Herzklappen

Synonym: Valvae cordis

Definition

Das Herz besteht aus vier Hohlräumen, die durch insgesamt vier Herzklappen voneinander und von den jeweils ausführenden Blutgefäßen getrennt sind. So wird ein Blutfluss in nur eine Richtung und auch nur dann ermöglicht, wenn er im Rahmen der Herzaktion (Systole oder Diastole) sinnvoll ist.
Man unterscheidet die Herzklappen in zwei Segelklappen von zwei Taschenklappen.

Abbildung Herzklappen

  1. Trikuspidalklappe -
    Valva tricuspidalis
  2. Mitralklappe -
    Valva mitralis
  3. Aortenklappe -
    Valva aortae
  4. Pulmonalklappe -
    Valva trunci pulmonalis
  5. Rechter Vorhof -
    Atrium dextrum
  6. Rechte Herzkammer -
    Ventriculus dexter
  7. Linker Vorhof -
    Atrium sinistrum
  8. Linke Herzkammer -
    Ventriculus sinister
  9. Papilarmuskel -
    Musculus papillaris
  10. Obere Hohlvene -
    Vena cava superior
  11. Aortenbogen - Arcus aortae
  12. Stamm der Lungenarterien -
    Truncus pulmonalis
    1 + 2 Segelklappen
    = Vorhof-Klammer-Klappen
    = Atrioventrikularklappen
    = AV-Klappen
    3 + 4 Taschenklappen

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Anatomie und Funktion

Die Herzklappen sind im sogenannten Herzskelett, einer Faserplatte zwischen Vorhof und Kammer, verankert. Sie sind Ausstülpungen des Endokards, also der innersten Schicht der Herzwand und sorgen dafür, dass das Blut nur in einer Richtung (unidirektional) durch das Herz fließen kann. Außerdem lassen sie einen Blutfluss nur zu bestimmten Zeiten der Herzaktion zu. Sie auch Funktion Herz.

Man unterscheidet jeweils zwei Segelklappen (Valvae cuspidales) und zwei Taschenklappen (Valvae semilunares). Die Segelklappen werden auch als Atrioventrikularklappen (AV-Klappen) bezeichnet, da sie sich zwischen Vorhof (Atrium) und Kammer (Ventrikel) befinden. Die Benenunng der Herzklappen erfolgt anhand der jeweiligen Segelzahl.

  • Die Trikuspidalklappe ist die AV-Klappe zwischen rechtem Vorhof und Ventrikel. (tri- drei, cuspis- Segel)
  • Die Bikuspidalklappe (bi – zwei, cuspis – Segel) , die auch als Mitralklappe bezeichnet wird, befindet sich zwischen linkem Vorhof und Ventrikel.
    Die zusätzliche Bezeichnung der Bikuspidalklappe als Mitralklappe kommt daher, dass sie mit ihren zwei Segeln einer Bischofsmütze (mitra) ähnelt.

Die AV-Klappen verhindern, dass während der Systole, in der die Herzkammer sich anspannt, Blut zurück aus der Kammer in den Vorhof fließt. Die Segelklappen sind über Sehnenfäden (Chordae tendineae) mit den Papillarmuskeln verbunden. Diese sind in der Wand der Herzkammer verankert und sorgen dafür, dass die Klappen bei ihrem Schluss und während der Anspannungsphase nicht zu weit in den Vorhof zurückschlagen.

Die beiden Taschenklappen oder Semilunarklappen befinden sich jeweils zwischen Ventrikel und abführendem Gefäß.

  • Im rechten Herzen ist es die Pulmonalklappe, die zwischen rechtem Ventrikel und Truncus pulmonalis (also dem Beginn der Lungenstrombahn) liegt.
  • Im linken Herzen trennt die Aortenklappe den linken Ventrikel von der Hauptschlagader.

Somit verhindern die Taschenklappen den Blutrückstrom aus den beiden großen Gefäßen in die Kammern nach Beendigung der Systole.
Ihren Namen haben sie daher, dass sie aus jeweils 3 halbmondförmigen (semilunaris – halbmondförmig) Aussackungen oder Taschen bestehen.

Herzaktion und Herztöne

Die Herzaktion lässt sich in Diastole (Entspannungs- und Füllungsphase) und Systole (Anspannungs- und Auswurfphase) unterteilen.

  • Im ersten Teil (Diastole) entspannt sich der Herzmuskel und die Vorhöfe füllen sich mit Blut. Gleichzeitig sind sowohl die Klappen zwischen Vorhof und Kammer (AV- Klappen) als auch die Klappen zwischen Kammern und abführenden Gefäße (Semilunarklappen) geschlossen.
  • Dann öffnen sich im zweiten Teil der Diastole die AV-Klappen (Bikuspidal- und Trikuspidalklappe) und die Füllung der Kammern mit Blut findet statt.
  • Mit der Kontraktion (Anspannung) der Kammermuskulatur beginnt die Systole, wobei sich zu Beginn die AV-Klappen schließen, um einen Rückfluss in den Vorhof zu verhindern.
  • Dann öffnen die Taschenklappen (Pulmonal- und Aortenklappe) und das Blut wird in den Lungen- bzw. Körperkreislauf gepumpt. Mit dem Verschluss der Taschenklappen beginnt die Diastole erneut.

Früher wurde angenommen, dass der Schluss der AV-Klappen zu Beginn der Systole den ersten der beiden Herztöne erzeugen würde. Inzwischen ist jedoch die Lehrmeinung, dass der 1. Herzton erst im Anschluss an den Schluss der AV-Klappen, nämlich durch die Anspannung der Ventrikelmuskulatur zustande kommt.
Der 2. Herzton hingegen ist tatsächlich ein Klappenschlusston. Er entsteht durch den Schluss der Taschenklappen am Ende der Systole, also nachdem das Blut aus den Ventrikeln in den Lungen- bzw. Körperkreislauf ausgeworfen wurde.

Klinische Aspekte der Herzklappen

Ist die Funktion einer Herzklappe eingeschränkt, so wird dies als Herzklappenvitium bezeichnet.
Ein solches Vitium kann angeboren oder erworben sein. Man unterscheidet zwei Arten der Funktionseinschränkungen:

  • Bei einer Klappenstenose kann sich die Klappe nicht mehr vollständig öffnen, er gelangt weniger Blut hindurch.
    Eine Klappenstenose führt zu einer vermehrten Druckbelastung des Herzens und somit zu einer Wandverdickung des Abschnittes vor der betroffenen Klappe (konzentrische Hypertrophie).
  • Bei einer Klappeninsuffizienz schließt die betroffene Klappe nicht mehr richtig, es kommt zu Rückstrom von Blut in das vor der Klappe gelegene Herzareal.
    Bei einer Klappeninsuffizienz kommt es zu einer Volumenbelastung des vor der Klappe gelegenen Abschnittes durch ständigen Blutrückfluss. Dadurch entsteht hier ebenfalls eine Wandverdickung, allerdings mit gleichzeitiger Erweiterung der Herzhöhle (exzentrische Hypertrophie).

Leichtgradige Klappenfehler können unbemerkt bleiben, höhergradige werden meist früher oder später symptomatisch.
Allen Klappenfehlern gemeinsam ist dann die Belastungsdyspnoe (Atemnot zum Teil schon unter geringer körperlicher Belastung).
Am häufigsten betroffen sind die Klappen des linken Herzens, also die Mitralklappe und die Aortenklappe.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 05.06.2012 - Letzte Änderung: 25.07.2023