Röteln

Synonyme im weitesten Sinne

Rubeola, Rötelninfektion, Rötelnvirus, Rötelnexanthem, Rötelnausschlag

English:

German measles, Rubella

Symptome & Diagnose

Symptome einer Rötelninfektion

Vor dem Auftreten des Hautausschlages (=Exanthems) sind grippale Symptome wie Fieber, Glieder- und Kopfschmerzen oder Lichtempfindlichkeit möglich.

Der Ausschlag ist hellrot und kleinfleckig, wobei die einzelnen Hauterscheinungen nicht ineinander übergehen (=nicht konfluierendes Exanthem). Er beginnt meist hinter den Ohren und breitet sich von heir aus über den Körperstamm, Arme und Beine aus.

Die Körpertemperatur ist im Krankheitsverlauf, wenn überhaupt, nur mäßig erhöht.

Ältere an Röteln erkrankte Patienten, d.h. Jugendliche und Erwachsene, sind oftmals von einer vorübergehenden Gelenkentzündung (=Arthritis) mit schmerzhaften Bewegungseinschränkungen betroffen.

In den meisten Fällen kommt es nach dem Auftreten des Exanthems innerhalb weniger Tage zur Genesung des an Röteln Erkrankten. Charakteristisch für eine Rötelninfektion sind der Hautausschlag und geschwollene Lymphknoten am Hals, im Nacken und hinter den Ohren.

Siehe zu diesem Thema auch Röteln beim Erwachsenen

Röteln in der Frühschwangerschaft

Ist die Rötelninfektion in der Schwangerschaft nachgewiesen, so kann bis zum 4. Schwangerschaftsmonat eine Schwangerschaftsunterbrechung vom Arzt als zulässige medizinische Maßnahme durchgeführt werden, da von schwerwiegenden Schädigungen beim Kind auszugehen ist.

Röteln in der Schwangerschaft

Je früher in der Schwangerschaft die Infektion eintritt, umso eher ist mit einer Beeinträchtigung der regelrechten Organentwicklung beim Kind zu rechnen.

Bei einer mütterlichen Rötelninfektion in der 2. bis 6. Schwangerschaftswoche sind über 60% der Kinder geschädigt, in der 13. bis 17. Schwangerschaftswoche fällt dieser Prozentsatz auf 10% ab.

Nach dem 4. Schwangerschaftsmonat führt eine Rötelnerkrankung der Mutter nicht häufiger zu kindlichen Schädigungen als bei Schwangerschaften ohne Rötelninfektion.

Man spricht von konnatalen Röteln, wenn das Kind im Mutterleib mit dem Virus infiziert wurde. Dies erfolgt über die Plazenta (Mutterkuchen): Das Rötelnvirus tritt über den Nasen-Rachen-Raum der Mutter ein, vermehrt sich in den lokalen Lymphknoten des oberen Atemtraktes und gelangt schließlich ins Blut. Während der Schwangerschaft kann es über den Mutterkuchen (=Plazenta) zur Infektion des Kindes mit dem Virus kommen.

Ca. 100 neugeborene Kinder erleiden pro Jahr Schädigungen durch eine mütterliche Rötelninfektion; man spricht von der Rötelnembryopathie, wenn die Entwicklung des Kindes im Mutterleib durch die konnatale Virusinfektion beeinträchtigt ist. Das Gregg-Syndrom beschreibt typisch auftretende Entwicklungsstörungen bzw. Organschädigungen beim vorgeburtlich infizierten Kind und setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:

  • Taubheit
  • Linsentrübung (=grauer Star, Katarakt)
  • Herzfehler

Außerdem sind Entwicklungsstörungen allgemeiner Art wie niedriges Geburtsgewicht oder Wachstumsverzögerungen häufig. Auch kann es zu Schädigungen und Fehlanlagen vom zentralen Nervensystem, den OhrenAugen und den inneren Organen kommen.

