Gynäkologische Untersuchung

Ablauf

Am Beginn einer gynäkologischen Untersuchung steht das Gespräch mit dem Gynäkologen oder der Gynäkologin. Diese erfragen zunächst wichtige Informationen über ihre Patientin, zum Beispiel Vorerkrankungen, bisherige Schwangerschaften und/oder Geburten, Allergien und mögliche aktuelle Beschwerden. Sollten Beschwerden bestehen, so werden diese im Gespräch noch einmal erläutert und wichtige Fragen dazu gestellt.

Im Anschluss erfolgt die gynäkologische Untersuchung. Während der Arzt/die Ärztin die benötigten Materialien zurechtlegt und den Untersuchungsraum vorbereitet, entkleidet sich die Patientin untenrum in einem kleinen abgetrennten Bereich, beziehungsweise einer Umkleide. Anschließend nimmt sie auf dem gynäkologischen Stuhl in der sogenannten Steinschnittlage Platz. Dabei befindet sich die Frau in einer halb sitzenden, halb liegenden Position mit gespreizten und leicht angewinkelten Beinen. Der Arzt wird nun zunächst die Genitalregion von außen inspizieren und auf Veränderungen der Haut, Schwellungen, Rötungen oder Ausfluss achten.

Anschließend tastet er nach Lymphknoten im Leistenbereich und tastet den Unterbauch von außen auf Druckschmerzhaftigkeit und sonstige Auffälligkeiten ab. Im Anschluss erfolgt die vaginale Untersuchung. Der Arzt benötigt dazu ein vorgewärmtes Spekulum, welches er in die Scheide einführt und dann öffnet. Dadurch wird die Scheide aufgedehnt und der Muttermund kann beurteilt werden. 

Für die allgemeine Krebsvorsorge nimmt der Arzt/die Ärztin nun eine Art Wattestäbchen und entnimmt einen Abstrich von der Portio, dem unteren Teil der Gebärmutter, an dem sich auch der Muttermund befindet. Die abgestrichenen Zellen werden auf einen Objektträger gestrichen. Anschließend nimmt der Arzt / die Ärztin ein kleines Bürstchen, mit dem ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals genommen wird. Dies kann für die Frau etwas unangenehm sein. Auch diese Zellen werden auf einem Objektträger zur späteren Begutachtung im Labor ausgestrichen. Das Spekulum kann nun wieder entfernt werden. 
Es folgt noch eine vaginale Tastuntersuchung. Der Arzt / die Ärztin führt vorsichtig zwei Finger ein und tastet gleichzeitig mit der anderen Hand vom Unterbauch her den eingeführten Fingern entgegen. Dabei können die Blase, die Gebärmutter und die Eierstöcke getastet werden. Dabei wird zum Beispiel darauf geachtet, ob die Patientin an einer Stelle Schmerzen verspürt. 

Zur gynäkologischen Untersuchung gehört schließlich noch eine rektale Untersuchung, bei der mit einem Finger die Analregion ausgetastet wird. Anschließend kann sich die Patientin untenrum wieder anziehen, legt nun aber ihr Oberteil ab, damit noch die Tastuntersuchung der Brust vorgenommen werden kann. Der Arzt / die Ärztin tastet dabei beide Brüste sowie die Lymphknoten im Hals- und Achselbereich auf Auffälligkeiten hin ab. 
Je nachdem ob die Patientin Beschwerden hat, kann die gynäkologische Untersuchung noch um verschiedene Aspekte erweitert werden. So kann beispielsweise ein Ultraschall vom Bauch oder auch durch die Vagina erfolgen, um Gebärmutter und Eierstöcke genauer beurteilen zu können.

Gynäkologische Untersuchung bei Kindern

Eine gynäkologische Untersuchung kann auch bei Kindern notwendig sein. Der häufigste Untersuchungsgrund ist dabei der Verdacht auf körperlichen und sexuellen Missbrauch.
Das Wichtigste bei der kindlichen gynäkologischen Untersuchung ist der kindgerechte Umgang mit der Situation unter Berücksichtigung des Alters des Kindes. Dem Kind muss viel Zeit gegeben werden, sich an die Situation zu gewöhnen. Auch sollte es aktiv in den Untersuchungsprozess eingebunden werden und zum Beispiel nach Möglichkeit seine Kleidung selbst ablegen. So bekommt es das Gefühl, die Situation selbst steuern zu können.
Bei älteren Kindern ist es zudem besonders wichtig, dass ein gleichgeschlechtlicher Untersucher gewählt wird, da die Scham vor dem anderen Geschlecht sehr ausgeprägt sein kann. Auch sollten dem Kind alle Untersuchungsschritte klar angesagt werden. Lehnt das Kind eine Untersuchung ab, so darf es nicht gezwungen, sondern sollte mit Zeit und Geduld davon überzeugt werden.

