Masernimpfung

Synonym

Masern: Morbilli

Masernimpfung: MMR-Impfung

Einleitung

Masern zählen zu den typischen Kinderkrankheiten. Auslöser dieser Erkrankung ist das sogenannte Masernvirus, das evolutionär aus dem Rinderpestvirus entstanden ist.
Bei Masern handelt es sich um eine hoch ansteckende Infektionskrankheit, die sich unter nicht geimpften rasend schnell verbreitet. Erste Anzeichen für das Vorliegen einer Masern-Infektion ist das Auftreten von roten Hautflecken (sogenanntes Masern-Exanthem), hohes Fieber und eine rasante Abnahme des allgemeinen Wohlbefindens. Darüber hinaus kann es bei ausbleibender, frühzeitiger Behandlung zu lebensbedrohlichen Lungen- und Hirnentzündungen kommen.

Klassischerweise erfolgt die Diagnosestellung anhand des eben beschriebenen klinischen Bildes und eines Antikörpernachweises im Blut. Einmal an Masern erkrankt kann die Behandlung lediglich rein symptomatisch, beispielsweise durch Gabe fiebersenkender Medikamente erfolgen, eine wirkliche Therapie gegen das Masernvirus existiert bislang nicht. In Deutschland unterliegen alle auftretenden Masernfälle der allgemeinen Meldepflicht.

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Impfstoffe

Bei dem unter dem Begriff Masern-Impfstoff bekannten Arzneimittel handelt es sich um einen Masern, Mumps, Röteln-Kombinationsimpfstoff. Dies bedeutet, dass keine Impfung gegen Masern alleine, sondern immer eine Kombinationsimpfung gegen alle drei Erkrankungen durchgeführt wird. Lesen Sie hierzu: Impfung gegen Röteln

Bei dem in Deutschland verwendeten Impfstoff handelt es sich um einen sogenannten Lebendimpfstoff, der abgeschwächte Viren oder vermehrungsunfähige Krankheitserreger enthält. Es handelt sich um eine aktive Impfung, bei der das Immunsystem dazu stimuliert wird, erregerspezifische Immunkompetenz aufzubauen, ohne die Infektionskrankheit selbst durchstehen zu müssen.

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Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR-Impfung)

In der Regel wird die Masernimpfung in Kombination mit der Mumps- und Rötelnimpfung gegeben.
Die Kombination von verschiedenen modifizierten Erregern, die keine Krankheit mehr auslösen können, das Immunsystem aber auf eine Infektion mit dem Keim vorbereiten kann, schreckt immer wieder Eltern von der Impfung ab, die das Gefühl haben, sie würden ihrem Kind zu viele Keime auf einmal zuführen.
Die Praxis der Dreifachimpfung führt jedoch dazu, dass man dem Kind weniger Hilfsstoffe, sogenannte Adjuvantien, zuführen muss. Adjuvantien bewirken eine Verstärkung der Immunisierung und verringern somit die Anzahl an Viren bzw. Viruspartikeln, die in der Impfung verabreicht werden müssen.
Zeitlich ist die MMR- Impfung der oben beschriebenen Masernimpfung ähnlich.
Die erste Teilimpfung sollte im Alter von 11-14 Monaten erfolgen, die zweite Teilimpfung im Anschluss nach 4 Wochen.
Auch hier gilt, dass die Gabe der Impfstoffe bis zum 23. Lebensmonat abgeschlossen sein sollte.

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Masernimpfung bei Kindern

In der Regel wird die Masernimpfung (eigentlich Masern-Mumps-Röteln-Impfung) bei Kindern im Alter von 12 Monaten durch eine subkutane (unter die Haut) oder intramuskuläre (in den Muskel) Injektion durchgeführt.
Etwa vier bis sechs Wochen nach der ersten Injektion wird eine zweite Immunisierung durchgeführt. Bei dieser zweiten Impfung handelt es sich nicht wie bei vielen anderen Immunisierungen um eine sogenannte Auffrischung. Vielmehr handelt es sich im speziellen Fall der Masern-Mumps-Röteln-Impfung um eine notwendige Sicherstellung der notwendigen Impfdosis. Nur durch diese zweite Injektion kann ein umfangreicher Impfschutz bei Kindern gewährleistet werden.

