HIV-Test

Diagnose

Die Feststellung der Infektion erfolgt im Fall von HIV häufig vor Auftreten der ersten Symptome. Wer in Kontakt mit möglicherweise verseuchtem Material gekommen ist, sollte sich auf eine mögliche Infektion so bald wie möglich testen lassen.
Dies erfolgt gewöhnlich erst zwei Wochen nach der möglichen Ansteckung, da ein zu früh durchgeführter Test ein negatives Ergebnis trotz bestehender Infektion bedeuten kann, da die gemessenen Bestandteile noch in zu geringer Menge im Blut zu finden sind. In bestimmten Fällen kann bei begründetem Verdacht ein etwas anderer Test, eine sogenannte PCR, durchgeführt werden, welcher bereits vor dieser Zeit ein Ergebnis liefern kann.

Im Normalfall werden durch einen Suchtest im Blut sowohl Bestandteile des Virus selbst, als auch bereits gebildete Antikörper entdeckt. Ist dieser Test positiv, wird zusätzlich ein weiterer, etwas spezifischerer Test zur Bestätigung durchgeführt, um dem Patienten ein fälschlicherweise positiv gewertetes Ergebnis zu ersparen. Erst dann gilt der Patient als HIV-positiv. Anschließend sollte eine gründliche körperliche Untersuchung durchgeführt werden. Zudem wird die Zahl der T-Zellen und der HI-Viren im Blut bestimmt.

Kosten beim Gesundheitsamt / beim Arzt

Es gibt mehrere Möglichkeiten einen HIV Test durchführen zu lassen. Je nachdem, aus welchem Grund solch ein Test durchgeführt werden soll, entscheidet sich der Patient entweder für den Hausarzt, Infektiologen, Arbeitsmediziner oder aber das Gesundheitsamt. Ein HIV Test ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, d.h. der Test muss selbst bezahlt werden.

Eine Ausnahme stellt die berufliche Exposition dar, bei der ein HIV Test von der Berufsgenossenschaft übernommen wird. Eine HIV Exposition, also ein Kontakt mit einem HIV Patienten und ein Risiko einer Infektion, tritt in aller Regel in medizinischen Berufen auf. Wenn sich ein Arzt/Ärztin oder eine Pflegekraft an einer Nadel sticht, die vorher in Kontakt mit einem Patienten war, besteht nicht nur die Gefahr, dass sich der Arbeitnehmer mit HIV sondern auch an anderen Infektionskrankheiten angesteckt hat.

In diesem Fall muss eine sofortige Blutentnahme erfolgen, die zeigen soll, ob der Arbeitnehmer bereits vorher an einer HIV Infektion gelitten an. Nach wenigen Wochen erfolgt dann die zweite Testung. Diese Testung kann beim Arbeitsmediziner oder auch Gesundheitsamt durchgeführt werden. In diesem Fall werden die Kosten von der Berufsgenossenschaft übernommen und nicht dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt.

Das Gesundheitsamt bietet zudem die Möglichkeit an nach vorangegangener Beratung einen kostenlosen HIV Test durchführen zu lassen. Beim Hausarzt kostet ein HIV Test je nach Labor zwischen 11 EUR und 15 EUR.

Ablauf

Vor der Testung wird der Patient über den Test aufgeklärt. Da es dringend notwendig ist, dass der Patient vor einem HIV Test sein Einverständnis gibt, ist zuvor ein Informationsbogen vom Patienten durchzulesen und zu unterschreiben. Danach bekommt der Patient ein Röhrchen Blut abgenommen. Im Labor erfolgt dann eine Antikörpertestung, d.h. es wird geschaut, ob das Immunsystem bei einer HIV Infektion bereits Antikörper gebildet hat. Diese erscheinen dann im Blut und markieren eine HIV Infektion.

Der Test, der nach 2-3 Tagen ausgewertet ist, wird dann als der ausführenden Arztpraxis zurückgeschickt. Die Ergebnisbesprechung mit dem Patienten sollte im Falle eines positiven Testergebnisses immer mit dem Patienten persönlich besprochen werden. Im Fall einer negativen Testung kann auch eine telefonische Beratung erfolgen.