Bei Kindern bieten sich bei der gynäkologischen Untersuchung bestimmte Körperpositionen an, so zum Beispiel die Knie-Ellenbogen-Haltung, bei der sowohl die Genital- als auch die Analregion gut inspiziert werden können. Bei dieser Position ist jedoch zu beachten, dass sie mögliche sexuell traumatische Ereignisse wieder in Erinnerung rufen kann, da viele Missbrauchsfälle mit einer solchen Körperposition des Kindes einhergehen. 
Zur Sicherung von Spermaspuren sollte das Kind in den ersten 24 Stunden nach dem vermuteten Übergriff untersucht werden, da mögliche Spuren sonst nicht mehr mit Sicherheit festzustellen sind. Es werden Abstriche aus Mund, Vagina und Analregion genommen und auf Krankheitserreger und Sperma untersucht. Da sich die Spermaspuren nicht zwangsläufig in Körperöffnungen des Kindes befinden müssen, sollten auch die Kleidung des Kindes und nach Möglichkeit die Umgebung, in der der Übergriff stattgefunden hat, auf solche Spuren hin untersucht werden.

Doch nicht immer ist der Grund für eine gynäkologische Untersuchung bei Kindern der Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Auch Kinder können an gynäkologischen Erkrankungen leiden, zum Beispiel an bakteriellen oder Pilzinfektionen (siehe auch: Scheidenpilz) . Eine gynäkologische Untersuchung kann dann erforderlich werden. Dazu gibt es Gynäkologen, die sich auf Kindergynäkologie spezialisiert haben. Um den kleinen Patienten die Untersuchungssituation so angenehm wie möglich zu gestalten, sind die Behandlungsräume kindgerecht eingerichtet und der Arzt / die Ärztin nimmt sich genügend Zeit für das Kind. Sehr ängstlichen Kindern kann es helfen, bei der Untersuchung auf dem Schoß einer Bezugsperson zu sitzen.

Was kann man gegen Angst machen?

Eine gynäkologische Untersuchung ist für die meisten Frauen kein freudiges Ereignis. Manche Frauen haben sogar Angst vor dem Gang zum Gynäkologen, da sie vor allem das Sitzen auf dem gynäkologischen Stuhl als äußerst unangenehm empfinden und sich dabei dem Arzt ausgeliefert fühlen. Es gibt jedoch einige kleine Tipps und Tricks, mit denen man sich den Gang zum Frauenarzt erleichtern kann.
Zunächst einmal ist es wichtig, den richtigen Arzt beziehungsweise die richtige Ärztin für sich selbst zu finden. Es sollte eine Person sein, bei der man sich wohl fühlt und bei der man das Gefühl hat, sich anvertrauen zu können. Zu diesem Zweck kann zunächst ein unverbindlicher Termin bei einem Frauenarzt ausgemacht werden, bei dem lediglich ein Vorgespräch geführt wird, sodass Arzt und Patientin sich erst einmal kennenlernen können. Die gynäkologische Untersuchung kann dann an einem zweiten Termin erfolgen, wenn die Patientin das Gefühl hat, beim richtigen Arzt angekommen zu sein. Ansonsten kann sie sich an eine andere Praxis wenden.
Zudem ist es immer möglich, eine Vertrauensperson mit zum Arzt zu nehmen, die wahlweise bei dem Gespräch oder aber auch bei der Untersuchung mit anwesend ist und die Patientin unterstützt. Dies hat auf viele Frauen eine beruhigende Wirkung. Die Vertrauensperson kann dabei halb hinter der auf dem gynäkologischen Stuhl sitzenden Patientin stehen, sodass sie zwar zum Beispiel die Hand halten kann, aber keinen Einblick in den Intimbereich der Patientin erhält.

