Backenzahn abgebrochen

Einleitung

Wer kennt dieses Problem nicht? Manchmal passiert es ganz schnell – einmal zubeißen und schon bricht er ab, der Backenzahn. Gleich ärgert man sich, dass man es überhaupt noch gegessen hat. Das ist aber gar nicht schlimm und vor allem kein seltenes Problem. Fast jedem passiert das im Laufe seines Lebens einmal. Oft kann der Zahn gerettet und das abgebrochene Stück ganz einfach wieder angeklebt oder ersetzt werden. Manchmal wird aber auch eine größere Behandlung notwendig.

Lesen Sie mehr zum Thema im Allgemeinen: Zahn abgebrochen - Das sollten sie sofort machen.

Ursachen

Die Gründe für dieses bekannte Problem sind vielfältig, dauern aber oft schon über längere Zeit an. In der Fachsprache nennt man einen Bruch im Zahn „Zahnfraktur“. Eine äußere Krafteinwirkung sorgt dafür, dass ein Backenzahn nachgibt und bricht. Typischerweise vermindern zuvor Karies oder eine Wurzelbehandlung des Backenzahnes die Stabilität. Auch Zähne, die bereits eine große Füllung tragen, kommen oft in eine solche Lage, da sie nicht mehr so robust sind.
Das Beißen auf ein hartes Stück Brot, eine Nuss, einen Kern oder ein Bonbon reichen für das kleine Missgeschick dann schon aus. Auch durch einen Unfall können Backenzähne abbrechen. Sportunfälle, wie das Zusammenstoßen mit einem Teamkollegen oder Gegner, sind hier ganz typisch. Allerdings genügt oft schon ein einfaches Hinfallen. Die Zähne beißen dann hart aufeinander und es kann in der Backenzahnregion knirschen.

Diagnose

Der betroffene Patient spürt und hört die Fraktur meist unmittelbar im dem Moment in dem sie passiert. Ein leises oder lautes Knacken, ein Stück des abgebrochenen Zahnes im Mund oder eine scharfe Kante an der Frakturstelle sind typische Anzeichen.
Der Zahnarzt untersucht den Mundraum und die einzelnen Zähne. Zusätzlich wird ein Kälte- und Perkussionstest durchgeführt, um zu sehen, wie stark die Schädigung wirklich ist. Eine Röntgenaufnahme des Zahnes schließt die Diagnosestellung ab. Danach kann der Arzt entscheiden, welche Behandlungsmethode die Beste ist.

Wann muss ich zum Zahnarzt gehen?

Egal auf welche Weise der Zahn abgebrochen ist, sollten Sie schnellstmöglichst einen Zahnarzt oder eine Zahnklinik aufsuchen. Am Wochenende und an Feiertagen können Sie den zahnärztlichen Notdienst aufsuchen. 

Bei einem abgebrochen Zahn ist zu jedem Zeitpunkt ein erhöhtes Karies- sowie Entzündungsrisiko vorhanden. Der Grad der Verletzung kann oft nicht selbst mit bloßem Auge beurteilt werden.

Was soll man tun, wenn der Nerv freiliegt?

Wenn der Zahn so abbricht, dass die Nerven- und Blutgefäße freiliegen, muss dieser meist wurzelkanalbehandelt werden. Ist der Zahn so abgebrochen, dass die Nerven- und Gefäßkammer (Zahnpulpa) nur punktuell eröffnet wurde und keine Kontamination mit Bakterien stattfindet, besteht die Möglichkeit einer direkten Überkappung. Dabei wird ein Medikament (Calciumhydroxid) auf die Pulpa aufgetragen, dass die Wunde durch Bildung von Dentin abdecken soll und dadurch eine Wurzelkanalbehandlung nicht notwendig ist.

Da in den meisten Fällen eine Kontamination der Zahnpulpa mit Speichel nicht zu vermeiden ist, ist die Wurzelkanalbehandlung die Therapie der Wahl.

Weitere Informationen finden Sie unter: Ablauf einer Wurzelkanalbehandlung

Begleitende Symptome

In der Regel berichten Patienten über Schmerzen, die mit dem abgebrochenen Zahn einhergehen. Es gibt jedoch noch eine Reihe weiterer typischer Symptome, die auftreten können. Meistens entstehen an den Bruchkanten scharfe Ecken, an denen die Zunge hängen bleiben kann. Gerne spielt man dann an diesen Kanten herum, was dazu führen kann, dass sich die Zunge leicht entzündet und schmerzt.

