Typhus Impfung

Definition

Die Typhus Impfung ist eine Methode, die vor der Infektion mit den Typhus-erregenden Salmonellen schützen kann. Sie gilt in Deutschland nicht als generelle Impfung empfohlen, sondern wird bei Reisen in Risikogebiete empfohlen. Es gibt eine Lebendimpfung, die in Form von einer Kapsel eingenommen wird, und eine Totimpfung, die mit einer Spritze in den Muskel gegeben wird. Die Typhus Impfung bietet keine absolute Garantie, wirkt aber bei vielen Geimpften effektiv gegen die Erkrankung.

Für diese Reiseregion braucht man eine Typhus Impfung

Die Typhus Impfung wird für Gebiete empfohlen, in denen die Verbreitung der Typhus-Erkrankung besonders hoch ist. Hierzu gehören vor allem Länder, in denen hygienische Maßnahmen nicht ausreichend durchgeführt werden. Besonders häufig tritt Typhus in Mittel- und Südamerika auf, aber auch die Karibik, Afrika und Südostasien sind betroffen. Dementsprechend wird in diesen Regionen vor Reiseantritt eine Typhus Impfung empfohlen.

Ist es ein Lebend- oder Todimpfstoff?

Bei der Impfung gegen die Typhus-Erkrankung gibt es sowohl einen Lebend- als auch einen Totimpfstoff.

Der Lebendimpfstoff ist eine Kombination aus ungefährlichen und inaktivierten lebenden Erregern und wird als Schluckimpfung eingenommen.

Der Totimpfstoff besteht aus abgetöteten Erregerpartikeln und wird intramuskulär, also in den Muskel, mit einer Spritze verabreicht.

Welche Impfung nun besser geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise wirkt die Schluckimpfung, also der Lebendimpfstoff, bei bestehenden Verdauungsbeschwerden weniger effektiv, da die Tablette dann nicht regelrecht im Darm aufgenommen werden kann.

Wie oft muss geimpft werden?

Bei dem Totimpfstoff, der mit Hilfe einer Spritze in den Muskel gegeben wird, muss nur eine einzige Impfung erfolgen. Diese bietet einen Impfschutz von bis zu 3 Jahren.

Der Lebendimpfstoff, der in Form von Kapseln in den Körper aufgenommen wird, muss hingegen mehrmals eingenommen werden. Die Einnahme erfolgt dreimal in einem Abstand von 2 Tagen, also an Tag 1, 3 und 5. Dadurch entsteht ein Risiko für eventuelle Einnahmefehler, weswegen das Impfschema genau beachtet werden sollte. Auch der Lebendimpfstoff kann für ca. 3 Jahre einen Impfschutz erzielen.

Wann muss die Impfung aufgefrischt werden?

Die Auffrischung der Impfung ist je nach verwendetem Impfstoff unterschiedlich. Bei dem Totimpfstoff wird eine Auffrischung alle 3 Jahre empfohlen. Diese erfolgt ebenfalls wieder als einzelne Injektion. Die Auffrischung sollte allerdings nur bei einer weiterbestehenden Indikation durchgeführt werden, das heißt, wenn es weiterhin einen ausreichenden Grund hierfür gibt.

Bei der Lebendimpfung, also der Schluckimpfung, sollte hingegen eine Auffrischung nach einem Jahr erfolgen. 

Was kostet die Typhus Impfung?

Die Kosten für die Typhus Impfung liegen in der Regel zwischen ca. 25 und 40 Euro. Dies kann allerdings abhängig vom Ort, an dem die Impfung durchgeführt wird, variieren. Die Typhus Impfung wird meist von Instituten für Reise- und Tropenmedizin oder von Instituten für Hygiene an medizinischen Universitätskliniken angeboten. Gelegentlich bieten auch niedergelassene Reisemediziner die Typhus Impfung an. Eine häufige Kombination der Impfung gegen Typhus und Hepatitis A kostet in der Regel ca. 80 Euro.

Bei einer Reise in ein Land, das beispielsweise in einer anderen Klimazone oder auf einem anderen Kontinent liegt, ist es immer sinnvoll, sich vorher über die eventuell empfohlenen Impfungen zu informieren. In den Instituten für Reise- und Tropenmedizin werden außerdem reisemedizinische Beratungen angeboten, deren Kosten meist ca. 10 Euro betragen. Bei Unklarheiten ist es ratsam, nicht an diesen Kosten zu sparen, da das Risiko für eine potenzielle Infektion unter Umständen größer sein kann, als erwartet.

Kosten - Werden sie von der Krankenkasse übernommen?

Die Typhus Impfung gehört zu einer der empfohlenen Impfungen in Deutschland. Jedoch werden nicht immer alle Reiseimpfungen von jeder Krankenkasse übernommen. In der Regel muss die Impfung zunächst selbst gezahlt werden und kann hinterher mit der Krankenkasse verrechnet werden. Die Kosten der Typhus Impfung werden von fast jeder Krankenkasse übernommen.

Gelegentlich kann es sein, dass zusätzliche Regeln gelten, wie zum Beispiel, dass die Krankenkasse nur 70% der Kosten erstattet. Nur einige wenige Krankenkassen, wie zum Beispiel die AOK Sachsen-Anhalt und die Kaufmännische Krankenkasse, übernehmen die Kosten der Typhus Impfung nicht.

Was sind die Nebenwirkungen der Typhus Impfung?

Die Typhus Impfung kann, wie jede andere Impfung, gelegentlich zu Nebenwirkungen führen. Diese sind meist jedoch relativ schwach ausgeprägt und führen nur sehr selten zu schwereren Komplikationen. Zu den Nebenwirkungen gehören Veränderungen an der Einstichstelle, wie zum Beispiel eine Rötung, Schwellung oder Schmerzen. Auch Kopfschmerzen und eine leichte Erhöhung der Körpertemperatur können auftreten. Manche Personen fühlen sich nach der Typhus Impfung für einige Tage abgeschlagen und empfinden Übelkeit oder bekommen Durchfall.

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So schmerzhaft ist die Impfung

Gelegentlich können bei der Typhus Impfung Schmerzen auftreten. Sie sind im Bereich der Einstichstelle lokalisiert und können dazu führen, dass die geimpfte Person für ein bis zwei Tage Schwierigkeiten bekommt, den geimpften Arm zu bewegen. Des Weiteren kann die Typhus Impfung gelegentlich zu Bauchschmerzen führen, die im Zusammenhang mit Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten können. Diese Nebenwirkungen sind jedoch nicht sehr häufig und dauern in der Regel nur wenige Tage.

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Wann darf ich wieder Sport nach der Impfung machen?

In der Regel gibt es keine Einschränkungen, die den Sport nach der Typhus Impfung betreffen. Treten nach der Impfung Schmerzen im Bereich der Einstichstelle auf, können diese, vor allem Muskelschmerzen durch sportliche Aktivitäten, verstärkt werden. Am Tag der Impfung selbst sollte kein exzessives Training ausgeübt werden, jedoch ist gegen eine moderate körperliche Belastung nichts einzuwenden.

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Autor: Dr. Nikolas Gumpert. Veröffentlicht: 11.12.2018 - Letzte Änderung: 19.07.2023