Impfung gegen Röteln

Einleitung

Die Röteln-Infektion ist eine weltweit verbreitete Viruserkrankung, die vor allem im Kindesalter auftritt. Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts, kurz STIKO, gibt die für Deutschland geltenden Impfempfehlungen heraus. Dazu gehört die Impfung gegen Röteln, meist in Kombination mit Impfungen gegen Masern und Mumps als sogenannter MMR-Impfung. Die erste Impfung sollte in den ersten 11 bis 14 Lebensmonaten erfolgen, die zweite im zweiten Lebensjahr.

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Bereits im Jahr 2008 konnten Durchimpfungsraten bei Schulanfängern von circa 95% für die erste Impfung und circa 88% für die zweite Impfung erzielt werden. Das Ziel der WHO war es die Röteln und vor allem die bestehende Gefahr einer Infektion im Mutterleib bis 2010 komplett zu eliminieren. Aufgrund von Bedenken einiger Impfgegner konnte dieses Ziel bisher noch nicht vollständig verwirklicht werden.

Vor- und Nachteile der Röteln-Impfung

Natürlich müssen bei jeder medizinischen Behandlung die Vor- und Nachteile abgewogen und entsprechend gehandelt werden. Bei der Röteln-Impfung überwiegen jedoch klar die Vorteile (Lesen Sie hierzu auch: Schadet impfen mehr als es nutzt?). Sie bietet den einzigen wirksamen Schutz vor einer Röteln-Infektion. In Kombination mit den Impfstoffen für Masern, Mumps und Windpocken (Varizellen) (MMRV-Impfung) werden die wichtigsten und häufigsten Kinderkrankheiten abgedeckt und verhindert.

Auch Schwangere und deren Ungeborene werden bei entsprechend hoher Durchimpfungsrate vor schweren und dramatischen Komplikationen geschützt. Zudem profitieren Kinder, die aus verschiedensten medizinischen Gründen keine Impfung erhalten können, von diesem Schutz. Kinderkrankheiten sollten dementsprechend auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Die Nebenwirkungen der MMRV-Impfung, beispielsweise Fieber oder Kopfschmerzen, sind vor diesem Hintergrund leicht in Kauf zu nehmen. Mit hohen Durchimpfungsraten kann es gelingen die Röteln deutschlandweit auszulöschen. Dabei ist jeder einzelne gefragt, seinen Beitrag für das eigene Wohl und das Gemeinwohl zu leisten.

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Wann sollte die Impfung beim Baby erfolgen?

Hat die Mutter bereits in ihrer Kindheit eine Rötelninfektion durchgemacht oder eine zweimalige Röteln-Impfung erhalten, hat das Neugeborene zunächst durch die Antikörper der Mutter einen gewissen "Nestschutz". Dieser nimmt jedoch von Woche zu Woche weiter ab und kann daher eine Impfung nicht ersetzen.

Die erste Röteln-Impfung sollte demnach gemäß STIKO Empfehlung in den ersten 11 bis 14 Lebensmonaten erfolgen. Die zweite dann ab dem zweiten Lebensjahr im Zeitraum von 15-23 Lebensmonaten. Eine Impfung vor dem 9. Lebensmonat wird nicht empfohlen, da die Wirkung durch die Unreife des kindlichen Immunsystems und noch vorhandene Antikörper der Mutter abgeschwächt wird. Sie sollte nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei einem Rötelnausbruch, erwogen werden. Soll das Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung, z. B.  eine Kindertagesstätte besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden, kann die Impfung bereits nach dem 9. Lebensmonat durchgeführt werden.

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Wer sollte sich als Erwachsener impfen lassen?