Wenn das abgebrochene Stück zwischen den Zähnen fehlt, kann es passieren, dass sich dort verschiedene Essensreste, vor allem Fleischfasern, anlagern. Diese sind oft schwierig zu entfernen und man muss zusätzlich Interdentalbürsten oder Zahnseide verwenden. Aufbiss-, Perkussions- und Temperaturempfindlichkeit, vor allem auf Kälte, treten dann auf, wenn ein großes Stück aus dem Backenzahn herausgebrochen ist. Je nach Art der ursächlichen Verletzung ist es sogar möglich, dass der Zahn mobil ist und wackelt. Dadurch kann manchmal das Gefühl auftreten, dass der Zahn zu lang oder zu kurz ist. Das passiert dann, wenn der Zahn aus seinem Zahnfach heraus- oder hineingedrückt wird.

Schmerzen

Wenn ein Backenzahn abbricht, kann es passieren, dass der Zahn auf einmal Schmerzen bereitet. Dies ist der Fall, wenn die Bruchstelle nah an der Zahnhöhle liegt und das „lebende Gewebe“ des Zahnes, also das Zahnbein, betroffen ist. Manchmal liegt sogar der Nerv selbst frei. Wenn dies passiert und starke Schmerzen entstehen, muss schnellstmöglich eine Behandlung erfolgen. Sonst kann sich die Erkrankung noch stärker ausbreiten und es kann zu einer Entzündung um die Wurzel herum kommen. Da dies zu größeren Komplikationen führen kann, ist ein umgehender Arztbesuch angeraten.

Lesen Sie mehr zu Zahnschmerzen und was Sie dagegen tun können.

Was kann ich gegen die Schmerzen tun?

Treten Schmerzen an dem abgebrochenen Zahn auf, sollte schnell gehandelt werden. Nicht nur, dass die Ästhetik darunter leidet, auch könnten weitere Komplikationen an dem unbehandelten Zahn auftreten, die die Prognose verschlechtern könnten.

Zur vorübergehenden Schmerzlinderung können Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol eingenommen werden. Auch kann man die Stelle kühlen, damit keine Schwellung auftritt. Falls die Stelle übermäßig blutet, kann es helfen auf z.B. ein Taschentuch zu beißen, um die Blutung zu stillen.

Schmerzen, die durch einen abgebrochenen Zahn verursacht werden, lassen sich nicht dauerhaft ohne zahnärztliche Behandlung lindern. Daher sollte schnellstmöglichst ein Zahnarzt aufgesucht werden.

Lesen Sie mehr zum Thema unter: Paracetamol bei Zahnschmerzen und Ibuprofen bei Zahnschmerzen

Kann ein Backenzahn auch ohne Schmerzen abbrechen?

Wenn nur ein kleines Stück Zahnhartsubstanz vom Backenzahn abbricht und der Bruchspalt weit entfernt vom Zahnnerv liegt (im Zahnschmelz), verursacht dies häufig keine Schmerzen. In vielen Fällen, bei denen es zum Abbruch eines Zahnes kommt, handelt es sich um einen bereits großflächig gefüllten Zahn. Dabei entstehen keine Schmerzen, da meist nur ein Stück des Füllungsmaterials abbricht.

Auch beim Abbruch von Zahnhartsubstanz wurzelkanalbehandelter Zähne enstehen häufig keine Schmerzen, da der Nerv des Zahnes bereits entfernt wurde und somit keine Schmerzweiterleitung stattfinden Wenn keine Schmerzen beim Abbruch eines Backenzahnes auftreten, sollten Sie trotzdem einen Zahnarzt aufsuchen, damit Bruchkanten geglättet werden, das Zahnfragment wieder angeklebt wird oder der Zahn gefüllt wird. 

Behandlung

Eine Behandlung kann unterschiedlich je nach Grad der Fraktur erfolgen. Sollte nur eine einfache Fraktur bestehen und der Schmelz betroffen sein, reicht oftmals eine Füllung aus, um den Zahn zu erhalten. Manchmal ist es sogar möglich, das abgebrochene Stück wieder anzukleben. Dafür muss das Bruchstück jedoch gleich nach dem Unfall aufgehoben und in einer Zahnrettungsbox oder in Alkohol gelagert werden. Im Anschluss sollte der Zahnarzt innerhalb der nächsten Stunden aufgesucht werden.