Das Gefühl des Nacktseins und des Ausgeliefertseins kann die Frau etwas mildern, indem sie am Tag der Untersuchung ein langes Oberteil oder einen Rock beziehungsweise ein Kleid trägt. Diese Kleidungsstücke können bei der vaginalen Untersuchung angelassen werden und bedecken von oben den Intimbereich, schränken jedoch die Sicht des Arztes nicht ein. 
Zudem kann man den Arzt / die Ärztin bitten, die Untersuchungsschritte genau zu erklären, damit man immer genau weiß, was als nächstes geschieht. Dies kann die Angst und die Aufregung mindern. Letztlich sollte die Frau sich vor Augen halten, dass die gynäkologische Untersuchung ihrer Gesundheit dient und eigentlich nichts Schlimmes passieren kann. Der Arzt / die Ärztin untersucht jeden Tag sehr viele Frauen und ist nur an der Gesundheit der Patientinnen interessiert. Er/sie legt keinen Wert darauf, wie die Patientin untenrum aussieht oder ob sie rasiert ist oder nicht. 
Denken Sie daran, dass die Untersuchung innerhalb von wenigen Minuten vorbei ist und dass Sie danach stolz sein können, dass Sie die Untersuchung gemeistert und einen wichtigen Schritt für Ihre Gesundheit getan haben.

Gynäkologische Untersuchung bei Jungfrauen

Eine gynäkologische Untersuchung kann auch durchgeführt werden, wenn man noch Jungfrau ist. Der Gynäkologe beziehungsweise die Gynäkologin wird im ersten Gespräch abklären, ob das Mädchen oder die Frau schon einmal Geschlechtsverkehr hatte. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Untersuchung besonders vorsichtig und unter Verwendung kleinerer Instrumente.
Der Abstrich kann bei Mädchen, die noch keinen Geschlechtsverkehr hatten, entfallen. Da die Krebsvorsorge jedoch eine wichtige Untersuchung ist, sollte der Abstrich ab einem gewissen Alter dennoch erfolgen. Gleiches gilt, wenn die Patientin Beschwerden hat, da ein Abstrich dann wichtig ist, um eventuelle Krankheitserreger erkennen zu können und eine entsprechende Behandlung einzuleiten.
Das Jungfernhäutchen (Hymen) verdeckt zudem in der Regel nicht den kompletten Scheideneingang. Es ist also durchaus möglich, einen Abstrich zu entnehmen, ohne das Jungfernhäutchen dabei zu beschädigen. Da viele Mädchen, die noch Jungfrau sind, besondere Angst vor dem ersten Frauenarztbesuch haben, ist es wichtig, dass der Arzt oder die Ärztin besonders einfühlsam vorgeht, sich Zeit lässt und die Untersuchung so angenehm wie möglich gestaltet.

Lesen Sie mehr zum Thema: Der erste Frauenarztbesuch

Besonderheiten in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft gehören regelmäßige gynäkologische Untersuchungen unbedingt dazu, um einen reibungslosen Verlauf der Schwangerschaft zu sichern und Risiken für Mutter und Kind frühzeitig zu erkennen.
Nach Feststellung der Schwangerschaft wird zunächst eine allgemeine gynäkologische Untersuchung vorgenommen, bei der die Schwangere auf bestimmte Erkrankungen gescreent wird, die für das ungeborene Kind gefährlich werden könnten, zum Beispiel eine Chlamydieninfektion, Toxoplasmose, Syphilis und HIV. Zudem wird überprüft, ob die Schwangere eine ausreichende Abwehrlage gegen Röteln aufweist. Dies sollte durch die Impfungen im Kindesalter der Fall sein. Ansonsten könnte eine Rötelninfektion in der Schwangerschaft gefährlich werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: Infektionen in der Schwangerschaft

