Die Vollnarkose beim Zahnarzt

Einleitung

Viele Menschen fürchten sich vor einem Besuch beim Zahnarzt. Grund dafür sind oftmals negative Erfahrungen während der Kindheit oder vergangene schmerzhafte Behandlungstermine.

Die Möglichkeiten der Durchführung besonders schmerzarmer Behandlungsmethoden beim Zahnarzt haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. In den meisten Fällen genügt es bereits, einzelne Abschnitte des Mundraumes lokal zu betäuben.

Bei besonders umfangreichen Sitzungen kann sogar die Durchführung einer Vollnarkose in Erwägung gezogen werden.

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Unter dem Begriff Vollnarkose versteht man sowohl in der Klinik, als auch beim Zahnarzt die Ausschaltung des Bewusstseins und der Schmerzempfindung.

Gerade beim Zahnarzt hat die Durchführung einer Vollnarkose mehrere Ziele. Das Bewusstsein des zu behandelnden Patienten wird vollständig ausgeschaltet, um negative Erlebnisse  vollends auszublenden. Gerade bei Angstpatienten kann das Nicht-Wahrnehmen von Druck- und Schmerzempfindungen besonders erleichternd sein. Vor allem in der Behandlung von Kindern hat sich die Vollnarkose beim Zahnarzt innerhalb der letzten Jahre als besonders beliebte Methode erwiesen.

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Durchführung

Im Allgemeinen wird die Vollnarkose beim Zahnarzt in drei Stadien unterteilt. Zuerst muss der Patient jedoch auf die Vollnarkose vorbereitet werden. In diesem Zusammenhang findet ein ausführliches Aufklärungsgespräch zwischen dem Patienten und einem Facharzt für Anästhesie statt.

Während dieses Gespräches sollten mögliche Risikofaktoren, wie etwa Herzerkrankungen und Beeinträchtigungen der Lungenfunktion, aufgedeckt werden.
Zudem müssen vor der Einleitung einer Vollnarkose beim Zahnarzt verschiedene Blutwerte kontrolliert werden.

Auch im Falle einer Vollnarkose beim Zahnarzt muss eine am vorangegangenen Abend beginnende Nahrungskarenz, also der vollständige Verzicht auf Nahrungsmittel ab dem Abendessen, eingehalten werden. 
Zudem sollten die betroffenen Patienten am Morgen vor der Vollnarkose weder etwas trinken noch Nikotin zu sich nehmen.

Bevor die eigentliche Vollnarkose beim Zahnarzt eingeleitet werden kann, wird der Patient an verschiedene Geräte, die die wichtigsten Organfunktionen messen, angeschlossen. Vor allem die Sauerstoffsättigung (mittels Clip am Finger) und die regelrechte Herztätigkeit (mittel EKG) müssen beobachtet werden.

Darüber hinaus muss dem Patienten ein venöser Zugang gelegt werden über den die Medikamente zur Einleitung und Aufrechterhaltung der Narkose verabreicht werden können.

Bevor die eigentliche Vollnarkose eingeleitet wird, erhält der Patient reinen Sauerstoff über eine Atemmaske.
Währenddessen werden die Narkosemittel verabreicht.
Sobald der Patient das Bewusstsein verloren hat, kann ein Beatmungsschlauch über die Nase eingeführt werden.

Risiken

Ob eine Vollnarkose in einer Klinik oder beim Zahnarzt durchgeführt wird spielt bei einer intensiven Überwachung des Patienten in der Regel keine Rolle.

Menschen, die sich für die Durchführung einer Vollnarkose beim Zahnarzt entscheiden, sollten sich jedoch darüber bewusst sein, dass diese Methode zwar relativ sicher aber eben nicht vollkommen frei von Risiken ist.

Besonders für Menschen, die unter Herz- oder Lungenerkrankungen leiden, sollte eine Vollnarkose nur nach Abwägung aller möglichen Alternativen und nur bei strenger medizinischer Indikation durchgeführt werden.

Zu den häufigsten Nachwirkungen der Vollnarkose zählt das Auftreten von Übelkeit und Erbrechen nach einer Narkose.
Etwa jeder vierte Patient klagt nach dem Aufwachen aus einer Vollnarkose über derartige Beschwerden.
Darüber hinaus kann das Einbringen des Tubus in die Luftröhre zu Husten, Heiserkeit und Schluckbeschwerden führen.
Schwerwiegendere Nebenwirkungen können zu Funktionsstörungen des Herz-Kreislauf-Systems führen.

Darüber hinaus kann es während der Vollnarkose beim Zahnarzt zu Problemen der Beatmung kommen.
Während der eigentlichen Intubation (Einführen des Beatmungsschlauches) kann es zum Zurückfließen von Mageninhalt über die Speiseröhre in die Luftröhre kommen.

