Die Kosten für eine Zahnspange

Einleitung

Es gibt keinen Unterschied, was die Kosten für eine Zahnspange beim Kind oder Erwachsenen angeht. In manchen Fällen werden die Kosten teilweise oder sogar ganz von der Krankenkasse übernommen, in anderen wiederum, wird nichts erstattet. Die Kosten variieren zum einen durch die Art der Behandlung, also je nach dem, welche Therapieform mit welcher Art von Zahnspange gewählt wird. Außerdem steigen oder fallen die Kosten, je nach Schweregrad der Kiefer- und Zahnfehlstellung. Teilweise wird auch nur eine Kiefer oder nur ein Kieferabschnitt behandelt. Je nach dem, wieviel Vor- und Nachbehandlung notwendig sind, oder ob zusätzlich eine Operation statt finden muss, ändert sich der Gesamtpreis der Behandlung.

Der Schweregrad der Fehlstellung wird durch die kieferorthopädischen Indikationsgruppen eingeteilt..

Kosten für eine feste Zahnspange

Die Kosten für eine feste Zahnspange variieren, je nach dem, für welche Zahnspange man sich entscheidet. Es gibt unterschiedliche Multi Bracket Apparaturen mit verschiedenen Materialien. Darüber hinaus gibt es noch zusätzliche Hilfsmittel wie Bänder, Gummis, ein Headgear, oder ein Herbst Scharnier, die natürlich noch zusätzliche Kosten verursachen. Wenn ein Patient solche Apparaturen benötigt, ist die Zahn- und Kieferfehlstellung meist so stark, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Bei Behandlungen, die nur einen Kiefer betreffen, betragen die Kosten etwa 1000 bis 2000 Euro. Wird eine Komplettbehandlung durchgeführt, erstrecken sich die Kosten über 5000 Euro und mehr. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird in vielen Fällen  zumindest ein Teil von der Krankenkasse übernommen, sodass der Privatanteil nicht dem oben genannten entspricht. Die Preise und die Kosten, die die Krankenkasse trägt, beziehen sich nur auf die Grundbehandlung. Eventuelle Zusatztherapien oder ästhetische Behandlungen müssen privat getragen werden.

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Kosten für die unterschiedlichen Brackets

Die unterschiedlichen Materialien, aus denen Brackets bestehen können, kosten unterschiedlich viel. Außerdem sind sie preiswerter oder teurer in ihrer Herstellung. Die Standartbrackets sind aus Edelstahl, der nicht rosten kann, und haben eine silberne Farbe. Heutzutage gibt es weitere Materialien, wie zum Beispiel Gold, Titan, Keramik oder Komposit. Die letzten beiden sind Zahnfarben und deshalb besonders ästhetisch. Allerdings müssen die zusätzlichen Kosten, die durch die Anschaffung oder Herstellung der alternativen Brackets entstehen, privat bezahlt werden. Kompositbrackets sind die günstigsten Alternative, allerdings verfärbt sich der Kunststoff leicht, sodass sie nach einiger Zeit nicht mehr so ästhetisch aussehen. Konfektionierte Keramikbrackets sind immer noch ein wenig teurer als die Titanbrackets, behalten aber ihre weiße Farbe über die ganze Behandlungszeit. Die meisten Kosten entstehen bei der Anfertigung der Lingualbrackets. Diese bestehen meist aus einer Legierung mit Goldanteil. Da diese individuell angefertigt werden, sodass sie exakt auf die Zahninnenseite passen, entstehen zusätzliche Kosten, um die Arbeitszeit des Zahntechnikers zu vergüten.

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Kosten für eine feste Zahnspange beim Erwachsenen

Ab dem 18. Lebensjahr gilt jegliche Art von kieferorthopädischer Behandlung als Privatleistung. Krankenkassen übernehmen die kieferorthopädische Behandlung nur wenn ein gewisser Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung erreicht ist. Außerdem muss in Kombination mit dem kieferorthopädischen Vorgehen auch eine chirurgische Operation geplant sein. Die Kosten variieren dann wieder je nach Dauer der Therapie, je nach dem, welche Zahnspange gewählt wird. Oft wünschen sich Erwachsene nur eine grobe Einstellung der Zähne in den Zahnbogen. Kleinere ästhetische Mängel müssen in der Feineinstellung korrigiert werden. Dies würde nochmal länger dauern und auch mehr preislich einen deutlichen Unterschied machen. Die Kosten können dementsprechend auch zwischen 1500 Euro für eine kleine Korrektur, oder bis zu 15000 Euro für eine Rundumbehandlung in beiden Kiefern variieren.