Ultraschall

Im Rahmen einer gynäkologischen Untersuchung kann auch ein Ultraschall gemacht werden. Sowohl die Ultraschalluntersuchung durch die Bauchdecke oder durch die Vagina als auch die Ultraschalluntersuchung der Brust können Bestandteil einer gynäkologischen Untersuchung sein.
Meist wird der Ultraschall eingesetzt, wenn der Arzt / die Ärztin aufgrund bestimmter Symptome der Patientin die Gebärmutter oder die Eierstöcke beurteilen möchte. Wenn die Patientin eine Ultraschalluntersuchung zur Vorsorge wünscht, ohne dass ein besonderer Anlass besteht, so handelt es sich dabei in der Regel nicht um eine Kassenleistung, sodass die Frau die Kosten selbst tragen muss.
Die Ultraschalluntersuchung kann mit einem Schallkopf durch die Bauchdecke hindurch erfolgen. Besser sichtbar sind insbesondere die Eierstöcke jedoch, wenn der vaginale Schallkopf verwendet wird. Dabei handelt es sich um einen stiftförmigen Schallkopf, der mit einer Schutzhülle überzogen in die Vagina der Patientin eingeführt wird. Die Untersuchung ist normalerweise nicht schmerzhaft. Eierstöcke und Gebärmutter lassen sich mit dieser Methode gut darstellen.
Letztlich kann der Ultraschall beim Frauenarzt auch zur Brustuntersuchung eingesetzt werden, wenn Veränderungen im Brustgewebe vermutet werden. Einerseits kann der Brustultraschall im Rahmen des Brustkrebs-Screenings bei Frauen mit sehr dichtem Brustgewebe eingesetzt werden, andererseits wird er auch gern bei jungen Frauen verwendet, bei denen die Tastuntersuchung der Brust Auffälligkeiten ergab und die man ungern der Röntgenstrahlung bei der klassischen Mammographie aussetzen möchte.

Zu den regelmäßigen gynäkologischen Untersuchungen während der Schwangerschaft gehören immer die Erhebung des Gewichts und des Bauchumfangs der Schwangeren sowie eine Blutdruckmessung. Auch wird der Urin der Schwangeren auf erhöhte Eiweißwerte oder Zuckerausscheidungen untersucht. Schließlich wird mittels Ultraschall der Entwicklungsstand des Babys beurteilt. Später können auch die Organe des ungeborenen Kindes und sein Geschlecht beurteilt sowie eventuelle Fehlbildungen erkannt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: Ultraschall in der Schwangerschaft

Eine gynäkologische Untersuchung sollte im Normalfall keine Schmerzen bereiten. Der Abstrich vom Gebärmutterhals kann für manche Frauen etwas unangenehm sein, verursacht aber in der Regel keine anhaltenden Schmerzen.
Wenn eine Infektion vorliegt, beispielsweise eine Pilzinfektion der Vagina oder sonstige entzündliche Prozesse, kann es schmerzhaft sein, wenn der Gynäkologe / die Gynäkologin das Spekulum einführt oder die Tastuntersuchung vornimmt. Der Schmerz ist dabei ein wichtiges Symptom, auf das der Arzt / die Ärztin achtet, um das Krankheitsbild der Patientin weiter einzuordnen. Dennoch gibt sich der Arzt / die Ärztin Mühe, der Patientin so wenige Schmerzen wie möglich zu bereiten.
Die normale Krebsvorsorge, zu der die Patientin erscheint ohne dass sie sonstige Beschwerden verspürt, läuft im Regelfall komplett ohne Schmerzen ab. Sollten im Anschluss Schmerzen auftreten, so könnte es sein, dass bei der Untersuchung versehentlich kleinere Verletzungen gesetzt wurden. Die Schmerzen sollten dann jedoch zeitnah abklingen. Sollten die Beschwerden anhalten, so sollte der Frauenarzt erneut aufgesucht werden.

Kosten einer gynäkologischen Untersuchung

Die Kosten für die gynäkologische Untersuchung werden normalerweise von der Krankenkasse übernommen. Jede Frau hat Anspruch auf eine regelmäßige Krebsvorsorgeuntersuchung und kann auch bei Beschwerden jederzeit eine gynäkologische Untersuchung in Anspruch nehmen, ohne dafür selbst zahlen zu müssen.
Bei privat versicherten Patientinnen kann es sein, dass die Patientin für die Untersuchung in Vorkasse gehen muss. Sie bekommt das Geld jedoch nach Einreichen der Rechnung von ihrer Krankenkasse wieder zurück. Alle Untersuchungen, die medizinisch erforderlich sind, werden demnach von der Kasse übernommen. Wunschleistungen müssen selbst bezahlt werden, da diese Zusatzuntersuchungen nicht unbedingt immer von Vorteil sind. Manchmal liefern sie falsch-positive Ergebnisse und führen nur zu unnötiger Verunsicherung. Auch das Einsetzen von Hormonspiralen oder das Setzen anderer Verhütungsmethoden (zum Beispiel Drei-Monats-Spritze, Hormonstäbchen) muss im Regelfall von der Patientin selbst bezahlt werden.

Weiterführende Informationen

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 16.01.2017 - Letzte Änderung: 22.10.2021