Der Antikörper Test gibt keine Auskunft darüber, wie stark die Infektion ist. Ist ein Antikörpertest positiv, muss im Anschluss noch die sogenannte Viruslast bestimmt werden. Hierbei werden dann die eigentlichen auslösenden Viren im Blut nachgewiesen. Je nachdem, wie viele Viren nachweisbar sind, desto stärker oder schwächer ist auch die akute Infektion.

Wo kann man einen HIV-Test machen?

Einen HIV Test kann man prinzipiell in jeder Arztpraxis machen lassen, die auch Blut abnimmt. Da es sich in den allermeisten Fällen um eine Eigenleistung handelt, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, erklärt sich in der Regel auch jeder blutabnehmende Arzt bereit diese Leistung durchzuführen. Meistens werden aber HIV Tests von Hausärzten, Internisten, Infektiologen oder Betriebsmediziner durchgeführt.

Ist der HIV-Test anonym?

Der HIV Test ist ein anonymisierter Test, d.h. es darf keine Verbindung zwischen dem Ergebnis und dem Patienten, von dem das Blut stammt, geben (nur der einsendende Arzt und das Labor kennen die namentliche Verbindung zu dem Testergebnis).

Kommt ein positives Testergebnis heraus, d.h. besteht bei einem Patienten eine HIV Infektion, hat der behandelnde Arzt die Informationspflicht. Er muss zunächst den Patienten über das Testergebnis informieren und weitere Behandlungsschritte (Behandlung, Überweisung an Fachkollegen usw.) mit ihm besprechen. Weiterhin handelt es sich bei einer HIV Infektion um eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die beim Robert Koch Institut als Neuerkrankung gemeldet werden muss. Auch diese Meldung erfolgt anonym, was bedeutet, dass Name und Anschrift des Patienten nicht bekannt gegeben werden.

Ist ein HIV-Test bei einer Blutspende nötig?

Bei einer Blutspende werden neben einer ausführlichen Befragung nach Vorerkrankungen auch eine HIV oder AIDS-Erkrankung abgefragt. Wird eine HIV Infektion angegeben, kann der Patient nicht als Blutspender fungieren. Hat er keine HIV Infektion in der Vergangenheit durchlebt und spendet er Blut, dann wird das Blut jedes Spenders einer ausführlichen Untersuchung unterzogen. Diese beinhaltet neben Hepatitis Infektionen auch die Suche nach einer HIV Infektion. Erst wenn alle Tests negativ sind, kommt das Blut des Spenders in die Blutbank und ist für andere Patienten verfügbar.

HIV-Schnelltest

Mehrere kommerzielle Anbieter vertreiben einen HIV-Schnelltest, der eine HIV Infektion bereits nach 12 Wochen nachweisen kann. Zur Durchführung des Tests werden drei Blutstropfen aus dem Finger entnommen und auf einen Testräger gegeben. Nach ca. 30 Minuten kann dann das Ergebnis auf dem Testset abgelesen werden. Eine HIV Infektion kann ausgeschlossen werden, wenn der Test negativ ausfällt und es kein Risiko für eine HIV Infektion in den letzten 12 Wochen gegeben hat.

Reagiert der Test, ist dies als positives Ergebnis zu werten, d.h. eine HIV Infektion ist vermutlich eingetreten. Bei einem positiven Ausschlag des Schnelltest sollte das Blut des Patienten zu einem Bestätigungstest ins Labor geschickt werden. Das Ergebnis ist dann nach ca. 7 Tagen fertig. Weiterhin gibt es auch Schnelltests, die mit Speichel des Patienten durchgeführt werden können. Hierzu muss der Patient mit einem Wattestäbchen über das Zahnfleisch streichen, um Material für den Test zu gewinnen.

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Kann man einen Schnelltest selbst durchführen?

In Ländern, wie England oder den USA ist der HIV Schnelltest schon seit einigen Jahren auf dem Markt und über Apotheken zu beziehen. Diese Tests können auch dann von jedem einzelnen durchgeführt und abgelesen werden. In Deutschland gibt es solche Schnelltests zur Selbstdurchführung noch nicht. Da es sich bei dem Schnelltest um ein Medizinprodukt handelt ist die gängige Meinung, dass diese Art von diagnostischen Verfahren in ärztliche Hand gehört.

