Phototherapie

Was ist eine Phototherapie?

Die Phototherapie bezeichnet einen Zweig der sogenannten physikalischen Therapie.

Dabei wird der Patient mit blauem Licht bestrahlt. Dieses eher kurzwellige Licht gibt seine Energie an die bestrahlte Haut ab und kann so seine therapeutische Wirkung entfalten.
Am häufigsten kommt die Phototherapie bei Neugeborenen zum Einsatz, man kann sie jedoch auch bei verschiedenen Hauterkrankungen anwenden.

Wichtig ist es, bei der Phototherapie die Augen vor dem einfallenden Licht zu schützen, da die Netzhaut sonst Schaden nehmen kann.

Bei diesen Erkrankungen hilft eine Phototherapie

In der Kindermedizin wird die Phototherapie bei Neugeborenen mit einem Ikterus (einer Neugeborenengelbsucht) angewandt.
Dies ist eine an sich harmlose Erkrankung, die beim Neugeborenen auftritt.

In diese sehr frühen Lebensphase stellt sich der rote Blutfarbstoff der Kinder um, sodass besonders viele Blutzellen abgebaut werden müssen. Gleichzeitig ist die Leber des Kindes oftmals noch nicht vollständig reif, sodass sie mit dem Abbau des Blutfarbstoffes überfordert ist.
Diese Erkrankung zeigt sich unter anderem in der Gelbfärbung der Haut.Dort wird das Bilirubin, also ein vorläufiges Abbauprodukt des Blutfarbstoffes eingelagert.

Durch die Phototherapie kann das abgelagerte Bilirubin in das Lumirubin umgewandelt werden. In dieser Form ist es über die Niere und die Galle ausscheidbar, sodass die Leber nicht belastet wird. Mithilfe dieser Phototherapie wird verhindert, dass sich das Bilirubin bei sehr hohen Konzentrationen im Gehirn ablagert wird und dort bleibende Schäden verursacht.

Neben dem Neugeborenenikterus können vor allem Hauterkrankungen mit der Phototherapie behandelt werden. Dazu gehören beispielsweise das atopische Ekzem und die Psoriasis (Schuppenflechte). Auch andere Ekzeme können lokal gut behandelt werden. Bei Hautveränderungen aufgrund einer schweren Nierenfunktionsstörung oder einer systemischen Erkrankung wie HIV wirkt Phototherapie ebenfalls gegen die Hauterkrankungen.

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Dauer einer Phototherapie

Die Phototherapie wird beim Neugeborenen in der Regel unmittelbar nach der Feststellung der erhöhten Bilirubinwerte begonnen. Meist setzt man sie zunächst für 24 Stunden an und kontrolliert anschließend das Bilirubin im Blut erneut. Ist es unter eine bestimmte Grenze gesunken, kann die Therapie beendet werden.

Wenn der Wert jedoch weiterhin über der Grenze liegt, wird die Photoherapie für weitere 24 Stunden durchgeführt.

Beginnt man die Therapie früh genug, ist nur in den seltensten Fällen eine Behandlung über mehr als 48 Stunden notwendig.

Risiken einer Phototherapie

Die Phototherapie birgt einige Risiken und Nebenwirkungen, die auf den ersten Blick bei dem harmlos erscheinenden Licht nicht zu erwarten sind. Insbesondere bei Neugeborenen macht sich die systemische Wirkung der Lichtenergie bemerkbar.

Die zusätzliche Energie führt zu einem verstärkten Austrocknen der Kinder, da viel Feuchtigkeit verdunstet, bevor sie vom Kind richtig in den Körper aufgenommen ist. Daher müssen die Kinder besonders häufig gefüttert werden. Auch regelmäßige Gewichtskontrollen sind wichtig, um das Gedeihen des betroffenen Kindes zu überprüfen.

Neben der Verdunstung von Feuchtigkeit kann es durch Schwitzen auch zu einem Verlust von Elektrolyten (Blutsalzen) kommen. Dies kann den Elektrolythaushalt des Neugeborenen durcheinanderbringen, daher ist eine engmaschige Kontrolle der Blutsalze notwendig. Die Haut kann insgesamt auch auf das blaue Licht reagieren, es kann zu einer sogenannten Dermatitis solaris, also einer Entzündung der Haut kommen.

Besonders gefährdet sind bei den Neugeborenen außerdem die Augen. Die Netzhaut kann durch die Lichteinstrahlung und die hohe Energie geschädigt werden, was langfristig zu Gesichtsfeldausfällen führen kann. Zudem können sich die Augen durch die Belastung entzünden.

Eine weitere Nebenwirkung besteht in der Braunfärbung der Haut. Wenn der Bilirubinwert besonders hoch ist, wird viel von dem Bilirubin unter der Haut durch die Photoherapie umgebaut. Das Bilirubin wechselt dadurch von einer gelblichen zu einer bräunlichen Färbung, welche man durch die Haut erkennen kann.

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Welcher Arzt macht eine Phototherapie?

Die Photoherapie wird bei Neugeborenen in der Regel von einem Kinderarzt durchgeführt. Oftmals wird der Neugeboreneniktrerus von einem niedergelassenen Kinderarzt erkannt.
Dieser kann die Therapie jedoch nicht über 24 Stunden durchführen und schickt die Kinder daher zu einer stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

Die Phototherapie, die bei Erwachsenen gegen Hauterkrankungen eingesetzt werden kann, wird meist von einem Dermatologen (Hautarzt) verordnet.

In selteneren Fällen kann die Therapie auch bei einem Hausarzt erfolgen.

Kann man eine Phototherapie auch zu Hause machen?

Bei Neugeborenen muss die Phototherapie nahezu immer unter stationären Bedingungen im Krankenhaus durchgeführt werden.
Der Grund dafür ist einerseits die lange Bestrahlungszeit von 24 bis 48 Stunden.

Zudem sind die Kinder gefährdet für eine Unterkühlung und Austrocknung, weshalb sie im Wärmebett liegen sollten und man ihren Gesundheitszustand sehr engmaschig kontrollieren muss.

Dies kann nur unter stationären Bedingungen gewährleistet werden. Bei Erwachsenen wird die lokale Phototherapie oftmals zu Hause durchgeführt. Man kann jedoch auch in der Praxis eine Phototherapie erhalten.

Ist das eine Kassenleistung?

Die Phototherapie des Neugeborenen bei einem Ikterus gehört zu den Kassenleistungen. Selbstverständlich werden die Kosten sowohl für die stationäre Aufnahme als auch die Phototherapie selbst von der Krankenkasse übernommen.

Je nach Bettenkapazität der Klinik kann meist die Mutter des Säuglings als Begleitperson ebenfalls aufgenommen werden.
Bei der Phototherapie des Erwachsenen wird die Therapie oftmals ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.

Jedoch muss nicht selten vorher ein Antrag vom behandelnden Hausarzt oder Dermatologen gestellt werden. Vor dem Beginn der Phototherapie sollte daher mit der Krankenkasse geklärt werden, ob die Leistungen übernommen werden.

Schwierig ist es vor allem, wenn man ein eigenes Therapiegerät für die Behandlung zu Hause beantragen möchte. Diese sind oftmals teuer, können aber in vielen Fällen als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden. Dies ist meist als Kassenleistung möglich.

Weitere Informationen

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 08.05.2019 - Letzte Änderung: 22.10.2021