Zehenamputation

Einleitung

Eine Zehenamputation bezeichnet die operative Abtrennung eines oder mehrer Zehen.
Wenn durch eine Erkrankung oder eine Verletzung das Gewebe soweit geschädigt ist, dass keine Aussicht mehr darauf besteht, dass die Zehe wieder verheilen kann, wird eine Zehenamputation empfohlen. Andernfalls kann es zum Faulen und zur Entzündung der Zehe kommen, sodass im schlimmsten Fall eine lebensgefährliche Blutvergiftung droht.

Ursachen

Die Ursachen, die zur Notwendigkeit einer Zehenamputation führen sind meist Erkrankungen, bei denen die Nährstoffversorgung des Gewebes gestört ist. Eine Amputation wird notwendig, wenn die Zehe nicht mehr erhalten werden kann und daher sonst absterben würde.

Die häufigste Ursache stellt dabei die Grunderkrankung Diabetes Mellitus (“Zuckerkrankheit”) dar. Insbesondere bei einer unzureichenden Behandlung der Erkrankung kommt es mit der Zeit zu einer Zerstörung der kleinen Blutgefäße und Nerven, sodass gerade die Zehen als letzter Abschnitt des Fußes nicht mehr ausreichend mit Nährstoffen versorgt sind.

Weitere Informationen über diese Zerstörung der kleinen Blutgefäße und Nerven finden Sie in unserem Artikel Diabetische Mikroangiopathie.

Eine ebenfalls häufige Ursache, die zu einer Zehenamputation führen kann, ist die sogenannte “Schaufensterkrankheit” (periphere arterielle Verschlusskrankheit; pAVK). Bei dieser - vor allem durch Rauchen und zu hohen Blutdruck verursachten - Erkrankung kommt es zu einer zunehmenden Verkalkung der Blutgefäße in Armen und Beinen. Irgendwann erreicht nicht mehr genug Blut und damit Sauerstoff und  Nährstoffe die Zehen, sodass diese ebenfalls absterben, wenn man sie nicht amputiert.

Ursachen für diese Verschlusskrankheit finden Sie in unserem Artikel pAVK - Das sind die Ursachen!

Bei beiden genannten Ursachen sind häufig auch weitere Teile des Fußes oder Unterschenkels betroffen und es müssen radikalere Operationen vorgenommen werden. In Abgrenzung zu den genannten chronisch verlaufenden Erkrankungen kann auch ein Unfall oder eine anderweitige Verletzung einer oder mehrer Zehen in gelegentlichen Fällen eine Zehenamputation erforderlich machen.

Leiden Sie an einer Wunde am Fuß, die nicht heilt? Weitere Informationen darüber finden Sie in unseren Artikeln Wundheilungsstörung und Wundentzündung!

Der diabetische Fuß als Ursache einer Zehenamputation

Bei einem diabetischen Fuß kann es gelegentlich notwendig werden, dass ein oder mehrere Zehen amputiert werden müssen. Für eine Amputation entscheidet man sich allerdings erst dann, wenn alle anderen Maßnahmen zu Behandlung nicht ausreichen, um die Zehe oder die Zehen zu erhalten.
Die wichtigste Maßnahme, um der Entwicklung eines diabetischen Fußes und der Notwendigkeit zur Amputation vorzubeugen ist es, die Erkrankung so gut es geht zu behandeln. Neben einer gesunden Ernährung und körperlicher Aktivität ist hierfür eine medikamentöse Behandlung und eine regelmäßige ärztliche Untersuchung wichtig. Sollte es zu einer einem diabetischen Fuß mit offenen Wunden kommen, müssen diese so gut es geht professionell versorgt werden.
Erst wenn keine Aussicht auf eine Heilung besteht, muss gegebenenfalls eine Amputation einer oder mehrer Zehen erfolgen.

Leiden Sie an Diabetes? Wie Sie Ihren Diabetes am besten behandeln, erfahren Sie in folgenden Artikeln:

Diagnose

DIe Diagnose einer Erkrankung, die eine Zehenamputation erforderlich macht, stellt der Arzt anhand verschiedener Untersuchungen. Eine Amputation wird dabei in der Regel erst dann in Betracht gezogen, wenn eine unwiderrufliche Gewebeschädigung vorliegt und die Zehe nicht erhalten werden kann. Dies kann zum Beispiel aufgrund einer unzureichender Durchblutung infolger einer Gefäßverkalkung oder bei einer nicht verheilenden Wunde der Fall sein.