Diese Gefahr besteht vor allem für Patienten bei denen eine Intubation auf Grund einer mangelnden Einsehbarkeit der oberen Atemwege schwer durchführbar ist.
Des weiteren kann es während der Vollnarkose beim Zahnarzt zu allergischen Reaktionen auf die einzelnen verabreichten Medikamente kommen.

Erfahren Sie mehr dazu unter: Die Risiken einer Vollnarkose

Alternativen zur Vollnarkose

Gerade die Durchführung einer Vollnarkose beim Zahnarzt sollte im Vorhinein gründlich durchdacht werden.
In den meisten Fällen gibt es Alternativen, durch die eine Vollnarkose umgangen und weniger umfangreiche Betäubungsmethoden verwendet werden können.

Mögliche Alternative einer Vollnarkose beim Zahnarzt ist die Durchführung einer lokalen Schmerzausschaltung (lokale Anästhesie).
Bei dieser Methode wird dem jeweiligen Patienten ein Lokalanästhetikum im Bereich der zu behandelnden Zähne verabreicht.

Erfahren Sie mehr dazu unter: Lokalanästhesie beim Zahnarzt

Befindet sich das Behandlungsgebiet im Unterkiefer, so muss der komplette Ast des Unterkiefernervs betäubt werden. Für die meisten Behandlungsmaßnahmen beim Zahnarzt sind diese Methoden vollkommen ausreichend.

Eine weitere Alternative zur Vollnarkose beim Zahnarzt ist die Anwendung von Lachgas.

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Kosten

Die Durchführung einer örtlichen Betäubung beim Zahnarzt wird sowohl von den gesetzlichen, als auch von den privaten Krankenkassen ohne Ausnahme erstattet.

Besonders aufwendige Eingriffe erfordern jedoch häufig die Einleitung einer Vollnarkose.
Vor allem bei Angstpatienten oder Kindern erscheint diese Form der Sedierung häufig als besonders sinnvoll.

Eine Vollnarkose beim Zahnarzt wird jedoch nicht immer von den Krankenkassen erstattet. Nur in bestimmten Fällen erklären sich die Versicherungsträger dazu bereit die Kosten einer Vollnarkose vollständig zu übernehmen.
Im Allgemeinen tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für die Durchführung der Vollnarkose nur, wenn eine medizinische Indikation (Notwendigkeit) vorliegt.

Die rechtfertigen Gründe wurden von den Krankenkassen entsprechend festgelegt. Für Kinder die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich gegen eine zahnärztliche Behandlung wehren werden die Kosten der Vollnarkose problemlos übernommen.

Auch bei Patienten die unter geistigen Behinderungen oder schweren Bewegungsstörungen leiden kann beim Zahnarzt eine Vollnarkose durchgeführt werden die von den Krankenkassen bezahlt wird.
Zudem tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Vollnarkose beim Zahnarzt, wenn der zu behandelnde Patient unter schweren, ärztlich anerkannten Angstreaktionen leidet und aus diesem Grund nicht adäquat unter örtlicher Betäubung versorgt werden kann.

Auch die Art des durchzuführenden zahnmedizinischen Eingriffs kann die Einleitung einer Vollnarkose rechtfertigen. Aus diesem Grund werden größere chirurgische Behandlungen beim Zahnarzt in den meisten Fällen in Vollnarkose durchgeführt.

Sollte die Durchführung der Vollnarkose beim Zahnarzt jedoch nicht medizinisch notwendig sein, so sind die Krankenversicherungen nicht dazu gezwungen die entstehenden Kosten zu übernehmen.
Wünscht der Patient dennoch die Behandlung unter Vollnarkose durchzuführen, so muss er dafür selbst aufkommen.
Die genauen Kosten variieren dabei je nach Zahnarztpraxis sehr stark voneinander. Zudem sollten sich Patienten die eine Behandlung beim Zahnarzt in Vollnarkose wünschen bereits im Vorhinein darüber informieren ob diese Form der Sedierung in der Hauszahnarztpraxis überhaupt durchgeführt wird.

Kosten bei einer PKV

Die Kostenübernahme im Falle einer Vollnarkose bei einer zahnärztlichen Behandlung ist bei der privaten Krankenversicherung (PKV) abhängig von dem jeweiligen Tarif. Dabei kann eine Vollnarkose in der eigenen Versicherung mitinbegriffen sein oder nicht und daher auch vollständig, teilweise oder gar nicht bezahlt werden.