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Ab wann darf geimpft werden?

Die Impfung gegen Masern umfasst in der Regel zwei Teilimpfungen, da Studien ergeben haben, dass nach der ersten Impfung eine 90%ige Immunisierung gegen das Virus erfolgt, bei der zweiten Teilimpfung eine nahezu 100% Immunisierung.
Es handelt sich also nicht um eine Auffrischung, sondern um den nötigen Schritt zur absoluten Resistenz gegen den Erreger.
Die erste Teilimpfung sollte zwischen dem vollendetem 11. und 14. Lebensmonat erfolgt sein.
In besonderen Fällen (das Geschwisterkind ist ansteckend o.ä.) kann die Impfung auch auf den 9. Monat vorverlegt werden.
Die zweite Teilimpfung sollte 4 Wochen nach der ersten Teilimpfung erfolgen, um eine sichere Immunisierung gegen das Virus zu ermöglichen.
Die Immunisierung durch die zwei Teilimpfungen sollte bis zum 2. Lebensjahr erfolgen.
Bei einer wahrscheinlichen Infizierung des Kindes kann die Impfung auch 3 Tage nach Infektion verabreicht werden. Die Impfung im Voraus ist jedoch empfehlenswerter, da der Schutz sicherer ist und das 3- tägige Zeitfenster, in welchem die Erkrankung noch nicht gesichert ist, eine Ansteckungsgefahr für Eltern und andere ungeimpfte Personen darstellt.

Masernimpfung bei Erwachsenen

Obwohl es sich bei Masern um eine typische Kinderkrankheit handelt, können Erwachsene die keinen ausreichenden Impfschutz besitzen schnell infiziert werden. Besonders gefährdet sind Menschen, die in Kindergärten, Schulen, Kindertagesstätten oder anderweitig mit Kindern arbeiten. Auch Klinikpersonal wird eine regelmäßige Masernimpfung empfohlen. Anders als bei Kindern genügt bei den meisten Erwachsenen die einmalige Injektion des Impfstoffes, um einen ausreichenden Impfschutz zu gewährleisten.

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Auffrischung

Die meisten Impfungen gewährleisten den vollen Schutz nicht gleich nach der ersten Impfung, sondern erst nach zwei oder dreimal und andere muss man sein Leben lang in gewissen Abständen auffrischen wie beispielsweise Tetanus und Diphtherie. Doch woran liegt das?

Die Antwort befindet sich in unserem Immunsystem. Es ist so konzipiert, dass es beim Erstkontakt mit einem Erreger ein wenig schleppend reagiert und den Eindringling nicht so effektiv und schnell bekämpfen kann wie bei darauffolgenden Infektionen mit demselben Erreger. Zu dem Antigen (das, was der Körper als „fremd“ erkannt hat, z.B. Bakterium oder Virus), muss nämlich erst einmal ein passender Antikörper gefunden werden, mit dem der Feind bekämpft werden kann. Das dauert einige Tage. Ist der Erreger besiegt, bilden sich Gedächtniszellen, die sich den Erreger genau merken und bei einer Zweitinfektion wiedererkennen. Die Immunantwort läuft nun deutlich schneller und stärker ab, da der passende Antikörper nicht erst gesucht werden muss, sondern bereits zur Verfügung steht. Außerdem kann er dann massenhaft produziert werden. Genau diese Situation wird dem Körper bei einer Auffrischungsimpfung simuliert.