Röteln beim Baby - Was sind die Besonderheiten?

Das Neugeborene hat in den ersten Lebenswochen einen gewissen Nestschutz gegen Röteln durch die Antikörper der Mutter, im Falle wenn die Mutter in der Kindheit eine Rötelnerkrankung hatte oder die zwei Röteln-Impfungen erhalten hat. Dieser Schutz ist jedoch schnell verflogen, sodass die zwei Röteln-Impfungen mehr als zu empfehlen sind.

Die Röteln-Infektion verläuft zunächst wie bei älteren Kindern. Es kommt zu einer leichten Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes. Das Baby ist schlapp und das Trinkverhalten ist meist reduziert. Die Nase läuft und die Augen sind häufig gerötet im Sinne einer Bindehautentzündung. Hinzu kommen weitere unspezifische Beschwerden wie Kopf- und Gliederschmerzen und eine Lymphknotenschwellung im Bereich des Nackens und hinter den Ohren. Die Temperatur kann bis maximal 38°C, in einzelnen Fällen noch höher, steigen.

Wenige Tage nach diesem unspezifischen Krankheitsgefühl tritt der typische Ausschlag auf. Dieser imponiert durch hellrote, gut voneinander abgrenzbare, kleine bis mittlere Flecken. Zunächst sind sie hinter den Ohren oder am Kopf zu sehen und breiten sich dann auf den Körperstamm, sowie Arme und Beine aus. Innerhalb von drei Tagen ist der Ausschlag jedoch schon wieder verschwunden.

Eine Besonderheit bei Babys stellen die Rötelnembryopathie oder die Rötelnfetopathie dar:

  • Bei der Rötelnembryopathie erfolgt die Infektion bereits während des ersten Drittels der Schwangerschaft, wenn die Mutter bei unzureichendem Schutz an Röteln erkrankt und das Ungeborene in Mitleidenschaft gezogen wird. Am Anfang der Schwangerschaft treten Komplikationen sogar in bis zu 90% der Fälle auf. Häufig kommt es zum Abbruch der Schwangerschaft, zu einer geistigen Behinderung oder zur sogenannten Gregg-Trias. Diese besteht aus einer Innenohrtaubheit, einem grauen Star und verschiedenen Herzfehlern. Der Ausprägungsgrad variiert je nach Schwangerschaftswoche, in der die Infektion stattgefunden hat.
  • Bei der Rötelnfetopathie erfolgt die Infektion nach dem ersten Schwangerschaftsdrittel. Hier kann es beim Baby zu einer Leberentzündung (Hepatitis) oder einer Milzvergrößerung (Splenomegalie) kommen. Weiterhin sind Veränderungen im Blutbild, wie Blutarmut (hämolytische Anämie) oder Abfall der Blutplättchen (Thrombozytopenie) möglich.

Röteln beim Erwachsenen - Was sind die Besonderheiten?

Da es sich bei Röteln um eine typische Kinderkrankheit handelt, kommen Röteln beim Erwachsenen nur selten vor. Nicht geimpfte Erwachsene sind jedoch genauso ansteckungsgefährdet wie Kinder.

Eine besondere Gefahr besteht für die Ungeborenen nicht geimpfter Schwangerer, die sich mit Röteln infizieren.

Die Röteln beim Erwachsenen verlaufen wie bei Kindern auch eher unspezifisch. Es zeigen sich zunächst klassische Symptome einer Erkältung wie Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen und leicht erhöhte Temperaturen. In der Hälfte der Fälle hat sich die Röteln-Infektion damit schon getan. Die andere Hälfte der Betroffenen bekommt andere Symptome hinzu, wie eine Lymphknotenschwellung oder den typischen feinfleckigen Ausschlag, der sich vom Kopf (meist hinter den Ohren) auf den Körper ausbreitet.

