Impfung gegen Hirnhautentzündung

Einleitung

Mit einer Impfung gegen Hirnhautentzündung ist meistens ein Schutz gegen Meningokokken gemeint. Meningokokken sind Bakterien mit dem wissenschaftlichen Namen Neisseria meningitidis. Sie treten weltweit auf und lösen bei einer Infektion eine eitrige Hirnhautentzündung (bakterielle Meningitis) oder aber eine Blutvergiftung (Sepsis) aus.

Am anfälligsten für eine Infektion sind Kinder unter dem 5. Lebensjahr und Jugendliche. Besonders häufig sind Kinder zwischen 1 und 2 Jahren und Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren betroffen.
Unter den Bakterien gibt es verschiedene Untergruppen (Serogruppen), an die der Impfstoff angepasst ist. In Europa und besonders in Deutschland treten beispielsweise besonders häufig Meningokokken der Serogruppe C auf, weshalb ein Schutz gegen eben jene Bakterien besonders wichtig ist.
 Neben dem Impfschutz gegen Meningokokken existieren auch Impfstoffe gegen den Erreger Hämophilus influenzae Typ B und die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), welche ebenfalls eine Hirnhautentzündung auslösen können.

Lesen Sie mehr dazu unter: Impfung gegen FSME

Die Impfung verhindert beim Großteil aller Kinder eine Infektion mit Meningokokken und somit auch alle Begleit- und Folgeschäden, die durch die Erkrankung verursacht werden können. Vor allem bei Therapieverzögerung kann es sonst zu schweren Verläufen kommen, bei denen die Kinder beispielsweise Entwicklungsstörungen oder Lähmungen davontragen.
Bei einer Meningokokken-Infektion handelt es sich um eine gefährliche Erkrankung, die trotz guter medizinischer Versorgung in Deutschland immer noch zum Tod führen kann. Um eben jenes Risiko zu verringern, sollte eine möglichst vollständige Durchimpfung aller Kinder angestrebt werden.

Lesen Sie mehr dazu unter: Prophylaxe von kindlichen Entwicklungsstörungen

Wie oft muss die Impfung verabreicht und aufgefrischt werden?

In Deutschland wird ein Impfstoff eingesetzt, der Teile der Außenhülle des Bakteriums enthält und somit das Immunsystem gegen den Erreger sensibilisiert. Bei der Verabreichung bildet sich ein sogenanntes immunologisches Gedächtnis. Das bedeutet, dass sich das Immunsystem die Bestandteile des Impfstoffs und somit auch des Erregers merkt und bei wiederholtem Auftreten sofort Abwehrzellen gegen die Meningokokken bilden kann.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema: Meningokokken-Impfung

Durch dieses Gedächtnis ist lediglich eine Impfdosis notwendig, um einen effektiven Schutz gegen die Infektion aufzubauen. Spätestens zwei Wochen nach Verabreichung ist der Impfschutz aktiv und muss in der Regel anschließend nicht mehr aufgefrischt werden. Die Ausnahme bilden Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder einer Milzerkrankung. Bei ihnen sollte regelmäßig der Impfschutz kontrolliert und gegebenenfalls erneuert werden. In anderen Teilen der Welt kursieren andere Untergruppen vom Meningokokken-Typ.

Bei Risikopatienten ist eine erneute Impfung mit einem Impfstoff, der noch mehr Untergruppen erfasst sinnvoll, falls Reisen ins Ausland angetreten werden wollen.
Die Impfung gegen eine Hirnhautentzündung kann ab 12 Monaten Lebensalter erfolgen.

Lesen Sie mehr dazu unter: Warum sollte ich mein Kind impfen lassen?

Impfung gegen Hirnhautentzündung beim Baby, Kleinkind und Kind

Seit 2006 ist die Impfung gegen von Meningokokken ausgelöste Hirnhautentzündung beim Baby Bestandteil der Impfempfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommision, zuständiges Amt). Die Impfung wird klassischerweise Babys ab einem Alter von 12 Monaten verabreicht.
Grund für die einjährige Wartezeit ist das Immunsystem der Kinder. Damit ein sogenanntes immunologisches Gedächtnis aufgebaut werden kann, muss sich das Immunsystem erst entwickeln. Gedächtnis ist dabei sinnbildlich gesprochen und meint, dass sich bestimmte Zellen des Abwehrapparats Strukturen der Bakterien merken, die in inaktivierter Form im Impfstoff enthalten sind. Wenn der Erreger nun erneut in den Körper eintritt, können direkt Abwehrzellen produziert werden und die Infektion kommt nicht oder nur geringfügig (z.B. in Form einer Erkältung) zum Ausbruch.

Ab einem Lebensalter von einem Jahr kann also jederzeit die Impfung verabreicht werden, sofern keine Unverträglichkeit besteht.
Da eine Meningokokken-Infektion mit dazugehöriger Hirnhautentzündung am ehesten Babys und Kleinkinder im Alter zwischen ein und zwei Jahren, sowie Jugendliche betrifft, ist ein früher Impfschutz sehr empfehlenswert. Grundsätzlich ist es bis zum 18. Lebensjahr kostenlos möglich, die Meningokokken-Impfung nachzuholen, wenn sie bis dato versäumt wurde.

Ab 18 Jahre kann es sein, dass die gesetzliche Krankenkasse eine Kostenbeteiligung verlangt, jedoch übernehmen die Kassen besonders bei jungen Erwachsenen häufig den Gesamtbetrag.
Es ist ratsam die Impfung im Rahmen der regelmäßigen Untersuchungen beim Kinderarzt in den ersten Lebensjahren durchführen zu lassen, damit sie nicht vergessen wird.

