Impfung gegen Meningokokken

Was versteht man unter einer Meningokokken-Impfung?

Meningokokken sind Bakterien und können gefährliche Infektionen auslösen. Dazu gehören insbesondere die Hirnhautentzündung (Meningitis) und die Blutvergiftung (Meningokokken-Sepsis). Meningokokken treten weltweit auf, jedoch gibt es unterschiedliche Typen, die sogenannten Serogruppen.

In Deutschland treten hauptsächlich die Typen B und C auf, darüber hinaus gibt es aber noch 10 weitere bekannte Serogruppen, die in anderen Regionen der Welt vorkommen. Da die Infektion, besonders mit Meningokokken C, häufig sehr gravierende Verläufe annimmt, wird seit einiger Zeit eine einmalige Impfung im zweiten Lebensjahr empfohlen. Diese soll verhindern, dass Hirnhautentzündungen oder Blutvergiftungen durch Meningokokken entstehen und die Ansteckungsgefahr durch das Bakterium minimieren.

Wogegen schützt die Meningokokken-Impfung?

Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C soll vor allem vor schweren und tödlichen Verläufen von Meningokokken-Infektionen schützen. Dazu gehören die Hirnhautentzündung (Meningitis) und die Blutvergiftung (Meningokokken-Sepsis).

 Im Körper von Geimpften bilden sich Antikörper gegen die Bakterien, welche bei Kontakt mit den echten Bakterien sofort aktiv werden und diese durch das Immunsystem vernichten können. Hirnhautentzündungen durch andere Erreger können durch die Impfung gegen Meningokokken jedoch nicht verhindert werden.

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Wer sollte sich gegen Meningokokken impfen lassen?

Seit 2006 gibt es eine Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO), die die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C vorsieht. Diese soll einmalig im zweiten Lebensjahr erfolgen und gilt erst einmal für alle Kinder, sofern keine Grundkrankheit vorliegt, die Impfungen unmöglich macht. Neben der Impfung gegen Meningokokken C ist es auch möglich, kombiniert gegen die Serogruppen A, C, W und Y zu impfen, welche in Deutschland nur selten vorkommen, in Teilen Afrikas allerdings Epidemien hervorrufen können. Hier liegt jedoch keine allgemeine Impfempfehlung vor; stattdessen sollen sich nur spezielle Personengruppen impfen lassen. Dazu gehören:

  • Menschen, die in betroffene Länder reisen möchten

  • Menschen, die mit Erkrankten in Kontakt kommen oder mit potenziell infiziertem Material arbeiten, z.B. in Laboren

  • Menschen, die eine Schwäche des Immunsystems aufweisen und bei welchen daher ein schwererer Krankheitsverlauf zu erwarten wäre

Inzwischen ist zudem eine Impfung gegen Meningokokken B möglich, welche wie auch die Meningokokken C in Deutschland auftreten. Hier gibt es allerdings noch keine Impfempfehlungen. Lediglich eine Impfung immungeschwächter Personen wird zurzeit diskutiert.

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Wer sollte sich nicht impfen lassen?

Generell ist zu beachten, dass Personen, welche allergisch auf Inhaltsstoffe des Impfstoffs reagieren, diesen nicht verabreicht bekommen dürfen. Das gilt dementsprechend auch für die Meningokokken-Impfung. Die zweite wichtige Kontraindikation für eine Impfung ist ein fieberhafter Infekt mit Fieber über 38,5°C. Dann sollte bis zur Genesung abgewartet werden und erst anschließend geimpft werden.

Für die Meningokokken-Impfung gibt es ansonsten laut STIKO keine wirklichen Kontraindikationen. Da es sich nicht um einen Lebendimpfstoff handelt, können sich auch immungeschwächte Menschen impfen lassen. Hier kann es jedoch vorkommen, dass der Impferfolg eingeschränkt ist. Es empfiehlt sich, nach erfolgter Impfung eine Kontrolle der gebildeten Antikörper im Blut, um die Wirkung der Impfung zu überprüfen.

Die STIKO hat zudem eine Reihe an sogenannten „falschen Kontraindikationen“ herausgegeben. Dazu zählen zum Beispiel leichte Infekte mit subfebrilen Temperaturen (<38,5°C), Krampfanfälle in der Familie oder Fieberkrämpfe der zu impfenden Person, eine aktuelle Behandlung mit Antibiotika oder eine Schwangerschaft der Mutter der zu impfenden Person. In der Regel ist es in diesen Fällen trotzdem möglich, die Impfung durchzuführen. Darüber wird der behandelnde Arzt aber im jeweiligen Fall aufklären.