Jeder Erwachsene sollte sich gegen Röteln impfen lassen, wenn der Impfstatus unklar ist, oder wenn gar keine oder nur eine der beiden Röteln-Impfung vorliegt. Nach einer durchgemachten Röteln-Infektion im Kindesalter besteht tendenziell lebenslanger Schutz. Da Röteln aber klinisch schwer von anderen Kinderkrankheiten abzugrenzen sind, kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Rötelnvirus hinter der Erkrankung steckte. In seltenen Fällen ist selbst bei durchlebter Röteln-Infektion eine erneute Ansteckung möglich. Daher sollten auch alle Erwachsenen, die bereits Röteln hatten, im Nachhinein noch die Impfung nachholen.

Vor allem Frauen im gebärfähigen Alter sollten überprüfen, ob sie in der Kindheit zwei Röteln-Impfungen erhalten haben. Die Auswirkungen einer Röteln-Infektion in der Schwangerschaft bei ungeimpften Frauen sind dramatisch und gefährlich für das Kind. Dabei ist es einfach, über die Röteln-Impfung dem Ungeborenen ausreichenden Schutz im Mutterleib zukommen zulassen. Ungeimpfte Frauen und Frauen mit unklaren Impfstatus sollten dringend die zwei Röteln-Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen nachholen. Liegt nur eine Impfung vor, empfiehlt es sich auch die zweite Impfung noch nachfolgen zu lassen. Diese Einschätzung entspricht den aktuellen Empfehlungen der STIKO zur Verhinderung eines von Geburt an bestehendem (kongenitalen) Rötelnsyndroms bei Kindern. Je nach Schwangerschaftswoche ist das Risiko für Komplikationen entsprechend hoch. In den ersten acht Wochen kommt es sogar mit einer Wahrscheinlichkeit von bis zu 90% der Fälle zu Schäden des Ungeborenen. Im ersten bis vierten Monat sind Fehlgeburten keine Seltenheit. Das Fazit: Zum eigenen Schutz und zum Schutz der Schwangeren sollte bei fehlender Röteln-Impfung unbedingt eine Nachholimpfung erfolgen.

Wann muss die Impfung aufgefrischt werden?

Die zweite Impfung ist nötig, da einige Personen nach der ersten Impfung noch keinen ausreichenden Schutz gegen die Röteln entwickelt haben. Man bezeichnet sie als Non-Responder oder Impfversager. Die zweite Impfung dient also nicht der Auffrischung, sondern vielmehr dem Schließen dieser Impflücke. Die Wahrscheinlichkeit eines ausreichenden Schutzes vor Röteln wird demnach mit der zweiten Impfung gesteigert.

Viele Eltern wollen ihren Kindern die zweite Impfung ersparen. Eine Titerkontrolle nach der ersten Impfung zur Überprüfung des Impferfolgs ist tendenziell möglich, aber nicht sinnvoll. Häufig kommt es zu falsch positiven Testergebnissen, die einen ausreichenden Impfschutz vortäuschen. Außerdem ist zur Titerbestimmung eine Blutentnahme nötig, die invasiver und meist belastender für das Kind ist als die erneute Impfung.

Kann ich mich während der Schwangerschaft/Stillzeit gegen Röteln impfen lassen?

Wenn vor der Schwangerschaft keine Impfung erfolgte und keine Rötelninfektion in der Kindheit durchgemacht wurde, muss jeder Kontakt zu potentiellen Erkrankten vermieden werden. In der Schwangerschaft besteht leider keine Möglichkeit die Impfung nachträglich nachzuholen. Beim MMR-Impfstoff handelt es sich um einen Lebendimpfstoff der während einer Schwangerschaft nicht verabreicht werden darf. Auch nach einer derartigen Impfung sollte eine Schwangerschaft innerhalb des nächsten Monats vermieden werden, da ein erhöhtes Risiko für zahlreiche Fehlbildungen beim ungeborenen Kind besteht. Sollte eine Impfung dennoch erfolgt sein, stellt dies allerdings kein Kriterium für einen Schwangerschaftsabbruch dar. 

In der Stillzeit hingegen ist eine Impfung jederzeit möglich. Auch der noch gestillte Säugling kann eine Röteln-Impfung ohne Probleme erhalten.

