Astrozytom

Einleitung

Ein Hirntumor, der aus Astrozyten besteht, wird als Astrozytom bezeichnet. Astrozyten sind die sogenannten Stützgewebezellen des Gehirns, sie werden auch Gliazellen genannt. Aus dieser Bezeichnung leitet sich auch der weitere Begriff für Tumore dieses Gewebes in Gehirn und Rückenmark ab: Gliome. Astrozytome werden also zu der Tumorgruppe der Gliome gezählt.

Prognose und Therapie nach WHO-Grad

Die Bösartigkeit eines solchen Hirntumors wird anhand des WHO-Grads abgelesen, der anzeigt, inwieweit sich die Tumorzellen von den normalen gesunden Gliazellen unterscheiden. Je deutlicher der Unterschied, desto bösartiger ist der Hirntumor.
Auch die Therapiemöglichkeiten und die Prognose richtet sich nach der WHO-Grad-Einteilung.Das Glioblastom ist das bösartigste Gliom (WHO-Grad IV) und hat die schlechteste Prognose. Im Gegensatz dazu ist das pilozytische Astrozytom (WHO-Grad I) durch eine Operation vollständig heilbar. Hier wird ersichtlich, dass mit steigendem WHO-Grad auch die Prognose schlechter wird. Patienten mit geringgradigen Astrozytomen können die Erkrankung oft mehrere Jahre hinweg überleben.

Einteilung der Gliome nach WHO-Graden

  • Grad I WHO - Pilozytisches Astrozytom
  • Grad II WHO - Differenziertes Astrozytom oder Oligodendrogliom
  • Grad III WHO - Anaplastisches Astrozytom oder anaplastisches Oligodendrogliom
  • Grad IV WHO – Glioblastom Grad 4

Ursachen

Die Ursachen eines Astrozytoms sind größtenteils ungeklärt. Der Tumor entwickelt sich aus dem Stützgewebe („Glia“) des Gehirns und tritt bei der Erberkrankung Neurofibromatose Typ 1 als pilozystisches Astrozytom besonders häufig auf.
Ebenso wird bei Personen mit erhöhter Strahlenbelastung ein erhöhtes Astrozytom-Risiko beobachtet, wodurch hier als Ursache die Strahlen festgelegt werden können.
Auch beim Glioblastom sind die genauen Ursachen bis jetzt nicht bekannt und es wird erhöhte Strahlenbelastung als Risiko für die Erkrankung vermutet.

Symptome

Meist erkranken an einem Astrozytom und auch an einem Glioblastom Männer im mittleren bis fortgeschrittenen Lebensalter.
Häufigste Symptome hierbei sind dann:

Breitet sich der Tumor aus und drückt auf die Nervenbahnen in Gehirn oder Rückenmark, so kann es zusätzlich zu neurologischen Ausfallerscheinungen kommen:

  • Lähmungen
  • Schmerzen
  • Taubheitsgefühl/Sensibiliätsstörungen
  • Sehstörungen
  • Wesensänderungen

 

 

Diagnose

Um die Diagnose Astrozytom oder Glioblastom stellen zu können, sind bildgebende Verfahren wie Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) des Kopfes essentiell.

Therapie

Um das Astrozytom effektiv zu behandeln, muss der Tumor nach Möglichkeit komplett entfernt werden. Ist dies nicht möglich, so wird versucht, wenigstens die Tumorgröße zu verringern.
Hierbei gibt es mehrere Behandlungswege, die oft miteinander kombiniert werden (müssen):

Welche Verfahren im individuellen Fall angewendet werden, hängt von den Symptomen, dem WHO-Grad des Tumors, dem körperlichen Allgemeinbefinden und auch dem Alter des betroffenen Patienten ab.

Prävention

Bis jetzt gibt es keine bekannten allgemeinen Maßnahmen, mit denen man einem Astrozytom oder Glioblastom vorbeugen kann. Es empfiehlt sich jedoch generell, unnötige Strahlenbelastung (besonders bei Kindern) und Kontakt mit Schadstoffen und Chemikalien zu vermeiden, die unter Verdacht stehen, Krebs erregend zu wirken. Eine gesunde Lebensweise mit abwechslungsreicher, fettarmer Ernährung, regelmäßigem Sport und dem Verzicht auf Zigaretten und Alkohol trägt zur Verminderung des Risikos einer Krebserkrankung bei und hält den Körper bestmöglich gesund.

Medikamentöse Therapie

Ist eine Operation des Astrozytoms geplant, so muss zuvor mit einem Kortisonpräparat (Dexamethason) behandelt werden, um den Tumor abschwellen zu lassen. Auch während einer Strahlentherapie ist eine Verabreichung des Kortisons möglich, da durch die Strahlentherapie ein Ödem zunächst verstärkt werden kann.
Begleitsymptomatik eines Astrozytoms oder Glioblastoms können epileptische Anfälle (Krampfanfälle) sein. Hier muss mit entsprechenden Antiepileptika weiteren Anfällen vorgebeugt werden, um den Patienten zu schützen.

Operation

Durch eine Operation ist eine effektive Behandlung des Astrozytoms oder des Glioblastoms möglich und es bietet zudem die Möglichkeit, das entfernte Tumorgewebe pathologisch unter dem Mikroskop untersuchen zu können. Auf diese Weise kann festgestellt werden, ob der Tumor komplett entfernt werden konnte und in welchen WHO-Grad der vorliegende Tumor fällt.

Das sogenannte pilozytische Astrozytom (WHO-Grad I) lässt sich durch eine Operation meist vollständig entfernen. Ebenso gelingt dies meist erfolgreich bei Astrozytomen des Grades II. Grad III- und Grad IV-Tumore (z.B. Glioblastome) hingegen sind so in das Nachbargewebe eingewachsen, dass ein komplettes Entfernen in den meisten Fällen unmöglich ist.Hier dient eine Operation dann lediglich der Verkleinerung des Tumors, um den Hirndruck und damit die akute Symptomatik des Patienten zu verbessern.
Nachfolgend wird dann eine Strahlenbehandlung oder Chemotherapie zur weiteren Behandlung des Tumors eingesetzt.

Strahlen- und Chemotherapie

Bei niedrigem WHO-Grad des Astrozytoms erfolgt nach der Operation eine Strahlentherapie, wenn die post-operative CT-Kontrollaufnahme zeigt, dass nach der Operation noch Tumorreste im Gehirn zurückgeblieben sind und diese unter Umständen weiter wachsen. Ebenso ist die Strahlentherapie empfehlenswert, wenn der Tumor von vornherein nur unvollständig entfernt werden kann.

Auch erhalten Patienten mit einem Astrozytom Grad III oder IV eine begleitende Strahlen- und Chemotherapie unabhängig von der operativ entfernten Tumormasse.
Bei Astrozytomen Grad II bis IV wird die Strahlentherapie oft durch eine Chemotherapie erweitert. Wichtig ist hierbei allerdings, dass sowohl das Blutbild des Patienten normal ist, als auch keine Störungen/Erkrankungen der Leber, Nieren, Atemwege oder des Herz-Kreislauf-Systems vorliegen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Thema Hirntumor finden Sie hier:

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Autor: Dr.N.Gumpert Veröffentlicht: 05.12.2014 - Letzte Änderung: 06.11.2021