Fehlgeburt

Synonyme im weiteren Sinne

Abort (lat. Abortus), Frühabort, Spontanabort, Artifizieller Abort, Totgeburt

Englisch: miscarriage

Definition

Als Fehlgeburt (Abort) wird der vorzeitige Abbruch einer Schwangerschaft bezeichnet, wobei diese vor Beginn der 24. Schwangerschaftswoche erfolgen und das Fötalgewicht unter 500g sein muss (andernfalls spricht man von Totgeburt).

Der Fötus (ungeborenes Kind) ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch nicht lebensfähig, so dass Vitalzeichen wie Atmung, Herzschlag und Nabelschnurpulsation nicht nachweisbar sind. Die Frucht kann, aber muss dabei nicht ausgestoßen werden.

Hinweis: Meldepflicht

Die Fehlgeburt unterliegt im Gegensatz zur Totgeburt nicht der Meldepflicht

Einteilung

Die Einteilung erfolgt in Fehlgeburt als Frühaborte, die sich bis zur 12. Schwangerschaftswoche ereignen und in ihrer Häufigkeit überwiegen und in Fehlgeburt als Spätaborte, die in der 12. bis 24. Schwangerschaftswoche stattfinden. Des Weiteren gibt es die Fehlgeburt als Frühestabort, der direkt nach der Einnistung auftritt. Auf Grund der schwachen Blutung wird dieser meist als normale Regelblutung fehlgedeutet.

Als Spontanabort wird die Fehlgeburt aus natürlichen Gründen bezeichnet. Ein artifizieller Abort hingegen stellt die künstliche Beendigung einer Schwangerschaft mit chemischen, medikamentösen und anderen Methoden (z.B. Pränataldiagnostik) dar.

Häufigkeit und Vorkommen

Eine Fehlgeburt stellt die häufigste und schwerwiegendste Komplikation in der Schwangerschaft dar. Mit Fortschreiten der Schwangerschaft sinkt jedoch das Risiko für eine Fehlgeburt zunehmend ab.

Es wird geschätzt, dass ca. ein Drittel aller Frauen in ihrem Leben mindestens eine Fehlgeburt erleidet. Zu Beginn der Schwangerschaft, wo sich die überwiegende Anzahl der Fehlgeburten ereignet, bleiben diese jedoch meist unbeobachtet, da sie hier eher als Blutungsunregelmäßigkeiten gedeutet werden. Dies führt dazu, dass insbesondere bei den häufig betroffenen jungen Frauen nur etwa ein Fünftel der Fehlgeburten entdeckt wird.

Lesen Sie mehr zum Thema unter: Blutung in der Schwangerschaft

Ursachen

Eine Fehlgeburt kann viele Ursachen haben, die alle einen gewissen Einfluss haben. Selten jedoch werden diese entdeckt.

1. Mütterliche Ursachen

a) an den weiblichen Geschlechtsorganen:

  • Fehlbildungen ( Uterus duplex, Verwachsungen und Verklebungen (Synechien) der Gebärmutterschleimhaut)
  • Gebärmuttertumore (Z.b. Myom)
    Mehr hierzu erfahren Sie auch unter unserem Thema: Myome
  • Zervixinsuffizienz ( mangelnder Verschluss des Gebärmutterhalses durch Bindegewebsschwäche oder nach Verletzungen)
  • Infektionen (insbesondere des Gebärmutterhalses oder der Gebärmutterschleimhaut= Zervizitis bzw. Endometritis)
  • Gelbkörperinsuffizienz = Mangel der schwangerschaftserhaltenden Gestagene (endokriner Abort)

b) außerhalb der weiblichen Geschlechtsorgane

2. Väterliche Ursachen

  • genetische Störungen (chromosomale Veränderungen)
  • Veränderungen der Spermien

3. Ursachen beim Fötus

  • genetische Defekte ( durch vererbte oder neu entstandene Chromosomenabweichungen)

Þ mit 50-70% Hauptursache für einen Spontanabort

  • Rhesus-Inkompatibilität ( unterschiedliche Rhesusfaktoren zwischen Mutter u. Kind führen zu einer gefährlichen Immunreaktion beim Kind = morbus haemolyticus neonatorum)

4. Ursachen durch äußere Einflüsse

  • Substanzenmissbrauch (Medikamente, Drogen, Alkohol, Nikotin, Koffein)
  • Impfungen, radioaktive Strahlen, Extremsportarten
  • Verfahren der Pränataldiagnostik ( Amniozentese, Chorionzottenbiopsie, Nabelschnurpunktion)
  • psychische und soziale Faktoren (Stress, Trennung etc.)

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite Risikoschwangerschaft.

Homöopathie und Fehlgeburt

Homöopathie kann bei einer drohenden Fehlgeburt ein unterstützendes Verfahren sein, um das Risiko zu minimieren.
Selbstverständlich darf die Homöopathie nie als alleiniges Mittel eingesetzt werden.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter: Homöopathie bei drohender Fehlgeburt

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 23.11.2008 - Letzte Änderung: 22.10.2021