Salbei

Synonyme im weiteren Sinne

Lateinischer Name: Salvia officialis

Gattung: Lippenblütengewächse

Volksnamen: Edelsalbei, Medizinsalbei, Gartensalbei, Königssalbei, Selve, Schuwen, Salbine, Salver, Salbikraut, Saphei, Zaffee und Salwie.

Englisch: sage

Allgemeines

Die Heilpflanze Salbei wurde in der Vergangenheit für viele Gesundheitsprobleme verwendet.
Die Blätter und die jungen Triebspitzen kommen als Gewürz und als Medizin in der Naturheilkunde zum Einsatz. Der Salbei gedeiht besonders gut auf kalkhaltigen, trockenen und warmen Hängen. Die Ernte und die Sammelzeit des Salbeis ist von Mai bis Juli.
Die große medizinische Wirkung des Salbeis beruht auf seinen Inhaltsstoffen. Diese wirken antiseptisch (keimtötend) und astringierend.
Der Salbei hat einen typischen Wirkstoff, dem man eine antibiotische Kraft nachsagt. Es ist ein Bitterstoff mit der Bezeichnung Salvin.

Historie

Im alten Rom genoss die Heilpflanze Salbei schon großes Ansehen. Der lateinische Begriff "Salvare" bedeutet heilen (Salbei- Salvia). Im sechsten Jahrhundert gelangte die Pflanze mit Benediktinermönchen über die Alpen nach Mitteleuropa. Seitdem wurde der Salbei in Klostergärten kultiviert.
Karl der Große empfahl das Gewürz zum Anbau in den Gärten. Seit dem Mittelalter ist der Salbei ein beliebtes Küchengewürz und ein Heilkraut.
Ursprünglich im Mittelmeerraum beheimatet wird der Salbei in ganz Europa und Nordamerika angepflanzt.

Die Pflanze

Die Heilpflanze Salbei aus der Familie der Lippenblütler ist ein kniehoher, circa 80 cm hoher, verzweigter Strauch mit grau-grünen, filzigen, elliptischen Blättern mit einem gekerbten Rand.
Im Frühsommer blüht der Salbei in hellblauen, blauvioletten, rosa und weißen Farben. Die unteren Teile des Salbeistrauchs sind meist verholst. Trockene und kalkhaltige Böden sind seine Heimat.
Im Gegensatz zum falschen Salbei (Zierstrauch) sind beim echten Salbei nur die jungen Blätter auf der Blattoberseite beharrt.
Der Medizinsalbei ähnelt auch unserem Wiesensalbei, welcher jedoch infolge Fehlens von ätherischen Ölen ohne Bedeutung ist.
Der Medizinsalbei stammt aus den Mittelmeerländern und wird bei uns in Kulturen angepflanzt. Salbeiblätter werden frisch oder getrocknet als Gewürz oder als Medizin verwendet.

Verwendete Bestandteile und Inhaltsstoffe

Zur medizinischen Verwendung kommen die frischen und getrockneten Blätter des Salbeis. Die heilenden Inhaltsstoffe der Heilpflanze Salbei sind die ätherischen Öle mit den Hauptbestandteilen Thujon, Lineol und Campher, sowie Gerbstoffe und Triterpene. Die heilende Kraft der Salbeiblätter entfaltet seine Wirkung auch durch seinen eigenen typischen Wirkstoff Salvin, einem Bitterstoff. Die geschnittenen Salbeiblätter sollten kühl und trocken, vor Licht geschützt gelagert werden. Kunststoffbehälter sollten dazu nicht benutzt werden.

Therapie und Anwendungsgebiete

Die ätherischen Öle wirken antimikrobiel, das Triterpene Ursolsäure entzündungshemmend, und die Gerbstoffe ziehen die wunde Haut zusammen (= astringierend).

Die medizinische Anwendung des Salbeis empfiehlt sich besonders bei:

Vor der Anwendung der Heilpflanze Salbei sollten generell immer ein Arzt zu Rate gezogen werden.