Bei Erwachsenen treten häufiger als bei Kindern bestimmte Komplikationen auf. Diese sind insgesamt jedoch immer noch sehr selten. Dazu gehören Gelenkschmerzen (Arthralgien) und Gelenkentzündungen (Arthritis), die jedoch auch bei älteren Kindern beobachtet werden können. Außerdem gibt es Fälle in denen es zu einem Übergreifen auf die unteren Atemwege im Sinne einer Bronchitis kommt. Eine Ausbreitung auf das Gehirn (Enzephalitis) und auf den Herzbeutel bzw. den Herzmuskel sind ebenfalls möglich.

Wie werden Röteln diagnostiziert?

Die klinischen Symptome sind oft nicht für eine Rötelnerkrankung charakteristisch. Da der Nachweis des Virus selbst schwierig ist, nimmt man einen Röteln-Antikörper-Nachweis vor:

Sind IgM-Antikörper (siehe hierzu: Immunsystem) gegen das Rötelnvirus im Blut vorhanden, deutet dies auf eine aktuelle Rötelninfektion hin, ist aber nicht beweisend, da die IgM-Antikörper-Konzentration auch durch andere Viruserkrankungen gesteigert werden kann oder lange Zeit nach einem durchgemachten und abgeklungenen Infektt noch erhöht sein kann (bis zu einem Jahr nach der Rötelnerkrankung).

Zur Bestätigung bzw. dem Ausschluss einer Rötelnerkrankung sollten zwei Blutabnahmen im Abstand von 14 Tagen erfolgen und eine Testung auf den IgG-Antikörper gegen Röteln vorgenommen werden.

Dieses Verfahren wird vor allem in der Schwangerschaft angewendet:

Besteht der Verdacht auf eine Rötelninfektion des ungeborenen Kindes, erfolgen zwei Blutentnahmen zur IgG-Konzentrationsbestimmung (=IgG-Titer-Bestimmung).

Zeigt sich anhand der bestimmten Werte eine Immunität der Mutter gegen das Virus, so ist die Infektion des Ungeborenen Kindes ausgeschlossen.

Zum Nachweis der Rötelninfektion beim Kind ist eine invasive Methode nötig:

Mittels Fruchtwasserpunktion und -untersuchungen oder einer kindlichen Blutentnahme im Leib der Mutter kann der Nachweis auf vorhandene Nukleinsäure (Erbgut des Virus) des Virus beim Kind vorgenommen werden.

Differentialdiagnose / Ausschlusserkrankungen

Die Rötelnerkrankung muss gegen andere Krankheiten abgegrenzt werden, die ebenfalls zu einem rötlichen Hautausschlag führen. Hierzu gehören die Masern, das Dreitagefieber (=Erythema subitum) und die Ringelröteln (=Erythema infectiosum).

Außerdem ist eine Unterscheidung zu Erkrankungen, die mit Lymphknotenschwellungen einhergehen, nötig. Hierbei muss man an folgende Erkrankungen denken: Pfeiffersche Drüsenfieber (=infektiöse Mononukleose) oder eine Zytomegalie-Infektion.

Die Rötelnembryopathie muss zu anderen, vorgeburtlichen (=intrauterinen) Infektionen abgegrenzt werden. Infektionen des Kindes vor der Geburt können z.B. durch Toxoplasmen, Varizellen/Windpocken-Virus, Listerien oder das Zytomegalie-Virus hervorgerufen werden.

Behandlung

Therapie von Röteln

Eine Therapie der Ursache, d.h. eine Behandlung gegen das Virus, ist nicht möglich. Da es sich bei Röteln um eine typische virale Kinderkrankheit handelt, kann nur rein symptomatisch mit viel Geduld behandelt werden.

