Indikation für einen Herzschrittmacher

Indikation Herzschrittmacher

Das Herz pumpt mit regelmäßigen Schlägen Blut in den Kreislauf, um den Körper und seine gesamten Organe mit Sauerstoff zu versorgen (Aufgabe des Herzens). Das bewerkstelligt es ganz von alleine, es wird also nicht von außen durch Nerven dazu angeregt, sondern besitzt dafür spezialisierte Zellen, die als innerer Taktgeber funktionieren. Dieses System von Zellen wird als Reizleitungssystem oder auch Schrittmachersystem bezeichnet.

Primärer Schrittmacher/ Herzschrittmacher ist der sogenannte Sinusknoten, der sich am rechten Herzvorhof befindet und im Regelfall für eine Herzfrequenz von 60 bis 80 Schlägen pro Minute sorgt. Er leitet die Erregung weiter, sodass sich nacheinander erst Vorhöfe und dann Kammern zusammenziehen, damit das Herz in einem geregelten Rhythmus schlagen kann.

Wenn im Rahmen von gewissen Herzerkrankungen das Herz nicht schnell genug schlägt oder Pausen macht, muss dieses Reizleitungssystem durch einen äußeren Herzschrittmacher unterstützt werden.

Als erstes ist es wichtig, zu entscheiden, ob der Patient den Herzschrittmacher nur für eine befristete Zeit benötigt oder ob dieser dauerhaft gebraucht wird. Nur im zweiten Falle wird der Schrittmacher dann auch tatsächlich implantiert.

Die Indikation für eine vorübergehende Behandlung stellen zum Beispiel der kardiogene Schock (bei dem das Herz kurzfristig nicht genug Blut pumpen kann) oder bestimmte Vergiftungen (zum Beispiel mit der Pflanze Fingerhut) dar.

Die Indikation für einen langfristigen Einsatz findet der Herzschrittmacher vor allem bei einer Bradykardie (wenn das Herz zu langsam schlägt), die dem Patienten Beschwerden bereitet. Auch Vorhofflimmern kann solch ein Symptom verursachen, da der Vorhof ungeordnet zu schnell und zu oft kontrahiert, wobei nur wenige Schläge auch an die Herzkammern weitergegeben werden können.

Die andere große Gruppe von Krankheiten, bei denen eine Indikationen für einen Herzschrittmacher vorliegt, betrifft das Reizleitungssystem selbst. Hier gibt es zum einen eine Sinusknoten-Dysfunktion (auch: Sick-Sinus-Syndrom), bei der die Schrittmacherfunktion des Sinusknotens gestört oder vollständig blockiert ist, was dazu führt, dass der Herzschlag sich auf bis zu 40 Schläge pro Minute verlangsamen kann. Der Herzschrittmacher muss dann praktisch die Funktion des Sinusknotens übernehmen.
Darüber hinaus gibt es mehrere Arten von sogenannten Herzblöcken, bei denen nicht die Entstehung, sondern die Weiterleitung von elektrischen Impulsen defekt ist. Diese Weiterleitungsstörung kann im Inneren des Vorhofs, zwischen Vorhof und Kammer oder innerhalb der Kammer selbst liegen, wobei die Weiterleitung entweder nur verzögert oder völlig ausgefallen sein kann.
Hier stimuliert der Herzschrittmacher, je nach Typ, entweder nur den Vorhof oder Vorhof und Kammer.

Das Karotissinus-Syndrom ist ebenfalls eine Indikation für einen Herzschrittmacher. Bei dieser Erkrankung ist ein Bereich der Halsschlagader übermäßig empfindlich. Wenn dieser gereizt wird (zum Beispiel durch ruckartige Kopfbewegungen), sinkt die Herzfrequenz extrem ab; der Herzschrittmacher muss also die Kammern stimulieren.

Auch Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz (wenn das Herz nicht ausreichend Blut pumpen kann, um den Körper angemessen mit Sauerstoff zu versorgen) und einem nicht ausreichenden Pulsanstieg in Belastungssituationen besteht die Indikation für einen Herschrittmacher.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 09.04.2011 - Letzte Änderung: 12.01.2023