Ungeimpfte Schwangere sollten ein Infektionsrisiko möglichst gering halten und Veranstaltungen mit vielen Kleinkindern meiden. Kinder in der Umgebung einer Schwangeren können weiterhin gegen Röteln geimpft werden. Sie stellen dadurch keine Gefahr für die Schwangere dar, sondern schützen sie vielmehr vor einer Röteln-Infektion aus der nahen Umgebung.

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Einzelimpfung oder Kombiimpfung?

Generell werden Kombinationsimpfstoffe den einzelnen Impfstoffen vorgezogen. Dies hat den einfachen Vorteil, dass beispielsweise beim MMR-Impfstoff anstatt drei Spritzen nur eine einzige Injektion nötig ist. Vor allem bei Kindern mindert dies den emotionalen Stress während des Arztbesuchs.

Eine Überforderung des Immunsystems durch Kombinationsimpfstoffe muss nicht befürchtet werden, da die Immunabwehr schon im Kindesalter schnell und adäquat auf die verabreichten Antigene reagiert. Ein Kombinationsimpfstoff ist nicht schlechter verträglich als ein Einzelimpfstoff. Durch die einmalige Injektion reduziert sich vielmehr die Möglichkeit des Auftretens von Nebenwirkungen. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit für eine lokale Reaktion geringer, da es nur eine Injektionsstelle gibt. Die zweite MMR-Impfung wird häufig noch mit einer Impfung gegen Windpocken (Varizellen) kombiniert (MMRV-Impfung). Wirkliche Nachteile des Kombinationsimpfstoffs gegenüber den Einzelimpfstoffen gibt es nicht.

In welchem Abstand sollten die Impfungen erfolgen?

Der Abstand zwischen den beiden Impfungen sollte mindestens vier Wochen betragen. Bei der ersten Impfung sollte am besten schon ein Termin für die zweite Impfung festgelegt werden. Statistiken belegen, dass die zweite Impfung häufig nicht mehr wahrgenommen wird, weil sie entweder vergessen wird oder als unwichtig erachtet wird. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich also eine zeitnahe Terminvereinbarung. Sollte die zweite Impfung dennoch vergessen werden, ist eine Nachholung jederzeit, auch Jahre später, möglich und auch sinnvoll.

Risiken der Röteln-Impfung

Nebenwirkungen der Rötelnimpfung treten eher bei Erwachsenen und in seltenen Fällen bei Kindern auf. Dazu gehören unspezifische Reaktionen des Körpers wie Hautausschlag, Anschwellen der Lymphknoten, Fieber und Kopf- oder Gliederschmerzen. Gelenkbeschwerden und -schmerzen können ebenfalls auftreten. Es kann zudem zum Vollbild der Rötelninfektion in abgemilderter Form kommen.

Der MMR-Impfstoff enthält abgeschwächte Erreger, die in Hühnereiern gezüchtet wurden. Sie erhalten wenn überhaupt minimale kaum nachweisbare Spuren von Hühnereiweiß. In Studien konnte gezeigt werden, dass Kinder mit vorbekannter Hühnereiweißallergie nicht auf den MMR-Impfstoff reagierten. Nur Kinder die sehr starke Beschwerden schon bei geringsten Mengen von Hühnereiweiß zeigen, müssen nach der Impfung streng überwacht werden. Bei Unsicherheiten sollte in jedem Falle der Kinderarzt miteinbezogen werden, der in einem ausführlichen Gespräch auf die Risikoabwägung eingehen kann.

Der Nutzen der Rötelnimpfung überwiegt in jedem Falle der tatsächlichen Risiken.

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Schmerzen durch die Impfung

Durch die Injektion kann es zu lokalen Schmerzen und Überempfindlichkeit an der Einstichstelle kommen. Außerdem können Hals-, Kopf-, oder Gliederschmerzen auftreten. Gelenkschmerzen treten vor allem bei Erwachsenen auf und können über mehrere Wochen anhalten.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 15.02.2017 - Letzte Änderung: 22.10.2021