Gips

Einleitung

Jeder hat ihn schon einmal gesehen und viele haben ihn schon einmal selbst getragen – einen Gipsverband.

Der aus hartem Gips bestehende Verband ist ein Mittel der konservativen Therapie von Schäden der anatomischen Strukturen. Unter diesen versteht man nicht nur die Knochen, mit denen die meisten einen Gips verbinden, sondern auch die Gelenke, die Bänder und die Sehnen. Der Gipsverband soll die verletzten Strukturen ruhig halten, die Verschlimmerung der Schäden somit verhindern und eine schnelle und sichere Heilung ermöglichen.

Gips kann bei verschiedenen Verletzungen und Krankheitsprozessen zur konservativen Therapie eingesetzt werden. Er spielt besonders bei traumatischen (unfallbedingten) Schädigungen wie unkomplizierten Knochenbrüchen, Prellungen, Zerrungen und Rissen in Bändern oder Sehnen eine große Rolle.

Komplizierte Knochenbrüche, bei denen die Bruchstelle verschoben ist oder Knochensplitter im umliegenden Gewebe vorhanden sind, sollten nicht nur mit einem Gipsverband versorgt, sondern operiert werden. Nach Operationen kann ein Gips zur verbesserten Ruhigstellung angelegt werden.

Auch bei nicht-traumatischen Veränderungen wie entzündlichen Prozessen an Knochen oder Gelenken, bei Skoliose (Wirbelsäulenverkrümmung) und Fehlstellungen bei Neugeborenen oder Kindern (Klumpfuß, Morbus Perthes) kann ein Gipsverband zur Heilung beitragen.

Gipsformen

Die Ruhigstellung der Extremitäten (Arme und Hände, Beine und Füße) kann individuell in verschiedenen Positionen und bestimmten Graden der Festigkeit erfolgen:

Ein Rundgips umfasst den ganzen Umfang der Extremität. Es handelt sich um einen geschlossenen Gipsverband, der keine großartige Ausdehnung zulässt.

Ein Spaltgips wird zunächst wie ein Rundgips angelegt. Nach einer Phase der Aushärtung wird der Gipsverband der Länge nach aufgesägt und eine etwa 1 cm lange Lücke im Gips hinterlassen. Zur Festigung werden elastische Verbände um den Gips gewickelt. Schwillt die Extremität nun an, hat das Gewebe Platz sich auszudehnen.

Bei einer Gipsschale wird etwa die Hälfte, bei einer Gipsschiene weniger als die Hälfte der verletzten Extremität umfasst. Die Schale oder Schiene soll dabei meist lediglich eine bestimmte Bewegung verhindern und die Ruhigstellung in einer Ebene gewährleisten.

Ein sogenannter Gipstutor hüllt eine Extremität vollständig ein. Beispielsweise wird das Bein des Patienten vom Unterschenkel bis zum Oberschenkel, das Kniegelenk mit einbegriffen, eingegipst.

Soll die Wirbelsäule begradigt oder ruhiggestellt werden, können die Rückenschale oder ein Gipskorsett zum Einsatz kommen. Ersteres umfasst nur die Hälfte des Rumpfes, während ein Gipskorsett wie ein herkömmliches Korsett den gesamten Rumpf vom Becken bis zum Brustkorb umhüllt.

Welche Materialien gibt es?

Der stabilisierende Teil echter Gipsverbände besteht aus Gips. Heutzutage werden aber auch Kunststoffschienen als Gips bezeichnet, obwohl eigentlich kein Gips verarbeitet wurde. Neben den harten Anteilen eines Gipsverbandes werden viele andere Materialien verwendet, um eine größtmögliche Stabilisation und einen angenehmen Tragekomfort zu gewährleisten.

In der Regel besteht ein Hartverband aus vier Schichten: einem Hautschutz, der Polsterung, dem Hartmaterial und einem Überzug. Der Hautschutz in Form eines Schlauchverbands (eine Art schlauchförmige Mullbinde) soll diese vor Irritationen durch den Gipsverband schützen und somit den Tragekomfort und die Mitarbeit des Patienten erhöhen. Über die unterste Schicht kommt die Polsterung, welche aus einer dicken Watteschicht besteht. Diese wird mit Krepppapier eingewickelt, damit die Watte nicht mit dem Gips in Kontakt kommt und dadurch hart wird. Die dritte Schicht, das Hartmaterial, wird entweder in Form von nassen Gipsbinden oder als Kunststoffschiene angelegt. Die oberste Schicht ist aus dem gleichen Material wie der Hautschutz. Es wird eine Mullbinde um den Gips gewickelt oder ein Schlauchverband darüber gezogen. Gegebenenfalls kann der Gips anschließend nochmal mit einem Verband aus festeren, selbstklebenden Kunststoffbinden eingehüllt werden.