Weitere Informationen zu diesem Thema bekommen Sie unter: HIV Schnelltest - Das sollten Sie wissen!

Wie lange ist die Inkubationszeit bis der Test positiv ist?

Der Schnelltest wird ca. 30 Minuten nach dem Auftragen der Blutstropfen entweder ein positives oder negatives Ergebnis zeigen. Der Test deckt die 12 vorangegangenen Wochen ab. Das bedeutet, wenn in dieser Zeit oder früher eine Infektion mit HIV stattgefunden hat, dann würde der Test positiv. Eine Infektion, die kürzer zurückliegt, kann mit dem Schnelltest aber nicht erfasst werden.

Muss man für einen HIV-Test nüchtern sein?

Im Gegensatz zu anderen Blutuntersuchungen muss man, um einen HIV-Test oder Schnelltest durchführen zu lassen, nicht nüchtern sein. Eine Mahlzeit vor der Blutentnahme beeinflusst oder verfälscht die Laborergebnisse nicht.

Ist ein HIV-Test vor einer OP notwendig?

Obwohl es zur allgemeinen Sicherheit der behandelnden Ärzte beitragen würde, ist ein HIV Test vor einer Operation nicht obligat. Leidet ein Patient an einer Hepatitis Infektion, so kann in Betracht gezogen werden auch vor einer Operation einen HIV Test durchzuführen. Vor der Durchführung eines HIV Test muss der Patient sein schriftliches Einverständnis geben. Ohne die Aufklärung über die Untersuchung und ohne Unterschrift des Patienten, ist die Durchführung eines HIV Tests nicht erlaubt.

Ist ein Patient offensichtlich in einer schwierigen Lebenssituation (z.B. Drogenabhängigkeit oder Obdachlosigkeit) kann ein Arzt aber vor einem operativen Eingriff auf ein HIV Test drängen, um sich selbst bei der Operation noch besser schützen zu können. Auch hier ist aber die schriftliche Erlaubnis des Patienten dringend notwendig.

Prävention einer HIV-Infektion

Obwohl die Prognose für HIV-Patienten heute weitaus besser als in den vergangenen Jahrzehnten ist, ist es dennoch immer noch eine lebenslange Erkrankung, welche mit Einschränkungen des gesamten Lebens einhergeht. Daher ist die Vermeidung weiterer Infektionen und der eigene Schutz vor Ansteckung wichtig.

Der wichtigste Bestandteil diese Prävention ist sicherlich die Aufklärung über die Erkrankung selbst und die Quellen der Ansteckung. So ist es nicht nur die Aufgabe der Gesundheitspolitik, sondern auch von Eltern und Ärzten, über die Wichtigkeit des durch die Benutzung von Kondomen geschützten Geschlechtsverkehrs zu belehren. HIV wird, obwohl es sehr einfach ist, sich dagegen zu schützen, hauptsächlich immer noch sexuell übertragen, was möglicherweise daran liegt, dass die Angst in der Gesellschaft dank der medizinischen Fortschritte stark abgenommen hat.

Gefährdete Berufsgruppen, wie Ärzte, sollten darüber hinaus vorsichtig im Umgang mit benutzen Spitzen und OP-Geräten sein. Es ist also für jeden wichtig, sich des Risikos einer Ansteckung bewusst zu sein. Wenn es trotz aller Vorsicht dennoch zu Kontakt mit möglicherweise infiziertem Material gekommen ist, besteht die Möglichkeit der sogenannten Postexpositionsprophylaxe. Diese ist nur in den ersten zwei Tagen nach dem Kontakt sinnvoll und besteht in einer hoch dosierten ART. Dadurch kann eine beginnende Infektion verhindert werden.

Weitere Informationen

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Eine Übersicht aller Themen aus dem Bereich der Inneren Medizin finden Sie unter: Innere Medizin A-Z.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 19.04.2012 - Letzte Änderung: 19.07.2023