Liegt jedoch durch einen großen Zahnhartsubstanzverlust der Nerv frei, wird die Durchführung einer Wurzelbehandlung nötig. Die in den Kanal eingedrungenen Bakterien, die sich jederzeit im Mund aufhalten, können sonst zu einer Zahnentzündung führen. Ein Abszess mit Eiterbildung wäre dann die Folge. Eine Überkronung ist dann angeraten, wenn eine Wurzelbehandlung durchgeführt wurde und wenn ein sehr großes Stück des Zahnes abgebrochen ist. Die Stabilität der natürlichen Substanz ist zu diesem Zeitpunkt so stark eingeschränkt, dass es keine andere Erhaltungsmöglichkeit gibt.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema: Backenzahn ziehen

Wann muss der Zahn gezogen werden?

Ob der abgebrochene Zahn gezogen werden muss, kann nur ein Zahnarzt nach klinischer und röntgenologischer Untersuchung des betroffenen Zahnes feststellen.

Ein tief frakturierter Zahn bis in den Wurzelbereich stellt oftmals ein Grund für eine Extraktion dar, da es zur Entzündung der Wurzeloberfläche kommen kann. Desweiteren muss ein abgebrochener Zahn bei Vorliegen einer tiefen Karies, die nicht mehr durch eine Füllung therapiert werden kann, gezogen werden.

Weist der abgebrochene Zahn zusätzlich einen starken Lockerungsgrad (beweglich auf Zungendruck) auf und kann nicht mehr durch eine Schiene gehalten werden, kann auch dies ein Grund für eine Extraktion sein. 

Ist der abgebrochene Zahn bereits wurzelkanalbehandelt und stark entzündet, kann auch dies dazu führen, dass der Zahn gezogen werden muss.

Lesen Sie mehr zum Thema: Backenzahn ziehen

Wann brauche ich eine Krone?

Eine Krone wird immer dann nötig, wenn der abgebrochene Backenzahn zu viel von seiner Stabilität eingebüßt hat. Nur noch die Fassung rings um den Zahn herum kann den Zahn dann noch vor der Extraktion, einer Ziehung,, bewahren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn am Backenzahn eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden muss. Da dann die Nährstoffversorgung gekappt ist, kann der Zahn brüchig und eine künstliche Krone nötig werden.

Ein Sonderfall ist hier, wenn die Zahnkrone komplett abgebrochen und nur noch die Zahnwurzel erkennbar ist. Eine Füllung kann nichts mehr ausrichten und die Überkronung mit zusätzlichem Wurzelstift wird zwingend notwendig. Auch wenn der Backenzahn ziemlich tief, also unterhalb des Zahnfleischrandes, angebrochen ist wird eine Krone benötigt. Die Füllungstherapie ist auch hier nicht mehr möglich. Das Problem ist, dass die freiliegende Bruchstelle nicht zu 100% trocken gehalten werden kann. Dies wäre für die Füllungstherapie jedoch zwingend notwendig, da das Füllungsmaterial nur dann fest wird. Der Zement mit dem die Krone am Zahnstumpf befestigt wird härtet aber auch unter Flüssigkeitszufuhr aus.

Lesen Sie mehr zum Thema: Zahnkrone

Kosten der Behandlung

Die Kosten der Behandlung können je nach Art und Größe des abgebrochenen Stückes unterschiedlich ausfallen. Ist nur eine kleine Ecke abgebrochen kann sie mit einer Füllung, beispielsweise aus Kunststoff, ersetzt werden. Da dies eine reine Privatleistung ist, beginnen die Kosten bei einem Backenzahn bei ca. 20€ pro betroffener Fläche. Falls der Zahn so stark gebrochen ist, dass die Überkronung ansteht, hängen die Kosten von Art und Material der Krone ab. Die günstigste Version, die Metallkrone, beginnt abgezogen der Krankenkassenleistung bei etwa 175€. Wird jedoch eine Wurzelbehandlung nötig, steigen Aufwand der Behandlung und Preis deutlich. Nur in speziellen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Wurzelbehandlung eines Backenzahnes. Hierzu sollte sich gründlich beim behandelnden Arzt erkundigt werden. Falls die Kosten nicht übernommen werden, muss privat gezahlt werden, dies kann im schlimmsten Falls bis zu 600€ pro Zahn kosten. Eine Versorgung des abgebrochenen Teiles mittels Füllung oder Krone ist auch hier zusätzlich notwendig. Die Kosten können jedoch von Zahnarzt zu Zahnarzt stark variieren, ein Vergleich mehrerer Ärzte lohnt sich ab und an.