Ein Antibiotikum hingegen bekämpft die Viren nicht. Ein Antibiotikum kommt nur zum Einsatz wenn von einer zusätzlichen bakteriellen Infektion auszugehen ist. Zu den symptomatischen Maßnahmen gehören z.B. fiebersenkende Mittel, die gleichzeitig Kopf- und Gliederschmerzen lindern. Manche Kinder sprechen dabei besser auf Ibuprofen, andere wiederum besser auf Paracetamol an. Diese Medikamente können auch im Wechsel gegeben werden, um ein „Wiederauffiebern“ in den Griff zu bekommen.

Auch Maßnahmen wie Wadenwickel können helfen. Den Kindern geht es allein durch diese Fiebersenkung (Antipyrese) häufig schon besser. Hält das Fieber dennoch über drei Tage an, sollte ein Kinderarzt zur weiteren Abklärung herangezogen werden. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist vor allem für Babys essentiell. Ist das Trinkverhalten stark reduziert, wird eventuell eine Infusionsanlage im Krankenhaus nötig. Bei Röteln sind die Kinder meist jedoch nicht stark beeinträchtigt und ein Handling zu Hause ist gut möglich. Erwachsene müssen sich ebenfalls in Geduld üben, viel trinken und ggf. fiebersenkende bzw. schmerzlindernde Maßnahmen ergreifen.

Kinder mit einer konnatalen (im Mutterleib/während der Geburt erworbenen) Rötelninfektion müssen umfassend betreut und in ihrer Entwicklung gefördert werden.

Ursachen & Prophylaxe

Ursachen

Das Virus tritt über die Schleimhäute des Atemtrakts in den Körper ein, erreicht die Lymphknoten des Kopf-Hals-Bereiches und vermehrt sich dort.

Als Reaktion des Körpers auf die Virusvermehrung können die Lymphknoten anschwellen und schmerzen. Zur Lymphknotenschwellung kommt es ca. fünf bis sechs Tage nach dem Eintritt des Virus in den Körper.

Nach weiteren 10 Tagen sind die Viren durch die Blutzirkulation im Kreislaufsystem zur Haut transportiert worden und rufen dort das für die Rötelnerkrankung typische Exanthem (Hautausschlag) auf. Dieses hält für vier bis fünf Tage an.
Der Infizierte scheidet die Rötelnviren über das Sekret des Nasen-Rachen-Raumes, mit der Ausatemluft, dem Urin und Stuhlgang aus.

Lesen Sie hier weitere Ursachen eines: Hautausschlages

Erreger

Der Erreger der Röteln ist das Rötelnvirus. Es handelt sich um einen RNA-Virus aus der Gattung der Togaviridae. Das Rötelnvirus kommt nur beim Menschen vor. Der Mensch ist somit der einzige Wirt.
Das Rötelnvirus verursacht wie das Masern-, Mumps- oder Windpockenvirus eine typische Kinderkrankheit.

Ansteckung

Die Ansteckung erfolgt über eine sogenannte Tröpfcheninfektion. Das heißt dass beim Niesen oder Husten feinste Tröpfchen ausgestoßen werden. In diesen Tröpfchen sitzen die infektiösen Rötelnviren und werden so von einem Menschen auf den anderen Menschen übertragen.
Ein besonderer Übertragungsweg stellt die Übertragung von der Mutter über den Mutterkuchen auf das Ungeborene dar. Der Mutterkuchen stellt leider keine Schranke für die Rötelnviren dar, die somit ungehindert über das Blut auf den Embryo bzw. Fetus übergreifen. Bis zur 10.SSW kommt es in 50% der Fälle zu einer Ansteckung und dramatischen Verläufen. Zwischen der 10. - 17. immer noch in 10 - 20% der Fälle. Erst ab der 18.SSW besteht nur noch ein geringes Ansteckungsrisiko und das Ausmaß der Komplikationen ist weniger ausgeprägt.

Die Ansteckungsgefahr besteht circa eine Woche vor und eine Woche nach Auftreten des Ausschlags. Kinder, die während der Schwangerschaft infiziert wurden, sind sogar bis zu einem ganzen Jahr ansteckend. Insgesamt ist die tatsächliche Zahl an Übertragungen und Infektionen jedoch als nicht sehr hoch einzuschätzen.

