Schmerzensgeld für ein HWS-Syndrom

Schmerzensgeld für ein HWS-Syndrom

Der Begriff HWS Syndrom umfasst eine Vielzahl von Zuständen, die letztendlich in dem Symptomenkomplex von teils heftigen Schmerzen im Schulter-Nacken-Arm-Bereich resultieren. Eine von vielen Ursachen für ein HWS Syndrom kann eine durch einen Verkehrsunfall ausgelöste Distorsion der Halswirbelsäule (Schleudertrauma) sein. In diesem Falle ist es für einen Betroffenen manchmal möglich, Schmerzensgeld zu erlangen, wobei sich der Prozess dahin oft als langwierig darstellt.

Die Fragestellung nach einem Schmerzensgeld für ein HWS Syndrom nach einem Autounfall / Verkehrsunfall ist in der orthopädischen Praxis an der Tagesordnung.
Die Einordnung der Symptome ist gar nicht so einfach.

Zwischen dem Geschädigten und den Versicherungen kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten, ob ein HWS Syndrom besteht und ob folglich überhaupt die Voraussetzung für eine Zahlung von Schmerzensgeld gegeben ist. Dies ist zum einen schwierig, da es verschiedene Schweregrade eines Schleudertraumas gibt.
In den geringeren Schweregraden (1 und 2 von insgesamt 4 - siehe auch HWS - Syndrom) ist es häufig mithilfe bildgebender oder sonstiger diagnostischer Verfahren gar nicht möglich, ein HWS Syndrom nachzuweisen, auch wenn es tatsächlich besteht. Dann kann man natürlich nur schwer abschätzen, ob die Schmerzen tatsächlich bestehen oder ob ein Betroffener sie nur vortäuscht, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu haben. Aus diesem Grunde ist es aber ratsam, auf jeden Fall einen Facharzt für Orthopädie aufzusuchen und alle von diesem angebotenen Untersuchungen und Behandlungen auch durchführen zu lassen.

Die nächste Schwierigkeit besteht dann darin, ein vorhandenes HWS Syndrom (unabhängig davon ob nun letztendlich nachweisbar oder nicht) mit dem vorangegangen Unfall in Zusammenhang zu bringen.
Da es so viele unterschiedliche Ursachen für ein HWS Syndrom gibt, ist es häufig nicht möglich zu sagen, ob das HWS Syndrom kürzlich durch ein Schleudertrauma hervorgerufen wurde oder unter Umständen schon viel länger besteht und erst jetzt aufgrund der Hoffnung auf Schmerzensgeld bei Ärzten erwähnt wird.

Gilt das Vorliegen eines HWS Syndroms als gesichert, so unterscheidet sich die Höhe des Schmerzensgeldes trotzdem von Fall zu Fall erheblich. Wenn der Schaden als nur geringfügig angesehen wird, so kann es im Regelfall zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Beteiligten kommen, was man auch als Vergleich bezeichnet.

Die Spannweite, wie viel Geld einem Betroffenen am Ende zugesprochen wird, ist enorm groß und hängt vor allem davon ab, wie schlimm entstandene Schäden sind und ob sie langfristig bestehen bleiben.
So kann ein einfaches HWS Syndrom mit einigen 100 Euro ausgeglichen werden, während der Betrag, wenn es zu chronischen Beschwerden gekommen ist, bis in den 10.000er Bereich hinaufgehen kann.
Da bei fast jedem Autounfall / Verkehrsunfall von den Beteiligten angegeben wird, sind die Vergütungen aufgrund der Masse der Fälle meist auf 250 € unabhängig von dem tatsächlichem Ausmaß begrenzt.
Hier werden leider die "Simulanten" wie die "HWS Syndrom" Verletzten leider über einen Kamm geschert.

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 10.05.2012 - Letzte Änderung: 30.03.2024