Zunächst wird eine Grundimmunisierung durchgeführt (erste Impfung) und anschließend wird durch eine weitere Gabe an Antigen die Sekundärantwort hervorgerufen. Das führt zu dem Ergebnis, dass sehr schnell sehr viele Antikörper gebildet werden und damit einer potentiellen Infektion zur Verfügung stehen. Sollte tatschlich eine Infektion eintreten, hat der Eindringling keine Chance, sich im Körper zu etablieren, weil der Körper ihn sofort erkennt und in ausreichendem Maße auf ihn reagieren kann.

Wie oft muss geimpft werden?

Gegen Masern muss insgesamt zwei Mal geimpft werden. Die erste Impfung stellt eine Grundimmunisierung dar, nach der bereits ein Schutz von 94 bis 95% besteht. Empfohlen ist diese Impfung zwischen dem 11. Und 14. Lebensmonat, sie kann aber auch bei älteren Kindern oder Erwachsenen noch problemlos durchgeführt werden. Bei der Zweitimpfung wird die Sekundärantwort hervorgerufen, das heißt, die Immunantwort wird beschleunigt und verstärkt. Dazu sind nur sehr geringe Impfmengen notwendig, da der Körper bereits nach der ersten Impfmaßnahme Gedächtniszellen gebildet hat. Nach der Zweitimpfung besteht ein Impfschutz von über 99%. Obwohl nach der ersten Impfung ein relativ hoher Schutz besteht, ist die Auffrischung dringend empfohlen und kann ggf. auch später durchgeführt werden, falls der Termin zum Auffrischen verpasst wurde. Zwischen erster und zweiter Impfung sollte ein Abstand von vier Wochen eingehalten werden. Er sollte nicht unterschritten werden, weil es sich bei der Masernimpfung um eine Lebendimpfung handelt. Das bedeutet, dass lebende, abgeschwächte Erreger in den Körper gespritzt werden und die Immunreaktion auslösen. Damit nicht zu viele Viren in zu kurzen Abständen in den Körper gelangen, sollte der Impfabstand eingehalten werden. Mehr als diese vier Wochen ist allerdings auch nicht notwendig, im Gegenteil.

Nach der zweiten Impfung herrscht lebenslange Immunität gegen das Masernvirus.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen/Nebenwirkungen

Bei der Masernimpfung, genau wie bei allen Impfungen, kann es zum Auftreten verschiedener Nebenwirkungen kommen. Typische Nebenwirkungen der Masernimpfung sind Rötungen im Bereich der Einstichstelle, die jedoch im Regelfall bereits nach wenigen Tagen von selbst verschwinden. Zudem kann es in den ersten Tagen nach der Impfung zu Schwellungen, Überwärmungen und einem leichten Brennen im Bereich der Injektionsstelle kommen. Da es sich bei der Masernimpfung, wie bereits erwähnt, um eine aktive Impfung handelt, können innerhalb der ersten Woche nach Verabreichung des Impfstoffs typische Infektionszeichen auftreten.

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Leichtes Unwohlsein, Kopfschmerzen und Fieber sollten nicht gleich als Warnsignal fehlinterpretiert werden. Es handelt sich dabei um eine normale Reaktion des Organismus, der mit der gewollten Antikörperproduktion beginnt. Gelegentlich (in ungefähr fünf von hundert Fällen) können etwa eine Woche nach Verabreichung des Impfstoffes Hautausschläge, sogenannte Impfmasern, beobachtet werden.

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Bei etwa einem von 100 Geimpften zeigen sich Reizungen des Mittelohres, entzündungsbedingte Beschwerden der Atemwege und/oder komplikationslose Magen-Darm-Beschwerden. In wenigen Fällen wurde nach der Masernimpfung das Auftreten von Krampfanfällen (sogenannter Fieberkrampf) beobachtet. Schwere Nebenwirkungen, beispielsweise allergische Reaktionen, sind äußerst selten. In Einzelfällen (ungefähr in einem von 1.000.000 Fällen) kann es nach erfolgter Masernimpfung zu entzündlichen Prozessen im Bereich des Gehirns, der Hirnhäute, des Knochenmarks oder des Nervensystems kommen. Lähmungen können in diesen Fällen die Folge sein. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass diese Komplikationen im Falle einer Masernerkrankung wesentlich häufiger (1:1000) vorkommen.