Lesen Sie hier mehr zu den Kosten einer Wurzelbehandlung, Kosten eines Zahnersatzes und Kosten einer Zahnprothese.

Warum bricht ein Backenzahn nach einer Wurzelkanalbehandlung häufiger?

Wenn ein Zahn wurzelkanalbehandelt wurde, wird er danach spröde und porös, da alle zuführenden Gefäße (Blut- und Nervengefäße) entfernt wurden und somit der Zahn nicht mehr mit Nährstoffen versorgt wird. Das führt dazu, dass er schneller brechen kann.
Die zahnärztliche Leitlinie rät dazu, wurzelkanalbehandelte Zähne zügig nach einer abgeschlossenen Wurzelkanalbehandlung mit einer Krone zu versorgen, um ihn vor einer Fraktur zu schützen. Frakturiert ein wurzelkanalbehandelter Zahn und liegt der Bruchspalt sehr tief, kann es sein, dass dieser nicht mehr erhaltungswürdig ist und gezogen werden muss.

Lesen Sie mehr zum Thema: Krone nach einer Wurzelkanalbehandlung

Abgebrochener Backenzahn durch Karies

Karies ist eine Infektionskrankheit. Das bedeutet, wenn man einmal Karies hatte, dann wird man sie auch immer wieder bekommen. Sollten in einem Gebiss gleich mehrere Zähne von der Erkrankung befallen sein, bezeichnet man dies als „Karies-aktives Gebiss“.
Zumeist kommen hier verschiedene Faktoren zusammen: eine für Karies günstige Speichelqualität, unzureichende Mundpflege bei schlechter Nahrung und ein hohes Bakterienaufgebot. So ist es zu erklären, dass Karies gerade dann entsteht, wenn sie schon woanders im Mund anzutreffen ist. Bezüglich eines durch Karies abgebrochenen Zahnes kann man sagen, dass erneut Karies an rauen Bruchkanten entsteht, da sich hier Nahrungsreste gut absetzen können. Gleiches gilt, wenn durch das abgebrochene Stück eine Mulde entsteht an der sich Speisereste ansammeln können. Der Begriff Sekundärkaries bedeutet, dass Karies an einer Stelle unter einer Füllung oder Krone zurückkommt, an der zuvor schon einmal Karies war. Dabei ist das Problem, dass der Zahnarzt die Karies nicht genügend ausgebohrt hat. Dann kann sie unter der neuen Füllung wieder aktiv werden. Dies kann auf einem Röntgenbild sichtbar gemacht werden und eine Erneuerung der Füllung ist dann unbedingt nötig.

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Abgebrochener Backenzahn in der Schwangerschaft

Auch in der Schwangerschaft ist es möglich, dass ein Backenzahn abbricht. Dies ist meist nicht weiter schlimm. Die Behandlung erfolgt wie bei Nichtschwangeren auch. Wenn keine Schmerzen bestehen und keine oder nur wenig Karies vorhanden ist, kann das Stück oft einfach mit einer Kunststofffüllung ohne Betäubung angetragen werden. Sollten Schmerzen beim Bohren bestehen oder eine Wurzelbehandlung notwendig sein muss lokal betäubt werden. Wichtig ist dabei, dass der Zahnarzt das richtige Betäubungsmittel, auch Lokalanästhetikum genannt, wählt, damit keine Nebenwirkungen auftreten. Der behandelnde Arzt muss daher vor dem Einspritzen des Anästhetikums auf jeden Fall über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden. Gleiches gilt vor einer Röntgenaufnahme. Die Röntgenstrahlen können sehr schädlich für das Ungeborene sein.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 24.01.2017 - Letzte Änderung: 01.12.2022