Prophylaxe

Der Prophylaxe (Vorbeugung) der Röteln kommt entscheidende Bedeutung zu, denn durch die Impfung gegen Röteln können Komplikationen und Schädigungen des ungeborenen Kindes effektiv verhindert werden.

Alle Kinder, Mädchen wie Jungen, sollten zweimal gegen Röteln geimpft werden, da die Jungen als Überträger der Erkrankung die Mädchen bzw. Frauen infizieren können.
Die Impfung gegen Röteln ist ab dem 15. Lebensmonat empfohlen und die zweite Impfung kann in einem Abstand von vier Wochen auf die erste folgen.

Zu empfehlen ist de gleichzeitige Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln, jede Impfung kann ebenso einzeln vorgenommen werden. Der Impfstoff gegen das Rötelnvirus ist ein sogenannter Lebendimpfstoff:

Bei seiner Herstellung werden Rötelnviren in ihrer Wirkung abgeschwächt und die Vermehrungsfähigkeit ausgeschaltet. Durch den Kontakt des Körpers mit der abgeschwächten Virusform kommt es zu einer Antwort des Immunsystems, durch die der Geimpfte den Viren gegenüber immun wird, d.h. bei erneutem Kontakt mit dem Virus kommt es nicht zur Erkrankung.

Die Impfung hat eine hohe Wirksamkeitsrate, 95% aller Geimpften sind gegen eine Infektion mit dem Rötelnvirus immun. Der Impfschutz besteht für 15-30 Jahre.

Bei 5-10% der Geimpften kann es innerhalb von 5-7 Tagen zu einer Impfreaktion in Form von Fieber und einem kleinfleckigen Hautausschlag kommen.

Auch eine Impfung im Erwachsenenalter ist möglich, hierfür gibt es bei Frauen zwei Voraussetzungen: Es darf zur Zeit der Impfung keine Schwangerschaft bestehen und eine Schwangerschaft muss in den zwei auf die Impfung folgenden Zyklen ausgeschlossen werden, da die Impfung Schädigungen beim ungeborenen Kind hervorruft. Frauen im gebärfähigen Alter sollten gegen Röteln immunisiert sein und bei fehlendem Impfschutz diesen vor der Schwangerschaft durch die Impfung unbedingt sicherstellen.

Bei Erwachsenen kann es nach der Rötelnimpfung zu Gelenkschmerzen kommen.

Folgende Personen dürfen nicht mit dem Rötelnimpfstoff geimpft werden:

Menschen, die Medikamente einnehmen, welche die Immunantwort unterdrücken (=immunsuppressive Therapie); Menschen mit Immunsystemschwäche (z.B. AIDS); bei Hühnereiweißallergie, denn der Impfstoff enthält solche Komponenten aus Hühnereiweiß und Schwangere.

Impfung

Die Impfempfehlungen in Deutschland richten sich nach der Ständigen Impfkomission STIKO. Diese empfiehlt:

  • Die erste Röteln-Impfung bereits in den ersten 11 bis 14 Lebensmonaten durchzuführen.
  • Die zweite Röteln-Impfung sollte dann im zweiten Lebensjahr zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat nachfolgen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema: Impfung gegen Röteln

Da es sich bei den Röteln um eine typische Kinderkrankheit handelt, ist der früh gewählte Impfzeitpunkt nicht verwunderlich. Die zweite Impfung ist nicht als Auffrischung zu werten. Nach der ersten Impfung liegt ein ausreichender Schutz vor Röteln bei circa 90-95% der Geimpften vor. Die restlichen Prozent, die nach der ersten Impfung nur einen ungenügenden Schutz erworben haben, sollen über die zweite Impfung erreicht werden. Die zweite Impfung dient demnach dazu mögliche Impfversager aufzufangen.

