer äußeren Krafteinwirkung standzuhalten. Der Zahn selbst kann aufgrund verschiedener Gründe instabil geworden sein. Zum einen verursacht Karies Verlust von Zahnsubstanz durch Bakterien, wodurch der Zahn porös wird und schneller brechen kann, zum anderen wird ein Zahn auch nach einer Wurzelkanalbehandlung instabil.

Bei geschwächten Zähnen reicht eine kleine Krafteinwirkung, beispielsweise durch Kauen von hartem Brot, aus, damit der Zahn nachgibt und sich aus einem Riss ein Bruch entwickelt. Ähnlich verhält es sich bei stark gefüllten Zähnen.

Natürlich kann auch ein völlig gesunder Zahn abbrechen. Dabei muss jedoch die Krafteinwirkung auf diesen entsprechend hoch sein. Dies passiert bei einem Sturz oder durch einen Schlag auf das Gesicht. Solche Unfälle entstehen zumeist beim Sport. Oft tritt dabei auch eine Schädigung der umstehenden Zähne auf.

Diagnose

Einen abgebrochenen Eckzahn kann der Zahnarzt meist auf den ersten Blick diagnostizieren. Trotzdem wird eine vollständige Anamnese durchgeführt, um Näheres über den Zustand des Zahnes und den Vorgang zu erfahren, der zur Fraktur geführt hat. Nach dem Patientengespräch begutachtet der Arzt zunächst den Zahn mit seinen Instrumenten (Spiegel und Sonde).

Im Anschluss führt er einen Kältetest und einen Klopftest durch. Mit dem Kältetest wird die Vitalität des Zahnes überprüft. Dabei wird ein kaltes Wattepellet an den Zahn gehalten und abgewartet, wie der Zahn reagiert.
Beim Klopftest klopft man mit einem Instrument auf den Zahn. Dadurch will der Arzt herausfinden, ob der Eckzahn mehr schmerzt als die anderen Zähne, was auf eine periapikale Entzündung hinweisen kann. Danach folgt eine Röntgenaufnahme, um eine Fraktur des Zahnes im nicht sichtbaren Bereich unterhalb der Zahnfleischgrenze auszuschließen. Zuletzt kann über das weitere Vorgehen informiert und die Behandlung eingeleitet werden.

Symptome

Zumeist geht ein abgebrochener Zahn mit vielen Symptomen einher. Typischerweise ist er äußerst schmerzempfindlich (hypersensibel). Vor allem thermische Reize wie heiß und kalt lösen starke Schmerzen aus.

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Diese enden erst, wenn der Zahnarzt eine Behandlung durchgeführt hat. Oft reicht hierfür eine einfache Füllung aus. Weiterhin bestehen Schmerzen beim Essen, welche beim Kauen durch den entstehenden Druck ausgelöst werden. Wenn es sich so anfühlt, als würde es in dem abgebrochenen Zahn klopfen, dann spricht dies für eine Wurzelkanalentzündung mit Eiterbildung. Typischerweise bestanden diese Symptome in diesem Fall aber auch schon vor der Fraktur. Zumeist waren sie zuvor geringer ausgeprägt.

Behandlung

Sobald ein Eckzahn abgebrochen ist, sollte ein Zahnarzttermin vereinbart werden. Dabei ist es egal, ob an dem Zahn Schmerzen bestehen oder nicht. Bei einem abgebrochenen Zahn ist zu jedem Zeitpunkt ein erhöhtes Karies- sowie Entzündungsrisiko vorhanden. Ursache hierfür sind raue Bruchkanten oder eine eröffnete Zahnhöhle.

Der Zahnarzt wird nach Diagnosestellung die Behandlung beginnen. Im einfachsten Fall reicht eine Kompositfüllung aus.
Wenn der abgebrochene Teil richtig aufbewahrt wurde, kann das Fragment manchmal sogar wieder befestigt werden. Ist jedoch der größte Teil der Zahnkrone von dem Bruch betroffen, dann ist meist eine Wurzelkanalbehandlung mit anschließender Überkronung unumgänglich.
Manchmal ist die Schädigung des Eckzahnes zu stark, dann muss er gezogen werden. Es folgt der Ersatz des Zahnes durch eine Brücke oder eine Prothese oder Implantat. Die richtige Versorgung wird für jeden Patienten individuell hergestellt. Eine Eigenbehandlung ist in diesem Fall nicht möglich.