Darreichungsformen

Für die Zubereitung eines Salbeitees benötigt man geschnittene Salbeiblätter. Das Wasser darf nicht zu heiß sein, da sonst die ätherischen Öle mit ihren Wirkstoffen verfliegen würden.
Fertigarzneimittel bekommt man als Dragees, Tropfen oder Gels in der Apotheke. Empfohlene Tagesdosis des Salbeis sind 4 g bis 6 g Salbeiblätter oder 0,1 bis 0,3 g ätherisches Öl.
Um einen Gesundheitstee gegen Magen-Darm-Beschwerden herzustellen benötigt man 1g bis 1,5 g Salbeiblätter (geschnittenen). Diese werden mit 150 ml heißem Wasser übergossen und nach 10 Minuten abgeseiht. Man trinkt den Tee eine halbe Stunde vor den Mahlzeiten. Einen Salbeitee zum Gurgeln stellt man mit 2,5 g Salbeiblättern (2 Teelöffel) und 100 ml heißem Wasser, her.
Entzündete Schleimhautpartien können mit einem unverdünnten alkoholischen Salbeiauszug mehrmals täglich behandelt werden.
Zur Vorbeugung gegen Rachenentzündungen sind auch Salbeibonbons in der Apotheke erhältlich.
Außerdem werden Säfte und Cremes wie schon erwähnt bei einer übermäßigen Schweißbildung in der Apotheke angeboten.

Kombination mit anderen Heilpflanzen

Zum Gurgeln und Spülen kann man Salbei zu gleichen Teilen mit Kamillenblüten mischen. Man nimmt 2 gehäufte Teelöffel dieser Mischung, übergießt sie mit ¼ l kochendem Wasser, lässt 15 Minuten ziehen und seiht es ab.

Nebenwirkungen

Das ätherische Öl des Salbeis enthält Thujon ein Nervengift, das die Eigenschaft besitzt, in hohen Konzentrationen zu starkem Herzklopfen, Krämpfen, Schwindel und Übelkeit zu führen.
Überdosierungen sollten vermieden werden (mehr als 15 g Salbeiblätter pro Tag).
Allerdings sind bei der normalen Anwendung von Salbei keine Nebenwirkungen zu erwarten.
Bei den Zubereitungen von Gurgellösungen oder Tees wird fast kein Thujon freigesetzt.
Fertigarzneimittel aus alkoholischen Salbeiextrakten müssen wegen des Thujongehaltes eine bestimmte Obergrenze einhalten. Deshalb ist besonders bei der Anwendung des ätherischen Öls Vorsicht geboten.
Auch als Gewürz eingesetzt ruft es keinen Schaden hervor.
Während der Schwangerschaft sollten Salbeiblätter nicht innerlich angewendet werden. Durch das Einnehmen des Salbeis in der Stillzeit kann die Milchbildung reduziert werden. Äußerliche angewendete Salbeilösungen sind in der Regel unbedenklich.

Verwendung in der Homöopathie

Salvia officinalis wird aus frischen Blättern hergestellt. Es findet in der Homöopathie hauptsächlich Verwendung als schweißhemmendes Mittel. Gebräuchlich in der D2 bis D4.

Phytopharmaka in Deutschland

Die Liste der umsatzstärksten Pflanzenpräparate führte mit Abstand die Ginkgo an:

  1. Ginkgo
  2. Johanniskraut
  3. Teufelskralle
  4. Rosskastanien
  5. Artischocke
  6. Mariendistel
  7. Brennnessel
  8. Umckaloabo
  9. Weißdorn
  10. Efeu

Eine Liste aller Heilkräuter / Heilpflanzen, die wir bereits veröffentlicht haben finden Sie unter: Medikamente A-Z.

Weiterführende Informationen

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Autor: Dr. Nicolas M. Gumpert Veröffentlicht: 20.05.2007 - Letzte Änderung: 22.10.2021