 

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Fieber nach der Masernimpfung

Nach der Masernimpfung kann es, wie nach eigentlich allen anderen Impfungen auch, zu leichtem Fieber kommen. Dies ist im Grunde genommen nicht als unerwünschte Nebenwirkung zu bewerten, sondern ein gutes Zeichen dafür, dass die Impfung gewirkt hat.
Bei der Zufuhr von Antigenen, wie zum Beispiel den abgeschwächten Viren in der MMR-Impfung, reagiert der Körper mit einer Immunantwort. Das bedeutet, dass Antikörper gebildet werden, welche die Viren bei einer Folgeinfektion direkt nach Eintritt in den Körper unschädlich machen.
Die Abwehrzellen, welche an der Immunantwort beteiligt sind, stoßen bei Kontakt mit den Viren sogenannte Zytokine aus. Diese Zytokine sind Abwehrstoffe, die den Körper bei einer Infektion in Alarmbereitschaft versetzen, indem sie z.B. die Körperkerntemperatur zur Erregerbekämpfung erhöhen. Genau dieser Vorgang führt zu den leichten Temperaturanstiegen nach einer Impfung.
Bei Fieber über 39°C (rektal gemessen), welches sich auch mit fiebersenkenden Mitteln (wie z.B. Paracetamol Zäpfchen alle 4-6 Stunden) nicht dauerhaft senken lässt, ist ein Besuch beim Kinderarzt bzw. einer Kinderambulanz zu empfehlen.

Sind Masern ansteckend?

Die Masern ist eine hochansteckende und aerogen (Tröpfcheninfektion) übertragbare Krankheit, Ansteckungsgefahr besteht demzufolge beim Sprechen, Niesen oder Husten. Wer mit betroffenen Menschen in Kontakt kommt, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit selbst erkranken.

Bei der Impfung ist dies zu keiner Zeit gegeben. Als Impfkomplikation treten zwar relativ häufig die so genannten „Impfmasern“ auf, die rein optisch der Masernerkrankung ähneln. Sie sind aber nicht ansteckend, nicht geimpfte Personen brauchen zu keiner Zeit keine Angst zu haben, sich anzustecken.

Ist man nach einer Masernimpfung ansteckend?

Nach der Masernimpfung ist man nicht ansteckend.
Bei ca. 10% der Geimpften führt die Immunantwort auf den Impfstoff zu einer leichten Hautreaktion, den sogenannten Impfmasern. Auch in den Fällen, in denen Impfmasern auftreten, besteht keine Gefahr der Ansteckung.

Masernimpfung in der Schwangerschaft

Gerade während der Schwangerschaft kann es für die werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind besonders gefährlich sein, nicht gegen Masern geimpft zu sein.

Eine akute Maserninfektion während der Schwangerschaft führt zu einem erhöhten Risiko eines spontanen Abortes.
Es kann zu Früh- oder Fehlgeburten kommen. Missbildungen des ungeborenen Kindes werden durch das Masernvirus einigen Studien zur Folge nicht verursacht.
Dennoch kann die werdende Mutter bei einer Maserninfektion während der Schwangerschaft an lebensbedrohliche Lungen- oder Hirnentzündungen erkranken.
Aus diesem Grund wird bei bestehendem Kinderwunsch dazu geraten den Impfstatus dringend zu überprüfen.

Die Durchführung einer Masern-Mumps-Rötelnimpfung vor der Schwangerschaft schützt die werdende Mutter und das ungeborene Kind vor möglichen Komplikationen oder Folgen einer Maserninfektion.

