Neo Angin®

Einleitung

Bei Neo Angin® handelt es sich um apothekenpflichtige aber rezeptfreie Halstabletten oder Lutschtabletten mit den aktiven Inhaltsstoffen Amylmetacresol, Dichlorbenzylalkohol und Levomenthol. Alle drei Inhaltsstoffe sind im Bereich von Hals und Rachen aktiv und entfalten hier ihre therapeutische Wirkung, weshalb Neo Angin® Halstabletten oder Lutschtabletten auch für Erkrankungen im Bereich von Hals und/oder Rachen eingesetzt wird. Da die Medikamente rezeptfrei sind kann der Patient bei Bedarf in die Apotheke gehen und sich dort von dem Apotheker beraten lassen, ob dieser Neo Angin® Lutschtablette für eine geeignete Medikation hält.

Unterschiede zwischen Lutschtabletten, Halstabletten, Spray/Inhaltsstoffe

Neo Angin® gibt es in verschiedenen Darreichungsformen. Die häufigste Form von Neo Angin® sind Lutschtabletten oder auch Halstabletten, welche man, wie ein gewöhnliches Bonbon im Mund zergehen lassen kann. Durch das Lutschen werden die Inhaltsstoffe im Hals-und Rachenbereich freigesetzt, was dann direkt vor Ort zu einer Linderung der Symptomatik führt.

Wichtig ist, dass es bei Neo Angin® Halstabletten/Lutschtabletten unterschiedliche Stärken gibt. Das bedeutet, dass von dem Inhaltsstoff Levomenthol eine unterschiedliche Menge in den verschiedenen Ausfertigungen der Lutschtabletten enthalten sind. Das führt dazu, dass die Neo Angin® Halstabletten/Lutschtabletten, welche mehr Levomenthol enthalten auch stärker wirken und deshalb auch nicht so häufig eingenommen werden sollten.

Noch wichtiger ist der Unterschied jedoch bei dem Spray. Das Spray enthält eine sehr viel größere Menge der Inhaltsstoffe Dichlorbenzylalkohol und Amylmetacresol als die Halstabletten, dafür aber eine deutlich geringere Menge an dem Inhaltsstoff Levomenthol. Deshalb ist es auch hier wichtig, auf die unterschiedlichen Dosierungen zu achten.

Wichtig ist es vor allem, vorher den Arzt oder am Besten vor Ort den Apotheker zu fragen, welche Dosierung und welche Darreichungsform er für geeignet hält.

Anwendung

Die Anwendung der Neo Angin® Halstablette Lutschtablette beschränkt sich auf den Nasen- Rachenraum. Kommt es hier zu einer Infektion und einer dadurch bedingten Entzündung, so kann Neo Angin® Halstabletten Lutschtablette helfen, die Symptome zu lindern und zu verbessern. Hauptsächlich dient Neo Angin® Halstablette Lutschtablette als begleitende Maßnahme bei Symptomen wie Halsschmerzen, Rötungen und Schwellungen. Diese Symptome können bei verschiedenen Erkrankungen auftreten.

Je nach Schweregrad der Erkrankung und je nach Bedarf sollten Neo Angin® Halstablette Lutschtablette oder das Nasenspray unterschiedlich oft angewendet werden. Auch bei einer Mandelentzündung kann Neo Angin® in Form von Lutschtabletten oder in Form des Sprays angewendet werden.

Der heutige schnelle Griff zum Antibiotikum gilt bei Mandelentzündungen (Tonsillitis) mittlerweile als veraltet. Die Patienten können mithilfe von Neo Angin® Lutschtabletten die Symptome einer Mandelentzündung lindern wodurch die Mandelentzündung häufig nach 2 Tagen zurückgeht. Sollte es jedoch zu einer weiter voranschreitenden Entzündung kommen mit stärkeren Eiterbelägen so sollte unbedingt der Arzt erneut aufgesucht werden damit dieser weitere Maßnahmen einleiten kann. Es ist immer wichtig, Rücksprache zu halten mit dem behandelnden Arzt oder aber mit dem Apotheker. Wenn es nicht anders verordnet oder nicht anders dazu geraten wird, so kann man die Neo Angin® Halstabletten Lutschtabletten für circa 3-5 Tage anwenden, länger jedoch nicht, auch dann nicht, wenn keine Besserung auftritt.

