Erziehungshilfe

Was versteht man unter einer Erziehungshilfe?

Unter Erziehungshilfen versteht man staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (meistens über die Jugendämter), die sowohl in stationärer als auch in ambulanter Form erfolgen können. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht, wenn das Wohl des Kindes oder Jugendlichen im Bezug auf die Erziehung nicht gewährleistet ist und Hilfe notwendig ist. Die Erziehungshilfen beziehen sich demnach auf pädagogische bzw. therapeutische Leistungen.

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Wie kann ich die Erziehungshilfe erhalten?

Die Erziehungshilfe ist eine freiwillig einzufordernde Leistung des Staats. Es gibt verschiedene Problemlagen oder Lebenssituationen, bei denen der Einsatz einer Erziehungshilfe empfohlen wird.

Familien bei denen folgende Probleme oder ähnliche Schwierigkeiten auftreten, können mit der Bewilligung einer Erziehungshilfe des Jugendamts rechnen. Zu solchen Konflikten/Problemen gehört eine massive Schwierigkeit der Lebensbewältigung der Eltern. Des Weiteren können familiäre Probleme, zum Beispiel schwerwiegende Konflikte zwischen Eltern und Kindern oder das Weglaufen der Kinder von zu Hause zur Inanspruchnahme einer Erziehungshilfe führen, genauso mangelnde soziale Kompetenzen sowohl von Seiten der Eltern als auch der Kinder.  Darüber hinaus kann auch durch Beziehungsprobleme, die zu Verhaltensauffälligkeiten führen können, die Leistung der Erziehungshilfe eingefordert werden. Probleme, die nicht direkt zwischen den Eltern und den Kindern oder Jugendlichen stattfinden, können ebenfalls eine Erziehungshilfe begründen. Dazu gehört zum Beispiel die Schulverweigerung, Lern- und Leistungsstörungen, Kriminalität, sowie Drogenkonsum und Suchtprobleme.

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Wer trägt die Kosten der Erziehungshilfe?

Eine Erziehungshilfe ist für den Leistungsempfänger nicht nur freiwillig, sondern auch kostenlos. Es ist dabei irrelevant, um welche Form einer Erziehungshilfe es sich handelt, diese kann auch stationär erfolgen. Die Kosten werden in Deutschland vom Staat durch die Jugendämter getragen. Diese stellen die Leistungen selbst bereit oder übernehmen die Kosten von Leistungen, die in anderen Einrichtungen entstehen.

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Wie beantrage ich Erziehungshilfe?

Eltern, die sich über Erziehungshilfen informieren wollen, können dies kostenlos und unverbindlich bei dem Jugendamt ihrer Stadt oder ihres Kreises tun. Dort werden sie durch Fachpersonal beraten. Wenn nun eine Erziehungshilfe in Anspruch genommen werden soll, muss beim Jugendamt ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung von der Person, die das Sorgerecht besitzt, gestellt werden. Die nötigen Informationen und Formblätter, mit denen man den Antrag stellt, erhält man beim Jugendamt. Bei dem Antrag ist es wichtig, alles korrekt auszufüllen und eine klare und ausführliche Begründung zu schreiben.

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Wie sieht eine Erziehungshilfe aus?

Es existieren viele verschiedene Formen einer Erziehungshilfe, die von ambulant über teilstationär zu stationär reichen.

Wenn es sich in der Familie mit so großen Problemen handelt, dass die Kinder für eine Zeit die Familie verlassen müssen, kommen sie in eine stationäre Unterbringung. Es kann sich dabei um eine Heimunterbringung handeln. Die Kinder bleiben dort über Tag und Nacht mit pädagogischer Betreuung und leben meistens in kleineren Wohngruppen. Des Weiteren existiert die Möglichkeit Kinder zeitweise oder dauerhaft in einer Pflegefamilie unterzubringen. Die Pflegefamilie wird besonders bei Säuglingen und Kleinkindern bis 6 Jahren ausgewählt, da diese eine intensive Betreuung benötigen. Eine weitere stationäre Hilfe ist die intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe, bei der ältere Jugendliche in ihrer eigenen Wohnung begleitet werden.

Bei teilstationären Hilfen handelt es sich meistens um Tagesgruppen. Die Kinder Und Jugendlichen wohnen wie bei einer ambulanten Hilfe zu Hause, verbringen aber werktags den Nachmittag nach der Schule in einer Gruppe, die pädagogisch betreut wird. Während der Zeit in der Gruppe bekommen die Kinder häufig eine Mahlzeit, werden bei ihren Hausaufgaben oder beim Spiel mit anderen Kindern begleitet.

Bei der ambulanten Erziehungshilfe erfolgt die Unterstützung innerhalb der Familie, die an ihrem Wohnort bleibt.  Dabei kann der Schwerpunkt auf der individuellen Arbeit mit dem Kind oder Jugendlichen liegen. Dies erfolgt durch die Bereitstellung einer Vertrauensperson für das Kind. Ergänzend werden die Eltern beraten (Erziehungsberatung), es kann eine Gruppenarbeit erfolgen oder es können Familiengespräche stattfinden. Die ambulante Hilfe kann auch in Form von einer Schulbegleitung stattfinden.

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Welche Erfolge sind zu erwarten?

Durch die Erziehungshilfe soll der Leistungsempfänger in seiner Entwicklung und Erziehung gefördert werden, um so eine eigenverantwortlichen Persönlichkeit auszubilden. Dementsprechend ist ein zu erwartender Erfolg, dass die Kinder und Jugendlichen mit einer Erziehungshilfe ihre Kräfte und Fähigkeiten erkennen und zu nutzen lernen. Durch die Erziehungshilfen wird versucht die Lebensbedingungen der Kinder oder Jugendlichen in den Familien zu verbessern. In aller Regel gelingt dies auch, sodass die verbesserte Lebenssituation in der Familie das Kind nicht nur gesellschaftsfähiger macht, sonder auch glücklicher und entspannter. Darüber hinaus kann eine Erziehungshilfe ebenfalls eine schulische Verbesserung bewirken.

Nur in wenigen Ausnahmen ist es nicht möglich eine Veränderung im Einvernehmen mit den Eltern zu bewirken. Ist dies der Fall und es kommt zu einer Gefährdung für das Kind bzw. den Jugendlichen, kann dies zu einer Trennung von Eltern und Kind durch das Familiengericht führen. 

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 21.11.2018 - Letzte Änderung: 22.10.2021