Eine Auffrischung nach mehreren Jahren wie man es von anderen Impfungen kennt ist bei der Röteln Impfung nicht notwendig. Wurde die Röteln Impfung im Kindesalter verpasst, kann und sollte sie jederzeit auch im Erwachsenenalter nachgeholt werden. Diese Empfehlung gilt für alle Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, mit gar keiner oder nur einer der beiden Impfungen. Frauen im gebärfähigen Alter sollten in ganz besonderem Maße auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln achten, da eine Infektion in der Schwangerschaft schwerwiegende Folgen für das Ungeborene haben kann.

Erwachsene können genauso an Röteln erkranken wie Kinder und gefährden damit ihr Umfeld. Vor allem ungeimpfte Kinder und Schwangere sind hierdurch bedroht. Selbst wenn ein Erwachsener in der Kindheit eine vermeintliche Röteln Infektion durchgemacht hat, sollte eine Nachholimpfung erfolgen. Da Röteln nicht immer eindeutig von anderen Kinderkrankheiten abgegrenzt werden können, kann man nicht mit uneingeschränkter Sicherheit sagen, wer die Röteln wirklich hatte. In einigen Fällen scheint selbst bei einer wirklichen Röteln-Erkrankungen eine erneute Ansteckung zu einem späteren Zeitpunkt möglich zu sein.

In der Schwangerschaft besteht leider keine Möglichkeit mehr die Impfung nachzuholen. Der Rötelnimpfstoff ist ein sogenannter Lebendimpfstoff und darf nicht bei bestehender Schwangerschaft gespritzt werden. Eine solche Impfung erhöht das Risiko für Fehlbildungen beim Ungeborenen. Ungeimpfte Schwangere sollten daher Gemeinschaftseinrichtungen oder Veranstaltungen meiden, bei denen sich viele Kinder aufhalten, die potentiell eine Ansteckungsgefahr darstellen. Erst in der Stillzeit ist das Nachholen der Röteln-Impfung wieder möglich.

Passive Immunisierung

Die Gabe von schützenden Antikörpern in Form von Immunglobulinen (=passive Immunisierung) innerhalb von 72 Stunden schützt nicht sicher vor einer Infektion des Kindes, wenn die gegen das Rötelnvirus nicht immune Mutter mit dem Virus in Kontakt gekommen ist.

Impfstoff

Beim Röteln-Impfstoff handelt es sich um eine Lebendimpfstoff. Dieser wird aus abgeschwächten Rötelnviren produziert. Gewöhnlich erfolgt die erste Impfung in einer Kombination mit Masern und Mumps als MMR-Impfung.
Der Name dieser Kombinationsimpfung hat dabei je nach Hersteller einen anderen Namen. Drei typische Beispiele sind M-M-RVAXPRO®, MMR-Priorix® oder einfach Priorix®. Der Preis für den Priorix®-Impfstoff liegt circa um die 30€. Die Impfung durch den Arzt wird dann nochmals separat berechnet.

In der zweiten Impfung kommt dann noch der Impfstoff gegen Windpocken (Varizellen) hinzu als MMRV-Impfung. Diese Impfung heißt dann z.B. Priorix Tetra®. Die Kosten hierfür betragen circa 70€. Mit einer Spritze gelingt so der Schutz vor mehreren Krankheiten.

Da die Röteln-Impfung der STIKO-Empfehlung folgt, werden die Kosten der Impfung in fast allen Fällen von der Krankenkasse übernommen. Ist man durch den Beruf einem erhöhtem Risiko für eine Rötelninfektion ausgesetzt, muss der Arbeitgeber gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) die Kosten für die Impfung tragen. Dazu gehören z.B. Institutionen zur Untersuchung, Therapie und Pflege von Kindern, aber auch Forschungseinrichtungen und Labors mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben.