Bei welcher Art von Knochenbruch?

Grundsätzlich können Gipsverbände bei allen unkomplizierten Brüchen der Extremitäten ohne vorherige Operation angewendet werden. Alle anderen Knochenbrüche müssen zunächst operativ versorgt werden, bevor über das Anlegen von Gips entschieden werden kann. Die oberen Extremitäten umfassen die Ober- und Unterarme, die Hände und die Finger. Die unteren Extremitäten umfassen die Ober- und Unterschenkel, die Füße und die Zehen, wobei gebrochene Zehen normalerweise weder mit einem Gips, noch mit einer Schiene versorgt werden.

Ein Knochenbruch muss einige Kriterien erfüllen, um als unkompliziert eingestuft zu werden:
Der Bruch muss verschlossen sein – es dürfen keine Knochenanteile an der Bruchstelle herausragen. Der Bruch darf nicht verschoben (disloziert) sein. Bei Verschiebung der Bruchkanten, müssen die Kanten entweder traumatisch (mit Kraft) wieder angenähert werden oder es muss eine operative Stellungskorrektion erfolgen. Es darf keine Mehrfragmentfraktur (mehrfache Knochenbrüche, bis 6 Knochenteile) und keine Trümmerfraktur (der Knochen ist in mehr als 6 Teile zerbrochen oder zersplittert) vorliegen. Entsprechende Knochenbrüche müssen zunächst operativ versorgt werden. Auch Knochensplitter, die die Knochenheilung an sich nicht beeinflussen würden, müssen vor einem Gipsverband entfernt werden. Es besteht ansonsten die Gefahr einer Entzündung gefolgt von Wundheilungsstörungen.

Tragedauer

Die Dauer, wie lang der Gips getragen werden muss, hängt von der Schwere der Verletzung und von der Lokalisation ab. Manche Patienten werden den Gips schon nach einer Woche, andere erst nach 10 Wochen los.
Im Folgenden sind einige Beispiele für Situationen, die das Anlegen von einem Gipsverband notwendig machen:

  • Kurzzeitige Ruhigstellung nach einer Finger-Operation: 1 Woche
  • Ausheilung einer Sehnenscheidenentzündung: 4 Wochen
  • Ruhigstellung von Handgelenksverletzungen, Bänderzerrungen, Haarrisse der Handwurzelknochen oder des Unterarms: 1 - 4 Wochen
  • Ruhigstellung von handgelenksnahen Knochenbrüchen der Unterarmknochen (Elle und Speiche): 4 - 5 Wochen
  • Ruhigstellung von Knochenbrüchen in der Ellenbogenregion: 5 - 6 Wochen
  • Ruhigstellung von Knochenbrüchen, Bänder- oder Sehnenschädigugen am Sprunggelenk des Fußes: 5 - 8 Wochen
  • Ruhigstellung eines Kahnbeinbruchs: 10 Wochen

Schmerzen im Gips

Durch das lange Tragen der Gipsverbände können verschiedene Komplikationen auftreten, die Schmerzen verursachen können:

Wenn Stellen der Haut, an denen über den Knochen keine nennenswerte Muskelschicht existiert (Handgelenk, Knöchel), nicht richtig gepolstert werden, kann es zu Druckstellen kommen. Dabei wird die Haut aufgescheuert, wund und kann brennende Schmerzen verursachen.

Außerdem fängt der Muskel ab dem Zeitpunkt der Ruhigstellung an, abzubauen. Durch den Verlust der Muskelmasse und die eingeschränkte Beweglichkeit kann es zu Muskel- und Gelenkschmerzen kommen. Letztere können durch die Ruhephase einsteifen und bei Wiederbewegung Schmerzen verursachen.

Eine weitere Möglichkeit, die allerdings eher die Beine betrifft, sind Thrombosen. Bei einer Thrombose setzt sich durch die Minderbewegung ein Blutgerinnsel in einem Beingefäß fest, verstopft dieses, behindert die Versorgung des nachliegenden Gewebes und verursacht somit Schmerzen. Eine vorsorgliche Behandlung mit Blutverdünnern (Clexane-Spritzen) kann eine Thrombose verhindern.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema "Gips" finden Sie unter:

Eine Übersicht aller Themen der Chirurgie finden Sie unter: Chirurgie A-Z.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 04.05.2016 - Letzte Änderung: 30.03.2024