Es bestehen bei der Impfung von Babys, Kleinkindern oder Kindern wenige Unterschiede. Der Schutz wird in jedem Alter gleich gut aufgebaut und die Nebenwirkungen der Impfung stellen sich meist lokal begrenzt dar. Nur extrem selten kommt es zu stärkeren Nebenwirkungen, siehe unten „Nebenwirkungen der Impfung gegen Hirnhautentzündung".

Ein Faktor der zwar meist zu vernachlässigen ist, jedoch durchaus in die Impfplanung mit einbezogen werden kann, ist die psychologische Auswirkung der Impfung auf das Kind. Im Baby- oder Kleinkindalter bekommen die meisten Kinder die Spritze kaum mit und wehren sich wenig. Zu so einem frühen Zeitpunkt bleiben in der Regel keine Erinnerungen hängen, die später eine Arzt- oder Spritzenphobie bedingen könnten. Im Kindesalter schärft sich die Wahrnehmung der jungen Patienten und die Impfung als auch der Arztbesuch kann mit Schmerz verbunden werden.

Diese Einstellung kann bei der weiteren gesundheitlichen Versorgung des noch jungen Menschen große Probleme bereiten. Auch wenn solche Ereignisse zwar eher selten sind, können sie durch eine frühzeitige Impfung verhindert werden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: Impfungen beim Baby

Nebenwirkungen der Impfung gegen Hirnhautentzündung

Die Nebenwirkungen einer Impfung beschränken sich häufig auf eine lokale Reaktion. Da das Immunsystem des Körpers aktiviert wird, kann es an der Stelle, wo die Spritze verabreicht wurde, zu einer leichten Schwellung und Rötung kommen. Dabei sind leichte bis moderate Schmerzen, vor allem bei Druck, nicht ungewöhnlich.

Auch eine kurzzeitige Verhärtung des Gewebes ist eine normale Reaktion des Körpers. Da körperfremde Stoffe verabreicht werden, kommt es manchmal zu einer klassischen Abwehrreaktion mit den Symptomen einer leichten Erkältung. Dabei können Allgemeinsymptome wie erhöhte Temperatur, Kopfschmerzen, erhöhte Reizbarkeit und zeitweise Appetitlosigkeit mit Übelkeit und Erbrechen auftreten. Das allgemeine Krankheitsgefühl bringt oftmals auch eine Grundmüdigkeit, Gelenk- und Gliederschmerzen mit sich, wie es häufig bei Erkältungen der Fall ist. Diese Reaktion des Körpers ist nicht gefährlich und ganz natürlich.

Lesen Sie mehr zum Thema: Impfnebenwirkungen

Nur sehr selten kommt es zu stärkeren Nebenwirkungen, die aber auch bei Auftreten eher zu tolerieren sind, als der Ausbruch einer Meningokokken-Meningitis. Entsprechende Nebenwirkungen sind Schwellungen und Ausschläge, Nesselsucht, Muskelsteifigkeit und Schüttelfrost.

Zu den absoluten Ausnahmen zählen allergische Impfreaktionen, in deren Rahmen es auch zu Fieberkrämpfen, Schwindelattacken und kurzzeitigen Bewusstseins- und Sehstörungen kommen kann. Auch wenn die Möglichkeit dieser Symptome erschreckend klingen mag, so kommt es doch enorm selten zu solchen Verläufen (in weniger als 0,1% der Fälle, zu starken Nebenwirkungen sogar noch seltener).
An einer Meningokokken-Infektion versterben allerdings 7% aller betroffenen Patienten – auch in Deutschland.

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Kosten der Impfung gegen Hirnhautentzündung

Die Kosten für die Impfung gegen Hirnhautentzündung werden bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkasse problemlos übernommen. Sie zählt zu den von der STIKO (Ständige Impfkommision) empfohlenen Impfungen und ist damit fester Bestandteil des kassenärztlichen Impfplans.

Wenn das 18. Lebensjahr überschritten ist, kann die Kasse unter Umständen eine Kostenbeteiligung vom Patienten verlangen. Allerdings bieten auch nach dem 18. Lebensjahr immer noch viele Kassen an, die Kosten für die Meningokokken-Impfung zu übernehmen. Eine Impfdosis kostet ohne Übernahme der Kassen in etwa 50 Euro. Der Preis kann durch die Kosten der Impfberatung und der Verabreichung der Spritze, als auch durch die Bestellmenge des konsultierten Arztes schwanken.

Die Rolle von Zecken

Zecken spielen als Übertragungswirt bei der Meningokokken-Infektion keine Rolle. Zecken können in der Regel zwei Arten von Erregern übertragen: einerseits die Borrelien (Auslöser der Borreliose) und andererseits Viren, welche die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) auslösen. Siehe auch: Zeckenbiss
Gegen Borrelien existiert kein Impfstoff, gegen die Viren kann jedoch prophylaktisch ein Schutz erzeugt werden. Deutschland gehört zum Ausbreitungsgebiet der FSME-Viren. Das heißt, dass Zecken hier durchaus diese Viren beherbergen können. Für Kinder und Erwachsene, die sich viel in der Natur oder im Wald aufhalten, macht ein Impfschutz definitiv Sinn. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten der FSME-Impfung.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 02.03.2017 - Letzte Änderung: 22.10.2021