Pflegegrad 3

Definition

Die Pflegegrade existieren seit dem ersten Januar 2017 und haben die früheren Pflegestufen abgelöst. Den Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige mit einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Die betroffenen Pflegebedürftigen benötigen rund um die Uhr Hilfe bei der Grundpflege und regelmäßig Unterstützung im Haushalt.
Neben neuen Antragsstellern erhalten Demenzkranke mit bisheriger Pflegestufe 1 und Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 ebenfalls den Pflegegrad 3.

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Welche Voraussetzungen erfüllen den Pflegegrad 3?

Damit betroffene Pflegebedürftige den Pflegegrad 3 erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Nach einer Antragsstellung bei der Pflegekasse untersucht ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder bei Privatversicherten ein Gutachter von MEDICPROOF die Pflegebedürftigkeit des Antragsstellers anhand des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA). Dabei handelt es sich um ein Prüfverfahren, mit dem sechs Module untersucht werden. Der Gutachter vergibt dabei Punkte für die folgenden Bereiche, die prozentual unterschiedlich in die Gesamtpunktzahl eingehen:

  • Mobilität (10%)

  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%)

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%)

  • Selbstversorgung (40%)

  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt (15%)

Insgesamt sind in dem Prüfverfahren des „Neuen Begutachtungsassessments“ bis zu 100 Punkte zu erreichen. Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss der Betroffene in dem Prüfverfahren mindestens 47,5 und maximal 69 Punkte erreichen. Die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad erfolgt also durch einen Gutachter des MDK oder Medicproof. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 leiden per Definition unter einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Voraussetzung für den Pflegegrad 3 sind dementsprechend schwerwiegende Defizite in den genannten Modulen wie in der Selbstversorgung oder Mobilität.

Welche Leistungen erhält man mit Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse. Dazu gehören

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen,
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen,
  • professionelle Kurzzeitpflege,
  • stationäre Pflege,
  • Verhinderungspflege,
  • Tages- und Nachtpflege und
  • Leistungen wie medizinische Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.

Menschen mit Pflegegrad 3 erhalten monatlich 545€ Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde.
Sie haben außerdem Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298€ monatlich. Damit ist eine pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst gemeint.
Daneben erhalten Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 3 den neuen einheitlichen Entlastungsbeitrag im Wert von 125€ im Monat. Dieser Entlastungsbeitrag kann für Betreuungs- oder Entlastungsleistungen verwendet werden. Damit sind Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Einkaufs- oder Haushaltshilfen und ähnliches gemeint. Wird zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt eine professionelle Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim benötigt, erhält der Pflegebedürftige einen Zuschuss von bis zu 1.612€ für einen Monat im Jahr.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben außerdem Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Wenn der pflegende Angehörige wegen Urlaub oder Krankheit verhindert ist und den Pflegebedürftigen nicht pflegen kann, erhält der Pflegebedürftige einen Zuschuss von bis zu 1.612€ für einen ambulanten Pflegedienst für 28 Tage im Jahr.
Darüber hinaus gibt es Leistungssätze für Tages- und Nachtpflege. Damit ist die Versorgung in einer teilstationären Einrichtung gemeint. Diese umfasst 1.298€ monatlich. Pflegende Angehörige können weiterhin berufstätig bleiben und die pflegebedürftige Person als Gast einer Tagespflege in guten Händen wissen.
Eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim wird monatlich mit bis zu 1.262€ bezuschusst.
Des Weiteren gibt es zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die zuhause versorgt werden. Sie haben Anspruch auf 40€ monatlich für medizinische Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Für ein Hausnotrufsystem stehen einmalig 10,49€ zum Anschluss und monatlich 18,36€ für den Betrieb zu Verfügung. Die Pflegekasse unterstütz die Wohnraumanpassung einmalig mit bis zu 4.000€. Damit sind zum Beispiel Maßnahmen wie der Umbau einer Badewanne zu einer Dusche oder ein Treppenlift gemeint. Beratungen und Beratungsbesuche für einen Wohnraumumbau oder zur besseren pflegerischen Versorgung stehen den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus werden pflegenden Angehörigen kostenlose Pflegekurse angeboten.

Weitere interessante Informationen zu diesem Thema lesen Sie unter: Häusliche Pflege

Welche Vergütung erhält man, wenn man als Angehöriger pflegt?

Pflegebedürftige dürfen entscheiden, ob sie häuslich von Familie oder Freunden oder in stationären Einrichtungen wie einem Pflegeheim von professionellen Pflegekräften gepflegt werden möchten. Wird ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 zuhause gepflegt, gewähren die Pflegekassen den pflegenden Angehörigen oder Freunden eine Vergütung, das sogenannte Pflegegeld. Wenn man als Angehöriger einen pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 3 pflegt, erhält man monatlich 545€ Pflegegeld.

Wie stellt man den Antrag?

Man kann einen Antrag auf einen Pflegegrad auf verschiedene Weisen stellen.
Eine Möglichkeit ist ein Anruf bei der zuständigen Pflegekasse. Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Das bedeutet, dass ich, wenn ich bei der TK oder AOK versichert bin, dort meine Pflegekasse anfinde. Man kann bei seiner Krankenkasse anrufen und sich mit der Pflegekasse verbinden lassen. Im Gespräch mit einem Mitarbeiter der Pflegekasse kann der Antrag auf einen Pflegegrad mündlich gestellt werden.
Daneben kann man einen formlosen Antrag per Post an die Pflegekasse schicken. Der Brief sollte den Namen des Pflegebedürftigen, seine Anschrift und Versichertennummer und zum Beispiel den folgenden Satz umfassen: „Hiermit beantrage ich, XY, die Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung.“. Der Brief kann von dem Versicherten oder dessen Bevollmächtigen unterschieben und an die Krankenkasse oder Pflegekasse geschickt werden. Sendet man den Brief an die zuständige Krankenkasse, leitet diese das Dokument an die zuständige Pflegekasse weiter.
Es gibt außerdem die Möglichkeit, sich bei einem Pflegestützpunkt Hilfe zu suchen. Diese findet man in vielen Städten Deutschlands. In einem Pflegestützpunkt gibt es Personal, das bei der Antragsstellung hilft.

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Wo stellt man den Antrag?

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird an die zuständige Pflegekasse gerichtet. Die Pflegekassen sind Träger der sozialen Pflegeversicherung und bei den gleichnamigen Krankenkassen niedergelassen. Pflegebedürftige oder deren Bevollmächtigte können sich für den Antrag postalisch oder telefonisch an die Pflegekasse oder Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse kann Sie unkompliziert mit der zuständigen Pflegekasse verbinden oder Dokumente, wie den Antrag, weiterleiten.

Kurzzeitpflege

Es kann vorkommen, dass ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 kurzfristig eine intensive Pflege durch professionelle Pflegekräfte benötigt. So kann nach einem Krankenhausaufenthalt eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim beansprucht werden. Die Pflegekasse bezuschusst die Kurzzeitpflege mit 1.612€ für maximal 28 Tage im Jahr.

Nach einem Krankenhausaufenthalt

Benötigt ein Pflegebedürftiger mit anerkanntem Pflegegrad 3 nach einem Krankenhausaufenthalt eine intensive Pflege in einem Pflegeheim, steht ihm eine Kurzzeitpflege für bis zu 28 Tage zu. Wird man hingegen erst nach einem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig, hat man ebenfalls Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. In diesem Fall muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse auf Begutachtung gestellt werden, um einen Pflegegrad zu erhalten. Anschließend können Pflegeleistungen und Pflegegelder genutzt werden.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 10.05.2019 - Letzte Änderung: 19.07.2023