Verletzung der Sehbahn

Synonyme im weiteren Sinne

Sehbahnläsion, Sehnerv, Chiasmaläsion, Nervus opticus

Einleitung

Die Sehbahn beginnt an der Netzhaut des Auges und leitet die visuellen Empfindungen bis in die Sehrinde des Großhirns.

Es kommen entlang der Sehbahn verschiedene Ausfälle vor. Je nach Lokalisation der Schädigung der Sehbahn, treten unterschiedliche Symptome auf.

Die verschiedenen Ausfälle

  1. Chiasmasyndrom
  2. Schädigung der Sehbahn (Tractus opticus)
  3. Gesichtsfeldausfälle bei Schädigung der Sehbahn

Chiasmasyndrom

Im Verlauf der Sehbahn kommt es im Bereich der Hypophyse (Hirnanhangsdrüse) zu einer teilweisen Kreuzung der beiden Sehnerven.
Störungen in diesem Bereich werden als Chiasmasyndrom bezeichent und äußern sich durch typische Symptome und Beschwerden.

Mehr hierzu finden Sie unter unserem Thema: Chiasmasyndrom

Schädigung der Sehbahn (Tractus opticus)

    Alle Schädigungen, die hinter der Sehnervenkreuzung (Chiasma opticum) liegen, haben homonyme Gesichtsfeldausfälle zu Folge. Homonyme Gesichtsfeldausfälle gestalten sich so, dass entweder jeweils die rechte oder linke Hälfte vom Gesichtsfeld ausfällt. Dies liegt daran, dass die Fasern, die im Tractus opticus verlaufen bereits gekreuzte Fasern der Gegenseite enthalten. Oft kommt es zum Untergang von Nervenfasern des Nervus opticus.

    Schädigung hinter der Schaltstelle im Mittelhirn

    Hier ist oft die Sehstrahlung, meistens aber die Sehrinde betroffen.

    Ursachen
    Die häufigste Ursache ist ein Schlaganfall (Apoplex). Beim Schlaganfall handelt es sich um einen Infarkt der Sehrinde. Dieses für das bewusste Sehen zuständige Areal wird nicht mehr (ausreichend) mit Blut versorgt. Ein Infarkt entsteht aufgrund eines Gefäßverschlusses und dadurch mangelnder Sauerstoffversorgung des Gehirns im Versorungsgebiet.
    Im Fall einer Sehstörung ist am ehesten die Arteria cerebri media oder posterior (mittlere und hintere Gehirnarterie) betroffen. Dies sind Arterien, die den hinteren Anteil des Großhirns, in dem die Sehrinde liegt, versorgen.

    Symptome / Beschwerden
    Ähnlich wie bei Schädigungen des Tractus opticus (Sehbahn) kann es zu homonymen (auf der gleichen Seite gelegen) Gesichtsfeldausfällen kommen. Als Unterscheidungsmerkmal gilt, dass es jedoch zu keiner Verkümmerung (Atrophie) des Sehnerven kommt. Auch Schmerzen treten keine auf.

    Therapie
    Gegebenenfalls wird der Gefäßverschluss durch Medikamente versucht zu beheben. Dies gelingt nur, wenn seit dem Ereignis nicht mehr als 3 Stunden vergangen sind. Ohne Behandlung und durchaus auch mit Behandlung (Lyse = Auflösung des Blutgerinnsels) bleiben Schäden des Hirnareals bestehen.

    Gesichtsfeldausfälle bei Schädigung der Sehbahn

    1. Bei Läsionen (Schädigung) des Nervus opticus (sehnerv) erblindet ein Auge völlig, wenn der gesamte Nerv betroffen ist. Das andere Auge sieht unabhängig davon weiterhin normal. Es tritt auch eine Pupillenstörung auf.
    2. Bei Schädigung (Läsion) im Tractus opticus kommt es zur homonymen Hemianopsie. Es handelt sich hierbei um eine bestimmte Form des Gesichtsfeldausfalles. Es fallen jeweils einseitig Netzhautareale und die entsprechenden Gesichtsfeldhälften aus. Fällt der rechte Tractus aus, so fallen auf beiden Augen die rechten Netzhauthälften und somit die linken Hälfte vom Gesichtsfeld aus. Der völlige Ausfall kommt allerdings nur bei einer kompletten Schädigung des Tractus vor. Ansonsten können die Ausfälle variieren und haben auch nicht immer an beiden Augen die gleiche Form.
    3. Kommt es zu einem Ausfall des visuellen Kortex (Sehzentrum im Großhirn), also einem Teil der Hirnrinde, besteht ebenfalls eine homonyme Hemianopsie. Die Ausfälle am linken und rechten Auge haben hier genau die gleiche Form. Sie sind also kongruent.

    Weitere Informationen zum Thema Verletzung der Sehbahn

    Weitere Informationen zum Thema Verletzung der Sehbahn finden Sie unter:

    Weitere Informationen zu allgemeinen Themen finden Sie unter:

    Eine Übersicht aller Themen aus der Augenheilkunde finden Sie unter Augenheilkunde A-Z.

    Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 20.11.2007 - Letzte Änderung: 25.07.2023