Als sogenannte Keratitis photoelectrica bezeichnet man eine Verletzung durch UV-Strahlen, bei der es zu einer Lockerung der Epithelhaftung und kleinste Erosionen an der Hornhaut kommt.
Als sogenannte Keratitis photoelectrica bezeichnet man eine Verletzung durch UV-Strahlen, bei der es zu einer Lockerung der Epithelhaftung und kleinste Erosionen an der Hornhaut kommt. Meistens tritt diese Erkrankung nach Schweißarbeiten ohne entsprechende Schutzbrille oder nach Aufenthalt in großen Höhen, auf Gletscher etc. auf (Verletzung des Auges durch Strahlen).
Die Beschwerden treten dann meist 3-8 Stunden nach der entsprechenden Aktivität auf und führen den Patienten meistens nachts mit starken Schmerzen und Rötung beider Augen zum Augenarzt (Verletzung des Auges durch Strahlen).
Nach der Diagnose einer Keratitis photoelectrica (Verletzung des Auges durch Strahlen), die durch einfache Fragen (Schweißen? Aufenthalt in großen Höhen?) zu stellen ist, sollte dem Patienten einmalig Lokalanästhetikatropfen in beide Augen sowie desinfizierende Augensalbe verabreicht werden. Anschließend werden beide Augen mit einem Verband abgedeckt. Wichtig ist, dass dem Patienten die Augentropfen zur Schmerzbekämpfung nicht ausgehändigt werden, da er sich nach dem Nachlassen der Wirkung und dem Wiederauftreten der Schmerzen, mit diesen Tropfen selbst behandeln, und es so zu einer verminderten Abheilung führen würde. Alternativ können dem Patienten Schmerztabletten mit nachhause gegeben werden. Außerdem sollte er Bettruhe halten. Normalerweise lassen die Schmerzen nach 24 Stunden nach, die Keratitis photoelectrica heilt narbenfrei ab. Der Patient muss des Weiteren darauf hingewiesen werden, beim nächsten Schweißen oder Aufenthalt an der hellen Sonne, eine entsprechende Schutzbrille zu tragen (Verletzung des Auges durch Strahlen).
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