Operation bei einer Arthrose

Operationen bei bei bestehender Arthrose

Häufig mündet eine vergebliche Arthrosetherapie in operativen Maßnahmen. Die endgültige Therapie der Arthrose ist oft erst der künstliche Gelenkersatz, also eine Totalendoprothese (TEP). Diese wird am häufigsten am Hüftgelenk - Hüftprothese - und mitlerweile fast gleichwertig auch am Kniegelenk - Knieprothese - durchgeführt.

Aber auch an der Schulter, dem Ellenbogengelenk, dem Sprunggelenk oder dem Großzehengrundgelenk können Prothesen bei Arthrose eingebaut (implantiert) werden. Seit neuem werden im Rahmen einer Pilotstudie auch so genannte Bioprothesen bei fortgeschrittenem Rheuma und Arthrose als Gelenkersatz für kleine Gelenke implantiert.

Über den richtigen Zeitpunkt für einen künstlichen Gelenkersatz bei Arthrose entscheiden die Schmerzen des Patienten, zusammen mit den Veränderungen auf dem Röntgenbild.

Da die künstlichen Gelenke eine begrenzte Haltbarkeit besitzen (Hüftgelenken halten etwa 15 Jahre) und Wechseloperationen dann nicht nur in einem höheren Alter stattfinden und schwieriger sind als die Erstimplantation, versucht man den Zeitpunkt einer Prothesenimplantation bei „jüngeren“ Personen hinauszuzögern. Die Entscheidung muss immer im Einzelfall zwischen Arzt und Patient getroffen werden. Die operativ therapeutischen Maßnahmen beschränken sich natürlich nicht nur auf den endoprothetischen Gelenkersatz. Auch andere operative Verfahren kommen zur Anwendung. Hierfür schauen sie bitte bei der jeweiligen Gelenkerkrankung nach.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 15.12.2011 - Letzte Änderung: 30.03.2024