Wie zertrümmert man Nierensteine am besten?

Der Nierensteinzertrümmerer kommt bei einer der erfolgreichsten Therapieoptionen für Nierensteine aller Arten ab einer Größe von mehr als einem Zentimeter zum Einsatz und kann etwa eine Erfolgsquote von 90% verzeichnen. Diese Therapie bezeichnet man als Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWL) oder auch Lithotripsie.

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Wie werden Nierensteine zertrümmert?

Der Zertrümmerer funktioniert nach folgendem Prinzip: Mithilfe eines Ultraschallgeräts wird die genaue Lokalisation von dem Nierenstein ermittelt. Im Anschluss daran werden gebündelte Schallwellen (Stoßwellen), unter permanenter Ultraschallkontrolle, auf den Stein gerichtet. Durch diese energiereichen Wellen wird der Stein in kleinste Bruchstücke zertrümmert. Diese sind dann klein genug, dass der Körper sie von selbst über den Urin ausscheiden kann.

Vorteile gegenüber anderen Behandlungsmöglichkeiten für Nierensteine sind zum einen, dass diese Therapie meistens ambulant stattfinden kann, das heißt man kann den Patienten einen anstrengenden längeren Krankenhausaufenthalt ersparen. Zum anderen ist sie nicht-invasiv, das heißt, es muss nicht operiert werden, der Patient benötigt also keine Vollnarkose und es muss auch kein Hautschnitt gesetzt werden.
Außerdem wird die ESWL von den Betroffenen als kaum schmerzhaft und wenig belastend empfunden. Das unangenehmste der Extrakorporalen Stoßwellentherapie ist der dabei entstehende Lärmpegel, gegen den der Patient jedoch einen Gehörschutz erhält. Der wichtigste Punkt, der für diese Methode spricht, ist allerdings natürlich das hohe Erfolgsergebnis. Nicht stattfinden sollte diese Maßnahme bei schwangeren Patientinnen und bei Personen mit unbehandelten Harnwegsinfekten.

Die erste erfolgreiche Anwendung eines Nierensteinzertrümmerers erfolgte im Jahre 1980. Mittlerweile werden etwas über 90% aller Nierensteine in den Industrienationen mit dieser Therapie behandelt, in Deutschland beläuft sich die Zahl der jährlichen Anwendungen auf ungefähr 21.000.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 19.04.2012 - Letzte Änderung: 12.01.2023