Die Gabenlehre in der Homöopathie

Ein weiterer Grundsatz der Homöopathie betrifft die Dosierung der zu verabreichenden Mittel (Gabenlehre). Er ist eng mit dem Grundsatz der Ähnlichkeit, dem Simile-Prinzip (Ähnlichkeitsprinzip), verbunden.

Die homöopathische Verdünnung

In der Homöopathie werden meist sehr viel kleinere Mengen von Arzneistoffen verwendet als es sonst üblich ist.
Hahnemann spricht allgemein von „feinen Gaben“ die so klein sind, dass sie „ohne Schmerz und ohne Schwächung zu verursachen, eben ausreichen die Krankheit aufzuheben“.
Die Bestimmung der jeweiligen Dosis ist abhängig von verschiedenen Faktoren, zum einen von der Ausgangslage in welcher das Medikament auf den Organismus trifft. Zum anderen von der Möglichkeit des Körpers auf Reize zu reagieren und von der Wahl des richtigen Mittels.

Die Gabenlehre beschreibt, dass ein einziger oder wenige Reize bereits genügen können, eine lang dauernde Funktionsänderung zu bewirken. Ein krankmachender Reiz soll in einen heilenden umschlagen.

Erstverschlimmerung

Der krankmachende Reiz wird in der Homöopathie als „Erstverschlimmerung“ beobachtet. Sie ist sichtbarer Ausdruck für die Ähnlichkeit des gewählten Mittels und seine Richtigkeit.
Man wechselt dann die Potenz des Mittels oder man lässt unter Beobachtung die Reaktion abklingen, meist ohne eine neue Medikation anzuschließen.

Arzneiformen

Grundlage homöopathischer Arzneimittel sind Pflanzen, deren Verarbeitung meist in frischem Zustand erfolgt, Tiere oder tierische Produkte und Mineralien.
Man gewinnt Urtinkturen und daraus werden mit Alkohol oder Milchzucker folgende Arzneiformen bereitet:

  • Dilutionen= flüssige Zubereitungen
  • Triturationen= pulverförmige Verreibungen als Tabletten oder Globuli (Streukügelchen).

In neuerer Zeit sind Ampullen zur Injektion und Salben hinzugekommen. Auch krankhaftes menschliches Material wird als Grundstoff für so genannte Nosoden verwendet.

Die Herstellung homöopathischer Arzneimittel erfolgt nach den Vorschriften des Amtlichen Homöopathischen Arzneibuches (HAB). Diese, für die Pharmazie rechtsgültige Herstellungsvorschrift wurde 1979 herausgegeben.

Potenzen (Verdünnungsgrade)

Die Verdünnungen erfolgten bei Hahnemann zunächst in 100er Sprüngen (C-Potenzen). Später verwendete er auch Mittel welche durch ein mehrstufiges Verfahren in der Verdünnung 1: 50000 hergestellt wurden (LM oder Q-Potenzen).

In Deutschland werden heute die D-Potenzen, die von Hering eingeführt wurden, bevorzugt verwendet. D-Potenzen (decem=10) werden im Verhältnis 1:10 verdünnt. Das bedeutet 1 Teil Urtinktur plus 9 Teile Alkohol oder Milchzucker = D 1.

Die Zahl hinter der Potenzart gibt die Anzahl der Potenzierungsschritte und damit die Verdünnungsstufe an. D 2 entspricht also der Verdünnung 1: 100, die D 3 von 1: 1000 usw. Analog gilt das auch für die C-Potenzen (centum=100). C1= 1: 100, C2 = 1: 10000 usw. Vom Arzneigehalt gesehen ist die C1 der D2, die C2 der D4 gleich zu setzen.

Hahnemann nannte die Verdünnungen „Potenzen“ (lateinisch Potentia = Kraft). Sein Verfahren war ein stufenweises Verdünnen und mittels Schütteln oder Verreiben glaubte er den Mitteln einen höheren Wirkungsgrad verleihen zu können.
Auch dieses Verfahren ist im Arzneibuch festgeschrieben.

Wahl der Potenzen

Es gilt allgemein, je schwerer die gesundheitliche Störung umso tiefer ist die Potenz zu wählen. Tiefe und mittlere Potenzen werden bevorzugt bei akuten Erkrankungen eingesetzt. Die Dosierung richtet sich nach der jeweils verordneten Potenzhöhe und der Schwere der Erkrankung.

Häufigkeit der Gaben

Akute Erkrankungen verlangen häufigere Gaben in tieferen Potenzen, bei chronischen Verläufen empfehlen sich höhere Potenzen in größeren zeitlichen Abständen.

Unverdünnt einnehmen

Die Erfahrung hat gezeigt, dass homöopathische Arzneimittel die beste Wirkung dann entfalten, wenn sie unverdünnt auf die Mundschleimhaut gebracht und dort direkt aufgenommen (resorbiert) werden.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Naturheilkunde finden Sie unter:

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 11.05.2010 - Letzte Änderung: 22.10.2021