Darüber hinaus sind die von der Mutter gebildeten Antikörper dazu in der Lage über die Nabelschnur in den Körper des Kindes einzudringen und das Neugeborene bereits während der ersten Lebensmonate effektiv vor einer Ansteckung zu schützen.

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Masernimpfung in der Stillzeit

Alle von der STIKO (ständige Impfkommission) empfohlene Impfungen mit der Ausnahme von Gelbfieber stellen für die Stillende und deren Säugling keine Gefahr dar und können problemlos durchgeführt werden. Bei Gelbfieber sind vereinzelte Fälle berichtet worden, bei der gestillte Säuglinge nach einer Gelbfieberimpfung der Mutter an einer Meningoenzephalitis (Entzündung von Gehirn und Hirnhäuten) erkrankt sind.

Lediglich während der Schwangerschaft wird von Lebendimpfungen wie der MMR oder Varizellen grundsätzlich aus theoretischen Überlegungen abgeraten.

Bei Totimpfstoffen wie bei Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B stellt selbst die Schwangerschaft kein Hindernis dar, die Influenzaimpfung, auch geläufig als Grippeimpfung, wird sogar empfohlen.

Kontraindikation/Wann darf nicht geimpft werden?

Im Regelfall dürfen alle gesunden Personen gegen Masern geimpft werden und auch eine Kombinationsimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln erhalten. Falls zum Zeitpunkt des Impftermins leichte Erkrankungen wie Husten oder Schnupfen vorliegen kann dennoch bedenkenlos geimpft werden.

Eine Verschiebung der Masernimpfung ist nur bei fiebernden Patienten notwendig. Schwangere Frauen, immunschwache Patienten oder Personen, die immunsuppressive Medikamente einnehmen, dürfen unter keinen Umständen geimpft werden. Darüber hinaus sollte bei Patienten, die auf eine frühere Impfdosis mit allergischen Reaktionen reagiert haben, keine weitere Masernimpfung erhalten.

Pro und Contra

Die MMR (Mumps, Masern, Röteln)-Impfung wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Von den einen empfohlen, von anderen abgelehnt, doch wer hat Recht?

Die Argumente der Impfkritiker lauten, dass die Impfung gegen Masern nicht unbedingt notwendig sei, da die Krankheit in den allermeisten Fällen nicht gefährlich sei. Das stimmt, gefährlich wird sie nur, wenn Komplikationen auftreten. Dazu gehören Lungenentzündungen (Pneumonie), eine Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) und der Hirnhäute. Letztere tritt zwar wirklich nur selten auf, nämlich in 0,1% der Fälle, dafür enden aber 15-20% tödlich und bei 20-40% bleiben dauerhaft Hirnschädigungen zurück. Als schlimmste Komplikation kann die Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten. Diese kommt zum Glück nur äußerst selten vor (1:100.000 – 1: 1000.000), endet allerdings nach einigen Monaten mit Sicherheit tödlich. Die Impfgegner argumentieren weiterhin, dass die Komplikationen nicht nur selten sind, sondern auch gut behandelt werden können. Auch das ist richtig, allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die Komplikationen dennoch sehr gefährlich sind und nach wie vor Menschen an ihnen sterben, wenn auch sehr selten. Dagegen treten Impfkomplikationen im Durchschnitt 1:1.000.000 auf, sie sind also so gut wie nicht vorhanden und enden vor allem nicht tödlich. Eine Masernkomplikation tritt dagegen im Durchschnitt 1: 10.000 auf.

Die Impfbefürworter argumentieren dagegen, dass eine Impfung allein aus dem Grund sinnvoll sei, weil Masern ein rein humanpathogenes Virus ist. Das bedeutet, das Virus befällt einzig und allein den Menschen, sodass durch eine flächendeckende Impfung die Krankheit ausgerottet werden könnte. Durch die Impfung würde man dadurch eine so genannte Herdenimmunität schaffen, die gerade für die Leute wichtig wird, die immungeschwächt sind. Für sie ist eine Lebendimpfung wie die MMR Impfung zu gefährlich, eine Erkrankung wäre sogar lebensbedrohlich.