Wen es optisch stark stört, kann am gleichen Tag zum Zahnarzt gehen, der unter Umständen eine provisorische Lösung parat hat.

Was tun, wenn nur ein Stück abgebrochen ist?

Wenn nur ein Stück des Eckzahnes abbricht, gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten. Diese sind abhängig vom Grad des Bruches und der Größe des abgebrochenen Stückes. Eine einfache Fraktur verläuft nur im Zahnschmelz/Zahnbein, betrifft jedoch nicht die Zahnhöhle (Pulpa). Dabei entsteht also keine Schädigung des Zahnnervs. In diesem Fall wird der Zahn mit einer Kunststofffüllung (Komposite) versorgt.

Betrifft die Fraktur jedoch auch die Zahnhöhle, wurde der Zahnnerv geschädigt. Dann muss eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden, da bereits Bakterien in Richtung Wurzelspitze gelangt sein können. Im Anschluss daran sollte die Überkronung des Zahnes erfolgen. Diese ist notwendig, weil der wurzelbehandelte Zahn nicht mehr ausreichend mit Nährstoffen versorgt und dann mit der Zeit brüchig wird. Eine Krone sorgt hier für genügend Stabilität.
Wird diese Behandlung nicht durchgeführt, entzündet sich der Zahn innerhalb kurzer Zeit und es kann zu großen Schmerzen ggf. sogar zum Zahnverlust kommen.

Füllung

Ist es nicht mehr möglich, dass abgebrochene Zahnfragment zu repositionieren bzw wieder an dem Zahn zu befestigen, muss der Defekt mit einem Füllungsmaterial wieder aufgebaut werden. Es gibt viele verschiedene Varianten an Füllungsmaterialien, die abhängig von der Größe des Defektes und der Lokalisation ( z.B. sichtbarer oder nicht sichtbarer Bereich, Kaufläche oder Zahnhals etc.) ausgewählt werden. Die Möglichkeiten sind vielfältig und reichen von direkten Restaurationen aus Zement, Amalgam oder Kunststoff (sog. Kompositen), die in einer Sitzung direkt am Stuhl gefertigt werden bis hin zu laborgefertigten Füllungen aus Keramik oder Gold.

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Aufgrund der vielfältigen Optionen sind auch die Kosten für eine Füllung weitspannig und liegen je nach Größe und Material zwischen 40- 500€. Die Frage des Materiales ist immer situationsabhängig und muss individuell auf den Patienten abgestimmt werden und mit dem jeweiligen Zahnarzt besprochen werden. Dieser sollte die Vor- und Nachteile, Kosten und die Langlebigkeit des jeweiligen Materials erklären, sodass man für sich als Patient abwägen kann welches Material einen selbst das beste erscheint.

Es stellt sich die Frage ob es nötig ist dass der Zahnarzt bei einem abgebrochenen Zahn zum Bohrer greifen muss. Die Antwort ist hier davon abhängig wie groß der Defekt ist, welches Material zum Füllen verwendet wird und ob Karies vorhanden ist. Ist nur ein kleines Stück vom Zahn abgebrochen und dementsprechend wenig Fläche vorhanden die der Füllung halt bieten kann, so muss die Fläche möglicherweise mit einem Bohrer vergrößert werden. Dies ist vor allen Dingen dann der Fall wenn der Zahn mit herkömmlichen Zementen oder Amalgam gefüllt wird. Komposite hingegen werden so am Zahn befestigt, dass sie einen Verbund mit dem Zahn eingehen und dementsprechend auch an kleinen Flächen halten können.

Wenn der Zahn kariös ist muss die Karies in jedem Fall vollständig mit dem Bohrer entfernt werden, sodass ein fortschreiten der Karies unter der Füllung verhindert werden kann. Auch wenn gebohrt werden muss ist nicht in jedem Fall eine Betäubung notwendig. Oftmals ist der Defekt soweit von den Nerven des Zahnes entfernt, sodass ein Schmerz kaum spürbar ist. Auch wenn der Zahn bereits abgestorben ist muss nicht betäubt werden.

