Aufbissschiene

Einleitung

Die Mundhöhle ist die Eintrittspforte für den  gesamten Verdauungstrakt.  Hier wird die Nahrung zerkleinert, eingespeichelt und dann weiter befördert. Dabei spielen die Zähne, die Kaumuskulatur und das Kiefergelenk eine entscheidende Rolle. Sie müssen aufeinander abgestimmt sein. Ist dies nicht der Fall, können weitreichende Beschwerden auftreten.




Allgemeines

Zur Regulation des Kausystems wird die Aufbissschiene verwendet. Eine andere Bezeichnung ist  Knirscherschiene. Diese Bezeichnung wird aus dem Krankheitsbild abgeleitet, das durch die Anwendung der Schiene beseitigt werden soll. Es handelt sich dabei um ein unbewusstes starkes Pressen und Reiben der Zähne  während  des Schlafes, welches zum Abschleifen der Schmelzschicht führt. Das dabei entstehende Geräusch ist so laut, dass der Schlaf des Ehepartners empfindlich gestört wird (siehe auch Schlafstörungen). Die Ursache für solches Verhalten können Stress oder auch seelische Störungen sein. Deshalb wird auch eine eventuelle psychosomatische Behandlung empfohlen. Die Knirscherschiene wird deshalb nur nachts, vorwiegend auf den Zähnen des Unterkiefers, getragen und beseitigt nicht das unbewusste Pressen, sondern es schützt die Zähne vor dem Abschleifen. Der durch die Kaumuskulatur erzeugte Druck ist enorm hoch, er kann bis zu 70 Kg betragen. Daher ist es verständlich, dass durch das zusätzliche Reiben auf der Zahnoberfläche mit der Zeit es zu irreversiblen Abtragungen an der Zahnoberfläche kommt. Durch die Knirscherschiene wird nicht die Kaufläche, sondern das Material der Schiene zerstört.

Eine andere Indikation für die Aufbissschiene sind Veränderungen durch annormale Bissverhältnisse. Sie können beispielsweise entstehen durch den beim Knirschen entstandenen Abrieb an der Zahnoberfläche, so dass Ober- und Unterkieferzähne nicht mehr richtig aufeinander passen oder wenn überhaupt keine normale Zahnstellung vorhanden ist, und es zu keinem Kontakt der Kauflächen kommt. Dies kann auch zu Schmerzen im Kiefergelenk führen, da die Belastung des Gelenks ungleichmäßig ist. Die Schmerzen können sich auch als Kopfschmerzen manifestieren. Die Aufbissschiene gleicht die Unregelmäßigkeiten aus und beseitigt so die Beschwerden.

Herrstellung

Für die Herstellung der Aufbissschiene wird zunächst vom Zahnarzt ein Abdruck vom Ober- und Unterkiefer genommen. Darauf fertigt der Zahntechniker die Aufbissschiene zumeist aus farblosen, weich bleibenden Kunststoff an. Die Schiene muss alle Zähne erfassen. Sie geht über den größten Umfang des Zahnes hinaus, erreicht aber nicht den Zahnfleischsaum. Dadurch wird das Auftreten von Druckstellen vermieden. Wird die Aufbissschiene im Laufe der Zeit durch das Pressen und Knirschen beschädigt, muss eine neue Schiene angefertigt werden. Der alte Abdruck kann dabei nicht wieder verwendet werden, da sich besonders beim Lückengebiss die Zahnstellung verändert haben könnte, sondern es muss erneut ein Abdruck genommen werden.

Kosten / Preise

Bei den gesetzlichen Kassen (GKV) werden die Kosten der ersten Aufbissschiene in der Regel erstattet, weitere und Änderungen dann nicht mehr.

Bei Privatkassen (PKV) berechnet der Zahnarzt nach der der Gebührenordnung für Zahnärzte, der GOZ, in der die Preise/Kosten festgelegt werden.
Dabei kann der einfache Satz der Kosten nach GOZ bis zum 3,5 fachen ohne Begründung berechnet werden. Ab 3,5-fach  muss eine Begründung angegeben werden. Bei höheren Summen muss eine private Vereinbarung über die Behandlung und das Honorar vom Patienten unterschrieben werden.

Reinigung einer Aufbissschiene

Die Reinigung erfolgt wie bei Prothesen durch Bürsten oder Einlegen in Wasser mit Reinigungstabletten.
Eine weitere Form der Reinigungen ist nicht notwendig.




Zusammenfassung

Die Aufbissschiene dient dazu, Erkrankungen des Kausystems zu behandeln. Sie wird aus Kunststoff hergestellt und vom Zahnarzt angepasst, um Zahnfehlstellungen  auszugleichen oder Schäden durch das unbewusste nächtliche Knirschen zu vermeiden. Heilen kann die Schiene diese Erkrankungen nicht, sondern nur die Folgen beseitigen. 


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Autor: Dr. Wolfgang Weinert      |     Letzte Änderung: 10.11.2010