Nierentransplantation Lebendspende

Durchführung der Nierentransplantation

Leichenspende:

Zunächst wird vom behandelnden Arzt mit Unterstützung eines Koordinators der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) bei vorliegender Indikation die Möglichkeit einer Nierentransplantation in Erwägung gezogen. Im Anschluss erfolgt die anonyme Anmeldung des Patienten bei der Vermittlungsstelle Eurotransplant in den Niederlanden, wobei er auf eine Warteliste gesetzt wird, um im Laufe der Zeit ein Spenderorgan vermittelt zu bekommen. Ein Empfänger wird durch Eurotransplant bestimmt, um die Organentnahme sowie den Transport kümmert sich die DSO.

Die Wartezeit für eine Leichenspende einer Nierentransplantation beträgt im Schnitt fünf bis sechs Jahre und hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zugeteilt werden die Organe anhand eines Punktesystems (ETKAS = Eurotranplant Kidney Allokation System), welches Gewebeübereinstimmung von Spender und Empfänger (HLA-Kompatibilität), Blutgruppenkompatibilität, medizinische Dringlichkeit, Wartezeit, die Existenz bestimmter Antikörper im Blut (PRA = panel reactive antibody) sowie Entfernung zwischen Spenderregion und Empfängerzentrum beinhaltet.
In Deutschland gibt es einen Organspendeausweis, durch den die Menschen vor Ihrem Ableben entscheiden können ob sie als Spender in Frage kommen möchten oder nicht.

Vor der Nierentransplantation muss der Patient, sowol bei der Leichenspende, als auch bei der Lebendspende ausreichenden Impfschutz erhalten, der Polio, Diphtherie, Tetanus, Hepatitis B, Pneumokokken sowie Influenza umfasst. Nötig sind diese Impfungen vor einer Nierentransplantation, da der Patient nach einer Organspende Medikamente zur Unterdrückung des Immunsystems (Immunsuppressiva) bekommt. Dadurch steigt gleichzeitig das Risiko, an bakteriellen oder viralen Infektionen zu erkranken, wodurch mittels Impfung vorgebeugt werden kann.

Lebendspende:

Dem Empfänger nahestehende Personen (z. B. Verwandte) können eine ihrer Nieren spenden (Lebendspende). Das persönliche Verhältnis ist Voraussetzung für eine Genehmigung der Lebendspende durch einen Ethik-Rat, um finanzielle Gründe als Ursache der Spende auszuschließen. Auch bei Lebendspenden muss der Spender bestimmte gesundheitliche Kriterien erfüllen und es müssen Blutgruppenkompatibilität sowie Gewebeverträglichkeit (HLA-Kompatibilität) zwischen Spender und Empfänger vorliegen, um die Nierentransplantation zu ermöglichen.

Bekommt ein Patient ein Organ – Leichen- oder Lebendspende - zugeteilt, wird dieses operativ zusammen mit dem Harnleiter (Ureter) in der Regel in eine bestimmte Region im Becken, die Fossa iliaca (fossa = Grube), übertragen. Anschließend werden die Nierenblutgefäße miteinander vernäht und der (neue) Harnleiter an die Blase angeschlossen. Die eigenen Nieren des Empfängers werden bei der Nierentransplantation außer in besonderen Fällen im Körper belassen. Meist beginnt das transplantierte Organ noch während der Operation mit der Funktionsaufnahme.

Nach der Operation werden vorbeugend Medikamente gegen bestimmte Erreger (Pneumocystis jiroveci, Cytomegalie-Virus) verabreicht sowie mit einer lebenslangen Immunsuppressions-Therapie (Unterdrückung des Immunsystems) begonnen. Letztere umfasst die Gabe von Steroiden, Calcineurin-Inhibitoren, Purinsynthesehemmern und Proliferationshemmern, wobei es sich bei allen um immunsupprimierende Medikamente mit unterschiedlicher Wirkweise handelt.

Weitere Informationen zu diesem Thema

Weitere interessante Informationen aus dem Bereich der Niere:

Eine Übersicht aller bereits veröffentlichten Themen aus dem Bereich der inneren Medizin finden Sie unter Innere Medizin A-Z

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 12.06.2011 - Letzte Änderung: 12.01.2023