Embryo

Synonyme im weiteren Sinne

Keim, Keimling, Leibesfrucht

Englisch: embryo

Lesen Sie auch:

Definition

Der Begriff Embryo stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „hervorsprießen lassen“ oder „schwellen“. Als Embryo (auch: Keimling oder Keim) bezeichnet man in der Medizin die früheste Form der Entwicklung bei einem Lebewesen.
Die Wissenschaft, die sich Embryonen, deren Entwicklung, Reifung und Ausbildung von Organen befasst, nennt man Embryologie.

Lesen Sie passend dazu hier weiter: Entwicklung des Embryos

Das erste Trimester

Ab dem Zeitpunkt, zu welchem eine Eizelle von einer Samenzelle befruchtet wird, entsteht ein neuer Organismus, der sich noch innerhalb der Mutter bzw. einer Eihülle oder Eischale befindet.
In diesem Zustand nach der Verschmelzung bezeichnet man das neu entstandene Leben als Embryo.
Es beginnt eine Phase der Entwicklung (Embryogenese), welche dazu führt, dass sich beim Menschen in etwa 40 Wochen (Geburtstermin errechnen) ein reifes Baby ausbildet.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema: 1. Trimester

Hinweis

Die Zeitspanne, in welcher man vom Embryo spricht, umfasst den Moment der Befruchtung bis zum letzten Tag der 8. Schwangerschaftswoche.

Bis dahin sollte bei einer normalen Entwicklung

  • die Organogenese (Entstehung der inneren Organe) weitgehend abgeschlossen sein
  • Gesichtsmerkmale wie Augen, Nasenspitze, Ohren und Mund sind schon erkennbar
  • In der Regel wiegt ein Embryo nun ungefähr 1,5 Gramm

Ab der 9. Schwangerschaftswoche spricht man nicht mehr vom Embryo, sondern vom Fetus (Fötus).
Lesen Sie auch mehr zur Entwicklung unter dem Thema: Ablauf einer Schwangerschaft

Embryonenschutzgesetz

Im Embryo existieren bestimmte Zellen, die sogenannten totipotenten Stammzellen, die sich unter angemessenen Bedingungen noch zu teilen und zu einem vollwertigen Organismus auszubilden vermögen.
Sie stellen also für diverse medizinische Fragen ein interessantes Material dar, dies ist allerdings ein Gebiet, in welchem es aus ethischer Sicht noch vielerlei Bedenken gibt.
In Deutschland regelt das Embryonenschutzgesetz, welcher medizinische Umgang mit den Embryonen erlaubt ist. So ist es in Deutschland zum Beispiel verboten, menschliche Embryonen zu klonen oder sie für therapeutische Zwecke oder Forschungsfragen zu verwenden.

Hinweis

In anderen Ländern ist dies jedoch bis zum 14. Lebenstag noch erlaubt, da man dort davon ausgeht, dass der Organismus bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Individualität besitzt und folglich nur eine reduzierte Verantwortlichkeit dafür herrscht, sein Leben zu schützen.

Weitere Informationen

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 10.05.2013 - Letzte Änderung: 22.10.2021