Verbotene Lebensmittel in der Schwangerschaft

Einleitung

Eine gute und ausgewogene Ernährung in der Schwangerschaft ist sowohl für die Mutter als auch für das Kind besonders wichtig. Jegliche Nahrung, die die Schwangere zu sich nimmt, gelangt über die Nabelschnur auch zum ungeborenen Kind. Da dieses insbesondere zu Beginn der Schwangerschaft (3. bis 8. Schwangerschaftswoche) noch keine ausgereiften, voll funktionsfähigen Organe besitzt, ist die Verstoffwechselung und Ausscheidung von einigen Nahrungsmitteln und deren Abbauprodukten nahezu unmöglich. Aus diesem Grund sollte während einer Schwangerschaft genau auf die Ernährung, aber auch auf die Auswahl von Getränken geachtet werden.

Eine strenge Diät oder einseitige Ernährung ist keinesfalls sinnvoll. Viele Frauen bemerken während der Schwangerschaft eine starke Gewichtszunahme bei sich, welche jedoch im Bereich von 8-16kg völlig normal ist und keine Reduktion der täglichen Nahrungsaufnahme erfordert.

Um die Entwicklung des Kindes im Mutterleib optimal unterstützen zu können, empfiehlt es sich, einige für das ungeborenen Kind unverträgliche/verbotene Lebensmittel zu vermeiden.

Hierzu gehören insbesondere rohe tierische Produkte (z.B. Rohmilch) sowie ungewaschenes Obst und Gemüse. Ob Lebensmittel Rohmilch enthalten, lässt sich ganz einfach den Informationen auf der Verpackung entnehmen, denn alle Rohmilchprodukte müssen in Deutschland als solche gekennzeichnet sein.

Doch auch mit allen anderen rohen Produkten sollten Schwangere besonders vorsichtig sein. Vor dem Verzehr sollten sie stets gründlich gewaschen oder im Idealfall gekocht, frittiert oder gebraten werden. So lassen sich mögliche schädliche Krankheitserreger abtöten, welche für das ungeborene Kind gefährlich sein könnten oder im schlimmsten Fall sogar Missbildungen oder Fehlgeburten hervorrufen könnten.

Sollten bezüglich der Verträglichkeit einzelner Lebensmittel noch Unsicherheiten bestehen, empfiehlt es sich, Rücksprache mit dem behandelnden Frauenarzt oder der Hebamme zu halten.

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Verbotene und erlaubte Lebensmittel in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft verbotene Lebensmittel

  • Rohmilch, Rohmilchprodukte (z.B. Camembert, Feta)
  • Ungewaschenes Obst und Gemüse, Fertigsalat, nicht erhitzte Sprossen
  • Alkohol! (siehe: Alkohol in der Schwangerschaft)
  • Koffein (Kaffee, Cola, Energy Drinks)
  • Rohes Fleisch (u.a. Salami, Teewurst)
  • Roher Fisch (z.B. Sushi)
  • Fleischsalate ohne Konservierungsstoffe
  • Rohe Eier (Mayonnaise, Tiramisu)
  • Lebensmittel aus offenen Theken
  • Fertig belegte Sandwiches
  • Innereien (Reduktion des Verzehrs empfohlen)

In der Schwangerschaft erlaubte Lebensmittel:

  • Pasteurisierte Milchprodukte
  • Gewaschenes und geschältes Obst und Gemüse
  • Gekochtes Gemüse
  • gekochtes Fleisch
  • Fleischsalate mit Konservierungsstoffen
  • Gekochte Eier
  • Brot, Brötchen, Müsli
  • Entkoffeinierter Kaffee, Grüner Tee
  • Säfte, Wasser
  • Alkoholfreier Wein/Bier
  • Gebratener Fisch, Fischdauerkonserven

Gefahr der Infektion

Der häufigste Grund, weshalb zahlreiche Lebensmittel von Schwangeren vermieden werden sollten, ist das damit einhergehende Infektionsrisiko. Fast alle ungekochten und ungewaschenen Nahrungsmittel können Krankheiterreger enthalten und sind für Schwangere verboten.