Provisorium

In manchen Fällen, wenn sehr viel vom Zahn abgebrochen ist, ist es nicht mehr möglich diesen mit einer Füllung zu versorgen und der jeweilige Zahn muss eine Krone bekommen. Eine Krone wird im Labor hergestellt und kann nicht direkt in der ersten Sitzung eingesetzt werden. Auch die Vorbereitungen am Zahn für die Aufnahme einer laborgefertigten Krone sind umfangreicher als bei einer Füllung, dementsprechend ist schon für den ersten Termin mehr Zeit einzuplanen. Kommt man nun mit einem abgebrochenen Zahn als Notfall in die Praxis muss man damit rechnen, dass man zuerst einmal ein Provisorium erhält. Wie der Name schon verlauten lässt ist ein Provisorium nur eine vorübergehende (provisorische) Lösung und dient dementsprechend nur als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der eigentlichen Krone.

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Provisorien bestehen aus zahnfarbenden Kunststoffen, die vorübergehend eine schöne Ästhetik bieten und auch die Kaufunktion wieder gut herstellen. Allerdings sind diese Materialien nicht sehr stabil und auch nicht besonders abriebfest, sodass sie nicht lange im Mund verbleiben können ohne zu brechen bzw sich zu verfärben. Außerdem sind Provisorien ein Fremdkörper der keine ausreichende Passung bietet, sodass das Zahnfleisch auf Dauer gereizt wird und sich entzündet. Ein Provisorium sollte nicht länger als ein paar Wochen bis wenige Monate im Mundraum verweilen. Die Kosten einer provisorischen Versorgung eines oder mehrere Zähne sind in den Kosten einer Krone mit beinhaltet und in der Regel entstehen dabei keine weiteren Kosten.

Ist es allerdings notwendig, dass der Zahn längerfristig provisorisch versorgt werden muss, aufgrund von z.B. längeren Auslandsaufenthalten, Krankheit, Schwangerschaft, Kostengründen oder ähnlichem, so muss ein Langzeitprovisorium erstellt werden, welches im Labor gefertigt wird und eine höhere Stabilität und Mundbeständigkeit aufweist. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen. Ein Langzeitprovisorium kann 6 bis höchstens 12 Monate getragen werden.

Zahn wird schwarz

Bricht ein Stück Zahn ab und der verbleibende Anteil wird dunkel oder dieser hatte vorher schon eine dunkle Farbe gehabt, so ist davon auszugehen, dass der Zahn bereits abgestorben ist. Wie kommt es dazu? Wenn der Zahn einen heftigen Stoß abbekommt oder eine tiefe Karies bzw Fraktur hat, so reagiert dieser mit einer Entzündungsreaktion. Das Dentin (Zahnbein) und die Pulpa (Zahnhöhle), welche mit Nerven und Blut gefüllt ist, reagieren auf solche unphysiologischen (krankhaften) Reize mit einer Entzündung und versuchen sich zu regenerieren.

Bei einem Stoß können Nerven und Gefäße abreißen und bei einer tiefen Karies bzw. einer tiefreichenden Fraktur kommt es dazu dass die Pulpa (Zahnhöhle) freigelegt wird und so Mikroorganismen in die Tiefe des Zahnes eindringen können. In beiden Fällen kommt es zu einer Entzündungsreaktion. Wenn der Körper es nicht schafft durch diesen natürlichen Abwehrmechanismus den pathologischen Reiz zu bändigen, so stirbt der Nerv ab und der Zahn wird nicht mehr versorgt. Aufgrund dessen kommt es zu einer Verfärbung des Zahnes und es muss eine Wurzelkanalbehandlung eingeleitet werden.

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Nach der Wurzelkanalbehandlung ist es aber in keinem Fall so, dass der Zahn wieder durchblutet bzw. der Nerv regeneriert wird. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass der Zahn die dunkle Farbe behält bzw. eventuell mit der Zeit sogar noch dunkler wird. Aus diesem Grund muss man um die ursprüngliche Farbe des Zahnes wiederherzustellen entweder eine Füllung oder Krone auf dem Zahn befestigen. Hat der Zahn soweit keinen größeren Schaden davon getragen und eine Füllung bzw Krone ist nicht notwendig besteht auch die Möglichkeit den Zahn von innen zu bleichen.