Neben dem ärztlichen Gespräch und der körperlichen Untersuchung wendet der Arzt für die Diagnose zum Beispiel eine Gefäßdarstellung der Blutgefäße mittels bildgebender Verfahren wie der Angiographie an.

Begleitende Symptome

Vor der Amputation

Die möglichen begleitenden Symptome, die auftreten können, wenn eine Zehenamputation notwendig wird, richten sich vorrangig nach der zugrunde liegenden Erkrankung.

Bei einem diabetischen Fuß sind die schmerzvermittelnen Nervenfasern oft beschädigt oder zerstört, sodass trotz einer ausgeprägten Gewebeverletzung oder Entzündung in der oder den Zehen oft keine oder nur geringe Schmerzen empfunden werden. Viele Patienten klagen hingegen eher über ein Kribbeln wie “Ameisenlaufen” oder ein Taubheitsgefühl in den Füßen. Zudem kann eine Bewegungseinschränkung des Fußes als begleitendes Symptom vorliegen.

Wenn eine Arterienverkalkung wie bei der “Schaufensterkrankheit” pAVK (periphere arterielle Verschlusskrankheit) das Grundleiden darstellt, stehen hingegen oft die Schmerzen im Vordergrund.

Häufig liegt jedoch auch ein Mischbild der Erkrankungen vor, sodass die begleitenden Symptome sehr unterschiedlich sein können.

Nach der Amputation

Zehenamputation erfolgt in Betäubung, sodass hierbei keine Schmerzen empfunden werden. Nach der Amputation können Schmerzen durch den chirurgischen Eingriff bestehen, die jedoch in der Regel gut mit Schmerzmitteln behandelt werden können. Wenn das Gewebe ohne Komplikationen verheilt, lassen die Schmerzen in der Regel innerhalb weniger Tage nach.

In sehr seltenen Fällen kommt es nach Wochen bis Monaten zu einem Phantomschmerz, das bedeutet, dass Schmerzen in den Zehen wahrgenommen werden, die gar nicht mehr da sind.
Zudem schreitet die Grunderkrankung, die die Zehenamputation notwendig gemacht hat, häufig fort. Nach einer anfänglichen Besserung können dann erneut Schmerzen im übrigen Fuß auftreten. In jedem Fall sollten wieder auftretende oder stärker werdende Schmerzen in den Füßen zeitnah durch eine ärztliche Untersuchung und EInschätzung abgeklärt werden.

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Ablauf der Operation

Vorbereitung

Vor Durchführung einer Zehenamputation muss der Arzt den Patienten über den Ablauf und die Risiken des Eingriffs aufklären. Zudem muss Blut abgenommen werden, um zum Beispiel die Blutgerinnung des Patienten zu untersuchen.
Vor dem eigentlichen Eingriff wird die Narkose eingeleitet. Dabei wird in manchen Fällen eine Vollnarkose angewendet und in anderen nur eine lokale Nervenblockade unter Dämmerschlafbedingungen (Sedierung).

Weitere Informationen über Ablauf, Risiken und Nebenwirkungen einer Vollnarkose finden Sie in unserem Artikel: Vollnarkose

Durchführung

Für den Eingriff liegt der Patient in Rückenlage auf dem Operationstisch.
Es erfolgt ein Längsschnitt am Fußrücken im Verlauf der Zehe, die amputiert werden soll, im Bereich des Gelenks zwischen Mittelfußknochen und Zehe. Der Schnitt wird entlang des Knochen rundum der Zehe fortgesetzt unter Aussparung eines kleinen Hautlappens an der Fußsohle.
Anschließendes wird das Zehengrundgelenk durch Durchtrennung der Gelenkkapsel und der Bänder freigelegt. Dabei wird besonders darauf geachtet, den Gelenkknorpel des Mittelfußköpfchens zu schonen. Zuletzt wird noch die Beuge und die Strecksehne durchtrennt und die Zehe kann entfernt werden. Mithilfe des ausgesparten Hautlappens kann anschließend das entstandene Loch vernäht werden.