Titerbestimmung

Die Titerbestimmung für Röteln spielt vor allem bei Schwangeren eine wichtige Rolle:

  • Ein hoher Titer spricht dabei für einen ausreichenden Schutz für das Ungeborene während der Schwangerschaft.
  • Bei einem niedrigen Titer besteht eine Gefährdung für das Ungeborene, wenn die Mutter an Röteln erkrankt.

Ein Schutz ist bei einem Titer von über 1:32 anzunehmen. Dabei werden im Blut bestimmte IgG-Antikörper gegen Röteln bestimmt, die eine Aussage über die Abwehrlage zulassen. Ist der Titer zu niedrig besteht die Möglichkeit einer passiven Immunisierung bis zur 18. SSW innerhalb von fünf (besser drei) Tagen nach Kontakt mit Röteln. Eine passive Immunisierung bedeutet, dass dem Körper IgG-Antikörper von außen zugeführt werden und er sie nicht selbst bilden muss (wie es bei einer aktiven Immunisierung der Fall wäre). Durch die passive Immunisierung wird eine Übertragung auf das Kind abgeschwächt und im besten Falle ganz verhindert.

Ein Nachholen der Impfung gegen Röteln ist leider zum Zeitpunkt der Schwangerschaft nicht mehr möglich. Durch die Lebendimpfung besteht das Risiko für Fehlbildungen. 

Ansteckungsgefahr

Die Ansteckungsgefahr beginnt ca. eine Woche vor dem Ausbruch der Hauterscheinungen und endet weitere sieben Tage nach dessen Auftreten.

Verlauf & Prognose

Epidemiologie / Vorkommen

Das weltweit verbreitete Virus wird über die Luft (=aerogen) durch Tröpfchen übertragen, z.B. beim Husten, Niesen oder durch direkten Speichelkontakt beim Küssen.

Die Röteln sind eine sogenannte „Kinderkrankheit“, jedoch ist zu beobachten, dass sich auf Grund der ungenügenden Durchimpfung der Bevölkerung der Altersgipfel der Erkrankung ins Jugendliche- und Erwachsenenalter verschiebt.
In ca. 50% der Erkrankungsfälle zeigen die Patienten keine klinischen Zeichen (körperliche Merkmale) der Rötelninfektion, wie z.B. das charakteristische Röteln-Exanthem (=Hauterscheinung, Hautausschlag), weshalb man in diesen Fällen von einem subklinischen Verlauf der Infektionserkrankung spricht.

Prognose

Die Röteln verlaufen in der Regel bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mild und ohne Komplikationen.

Ein Kind mit konnatalen Röteln allerdings hat eine schlechte Prognose und ist durch die hervorgerufenen Organschädigungen in seiner Entwicklung beeinträchtigt.

Inkubationszeit

Die Zeit von der Ansteckung mit Röteln bis zum Ausbruch der Röteln beträgt im Durchschnitt 14-21 Tage.
In 50% der Fälle verläuft die Erkrankung jedoch asymptomatisch und tritt gar nicht erst in Erscheinung.

Komplikationen

Komplikationen sind sehr selten und bestehen, wenn sie auftreten, in einer fortbestehenden, chronischen Gelenkentzündung oder einer sehr viel später einsetzenden Entzündung des Gehirns, die als progressive Rubella-Panenzephalitis bezeichnet wird, also eine Gehirnentzündung, die durch das Rötelnvirus bedingt ist und das gesamte Gehirn betrifft.

Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, die nicht gegen das Rötelnvirus immun ist (S. Immunsystem), so besteht in Abhängigkeit vom Stadium der Schwangerschaft ein unterschiedlich hohes Infektionsrisiko für das ungeborene Kind:

Meldepflicht

Die Erkrankung und das Versterben eines Kindes an der Rötelnembryopathie ist meldepflichtig.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 16.12.2007 - Letzte Änderung: 18.03.2022