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Kosten für eine lose Zahnspange

Selbst bei einer losen Zahnspange gibt es Unterschiede. Es gibt viele verschiedene Spangen, die mehr oder weniger Aufwand in der Herstellung erfordern. Dementsprechend ändert sich auch der Preis. Je nach dem, welche Therapieform gewählt wird, übernimmt die Krankenkasse einen Teil oder sogar den gesamten Teil der Behandlungskosten. Die sogenannte Beihilfe übernimmt die Kosten für eine lose Zahnspange, wenn es medizinisch begründet ist, und eine Notwendigkeit zur Behandlung vorliegt. Es werden allerdings nur die Kosten für die Grundbehandlung erstattet. Kommen moderne Tests oder Apparaturen hinzu, müssen diese privat bezahlt werden. Meistens folgt auf eine lose Zahnspange zusätzlich eine Therapie mit festsitzender Multi- Bracket Apparatur, sodass die Kosten für die lose Spange als Vorbehandlung verrechnet werden kann.

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Kosten für eine innen angebrachte Zahnspange

Eine Zahnspange nach Lingualtechnik ist im Vergleich zu der herkömmlichen Multi Bracket Apparatur sehr aufwendig. Jedes einzelne Bracket muss vom Zahntechniker exakt passend modelliert und gegossen werden. Außerdem werden heutzutage spezielle Drähte verwendet, um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Diese Drähte sind wiederum teurer als die einfachen. Nach der Behandlung mit der Lingualzahnspange benötigt man meistens noch durchsichtige Kunststoffschienen, da die Feineinstellung der Zähne mittels festsitzender Apparatur nicht exakt genug ist. Jede dieser Schienen kosten etwa wieder 200-400 Euro. Die Gesamtkosten für eine Lingualzahnspange betragen aufgrund der hohen Laborkosten etwa 8000 bis 16000 Euro.

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Wer trägt die Kosten?

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen generell die Kosten für die Kieferorthopädie selbst zahlen. Es gibt natürlich Ausnahmen, in denen die Krankenkasse einen Teil oder sogar die gesamte Rechnung übernimmt. Dabei muss es sich allerdings um eine schwerwiegende Zahnfehlstellung, wenn nicht sogar Kieferfehlstellung handeln. Bezahlt werden auf jeden Fall medizinisch begründete Fälle, die durch ein chirurgisches Verfahren unterstützt werden. Eine rein ästhetische Begründung reicht im Erwachsenenalter nicht aus.

Kinder und Jugendliche werden je nach Fehlstellung in unterschiedliche Grade eingeteilt. Es gibt 5 Grade. Grad 1 und 2 stehen für leichte Fehlstellung. Bei diesen Graden sieht die Krankenkasse keine Notwendigkeit der kieferorthopädischen Behandlung. Ab Grad 3, hat man den Anspruch auf eine, zumindest teilweise, Rückerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Behandlungsbedarf besteht, laut Krankenkasse erst, sobald der Überbiss mehr als 6 mm beträgt. Der sogenannte „Überbiss“ ist die Distanz, die bei zusammengebissenem Mund zwischen Oberkiefer und Unterkiefer entsteht. Ein zu weit vorstehender Unterkiefer wird definitiv bezahlt, da bei diesen Patienten das Abbeißen erschwert ist.

Beißen die Oberkiefer Schneidezähne mehr als 3 mm in der vertikalsten Dimension über die Unterkieferfront, besteht die Gefahr dass das Zahnfleisch verletzt wird, deshalb bestahlt diese Behandlung auch die Krankenkasse. Besteht nach der Wechselgebissphase, also die Phase, in der die Milchzähne gegen die bleibenden ausgetauscht werden, ein Platzmangel von mehr als 3 mm, muss dieser unbedingt behoben werden, da die neuen Zähne sonst nicht an Ort und Stelle durchbrechen können. Teilweise werden Zahnspangen bereits im Milchzahngebiss bezahlt, je nach Gradeinteilung und ob eventuelle Anomalien oder Krankheiten vorliegen,

Sind die Kosten für eine Zahnspange steuerlich absetzbar?

Es gibt einige Fälle, in denen Patienten zumindest einen Teil ihrer Spange absetzen konnten. Allerdings kann man nicht mit Garantie sagen, dass das Finanzamt jede Rechnung akzeptiert. Es kommt darauf an, wie hoch die Kosten der Rechnung innerhalb eines Jahres sind, und ob man über die Steuerfreigrenze kommt. Außerdem spielt der Beruf mit Sicherheit eine Rolle. In manchen Berufen ist ein freundliches Lächeln und gepflegtes Aussehen wichtiger als in anderen. Da es sich bei einer kieferorthopädischen Behandlung meist um ein kosmetisches oder ästhetisches Problem handelt und nicht um ein gesundheitliches Problem, wird es auch schwierig, die Rechnung unter dem Vorwand einer außergewöhnliche Belastung einzureichen. Es verhält sich mit den Kieferorthopädierechnungen wie mit Rechnungen für Kosmetik, Frisör oder Optiker. Bei solchen konkreten Fällen empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Weiterführende Informationen

Weitere allgemeine Informationen zu diesem Thema:

Eine Übersicht aller Themen aus dem Bereich der Zahnmedizin finden Sie unter: Zahnmedizin A-Z

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 29.09.2017 - Letzte Änderung: 05.12.2022