Pro Tag kann der Patient (solange er über 6 Jahre alt ist) bis zu 6 Tabletten einnehmen, das bedeutet, dass alle 3 Stunden eine Neo Angin® Halstablette Lutschtablette eingenommen werden kann (nachts wird die Anwendung selbstverständlich unterbrochen um den gesundheitsfördernden Schlaf nicht zu stören).

Sollte der Patient jedoch irgendwelche Nebenwirkungen, allergische Reaktionen oder sonstige Probleme nach der Anwendung der Lutschtabletten verspüren, so sollte die Behandlung nicht fortgesetzt, sondern unbedingt abgebrochen und ein Arzt aufgesucht werden.
Auch bei einer Überdosis sollte der Arzt konsultiert werden damit dieser den weiteren Verlauf überwachen kann.

Hat der Patient vergessen, eine Neo Angin® Halstablette Lutschtablette einzunehmen, so muss er nicht doppelte Dosis einnehmen sondern setzt die Behandlung einfach fort, so als hätte er keine Tablette vergessen. Dadurch kann der Behandlungseffekt zwar leicht beeinträchtigt werden, jedoch kann eine Überdosis schlimmere Folgen haben, weswegen dies nicht erfolgen sollte.

Etwas schwieriger als bei den Lutschtabletten ist die Anwendung des Halssprays. Hierbei sollten 2 Stöße mittels des Sprays in den Hals-/Rachenraum abgegeben werden. Wichtig ist es hierbei, dass der Patient den Atem anhält. Wie die Halstabletten so kann auch das Spray bis zu sechsmal am Tag für circa 4 Tage angewandt werden.

Ob ein Patient sich für das Spray oder doch lieber die Neo Angin® Halstabletten Lutschtabletten entscheidet, liegt ganz beim Patienten. Dennoch sollte aufgrund der unterschiedlichen Dosierung der Inhaltsstoffe das Vorgehen mit dem Arzt und/oder dem Apotheker abgesprochen werden damit der Arzt bei eventuellen eintretenden Nebenwirkungen sofort Bescheid weiß und geeignete Maßnahmen treffen kann

Gegenanzeigen

Es gibt verschiedene Gegenanzeigen bei denen vom Gebrauch von Neo Angin® abgeraten wird.

Neo Angin® sollte nicht eingenommen werden wenn Patienten allergisch auf einen der Inhaltsstoffe reagieren. Deshalb ist es wichtig neben den aktiven Inhaltsstoffen auch die Inhaltsstoffe zu kennen, die „für den Geschmack“ mit in Neo Angin® enthalten sind. Auch bei einer Fruchtzucker(Fructose)unverträglichkeit darf Neo Angin® nicht eingenommen werden.

Patienten welche unter einer Glucose-Galactose-Malabsorption oder einem Saccharase-Isomaltase-Mangel, müssen von dem Gebrauch von Neo Angin® absehen.

Besonders wichtig ist außerdem, dass Patienten, die ein bekanntes Asthmaleiden haben oder aber andere Atemwegserkrankungen, bei denen die Atemwege zu überempfindlich reagieren, Neo Angin® nicht einnehmen sollten da es sonst zu einer Überempfindlichkeitsreaktion kommen kann bei der die Bronchien sich zusammenziehen und es somit zu einem asthmatischen Anfall mit starker Luftnot kommt.

Da es für Kinder unter 2 Jahren sowie für Schwangere und stillende Mütter keinerlei Studien gibt, die eine Gesundheitsgefährdung ausschließen, darf Neo Angin® außerdem nicht bei diesen Patienten angewandt werden da es sonst zu unvorhergesehenen Reaktionen kommen kann.
Auch bei Kindern bis 6 Jahren sollten sich die Eltern überlegen, ob sie dem Kind Neo Angin® verabreichen da die Einnahme laut Hersteller nicht empfohlen wird.

