Gallensteine Therapie

Wie werden Gallensteine therapiert?

Die Therapie des Gallensteins ist vielfältig.
Gallensteine, die keine Symptome machen bedürfen auch keiner Therapie. Eine Ausnahme stellen Gallensteine dar, die besonders groß sind. Überschreiten diese eine kritische Größe von 3 cm im Durchmesser, ist davon auszugehen, dass sie in absehbarer Zeit Symptome auslösen und zu einem Gallensteinleiden führen.
Dann ist eine elektive, also geplante und nicht notfallmäßige, Operation indiziert. Ein chronisches Gallensteinleiden kann durch die daraus resultierende immer wieder kehrende Entzündung eine sogenannte Porzellangallenblase auslösen. Der Name ist zutreffend, da die Gallenblase durch ihre Verkalkung im Ultraschallbild wie Porzellan aussieht. Da immer die Gefahr besteht, dass aus dieser Porzellangallenblase ein bösartiger Tumor (Karzinom) entsteht, rät man diesen Patienten bei der Therapie der Gallensteine ebenfalls zu einer Operation.

Gallensteine, die symptomatisch sind, sollten operativ therapiert werden. In fast allen Fällen entfernt man die gesamte Gallenblase mit den darin liegenden Steinen. Hierzu wird die sogenannte laparoskopische Cholezystektomie durchgeführt.
Der Operateur macht vier kleine Hautschnitte, in die Operationsinstrumente eingeführt werden. Unter Kamerasicht löst der Chirurg die Gallenblase und entfernt diese durch ein vorher eingeführtes Rohr. Sollte der Patient zu einer Risikogruppe gehören (Verwachsungen durch vorangegangene Operationen oder anatomische Besonderheiten), wird eine offene Entfernung der Gallenblase in Betracht gezogen.
Anstelle der kleinen Hautschnitte wird bei dieser Therapie ein längerer Schnitt im rechten Oberbauch durchgeführt. Der Operateur operiert unter Sicht. Heute hat die laparoskopische Operationsmethode die herkömmliche offene weitgehend abgelöst. Nur in Ausnahmefällen wird sie noch angewandt.

Eine Kolik (Gallensteinleiden) kann auch symptomatisch behandelt werden.

Dem Patienten werden meist unter einer 24 stündigen Nahrungskarenz Schmerzmittel (Analgetika) und krampflösende Mittel (z.B. Butylscopolamin) verabreicht. Eine Operation ist aber selbst nach erfolgreicher Therapie der Kolik (Gallensteinleiden) anzuraten. Lautet der Verdacht auf eine durch die Gallensteine ausgelöste Gallenblasenentzündung sollte eine Therapie mit Antibiotika eingeleitet werden. Eine Behandlungsmöglichkeit, die heute allerdings nur noch selten zum Einsatz kommt, ist die medikamentöse Auflösung des Gallensteines.
Die Therapie muss zwei Jahre durchgeführt werden. Die Erfolgsrate liegt aber nur bei 70%. Das Zertrümmern der Gallensteine durch Stoßwellen von außen kommt ebenfalls in seltenen Fällen zum Einsatz. Beide genannten, alternativen Therapie setzen aber eine bestimmte Steinzusammensetzung voraus. Befindet sich ein Gallenstein im Gallengang muss durch die o.g. ERCP zunächst der Gallengang ein wenig eingeschnitten und schließlich der festsitzende Gallenstein mit einem Körbchen geborgen werden.

Homöopathische Ansätze der Therapie finden Sie auch unter: Homöopathie bei Gallensteinen

Prognose

Nach Entfernung der Gallenblase haben die meisten Patienten eine gute Chance, nie wieder ein Gallensteinleiden (Gallenkolik) zu bekommen. In einigen Fällen kann es aber trotzdem vorkommen, dass die Steine sich im Gallengang bilden und dort für Schmerzen sorgen. Betroffen sind meist Patienten, die an erblichen Gallensteinen leiden oder die o.g. Risikofaktoren nicht ausschalten (können). Im Allgemeinen ist die Prognose aber nach OP sehr gut. Nicht operative Gallensteinbehandlungen haben eine schlechtere Prognose. Wie oben erwähnt, haben diese oft nur eine 70%ige Erfolgsquote.

Prophylaxe

Viele Risikofaktoren, wie Alter oder Geschlecht kann man natürlich nicht beeinflussen. Wohl aber die Ernährungsgewohnheiten ändern (keine cholesterinreiche, balaststoffarme Ernährung) und das Körpergewicht reduzieren. Das Trinken eines Glas Milch zur Nacht soll dazu führen, dass sich die Gallenblase entleert und so das Risiko für die Bildung von Gallensteinen vermindern.

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Autor: Gerret Hochholz Veröffentlicht: 22.02.2012 - Letzte Änderung: 12.01.2023