Der Augenhintergrund und somit die Netzhaut wird durch die Zentralarterie mit Blut versorgt. Die Durchgängigkeit ist unbedingt notwendig, damit die Netzhaut die notwendige Sauerstoffmenge bekommt, um ein einwandfreien Bild abzubilden. Kommt es zu einem Verschluss der Zentralarterie (Arterienverschluss des Auges) oder der davon abgehenden kleinen Arterien, erblindet der Patient am betroffenen Auge plötzlich evtl. zeitlich begrenzt.
Der Augenhintergrund und somit die Netzhaut wird durch die Zentralarterie mit Blut versorgt. Die Durchgängigkeit ist unbedingt notwendig, damit die Netzhaut die notwendige Sauerstoffmenge bekommt, um ein einwandfreien Bild abzubilden.
Kommt es zu einem Verschluss der Zentralarterie (Arterienverschluss des Auges) oder der davon abgehenden kleinen Arterien, erblindet der Patient am betroffenen Auge plötzlich evtl. zeitlich begrenzt. Die Erblindung kann anhalten, bis eine entsprechende Therapie eingeleitet wurde oder auch nur kurz von Dauer sein (sogenannte Amaurosis fugax, gilt als Vorbote vom Arterienverschluss des Auges). Charakteristisch ist aber immer eine schmerzlose Erblindung des Auges.
Ein Arterienverschluss am Auge kann entweder durch Ablagerungen in den Gefäßen entstehen oder durch ein Blutgerinnsel, das das Gefäß verstopft.
Ablagerungen entstehen im Rahmen von Arteriosklerose.
Blutpfropfen entstehen meist im Auge selbst, können aber auch aus anderen Gefäßen, wie aus der Halsschlagader oder aus dem Herzen ins Auge gelangen.
Eine weitere Ursache ist Diabetes Mellitus.
Die in späten Stadien dieser Erkrankung auftretende Retinopathie kann ebenso zu einem Verschluss der Augenarterie führen.
Des Weiteren können Gefäßentzündungen oder Bluthochdruck ebenso für einen Verschluss ursächlich sein.
Durch den Verschluss kommt es zu einem Sauerstoffmangel im Gewebe, da die ausreichende Durchblutung nicht mehr gewährleistet ist.
Dauert dieser Mangelzustand an, gehen die Sinneszellen zugrunde und es kommt zur Erblindung.
Die Symptome des Arterienverschlusses beschränken sich nur auf das betroffene Auge.
Schmerzen treten in der Regel nicht auf.
Betroffene berichten meist von einem schlagartigen Verlust der Sehkraft.
Es besteht jedoch das Problem, dass die Sehminderung durch das Gehirn kompensiert wird, da das andere Auge vom Verschluss nicht betroffen ist. Deshalb kann die Sehminderung ausgeglichen werden und der Patient bemerkt nichts mehr von der Erkrankung, bis der Arzt diese diagnostiziert.
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Ein Arterienverschluss kann entweder die Zentralarterie oder einen Arterienast der Zentralarterie betreffen.
Ist die Zentralarterie verschlossen, äußert sie sich durch eine plötzlich auftretende, schmerzlose, einseitige Erblindung.
Ein Arterienastverschluss führt eher zu Gesichtsfeldausfällen und Sehverschlechterungen.
In beiden Fällen liegt die Ursache darin, dass durch die Mangeldurchblutung der Netzhaut die Sinneszellen nicht mit genügend Sauerstoff versorgt werden, sodass diese absterben.
Selbst nach einer Therapie sind die Erfolgsaussichten auf ein Wiedererlangen des Augenlichts sehr schlecht.
Der Augenarzt, der sofort aufgesucht werden sollte, wird wahrscheinlich rasch die Diagnose einer Zentralarterienverlegung stellen, nachdem er die Krankenbefragung abgeschlossen hat. Danach wird er den Augenhintergrund mit einer Lampe einsehen (Augenspiegelung) und im Fall vom Arterienverschluss des Auges häufig helle, kleine Cholesterinbrocken an den Aufzweigungen der Netzhautarterien sehen können. Des Weiteren sind die von der Zentralarterie abgehenden Gefäße ungewöhnlich schmal, ein Ödem der Netzhaut ist feststellbar, auf der sich eine kirschrote Struktur (der blinde Fleck) abhebt.
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Die Prognose beim Arterienverschluss am Auge ist leider schlecht.
Da der arterielle Verschluss in den meisten Fällen zu einer erheblichen Sehverschlechterung führt, welche oft in eine Blindheit endet, bleibt diese meistens ein leben lang bestehen.
Die Ursache ist diejenige, dass bei einer Mangeldurchblutung der Netzhaut die Sinneszellen unwiderruftlich geschädigt werden.
Selbst bei sofortiger Therapie, sind die Erfolgsaussichten bei einem Arterienverschluss des Auges sehr gering, da bereits nach 60 bis 90 Minuten die Sinneszellen unwiderruflich zerstört sind.
Es werden aber folgende Maßnahmen ergriffen, um den bleibenden Sehschaden möglichst gering zu halten:
Die sogenannte Fibrinolyse muss auf einer internistischen Station erfolgen, da eine genaue Beobachtung des Patienten mit einem Arterienverschluss des Auges notwendig ist. Wichtig ist, dass der Patient durch eine Blutgerinnungshemmung für die Zukunft gut medikamentös eingestellt wird bzw. Risikofaktoren ausgeschaltet werden. Dazu gehören:
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