Nebenwirkungen der Impfung

Wie bei allen Impfungen können nach einer Meningokokken-Impfung lokale Erscheinungen an der Einstichstelle auftreten.
Dazu zählen Rötung, Schmerzen oder auch eine Verhärtung. Diese vorübergehenden Symptome sind jedoch meist vollkommen harmlos und zeigen an, dass das Immunsystem sich mit dem Impfstoff beschäftigt. Zudem können Allgemeinsymptome wie leichtes Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Müdigkeit und Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Auch diese Symptome verschwinden bereits nach wenigen Stunden bis Tagen wieder vollständig.

Schwerere Nebenwirkungen sind sehr selten. So kann es zu allergischen Reaktionen, bedingt durch den Impfstoff, kommen. Diese können in Ausnahmefällen bis hin zum allergischen Schock führen, sind aber äußerst selten. Ebenfalls nur in sehr seltenen Fällen können Krampfanfälle auftreten.

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Fieber nach der Meningokokken-Impfung

Gelegentlich können nach der Impfung leicht erhöhte Temperaturen auftreten. Dies ist in den meisten Fällen jedoch vollkommen harmlos und zeigt nur eine Reaktion des Immunsystems auf den Impfstoff an.
Seltener kann es zu höherem Fieber bis hin zu Schüttelfrost und sehr selten Fieberkrämpfen kommen. Dann sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden und von der vorangegangenen Impfung berichtet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Fieber nach einer Impfung

Schmerzen nach der Meningokokken-Impfung

Besonders an der Einstichstelle können nach erfolgter Impfung Schmerzen, Schwellung und Rötung auftreten. Dies ist aber normal und zeigt wie auch die leichten Allgemeinsymptome die erwünschte Reaktion des Immunsystems auf den Impfstoff an.
Die Schmerzen an der Einstichstelle und auch im ganzen Muskel können einige Tage anhalten und sind erst einmal nicht besorgniserregend. Auch können allgemeine Muskel- und Gliederschmerzen, wie bei einem aufkommenden grippalen Infekt, auftreten. Diese sind ebenfalls in den meisten Fällen harmlos und eine normale Reaktion des Immunsystems. Sollten die Schmerzen jedoch ungewöhnlich stark sein oder sehr lange anhalten, muss erneut ein Arzt aufgesucht werden und von der vorangegangenen Impfung berichtet werden.

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Risiken der Impfung

Erfolgt die Impfung gegen Meningokokken C, wie von der STIKO empfohlen, im zweiten Lebensjahr bei einem ansonsten gesunden Kind, so sind außer den oben erwähnten Nebenwirkungen keine besonderen Risiken zu beachten.
Bei Kindern mit eingeschränktem Immunsystem besteht das Risiko einer nicht ausreichenden Reaktion des Immunsystems auf den Impfstoff. Diese sind somit unter Umständen weiterhin gefährdet, an einer Meningitis durch Meningokokken zu erkranken. Deshalb kann eine Überprüfung des Impferfolgs durch Bestimmung der gebildeten Antikörper im Blut erfolgen.
Kinder unter besonderem Risiko werden zum Teil auch vor Vollendung des ersten Lebensjahres geimpft, häufig in Kombination mit anderen Impfstoffen. Dann kann es gehäuft zu Fieber nach der Impfung kommen. Vorbeugend empfehlen einige Ärzte, dem Kind Paracetamol zu geben. Bei Kindern unter besonderem Risiko sollte aber trotzdem in jedem Falle eine vorherige Beratung bezüglich der Impfung und dem Nutzen-Risiko-Verhältnis dieser erfolgen. 

Welche unterschiedlichen Impfungen gibt es?

Bei den Meningokokken-Impfungen kann zwischen konjugierten und unkonjugierten Impfungen unterschieden werden. Ganz allgemein richtet sich die Impfung gegen Zuckermoleküle auf der Oberfläche der Bakterien. Diese Zuckermoleküle sind auch in der Impfung enthalten, sodass das Immunsystem Antikörper gegen diese bilden kann und im Falle einer Infektion mit dem Bakterium direkt reagieren kann.