Weitere Informationen über den Ablauf von Amputationen: 

Nachsorge

Eine einfach Zehenamputation erfordert in der Regel keine spezielle Nachsorge. Schon bald nach dem Eingriff ist eine Teilbelastung des Fußes möglich.
Eine Vollbelastung ist möglich, sobald die Wunde verheilt ist. Ab welchem Tag genau eine Teil- oder Vollbelastung erfolgen sollte, wird der behandelnde Chirurg festlegen und dem Patienten mitteilen.

Gegebenenfalls ist eine erneute Vorstellung zur Wundkontrolle oder zum Fädenziehen beim Operateur oder beim Hausarzt erforderlich. Auch dies wird der behandelnde Arzt dem Patienten mitteilen und im Entlassbrief niederschreiben.

Eine orthopädische Versorgung zum Beispiel mittels spezieller Schuhe oder Einlagen ist nicht regelhaft erforderlich. Im EInzelfall wird auch dies durch den Arzt mitgeteilt. Weiterhin beinhaltet die Nachsorge wie nach jedem operativen Eingriff, dass der Patient sich bei Beschwerden wie Schmerzen oder einer Entzündung der Wunde sich erneut beim Arzt vorstellt.

Wie Sie die Wundheilung beschleunigen können und weitere interessante Informationen finden Sie in unserem Artikel über Wundheilung!

Dauer des Krankenhausaufenthaltes

Wie lange man aufgrund eine Zehenamputation im Krankenhaus ist, hängt zum einen vom Allgemeinzustand und den Begleiterkrankungen des Patienten und zum anderen vom Heilungsverlauf ab.
Ein Mensch mit geringen gesundheitlichen Einschränkungen ist in der Regel nur für wenige Tage im Krankenhaus, sofern keine Komplikationen auftreten.

Sollte jedoch bereits während des Aufenthalts eine Wundheilungsstörung oder eine Infektion auftreten, kann sich die Dauer, die man im Krankenhaus bleiben muss, auch deutlich verlängern. Je nach Zustand und Verlauf kann die Entlassung erst nach mehreren Wochen erfolgen.

Da eine Zehenamputation jedoch vergleichsweise geringfügige Amputation darstellt, sind Komplikationen deutlich seltener zu erwarten als bei einer größeren Amputation.

Dauer der Heilung

Über die Dauer der Heilung nach einer Zehenamputation lässt sich keine allgemeine Aussage treffen.

Im besten Fall, nach einem komplikationslosen Verlauf, verheilt der Stumpf innerhalb weniger Wochen vollständig.

Häufig liegt bei einer Zehenamputation jedoch eine Erkrankung zugrunde, bei der die Durchblutung und die Wundheilung eingeschränkt ist wie zum Beispiel Diabetes Mellitus (“Zuckerkrankheit”).
Da es sich oft auch um weiter fortschreitende Erkrankungen handelt, müssen gegebenenfalls im weiteren Verlauf weitere Teile des Fußes wie zum Beispiel der gesamte Vorfuß amputiert werden. Wenn eine Amputation am Fuß notwendig wird, dann entscheidet der Arzt sich je nach Gesundheitszustand des Fußes für eine so weit wie nötig aber so gering wie möglich reichende Amputation.

Die Zehenamputation stellt dabei die Amputation mit dem geringsten Ausmaß dar. Der Nachteil dieses möglichst zurückhaltenden Vorgehens besteht darin, dass es zu einer verzögerten Heilung nach der Amputation kommt und es auch mehrere Monate dauern kann, bis die Wunde vollständig verheilt ist.

Grad der Behinderung

Bei der Festlegung des Grades der Behinderung sind immer die individuellen Einschränkungen eines Menschen ausschlaggebend.

  • Bei einer  Amputation einer Zehe und einem komplikationslosen Heilungsverlauf kommt es in der Regel zu keinen relevanten Einschränkungen, sodass aus dem Eingriff in der Regel auch keine Behinderung resultiert.
  • Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Großzehe amputiert werden muss, da diese für die Stabilität des Fußes und damit den sicheren Stand und Gang wichtig ist. Beim Verlust einer Großzehe wird meist eine Grad der Behinderung von 10% anerkannt.
  • Beim Verlust aller Zehen eines Fußes wird ein Grad der Behinderung von 20% festgelegt.
  • Wenn im Extremfall alle Zehen beider Füße amputiert werden müssen, resultiert daraus ein Grad der Behinderung von 30%.
Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 21.03.2018 - Letzte Änderung: 22.10.2021