Diagnose Rechenschwäche

Wie erfolgt die Diagnose der Rechenschwäche?

Unterschieden werden muss zwischen der Diagnostik, die die Rechenschwäche als Teilleistungsschwäche im Sinne der ICD 10 anerkennt und sie von den sonstigen Problemen im mathematischen Bereich, wie beispielsweise kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten oder Rechenschwierigkeiten, die auf inadäquaten Unterricht zurückzuführen sind, abgrenzt.
Ebenso wie die Legasthenie zählt die Dyskalkulie laut Klassifizierung in der ICD 10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10. Revision) zu den so genannten umschriebenen Entwicklungsstörungen.
Die Problematik der Dyskalkulie liegt vielmehr in der Tatsache, dass die Problematik weder durch eine mangelnde Intelligenz noch durch unangemessenen Unterricht zu erklären ist.

Somit stellt sich die Schwierigkeit, das Erscheinungsbild von den allgemeinen Problemen beim Erlernen des Rechnens abzugrenzen.

Gemäß ICD 10 sind demnach folgende Formen von Rechenproblemen von der Dyskalkulie abzugrenzen:

  1. Rechenschwäche als Folge unangemessenen Unterrichts oder als Folge von Deprivation (= Mangel an körperlicher und emotionaler Zuwendung).
  2. Durch zerebrale Schädigung eintretender Verlust bereits erworbener Rechenfähigkeiten (= “erworbene” Rechenschwäche)
  3. Rechenschwäche infolge mangelnder Intelligenz (IQ < 70)
  4. Infolge organischer Erkrankungen, psychischer Störungen oder Behinderungen (z.B.: Sinnesbehinderung) eintretender Rechenschwäche (= “sekundäre” Rechenschwäche).

Zur Diagnostik stehen zum einen standardisierte Testverfahren zur Verfügung, die allerdings ähnlich wie Klassenarbeiten lediglich nach richtig oder falsch unterscheiden und Fehler als solche nicht analysieren. Standardisierte Testverfahren kann nicht jeder durchführen.
Da man allerdings ein Kind nicht als “rechenschwach” oder “nicht rechenschwach” abstempeln möchte, sondern gezielt an den Problemen arbeiten will, muss aussagekräftig analysiert werden. Dies kann nur durch eine qualitative Fehleranalyse und eine qualitative Beurteilung der Rechentechniken geschehen. Prinzipiell erfordert das, dass der Schüler / die Schülerin beim Lösen der Aufgaben laut denkt, also Auskunft über seine Rechenwege gibt. Nur so lassen sich subjektive (= falsche, umständliche) Algorithmen ermitteln und falsche Lösungswege analysieren.
Besonders eindrucksvoll lassen sich subjektive Algorithmen auch ermitteln, wenn der Proband dazu aufgefordert wird, mit Hilfe von Materialien (Lernmaterialien) das Problem zu lösen. Beim handelnden Tun kann beispielsweise erkannt werden, ob gerechnet oder gezählt wird usw.
Darüber hinaus muss aber auch während einer Therapie ständig weiterdiagnostiziert werden. Es gilt, die Fehler zu analysieren und die Denkstrukturen des Kindes zu hinterfragen. Man spricht von einer so genannten Verlaufsdiagnostik, die es ermöglicht, richtige Schwerpunkte für die Therapie zu setzen und sie aufeinander aufzubauen - Schritt für Schritt.

Für das Entstehen einer Lernschwierigkeit ist in der Regel nicht der Schüler alleine verantwortlich. Aus diesem Grund sollten im Rahmen einer Diagnose auch stets Fragen zu Elternhaus und Schule gestellt werden. Sowohl Schule und Elternhaus haben die Möglichkeit, die Kinder zu beobachten, wodurch Hinweise auf Schwierigkeiten schon früh beobachtet und angegangen werden.
Bei allen Problemen spielt die Früherkennung eine große Rolle. Je früher Probleme erkannt und analysiert werden, desto schneller kann eine Hilfestellung im Sinne einer sinnvollen Therapie angegangen werden

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

Weitere Informationen zu Teilleistungsschwächen finden Sie unter:

Weitere Informationen zu Problemen beim Lernen finden Sie unter:

Autor: Dr. N. Gumpert Veröffentlicht: 10.05.2012 - Letzte Änderung: 02.03.2022