Lebendimpfung

Definitionen

Impfungen im Allgemeinen sind in Aktiv- und in Passivimpfungen zu unterteilen.

Aktivimpfungen regen das Immunsystem an eigenständig Immunität gegen bestimmte Krankheitserreger zu bilden.

Passivimpfungen wiederum werden erforderlich, wenn es zeitlich eng wird die Immunreaktion auf einen Aktivimpfstoff abzuwarten. Hier werden dann Immunsystem-Komponenten, sogenannte Antikörper, dem Betroffenen direkt verabreicht um einen akuten Krankheitsverlauf abzuwenden.

Die oben beschriebene Aktivimpfung kann mit Lebendimpfstoffen und Totimpfstoffen vorgenommen werden. Lebendimpfstoffe enthalten vermehrungsfähige aber abgeschwächte Krankheitserreger, die nur das Immunsystem anregen, um bei eventuellem Kontakt eine adäquate Antwort auf den Krankheitserreger geben zu können. Hierbei bietet eine einmalige Impfung bereits einen Schutz.

Die jeweils zweite Impfung dient dem Erfassen von sogenannten Impfversagern, Menschen, bei denen das Immunsystem keine ausreichende Immunität nach einer Impfung generiert.

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Unterschiede zum Totimpfstoff

Totimpfstoffe, als Teil der Aktivimpfung, auf der anderen Seite enthalten nur Bestandteile von Krankheitserregern oder tote, nicht vermehrungsfähige Krankheitserreger, was den Hauptunterschied ausmacht.

Weiter müssen zur Erreichung eines lang anhaltenden Schutzes mehrere Impfungen erfolgen um einen kompletten Impfschutz zu gewährleisten. Dies geschieht meist in mehreren Teil- und Auffrischungsimpfungen. Im Allgemeinen sind Totimpfstoffe besser verträglich und rufen weniger Nebenwirkungen hervor als abgeschwächte Erreger im Rahmen einer Lebendimpfung.

Die Kombination von Totimpfstoffen ohne bestimmten Zeitabstand ist in aller Regel möglich und unbedenklich. Die Impfung erfolgt in den großen Deltamuskel am Oberarm. Sollten Impfreaktionen auftreten, sind dies meist Reizungen an der Einstichstelle, aber auch leichte sichtbare Reaktionen des Körpers auf die Impfung sind in einem von hundert Fällen möglich.

Diese treten in aller Regel in den ersten 72 Stunden nach Impfung auf und variieren je nach Patient und Impfstoff und bedeuten oft leichte grippeähnliche Symptome. Beispiele von Totimpfstoffen sind Hepatitis A und B, Tollwut, Polio, FSME, Keuchhusten, Cholera, Tetanus und Diphterie, sowie weitere andere.

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Liste der Lebendimpfstoffe

  • Mumps (M)
  • Masern (M)
  • Röteln (R)
  • Windpocken (V, Varizellen)
  • Gelbfieber
  • Typhus (als orale Impfung)
  • Polio (veraltete Schluckimpfung! - erfolgt nun als Totimpfung)
  • Rotaviren (Schluckimpfung)

MMR - Masern-Mumps-Röteln-Impfung

MMR dient als Abkürzung für die Dreifachimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln.

Dies sind durch Viren verursachte Infektionskrankheiten, die alle drei durch eine Tröpfcheninfektion übertragbar sind und zum Teil schwere Krankheitsverläufe mit möglichen nicht wiederherstellbaren Langzeitschäden hervorrufen. Die Impfung erfolgt wie oben erwähnt als Dreifach-Kombination ab dem 11.-14. Lebensmonat.

Vorher ist das Kind durch Immunkomponenten der Mutter geschützt. Der Impfung kann gegebenenfalls auch noch der Impfstoff gegen Windpocken (Varizellen) beigefügt werden.

Die zweite Impfung erfolgt im Alter zwischen 15. und 23. Lebensmonat, diese sollte mit einem Abstand von mindestens 4 Wochen erfolgen.

Eine zweite Impfung dient der Erfassung von sogenannten Nonrespondern oder Impfversagern, da bei 5% aller Geimpften ein nicht ausreichender Schutz durch die erste Impfung beobachtet wird. Die Immunität kann durch spezielle Blutuntersuchungen überprüft werden.

Frauen mit unklarem Impfstatus, die eine Schwangerschaft planen und nicht sicher über ihren Impfstatus sind, sollten vor einer Schwangerschaft rechtzeitig geimpft werden, um wahrscheinliche Schäden des Kindes im Mutterleib durch die oben genannten Erkrankungen zu vermeiden.

Lesen Sie mehr zum Thema unter: MMR-Impfung - Mumps, Masern und Röteln 

Lebendimpfung in der Schwangerschaft

Die geplante Schwangerschaft bietet Zeit im Vorhinein den Impfstatus durch den Behandelnden Arzt zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuimpfen.In der Schwangerschaft ist es möglich, dass Mutter und Kind Schaden durch gewisse durch Impfungen vermeidbare Infektionskrankheiten nehmen können.

Ist also der Impfstatus nicht bekannt oder unsicher, sollte zum Zeitpunkt vor der geplanten Schwangerschaft eine Nachimpfung erfolgen. Bei eingetretener Schwangerschaft dürfen keine Impfungen mit Lebendimpfstoffen mehr vorgenommen werden, da Schädigungen des Kindes im Mutterleib nicht ausgeschlossen werden können.

Ist eine Impfung mit einem Lebendimpfstoff bei unwissentlich bestehender Schwangerschaft erfolgt, stellt dies aber keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar. Neben Lebendimpfstoffen sollten auch Totimpfstoffe nicht während der Schwangerschaft verabreicht  werden, in dringenden Fällen ist es aber nötig hier eine Ausnahme zu machen.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Lebendmpfung finden Sie hier:

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 01.09.2017 - Letzte Änderung: 22.10.2021