Chronisch krank

Einleitung

Chronische Erkrankungen stellen in den Industriestaaten die am häufigsten diagnostizierten Erkrankungen dar. In Deutschland gelten insgesamt annähernd 20% der Bevölkerung als chronisch krank. Dabei sind nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder relativ häufig von chronischen Erkrankungen betroffen. Chronische Erkrankungen stellen somit einen großen Anteil der gestellten Diagnosen und sind deshalb eine Herausforderung des Gesundheitssystems. Der Begriff der chronischen Erkrankungen wird folgendermaßen definiert:

Chronisch krank sind Personen, welche über mindestens ein Jahr an derselben Erkrankung erkrankt sind und von einem Arzt mindestens einmal im Quartal behandelt werden. Ebenfalls muss die betroffene Personen mindestens eines der folgenden definierten Merkmale aufweisen:

  • Pflegestufe 2 oder 3
  • Grad der Behinderung um mindestens 60% oder ein Grad der Erwerbstätigkeit um mindestens 60%
  • kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die zugrundeliegende schwerwiegende chronische Erkrankung zu erwarten ist (G-BA).

Nach dieser Definition können somit eine Reihe unterschiedlicher Erkrankungen dazu führen, dass man chronisch krank wird. Die Dauer einer chronischen Erkrankung kann individuell je nach Erkrankung und Krankheitsverlauf variieren. So können einige Erkrankungen durch medizinische Maßnahmen geheilt werden, während andere Personen den Rest ihres Lebens chronisch krank bleiben.

In vielen Fällen handelt es sich bei chronischen Erkrankungen um Krankheiten, welche den Körper langsam verändern und somit auch nur über lange Zeit therapieren lassen.

In der Regel sind eines oder mehrere Organsysteme bei einer chronischen Erkrankung betroffen. Dennoch können auch Unfälle und Verletzungen zu einer chronischen Erkrankung führen. Die Therapie richtet sich stets nach der vorliegenden Erkrankung und kann je nach Krankheit im Krankenhaus oder ambulant versorgt werden.

Das Vorliegen einer chronischen Erkrankung hat, neben persönlichen Auswirkungen, ebenfalls Konsequenzen für die maximale Höhe der an die Krankenkasse zu entrichtenden Zuzahlungen. Die Höhe der Zuzahlungen für medizinische Maßnahmen und Medikamente verringert sich bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung.

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Ursachen für chronische Erkrankungen

Die Ursachen, welche dazu führen, dass man chronisch krank wird, sind vielfältig. In sehr vielen Fällen handelt es sich um Erkrankungen, welche über eine lange Zeit den Körper verändern und bei Diagnosestellung schon relativ weit vorangeschritten sind. Durch die vorangeschrittene Erkrankung ist auch die benötigte Therapiedauer verlängert. Liegt durch die Erkrankung eine körperliche Einschränkung vor, kann es sein, dass die betroffene Person als chronisch krank eingestuft wird.

Es existieren einige Erkrankungen, welche besonders häufig zu einer chronischen Erkrankung führen. So sind besonders Personen mit Herz-Kreislauf Erkrankungen wie Bluthochdruck und die koronare Herzerkrankung als auch mit Erkrankungen der Lunge (Asthma bronchiale, COPD) oft chronisch krank.

Das Skelett- sowie Muskelsystem sind ebenfalls häufige Lokalisation von chronischen Erkrankungen. Die hohe Zahl der Personen, welche mit lang andauernden Rückenschmerzen den Arzt aufsuchen ist Ausdruck dieses weit verbreitenden Problems.

Ebenfalls fallen sämtliche Krebserkrankungen sowie der Diabetes mellitus unter den Begriff der chronischen Erkrankungen. Ebenfalls häufig sind psychische Erkrankungen als Auslöser für das Vorliegen einer chronischen Erkrankung. Hierunter fallen sowohl Suchterkrankung wie Alkoholismus als auch Depression und weitere psychische Krankheitszustände.

Zuzahlung

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für medizinische Maßnahmen und bestimmte Medikamente zur Behandlung von chronisch kranken Personen. Die Zuzahlung, welche stets von der versicherten Person verlangt wird, ist auch von chronisch Kranken zu zahlen. Die maximale Höhe dieser Zuzahlungen ist bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung jedoch verringert.

Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung ergeben sich Konsequenzen für die Krankenkassen und die Abrechnung von medizinischen Maßnahmen. Die Konsequenzen beziehen sich hierbei für die gesamte Familie, selbst wenn nur ein Familienmitglied chronisch krank ist. Hierbei wird die sogenannte Belastungsgrenze, welche normalerweise bei 2% liegt, auf ein Prozent der Familien-Bruttoeinnahmen herabgesetzt. Das bedeutet, dass die maximale Höhe der individuellen Zuzahlungen, welche sich durch medizinische Maßnahmen und Medikamente ergeben und von den Krankenkassen verlangt wird, bei chronisch kranken Personen sinkt.

Ansprüche chronisch Kranker

Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung hat selbstverständlich hauptsächlich unangenehme Seiten. Neben vielen Arztbesuchen und den Symptomen, welche mit der individuell vorliegenden Erkrankung einhergehen, können auch Nebenwirkungen der medizinischen Therapie als auch der Erkrankung selbst Beschwerden bereiten.

Dennoch können chronisch Kranke einige besondere Leistungen in Anspruch nehmen. Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung verringert sich die maximale Höhe der Zuzahlungen bei medizinischen Maßnahmen und Medikamenten. Anstatt 2% der Bruttofamilieneinnahmen, verringert sich die Belastungsgrenze chronisch Kranker auf 1% der Bruttofamilieneinnahmen. Ebenfalls werden chronisch kranke Personen in sogenannte Desease-Management Programme der Krankenkassen aufgenommen und sollen damit eine engmaschigere und genaue Kontrolle durch die behandelnden Ärzte erfahren.

Chronisch Kranke und Hartz 4

Bei Hartz 4 handelt es sich um das Arbeitslosengeld II, bei dem es sich um eine Grundsicherungsleistung handelt. Jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte hat Anspruch auf diese Leistung des deutschen Staates.

Die Behandlung chronisch kranker Personen, welche Hartz 4 beziehen, unterscheidet sich nicht von anderen Personen. Personen, welche Hartz 4 beziehen sind verpflichtet, sich bei einer Krankenversicherung zu versichern. Ein Zuschuss für die Beiträge der Versicherung kann auf Antrag gewährt werden. Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung verringert sich auch bei Personen, welche Hartz 4 beziehen die maximale Höhe der Zuzahlungen für medizinische Maßnahmen und Medikamente. Diese verringert sich auf 1% der bezogenen Leistungen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Thema chronische Krankheiten finden Sie unter:

Eine Übersicht über bereits veröffentlichte Themen der inneren Medizin finden Sie unter: Innere Medizin A-Z.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 01.08.2016 - Letzte Änderung: 19.07.2023