Alle drei Alternativen sind sehr wirkungsvoll und können die vorherige Situation und Ästhetik meist wieder vollkommen herstellen. Allerdings ist bei allen drei Behandlungsmöglichkeiten mit einem Eigenanteil zu rechnen den die Krankenkasse nicht bezahlt. Ist die Wurzelkanalbehandlung abgeschlossen, so stellt die Verfärbung des Zahnes keine weitere Gefahr da und kann wenn gewünscht so belassen werden.

Völliger Abbruch der Zahnkrone

Bricht der Eckzahn komplett bis auf Zahnfleischniveau ab, dann ist auf jeden Fall die Zahnhöhle mit betroffen. In diesem Fall steht zunächst die Wurzelbehandlung an, danach erfolgt die Versorgung mit einer Krone mit Stift-Stumpf-Aufbau. Das bedeutet, dass ein Stift im Wurzelkanal verankert wird, um dann einen künstlichen Zahnstumpf aufzubauen. Dieser wird für eine ausreichende Haltekraft der Krone benötigt. Danach kann eine künstliche Krone für den Zahn angefertigt werden,die auf den Aufbau zementiert wird.

Bricht der Zahn jedoch unterhalb der Zahnfleischgrenze ab, gestaltet sich die Behandlung in der Regel etwas schwieriger. Der Zahnarzt muss zum Erhalt des Zahnes darauf achten, dass genügend Platz (2mm) zwischen Knochen und der Restauration besteht (biologische Breite), da sich der Zahn sonst entzünden würde. Kann diese biologische Breite nicht eingehalten werden, ist eine chirurgische Kronenverlängerung notwendig. Diese Behandlung wird dem Patienten privat in Rechnung gestellt.

Manchmal ist ein abgebrochener Eckzahn nicht mehr zu retten, dann muss er gezogen werden. Eine Lückenversorgung kann beispielsweise mit einer Brücke stattfinden. Um über die richtige Behandlung zu entscheiden, ist der Zahnarztbesuch zwingend erforderlich. Eine Ferndiagnose ist nicht möglich.

Siehe auch unter: Zahn ziehen

Prognose

Über die Prognose kann pauschal keine Aussage getroffen werden, da jede Patientensituation individuell zu beurteilen ist. Allgemein gilt jedoch: Je weniger eigene Zahnsubstanz abgebrochen ist, umso besser stehen die Chancen auf den Erhalt des Zahnes. Auch ist es von Vorteil, wenn die Zahnhöhle (Pulpa) nicht von der Fraktur betroffen ist. Dann besteht eine fast 100%-ige Heilungschance.

Sobald die Pulpa jedoch durch die Fraktur eröffnet wurde und so der Zahnnerv gereizt wurde, ist eine Wurzelbehandlung nötig. Dann sinkt die Prognose, da die Wurzelbehandlung nur einen Erhaltungsversuch darstellt. Ihre Erfolgswahrscheinlichkeit liegt zwischen 70 und 90%.

Kosten

Die entstehenden Kosten sind davon abhängig, wie der Eckzahn versorgt wird.
Ist nur ein kleines Stück abgebrochen, reicht eine kostenfreie Kunststofffüllung aus. Wenn jedoch eine Krone ggf. mit Stiftaufbau notwendig wird, kann die Versorgung schon recht teuer werden.

Eine im sichtbaren Bereich verblendete Nicht-Edelmetall-Krone (NEM) beginnt bei etwa 200€. Abhängig vom Material können die Preise stark ansteigen.
Falls der Zahn nicht mehr erhalten werden kann und gezogen wird, muss die Lücke durch eine Brücke, eine Prothese oder ein Implantat gefüllt werden. Kosten für eine einfache Brücke starten bei 300€.
Wenn bereits eine Prothese vorhanden ist, kann man diese unter Umständen kostengünstig erweitern. Manchmal steht auch die Neuanfertigung an, dies erhöht die Kosten stark.
Bei einem Einzelzahnimplantat kann mit Kosten um die 1000€ gerechnet werden.

Jeder Zahnarzt verlangt unterschiedliche Preise für eine Restauration, abhängig sind diese von dessen Expertise und dem verwendeten Material sowie dem zahntechnischen Labor.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt immer die Regelversorgung, bei ordentlich geführtem Bonusheft sinkt der Eigenanteil um weitere 10 bzw. 15%

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 23.02.2017 - Letzte Änderung: 01.12.2022