Lesen Sie mehr zum Thema unter: Infektionen in der Schwangerschaft

Für einen erwachsenen Menschen sind die meisten davon kaum gefährlich, denn das ausgereifte Immunsystem kann sie in der Regel schnell und erfolgreich bekämpfen. Ein ungeborenes Kind hingegen weist nur ein schwaches Immunsystem auf und ist den Keimen, welche von der Mutter über die Nahrung aufgenommen werden, deshalb hilflos ausgeliefert. In den meisten Fällen handelt es sich um sogenannte Listerien, also um Bakterien, welche besonders häufig in nicht-pasteurisierten (nicht erhitzten) tierischen Produkten (z.B. Rohmilch) vorkommen und eine Listeriose (so nennt sich die Erkrankung an Listerien) erzeugen können. Um sich vor ihnen zu schützen, sollten rohe tierische Produkte vermieden oder lang genug gekocht werden.

Ebenfalls verboten während der Schwangerschaft sind Lebensmittel, die rohes Ei enthalten (Salatdressing, Mayonnaise, roher Kuchenteig, Tiramisu). Hierbei besteht die Gefahr, dass diese Salmonellen (Bakterien) enthalten. Genau wie Listerien sind Salmonellen in erster Linie für den Fötus gefährlich und können in besonders schwierigen Verläufen sogar eine Fehlgeburt hervorrufen.

Lesen Sie mehr zum Thema unter: Schwangerschaftskomplikationen

Wehenfördernderung durch Lebensmittel

Neben den Produkten, die schädliche Erreger enthalten können, sollten auch wehenfördernde Lebensmittel gemieden werden, um eine vorzeitige Wehentätigkeit, die eventuell zu einer Frühgeburt führen kann, zu verhindern.

Hierzu gehört u.a. das Chinin, welches hauptsächlich in Tonic-Water und Bitter Lemon zu finden ist.

Des Weiteren können einige Zuckeraustauschstoffe durch ihre abführende Wirkung frühzeitige Wehen auslösen. Sie sind in erster Linie in Süßigkeiten und Diabetikerprodukten zu finden.

Der Verzehr einer unreifen Papaya soll ebenfalls zu Kontraktionen der Gebärmutter und somit zu leichten Wehen führen können.

Ein Gewürz, welches während der Schwangerschaft so wenig wie möglich konsumiert werden sollte, ist Zimt. Aufgrund seiner stark wehenfördernden Wirkung sollte es lediglich am Ende der Schwangerschaft aufgenommen werden, um die Wehen einzuleiten, wenn der errechnete Geburtstermin bereits deutlich überschritten ist. In diesem Fall sollte allerdings zunächst die Hebamme kontaktiert werden.
Folgenden Gewürzen wird ebenfalls eine ähnliche Wirkung zugeschrieben: Curry, Majoran, Thymian, Nelken, Ingwer und Koriander.

Kaffeekonsum in der Schwangerschaft

Ein geringer Konsum von Kaffee in der Schwangerschaft ist, anders als der Konsum von Alkohol, nicht strengstens verboten. Er sollte dennoch in Maßen stattfinden, d.h. nicht mehr als zwei Tassen koffeinhaltigen Kaffee pro Tag (300mg Koffein pro Tag) trinken.

Sollten außerdem noch weitere koffeinhaltige Getränke (grüner oder schwarzer Tee, Kakao, koffeinhaltige Softdrinks) zu sich genommen werden, muss die tägliche Kaffeedosis dementsprechend reduziert werden, denn für den Fötus gefährlich ist nicht der Kaffee, sondern das darin enthaltene Koffein. Es kann die Blut-Plazenta-Schranke überschreiten, also den Bereich, wo mütterliches und kindliches Blut in Berührung kommen und gelangt auf diese Weise ungefiltert in den kindlichen Blutkreislauf.

Das genaue Ausmaß der Schädigung konnte bislang nicht erforscht oder bewiesen werden; es wurde allerdings ein Zusammenhang zwischen einem geringen Geburtsgewicht und einem starken Kaffeekonsum der Mutter festgestellt. Aus diesem Grund wird Schwangeren empfohlen, ihren Kaffeekonsum möglichst gering zu halten bzw. wenn möglich, die Aufnahme von Koffein ganz zu vermeiden.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter:

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 18.11.2016 - Letzte Änderung: 22.10.2021