In der Regel wird eine Vollnarkose von dieser übernommen, vor allem wenn eine medizinische Notwendigkeit für eine solche Behandlung vorliegt (z.B. Allergien gegen Betäubungsmittel oder extreme Angst vor dem Zahnarzt (Phobien)). Dennoch sollte man sich in jedem Falle vor der Behandlung über Voraussetzungen einer Kostenübernahme erkundigen. Die Kosten für eine Vollnarkose liegen zwischen 250 Euro und 1000 Euro und variieren nach Dauer und Aufwand.

In der Privaten Krankenversicherung werden zahnärztliche Leistungen durch die Gebührenordnung für Zahnärzte bewertet und abgerechnet. Jeder einzelne Behandlungsschritt wird mit einem Geldwert bemessen und der Zahnarzt berechnet darauf einen Gebührenfaktor von 1,0 bis 3,5. Dieser wird auf den Wert multipliziert und ist davon abhängig, wie anspruchsvoll die Behandlung war und wie die Bereitschaft des Patienten war. Für eine durch erschwerte Bedingungen länger andauernde Behandlung wird beispielsweise dann ein höherer Punktwert veranschlagt.

Für den Versicherten ist es ratsam, sich vorab bei der privaten Krankenversicherung zu erkundigen, wie teuer der bevorstehende Eingriff werden würde. Der Zahnarzt erstellt dazu einen Kostenvoranschlag, mit dem sich der Patient bei seiner Versicherung erkundigen kann.

Dauer der Vollnarkose

Die Dauer einer Vollnarkose richtet sich nach dem Umfang der zahnärztlichen Behandlung und kann zwischen einigen Minuten und mehreren Stunden variieren. Nach einer eingehenden Untersuchung kann der Zahnarzt aber schon abschätzen, wie lange die Narkose ungefähr dauern wird.

Grundsätzlich kann man bei der Vollnarkose drei Phasen unterscheiden: Einschlafphase, Erhaltungsphase und Aufwachphase. Besonders die Einschlafphase und die Aufwachphase sind in ihrer Länge von Patient zu Patient unterschiedlich. 

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Nach Abschluss der Behandlung wird die Narkose ausgeleitet und ein „Gegenmittel“ injiziert, was die Narkosewirkung wieder aufhebt. Nach Erwachen aus der Narkose kann ein Benommenheitsgefühl vorherrschen, bis die vollständige Hirnaktivität wieder erreicht ist. Dieser Zustand kann ein bis zwei Stunden andauern, weshalb der Patient in dieser Zeit ruhen soll. Die Aufwachphase wird wiederum durch den Anästhesisten überwacht, um Komplikationen schnell entgegenwirken zu können. In der Regel sind nach Narkosen bei zahnärztlichen Eingriffen kaum Komplikationen bekannt, da die Verträglichkeit der eingesetzten Medikamente gut ist.

Propofol zur Sedierung

Bei zahnärztlichen Eingriffen kommt häufig die „kleine Narkose“ zum Einsatz. Dabei wird eine Sedierung des Patienten vorgenommen, was bedeutet, dass das zentrale Nervensystem verlangsamt wird und das eigene Bewusstsein dadurch weniger aktiv ist.

Propofol ist ein Medikament, welches zur Gruppe der allgemeinen Narkosemittel zählt. Es wird hauptsächlich zur Einleitung von Narkosen, wie z.B. einer Vollnarkose, benutzt. Seine Verabreichung erfolgt über die Venen am Arm oder an der Hand. Propofol zeichnet sich durch einen schnellen Wirkungseintritt sowie durch seinen entspannenden Effekt aus.

Propofol hemmt bestimmte Hirnareale, die für das Kurzzeit- sowie Langzeitgedächtnis und für die Entscheidungsfindung zuständig sind, sodass ein hypnoseähnlicher Zustand entsteht. Es wird direkt in die Vene hineingegeben und wirkt deutlich schneller als Anästhetika, die inhaliert werden. Nach der Injektion wird nach bereits dreißig Sekunden eine Hypnose erreicht, durch die schnelle Ausbreitung des Wirkstoffes in andere Gewebe, hält sie allerdings nur fünf bis zehn Minuten an. Daher muss für eine längere Operationsdauer ständig Propofol zugeführt werden. Da Propofol allerdings keine schmerzlindernde Wirkung hat, wird zudem noch ein Opioid zur Schmerzausschaltung verabreicht. In der Regel wird die „kleine Narkose“ sehr gut vertragen und Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Erbrechen entstehen nur selten. Dennoch können Nebenwirkungen wie z.B. ein Blutdruckabfall auftreten. Bei Patienten, die unter Kreislaufstörungen leiden, sowie bei Schwangeren und in der Stillzeit, sollte das Medikament nicht verwendet werden.

Erfahren Sie dazu mehr unter: Kurznarkose mit Propofol

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 29.12.2014 - Letzte Änderung: 22.10.2021