Konjugiert bedeutet, dass die Zuckermoleküle an spezielle Eiweiße gebunden sind; unkonjugiert bedeutet, dass diese ohne Eiweiße im Impfstoff vorhanden sind. Der Vorteil des konjugierten Impfstoffes ist, dass auch Kinder im Säuglingsalter geimpft werden können. Ein solcher Impfstoff steht für die Serogruppe C zur Verfügung; in einigen Ländern auch bereits für die Serogruppe B.
Der unkonjugierte Impfstoff kann als Kombination der Serogruppen A, C, W und Y verabreicht werden, jedoch können Kinder unter einem Jahr nach Impfung mit diesem Impfstoff noch nicht ausreichend Antikörper bilden. Diese brauchen zuerst den konjugierten Impfstoff, um eine Grundimmunisierung zu erhalten. Erst ab dem zweiten Lebensjahr kann dann auch der unkonjugierte Impfstoff verabreicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Impfung gegen die Hirnhautentzündung

Auch ist es möglich nach dem Kontakt mit dem Erreger, eine Maßnahme zum Schutz des Körpers zu ergreifen und somit dem Ausbruch der Erkrankung zu entkommen. Lesen Sie für detaillierte Informationen unseren Artikel: Postexpositionsprophylaxe - Die Rettung?​​​​​​​

Ab wann sollte geimpft werden?

Die allgemein empfohlene Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C sollte im zweiten Lebensjahr des Kindes erfolgen. Damit das Kind schon möglichst früh gegen gefährliche Verläufe von Meningokokken-Infektionen geschützt ist, empfehlen Kinderärzte, die Impfung schon zu Beginn des zweiten Lebensjahres durchzuführen.

Kinder mit besonderem Risiko, z.B. Immunschwäche können unter Umständen auch schon im Säuglingsalter geimpft werden. Aber auch Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr wird eine Nachhol-Impfung gegen Meningokokken empfohlen. Impfungen gegen andere Meningokokkenarten können in der Regel ebenfalls ab dem zweiten Lebensjahr durchgeführt werden. Jedoch sollte hier ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit dem behandelnden Arzt durchgeführt werden, um über das individuelle Nutzen-Risiko-Verhältnis aufzuklären.

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Wie oft sollte geimpft werden?

Die von der STIKO empfohlene Impfung gegen Meningokokken C benötigt nur eine einmalige Impfung im zweiten Lebensjahr. Auch bei älteren Kindern und Jugendlichen wird nur einmalig geimpft.
Die in Deutschland noch nicht empfohlene Impfung gegen Meningokokken B benötigt zwei bis drei Impfungen, je nach Alter der zu impfenden Person, bis eine Grundimmunisierung erreicht ist.
Zudem ist für Kinder unter zwei Jahren eine Boosterimpfung im Anschluss nötig. Die kombinierte Impfung gegen Meningokokken ACWY ist in der Regel ebenfalls nur einmalig nötig. Jedoch ist sie erst ab dem zweiten Lebensjahr zugelassen. Deshalb sollten Kinder unter einem Jahr mit besonderem Risiko, z.B. Immundefekten, schon als Säuglinge gegen Meningokokken C geimpft werden und im zweiten Lebensjahr den kombinierten Impfstoff erhalten.

Wann sollte man die Impfung auffrischen?

Die Impfung gegen Meningokokken C benötigt normalerweise keine Auffrischimpfung. Sie wird einmalig verabreicht.

Lediglich bei besonders gefährdeten Kindern, die bereits vor dem vollendeten ersten Lebensjahr geimpft wurden, sollte eine Auffrischung erfolgen. Auch die Impfungen gegen die anderen Serogruppen des Bakteriums müssen in der Regel nicht aufgefrischt werden. Lediglich bei Kindern unter zwei Jahren, die gegen Meningokokken B geimpft wurden, ist eine Boosterimpfung notwendig.

Kosten und Übernahme durch die Krankenkassen

Die Kosten für die Impfung gegen Meningokokken C werden von allen Krankenkassen übernommen und werden deshalb nicht separat aufgeführt.

Anders sieht es mit Impfungen gegen Meningokokken B aus. Hier übernimmt die Krankenkasse häufig nur die Kosten für Personen unter besonderem Risiko. Bei Fragen zur Übernahme richtet man sich am besten an den behandelnden Arzt oder gleich an die jeweilige Krankenkasse. Der Impfstoff gegen Meningokokken B kostet ca. 100€.

Auch der Kombinationsimpfstoff gegen die Serotypen ACWY wird nicht von allen Krankenkassen übernommen. Er kostet ca. 65€. Generell gilt jedoch, dass nahezu alle Krankenkassen die Impfungen bei besonders gefährdeten Personen, besonders solche mit Immunschwäche, vollständig übernehmen.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 04.09.2018 - Letzte Änderung: 02.11.2021