Neben den absoluten Gegenanzeigen gibt es auch gewisse Risikofaktoren, welche mit Neo Angin® einhergehen.
Die Lutschtabletten enthalten recht viel Zucker in Form von Fructose und müssen deshalb von Patienten mit der Zuckerkrankheit (Diabetikern) mit Vorsicht genossen werden da eine Tablette circa 0,22 Broteinheiten (BE) enthält. Das Spray hat den Vorteil, dass es von Diabetikern ohne Vorsicht eingenommen werden kann und keine Broteinheiten enthält.
Dafür enthält das Spray im Vergleich zur Lutschtablette Alkohol (Ethanol), weshalb es bei Kindern und Patienten mit einem Alkoholproblem möglichst nicht angewendet werden sollte.

Wechselwirkungen

Neo Angin® Halstablette Lutschtablette sowie Neo Angin® Spray sind gut verträgliche Mittel, welche mit anderen Medikamenten nicht in Wechselwirkung treten. Neo Angin® und die Pille (orales Kontrazeptive) können somit ohne Probleme eingenommen werden ohne dass Neo Angin® die Wirkung der Pille beeinträchtigt. Dennoch sollte der Patient sich ins Gedächtnis rufen, das Neo Angin® und die Pille zwar zusammen eingenommen werden können, sollte der Patient jedoch danach auf ein Antibiotikum umsteigen, so kann dieses Antibiotikum dann die Wirkung der Pille beeinträchtigen oder komplett aufheben. Auch Wechselwirkungen mit Alkohol oder eine Fahrbeeinträchtigung sind nicht bekannt, wodurch der Patient in seinem Beruf und Freizeitaktivitäten nicht eingeschränkt wird. Dennoch sollte der Patient dem Arzt immer berichten, wenn er Neo Angin® einnimmt da bei doch eventuell auftretenden Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen der Arzt informiert ist und dementsprechend handeln kann.

Nebenwirkungen

In sehr seltenen Fällen, das bedeutet, dass ein Patient von 10 000 Patienten diese Nebenwirkung aufweist, kommt es aufgrund der Behandlung mit Neo Angin® zu einer Schleimhautreizung oder zu Magenbeschwerden. Noch seltener aber auch gefährlicher sind Überempfindlichkeitsreaktionen, die sich ähnlich wie eine Allergie oder ein asthmatischer Anfall äußern können. Hier gilt es sofort den Arzt aufzusuchen oder einen Notarzt zu verständigen und diesen auf die Einnahme von Neo Angin® hinzuweisen. Wichtig ist es außerdem, dass, sollten Nebenwirkungen auftreten, die Behandlung unbedingt zu unterbrechen ist damit die Nebenwirkungen sich nicht verstärken und schlimmer werden.

Neo Angin Dolo®

Neo Angin® Benzocain Dolo ist ein Medikament, welches neben der Wirkung von Neo Angin® zusätzlich noch direkt lokal den Schmerz betäubt. Für den Patienten ist dies natürlich sehr angenehm da unangenehmes Halskratzen und Halsschmerzen somit komplett betäubt werden. Dennoch sehen viele Ärzte den Gebrauch solcher Tabletten eher ungerne da Neo Angin® Benzocain Dolo zwar zusätzlich den Schmerz betäubt, dies jedoch keine therapeutische Wirkung hat. Zusätzlich steigt die Gefahr von Nebenwirkungen und Überempfindlichkeitsreaktionen, außerdem können Würg- und/oder Hustenreflexe somit leicht vermindert werden. Deshalb ist es wichtig die Behandlung dieses Medikaments immer mit dem behandelnden Arzt abzusprechen.

Preis

Neo Angin® hat einen Preis von circa 4-6€ pro Packung, die Packung mit zuckerfreien Lutschtabletten hingegen ist beinahe doppelt so teuer wobei die Preise von Apotheke zu Apotheke leicht variieren können. Das Spray hat einen Preis von circa 5€. Der Preis von Neo Angin® Benzocain Dolo beträgt, je nach Apotheke zwischen 5-7€ pro Packung.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 19.08.2015 - Letzte Änderung: 22.10.2021