Auch das Argument der Impfgegner, Säuglinge vor unnötigen Eingriffen wie der MMR Impfung zu schützen, ist aus Sicht vieler Mediziner unbegreiflich, da sie ihre Kinder zwar vor der Spritze bewahren, dafür aber lebenslang der Gefahr der Masernerkrankung aussetzen. Darüber hinaus ist eine Masernkomplikation um den Faktor 100 -1000 wahrscheinlicher als eine Impfkomplikation.

Außerdem ist Masern eine hochansteckende Krankheit. Sie ist bereits fünf Tage vor einem sichtbaren Ausbruch der Krankheit ansteckend - Wer mit Kranken in Berührung kommt, wird mit Sicherheit ebenfalls erkranken. Wie viele Menschen betroffen wären und wie oft es dadurch zu Komplikationen kommen würde, übersteigt das Vorstellungsvermögen Vieler.

Doch warum ist sie so kontrovers diskutiert, wenn die Impfung so sinnvoll ist wie eben beschrieben? Schuld daran ist ein Artikel von 1998 von Andrew Wakefield. Dessen Ziel war es, unterstützt von der Pharmaindustrie, aus der MMR-Impfung drei einzelne Impfstoffe zu kreieren, die man wesentlich teurer verkaufen kann. Um dieses Ziel zu erreichen musste er nachweisen, dass die Kombinationsimpfung schädlich ist, indem in einer Studie angeblich bewies, dass die MMR-Impfung Autismus verursache. Das ist überhaupt nicht der Fall, was eine weitere große amerikanische Studie Jahre später nachwies. In der Gesellschaft wuchs durch diesen Skandal allerdings das Misstrauen gegenüber der Impfung, das auch bis heute nicht vollständig ausgeräumt werden konnte, obwohl der Zusammenhang zwischen Impfung und Autismus klar widerlegt wurde.

Man sollte sich also bewusst sein, dass die Impfung durch einen wissenschaftlichen Skandal einen schlechten Ruf erhielt und nicht, weil sie gefährlich ist.

Welche Argumente für einen jedoch ausschlaggebend sind, bleibt jedem selbst überlassen, man sollte es sich jedoch gut überlegen und beide Seiten der Medaille beleuchten und kritisch hinterfragen.

Kosten der Masernimpfung

Die Kosten für den Impfstoff Mérieux von Sanofi Pasteur MSD, welcher ausschließlich gegen Masernviren gerichtet ist, belaufen sich auf 33,43€.

Wer trägt die Kosten?

Wie bei allen von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlenen Impfungen werden die Impfkosten in Deutschland von der gesetzlichen Krankenkasse voll übernommen.
Bei Privatversicherten richtet sich die Übernahme der Kosten bzw. die Teilkostenübernahmen nach dem individuell ausgesuchten Tarif.

Masernimpfung in der DDR

In der DDR wurde die Masernimpfung 1970 eingeführt, in BRD erst drei Jahre später, 1973. In der DDR herrschte seit der Einführung der Impfung – im Gegensatz zur Bundesrepublik – Impfpflicht.
Diese wurde zwar nicht immer konsequent eingehalten, sorgte aber grundlegend für hohe Impfraten und einen starken Rückgang an Masernfällen. Allerdings war der Impfschutz nicht ganz so wirksam wie heute, da nur eine monovalente Impfung durchgeführt wurde. Das bedeutet, es wurde nur ein- statt zweimal bis 1986 geimpft.
Auch heute überlegt man wieder, eine Impfpflicht einzuführen, um die Masern endlich ausrotten zu können.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 28.03.2014 - Letzte Änderung: 02.11.2021